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Turbocali84
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Beitrag: 314831 Geschrieben: 23.01.2008 - 19:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@ opel Heiza...Ja is der ausm Bericht...und an Mister Schnell : Zeig mir mal bitte wo du das gelesen hast wortwörtlich.Oder hast zufällig noch den strafzettel.da steht ja das vergehen drauf...ich werd ständig angehalten in allen möglichen städten und bundesländern,aber die stört es nich.Und für mich ist,wenn etwas nicht klar VERBOTEN ist,ne Gesezteslücke...
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Jens Cliff
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Beitrag: 314851 Geschrieben: 23.01.2008 - 20:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

"Anbringung am Fahrzeug: Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gilt schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar."

Wo die´s rausgezogen ist weiß ich nicht aber ich weiß das es so ist ! aber es kann ja jeder machen was er will ... darf sich blos nicht erwischen lassen ja.gif

MfG Jens wave.gif
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CliffCalibra
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Beitrag: 314852 Geschrieben: 23.01.2008 - 20:27 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Jap, das Kennzeichen darf nicht hinter der Frontscheibe liegen, bin deswegen angehalten und mündlich verwarnt worden.


Gruß

_________________
Mein EX-Cliff, R.I.P. http://calibra.cc/gallery.php?id=2396
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MrSchnell
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Beitrag: 314856 Geschrieben: 23.01.2008 - 20:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Turbocali84 hat folgendes geschrieben:
@ opel Heiza...Ja is der ausm Bericht...und an Mister Schnell : Zeig mir mal bitte wo du das gelesen hast wortwörtlich.Oder hast zufällig noch den strafzettel.da steht ja das vergehen drauf...ich werd ständig angehalten in allen möglichen städten und bundesländern,aber die stört es nich.Und für mich ist,wenn etwas nicht klar VERBOTEN ist,ne Gesezteslücke...


Werde morgen mein kumpel fragen. in der Regel sammelt er seine ganzen punkte angelegenheiten ^^
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Beitrag: 314865 Geschrieben: 23.01.2008 - 21:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

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