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C-T Kenner
![C-T Kenner C-T Kenner](modules/Forums/images/ranks/rank2.gif) ![](modules/Forums/images/avatars/acb4a7f5427ce8e76a26b.jpg) Themenstarter
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Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 24.05.2005 - 08:15 |
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Hab mir mal eben die von Stenssss aufgeführten Stellungnahmen durchgelesen.
Hella schreibt das bei Reflektionsscheinwerfern eine bis zu 100 mal höhere Blendwirkung
möglich ist.
Hat der Cali diese Scheinwerfer? NEIN!
Also ist eine höhere Blendwirkung nicht gegeben.
Der ADAC führte auch so einen Test durch und stellte fest das bei Linsenscheinwerfern
der Blendeffekt nicht im geringsten erhöht wird und dem von Original Xenon Scheinwerfern entspricht.
Unterm Strich müßte man sich nun doch gedanken über das Einholen einer Bauartgenehmigung für ein Nachrüstset für Linsenscheinwerfer machen.
Bloß denk ich mal würde das daran scheitern das hier zu viele unterschiedliche Sets verbaut wurden.
Ich hab die Bi-Xenon Dinger vom Mercedes samt Linsen drinnen da die absolut paßgenau sind.
Also nicht Cali Linse davor sondern Xenon Linse vom Benz.
Nun soll mir einer erklären wie ich da eine erhöhte Blendwirkung haben kann wenn alles Top eingestellt ist.
Man sollte sich mal zusammen tun um die evtl Kosten einer Bauartgenehmigung für den einzelnen zu reduzieren.
Wäre schon fein wenn man das in den Griff bekäme.
Schade finde ich aber trotzdem das man hier sehr oft blöd angemacht wird wenn man sich als Xenon Fahrer zu erkennen gibt.
Schrieb ja extra das ich hier nicht wieder die alte Diskussion entfachen will sondern nur eine Briefkopie von jemandem haben möchte der Xenon eingetragen hat,aber nein manche lesen halt einfach nur Xenon und lassen dann ihren geistigen Müll erneut ab.
Das ist meines erachtens nicht Sinn eines Forums
Greetz Cali-Power |
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Geschrieben: |
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra/Vectra/Corsa C20NE
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Geschrieben: 24.05.2005 - 10:07 |
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blackmesa hat folgendes geschrieben: |
Cali-Power hat folgendes geschrieben: |
Butte schreibt mir jetzt nicht das es samt Eintragung illegal ist,den das ist SCHWACHSINN!!!!
Wenn die Dinger eingetragen sind ist es ein für allemal LEGAL!!!!
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Das glaubst auch nur du.
Ist zu gefährlich, das unkommentiert stehen zu lassen: Denn vielleicht liest das hier jemand, der dir Glauben schenkt und dann wegen dir demnächst 3 Punkte in Flensburg kassiert.
Also nochmal:
Xenon in den Originalscheinwerfern ist nicht legal, nur weil ein Tüvler das in den Brief einträgt. |
GENAU RICHTIG!!! die rennleitung kann (gottseidank) solche eintragungen bezweifeln und wenn du pech hast wirst du auch 800,- Euro für ein Vergleichsgutachten los, das dir das gegenteil deiner eintragung beweist!!! von einer stillegung etc. mal abgesehen!!! |
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 24.05.2005 - 10:50 |
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Hallo leute das mit den 3 punkten und der geldstrafe dürfen sie machen wenn sie die eindragung anzweifeln und darüberhinaus müssen sie eine mengelkarte ausdellen.
