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Ryce_
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Beitrag: 273262 Geschrieben: 18.07.2007 - 09:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

das mit dem tüv in den alten Bundesländern ist ja interessant.

wenn ich mir überlege dass bei uns der TÜV total sinnlos ist.
Der trägt schon nicht ein, wenn auf dem Gutachten kein ORIGINAL Stempel ist (sondern nur Farbkopie etc).
da fahr ich immer zu Dekra und die sind (glaub ich) sogar mit einem zerknitterten Prüfbericht zufrieden, und machen eine §21 abnahme.

Zur Tiefe des Autos, versteh ich sowieso nicht.
mir wurde erklärt, dass 8mm Bodenfreiheit die Richtlinie der Dekra ist.
aber RICHTLINE!. man kann dem auto auch 5mm Bodefreiheit geben. Das ist egal.
Nur darf es unter dieser Bedingung den Straßenverkehr nicht behindern.
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chefe84
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Beitrag: 273273 Geschrieben: 18.07.2007 - 11:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Es kann soweit ich weiß jeder Prüfer eintragungen machen solange er solche wie soll mann bei denen sagen Seminare oder so
was diese dann berechtigt Eintragung nach §21 zu machen
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Matze
C-T Chef
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Beitrag: 273277 Geschrieben: 18.07.2007 - 11:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ryce_ hat folgendes geschrieben:


mir wurde erklärt, dass 8mm Bodenfreiheit die Richtlinie der Dekra ist.
aber RICHTLINE!. man kann dem auto auch 5mm Bodefreiheit geben.


Korrekt, es ist nur eine Richtlinie/Merkblatt! Kein Gesetz.
Siehe : https://www.calibra-team.de/modules.php?name=Sections&sop=viewarticle&artid=16

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EL-Nino
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Auto: Opel Calibra C20XE
Beitrag: 273293 Geschrieben: 18.07.2007 - 13:10 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ist den "Der Tüv" schlimmer wie "Die Dekra". wiejetzt1.gif
Hatte mich schon mit beiden in der Wolle. Wobei ich sagen muß das ich mit Tüv Rheinland am wenigsten Probleme hatte. So gesehen fast nie!

_________________
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Ryce_
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Dabei seit: 09.07.2007
Beiträge: 78

Wohnort: D-01796; PIR
Beitrag: 273466 Geschrieben: 19.07.2007 - 09:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Bei uns ist der TÜV mit dem schlimmsten Polizisten verheiratet.

Wenn eine Plastikabdeckung auf dem Plus-Pol der Batterie fehlt.
gibt´s Mängelschein.

und immer wenn der was an Eintragung zu mängeln hat,
wird zum TÜV (nicht zu DEKRA) gefahren.

Die meisten Leute sind immer noch zu wenig aufgeklärt, haben keine rechtschutz und
lassen sich alles gefallen.

Ein Polizist hat es wegen meiner Bereifung (auch eingetragen) mal bis vor´s gericht getrieben. weil er meinte, die seien nicht zulässig.
Wer hat gewonnen?? ich effi.gif effi.gif

Seit immer mehr Verhandlungen geführt werden. sind die Polizisten auch nicht mehr ganz so vorlaut.. lol.gif

Dieser Polizist ist übrigens auch der,
welcher auf Treffen einen auf Tuning-freak macht. die leute nach uneingetragenen "geilen" sachen fragt.
und dann beim Ende des Treffens, eine Verkehrskontrolle errichtet.
und die Leute dann anzeigt...

Der Ars.... wagt sich bei mir nix mehr. effi.gif effi.gif
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nr1ebw
C-T Großmeister
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Beitrag: 273732 Geschrieben: 20.07.2007 - 14:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Es ist doch ganz einfach:

alte Bundesländer -> dort darf nur der TÜV eine Abnahme nach §21 machen

neue Bundesländer -> dort darf nur die DEKRA eine Abnahme nach §21 machen

§19 dürfen alle TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA ....und wie die alle heißen.

§19 ist eine Eintragung mit Teilegutachten. Es darf aber nicht in Abhängigkeit von irgendetwas eingetragen werden, dann ist es §21.

Das bedeutet: Felgen mit Serienfahrwerk = §19, Sportfahrwerk mit Serienbereifung = §19
Sportfahrwerk + andere Räder + vieleicht Lenkrad + vieleicht Spurplatten = §21, auch wenn für jedes Teil eine ABE vorhanden ist. Aber die Teile sind in Abhängigkeit der anderen zu betrachten. Die ABE gilt immer nur ohne Abhänigkeit.
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