Nun mal zu dem xenon, mitlerweile ist es so das es ein neues gutachten von hela gibt und es nicht mehr eindragungs flichtig ist (wenn man das gutachten hat) darüberhinaus ist die automatische scheinwerfer höhen regulirung und scheinwerfer reinigungs anlage nicht mehr flicht bei einer nachrüstung. ![prost.gif](modules/Forums/images/smiles/prost.gif) |
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C-T Meister
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Auto: OPEL Calibra V6 C25XE
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Geschrieben: 24.05.2005 - 11:30 |
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@ zockerrudi... na das mag ich ja mal bezwifeln, das Hella so ein Gutachten rausgebracht hat...
zudem ist es PFLICHT!!! ne reinigungsanlage UND ne automatische Höhenreguliereung haben wenn du es in heutiger zeit eintragen willst... und das ist auch gut so... wenn Xenon dann richtig also net nur die Lampen...
Lass mich ja gern eines Besseren Belehren... dann zeig doch mal das "neue" Gutachten... bin auch noch auf der suche nach einer legalen eintragung von Xenon... hab kein Bock meinen Versicherungsschutz zu riskieren....
MfG
der callibaer |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 11:40 |
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... bei Verdacht kann und darf die Macht in grün ein Fahrzeug stillegen! Egal ob der TÜV den Anbau abgesegnet hat! Dann wird richtig lustig! Ein von der Polizei bestellter Gutachter prüft dann nach usw... Der kommt zu einem anderen Eregebnis wie der TÜV Gutachter und schon biste mitten im schönsten Rechtsstreit! Es folgt ein Gegengutachten etc.. kostet alles viel viel Geld und bekanntlich sitzt der Staat am längeren Hebel! So ists halt, im Unrechtsstaat BRD... Das zum Thema TÜV - Eintragungen... |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 11:46 |
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Cali-Power hat folgendes geschrieben: |
Hab mir mal eben die von Stenssss aufgeführten Stellungnahmen durchgelesen.
Hella schreibt das bei Reflektionsscheinwerfern eine bis zu 100 mal höhere Blendwirkung
möglich ist.
Hat der Cali diese Scheinwerfer? NEIN! |
Doch hat der Cali, jeder Scheinwerfer mit Reflektor ist ein Reflektionsscheinwerfer. Nur die mit Linse sind geschlossen und die ohne offen, wie z.B. das Fernlicht.
Cali-Power hat folgendes geschrieben: |
Nun soll mir einer erklären wie ich da eine erhöhte Blendwirkung haben kann wenn alles Top eingestellt ist. |
Das hab ich in den paar Tagen, wo ich das Xenon bei meinem Cali getestet habe, auch festgestellt, es blendet nichts. Die hell/dunkelgrenze ist so markant, das nach oben, und damit das Licht was blendet, nichts abgestrahlt wird. Sowas kann nach meiner Einschätzung auch nur passieren, wenn z.B. Brenner verwendet werden, die keinen exakten Brennpunkt liefern (H1-Umbau mit D2S Brennern z.Beispiel)
Bin in den paar Tagen sehr viel im dunkeln gefahren und es hat sich nicht ein entgegenkommender beschwert. |
_________________ Gruß aus GM-Hütte von
Josef
Historie: NSU Prinz 4, NSU TT, Kadett B + D SR + E GSI und dann CALIBRA + Astra H Kombi
Bei Fehlern immer vom einfachsten Fehler ausgehen
Alle Antworten die ich gebe sind "ohne Gewähr". |
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 24.05.2005 - 12:27 |
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Hallo Stenssss,
der Cali nützt bei seinem Abblendlicht die Linsentechnik.
Diese ist für den Austrittswinkel des Lichtes zuständig.
Wenn man sich dies Winkel mal im Vergleich ansieht so stellt man fest das der des original Scheinwerfers dem des Xenon´s fats genau gleicht.
Kann deine Aussage auf den Gegenverker nur bestätigen,absolut niemand hat sich daran gestört.
Auch zahlreiche Selbsttests mit Freunden und bekannten ergaben absolut null Blendung.
Zu dem neuen Gutachten von Hella bin ich auch mal gespannt ob es da bald was neues gibt.
Kann mir kaum vorstellen das es das gibt.
Was meintest du mit dem Umbau H1 auf D2S Brenner?
Ich hab D2S Brenner drinnen aber solche wo man nichts an der Fassung rumpfrimeln muß.
Es ist allerdings so das bei Illegaler Eintragung der Tüver in vollem Umfang dafür haften muß.
Das heißt wenn die grünen dir deine Karre aus dem Verkher ziehen muß der Tüver für die dafür entstandenen Kosten voll aufkommen.
Hat mir vorher eben mein Tüver am telefon betätigt.
Somit gehen die Kosten für Gutachten etc etc auf seine Kappe und ich hab damit nichts zu tun.
Auch Punkte bekommst in dem Fall nicht einen da der Fall zu Lasten des Tüvers geht und den Halter/Fahrer nicht betreffen da er ja nicht die Kompetenz des Tüvers in Frage stellen kann.
Ich weiß man kann diese in Frage stellen aber wenn er es abnimmt dann kann man als Kunde davon ausgehen das er sich seiner Sache bewußt ist und ganz genau weiß was er da tut und was er da einträgt.
Wozu haben wir denn den TÜV wenn man denen keinen Glauben mehr schenken kann??
Es ist schon bekannt das manche anderen Institutionen (DEKRA etc etc etc) manche Dinger so mir nichts dir nichts eintragen,aber die müßen dann auch genau so dafür gerade stehen wie der TÜV selber.
Wo kämen wir dahin wenn man alles was der TÜV einträgt nochmals irgendwo per Gutachten bestätigen lassen müßte??
In meinen Augen ist es am ende doch nur ne ganz ganz große Abzocke sonst nichts.
Für jeden kleinen Fingerzeig zahlst dich dumm und dusselig mit dem Effekt das es dan doch nicht so legal ist wie man denken möchte.
Da lobt man sich doch die USA,egal welches Licht man hatt Hauptsache es geht.
Greetz Cali-Power |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 24.05.2005 - 12:34 |
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callibaer hat folgendes geschrieben: |
@ zockerrudi... na das mag ich ja mal bezwifeln, das Hella so ein Gutachten rausgebracht hat...
zudem ist es PFLICHT!!! ne reinigungsanlage UND ne automatische Höhenreguliereung haben wenn du es in heutiger zeit eintragen willst... und das ist auch gut so... wenn Xenon dann richtig also net nur die Lampen...
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MfG
der callibaer |
Das ist nicht ganz richtig das es PFLICHT ist.
Geht eindeutig aus einem Schreiben des KBA hervor das solche Nachrüstungen von SWRA und autoLWR zu empfehlen sind aber auf Grund der Rechtslage nicht verlangt werden können. |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 13:21 |
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Für die Bauartgenehmigung durch das Lichttechnische Institut kann man leider nicht zusammenlegen, weil die so eine Genehmigung nur für einzelne Paare umgebauter Scheinwerfer herausgegeben. Eine Genehmigung für "Serienproduktion" von Xenon-Scheinwerfern kostet mehr da gelten dann noch strengere Richtlinien, Stichwort Qualitätssicherung usw.
Ich selbst habe überhaupt nichts gegen Xenon, wenn es leicht und legal möglich wäre, hätte ich es schon längst drin.
Aber der Einbau der Mercedeslinsen klingt interessant. Von welchem Mercedes hast du die Xenon-Bauteile verwendet? Und was für Schwierigkeiten gab es beim Einbau der Linsen in den Cali-Scheinwerfer? |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 14:06 |
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blackmesa hat folgendes geschrieben: |
Für die Bauartgenehmigung durch das Lichttechnische Institut kann man leider nicht zusammenlegen, weil die so eine Genehmigung nur für einzelne Paare umgebauter Scheinwerfer herausgegeben. Eine Genehmigung für "Serienproduktion" von Xenon-Scheinwerfern kostet mehr da gelten dann noch strengere Richtlinien, Stichwort Qualitätssicherung usw.
Ich selbst habe überhaupt nichts gegen Xenon, wenn es leicht und legal möglich wäre, hätte ich es schon längst drin.
Aber der Einbau der Mercedeslinsen klingt interessant. Von welchem Mercedes hast du die Xenon-Bauteile verwendet? Und was für Schwierigkeiten gab es beim Einbau der Linsen in den Cali-Scheinwerfer? |
Kann ich dir nicht genau sagen welcher Typ Benz das ist denk mal von der A Klasse.Mußt mal beim Benz Händler nachschauen und am besten die Cali Linse mit dabei haben wegen der Linsengröße.
Der Umbau ist simpel da fast alles paßt mußt nur die H1 Brennerfassung nehmen und den Strom dran hängen das die Stromversorgung über den original Stecker funzt. |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 14:31 |
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Hat dein Mercedeshändler etwa mehrere Linsen zum Vergleich auf dem Tresen liegen? Teilenummern kannst du also nicht mehr beitragen?
Hat die Linse mit Halterung bzw Brennerpassung direkt auf die vorhandenen Schraubenlöcher im Cali-Scheinwerfer gepasst? |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 15:30 |
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Iss des denn weider erlaubt, wenn ich die Xenon linsen vom Mercedes einbaue??? Ich bin ja auch für Xenon im Calli.......
Aber ich geb ja diue Hoffnung net auf, das es irgendwann auch Xenon Scheinis legal fürn Calli gibt... die würd ich mir dann auch schon was kosten lassen....iss doch eigentlich voll die marktlücke *gggg*
MfG
der callibaer |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 17:26 |
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die ganze Sache mit allen Eintragungen von SWRA und LWR gilt nur für Autos ab BJ...müßte irgendwo bei 98 oder 95 anfangen ev auch früher hab ich nicht genau im Kopf...
so nun müsst ihr des aber nur dem Polizist erklären dass Xenon ohne SWR und LWR und ohne Eintragung bis 2001 legal mit dem Hellaschreiben gefahren werden durften bzw ohne Umstände eingetragen wurden ! Aber dank der Eu wurden alle Vorschriften verschärft !
Aber da hier die meisten Calis eh BJ 91usw sind müsst ihr den eben nur irgendwie verklickern dass das Xenon schon drin war und des seit Jahren...aber vom Gesetz her ist des bzw war des eben ne echte Lücke ( weiß net obs jetzt schon geändert ist) ! der Bulle muss euch beweisen seit wann des drin ist !
Denn überlegt doch mal, dann wären ja alle Eintragungen auf Basis von Gutachten vor 2001 illegal, denn viele Gutachten haben 2001 ihre Gültigkeit verloren bestes Bsp die Mattigmotorhaubenverlängerung ! |
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Geschrieben: 24.05.2005 - 18:22 |
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wenn ich das alles so lese bin ich ja froh das ich die teile net gekauft habe ![hammer.gif](modules/Forums/images/smiles/hammer.gif) |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 24.05.2005 - 18:25 |
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Hi,
jo ich hab auch xenon drin und eine sra und meine alwr ist auch in den letzten zügen (nur noch kabelabum rein und steuergerät codieren und fertig).
laut tüv prüfer dekra in potsdam hat er meine scheinwerfer als original anerkannt weil keine änderungen am reflektor etc. vorgenommen wurden (hab H1 brenner) er trägt mir auch alles ein wenn alwr und sra drin sind und funzen! es liegt zurzeit ein bericht beim KBA das eine sra nicht zwingend notwendig ist. dieser bericht muss noch vom kba unterschrieben werden. dann ist nur noch eine alwr pflicht die der gesetzgeber vorschreibt. im moment wird halt noch sra und alwr vom gesetzgeber verlangt.
ich werde so in 2-3 wochen mit dem umbau fertig sein und dann geht´s ab zum tüv!
gruß majoo |
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