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C-T Kenner
Dabei seit: 16.10.2002
Beiträge: 163
Wohnort: D-84518 Garching
Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 22.05.2005 - 20:11 |
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Hallo an alle die Xenon drin haben,
um hier nicht wieder eine alte Diskussion bezüglich legal,illegal usw aufkommen zu lassen:
Ich will nicht den Gesetzestext sonder nur eine Kopie von einem der die Xenon eingetragen hat.
Brauch das da mir mein TÜVér das sonst nicht einträgt.
Butte schreibt mir jetzt nicht das es samt Eintragung illegal ist,den das ist SCHWACHSINN!!!!
Wenn die Dinger eingetragen sind ist es ein für allemal LEGAL!!!!
Da braucht man dann auch kein besonderes Lichttechnisches Gutachten oder sonst irgendeinen KRAM.
Also wer seine Xenon Scheinwerfer eingetragen hat und mir dann eine Briefkopie per PN oder Mail zukommen lassen.
Dank euch schon mal im voraus
Greetz Cali-Power
P.S.: Briefkopie per Mail wäre am besten. |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
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Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 22.05.2005 - 20:25 |
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eine austragung ist wieder möglich und das is kein schwachsinn. ich hoffe nur,dass de mit den funzeln im dunkeln nie hinter mir fährst da mir sowas auf dem sack geht...
tommy |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 06.02.2005
Beiträge: 28
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Auto: Opel Calibra V6 C25XE
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Geschrieben: 22.05.2005 - 20:56 |
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hat denn jemand seine xenonscheinwerfer eingetragen? |
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C-T Meister
Dabei seit: 03.06.2004
Beiträge: 385
Wohnort: D-12459 Berlin
Auto: OPEL Calibra V6 C25XE
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Geschrieben: 22.05.2005 - 21:02 |
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Ich bräuchte auch ne Briefkopie... wäre net...
und @ grey
Gibt autos die viel schlimmer blenden sind als nen Cali mit Xenon
MfG
der callibaer |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 15.10.2002
Beiträge: 1404
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Auto: Cliff X20XEV Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 22.05.2005 - 21:08 |
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Cali-Power hat folgendes geschrieben: |
Butte schreibt mir jetzt nicht das es samt Eintragung illegal ist,den das ist SCHWACHSINN!!!!
Wenn die Dinger eingetragen sind ist es ein für allemal LEGAL!!!!
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Das glaubst auch nur du.
Ist zu gefährlich, das unkommentiert stehen zu lassen: Denn vielleicht liest das hier jemand, der dir Glauben schenkt und dann wegen dir demnächst 3 Punkte in Flensburg kassiert.
Also nochmal:
Xenon in den Originalscheinwerfern ist nicht legal, nur weil ein Tüvler das in den Brief einträgt. |
_________________ Odi profanum vulgus.
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C-T Experte
Dabei seit: 31.01.2005
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Auto: Opel Calibra Young c20ne
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Geschrieben: 22.05.2005 - 21:21 |
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solang sie eingetragen sind kriegt man keine punkte |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 15.10.2002
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Geschrieben: 22.05.2005 - 21:27 |
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Da irrst du.
Eine illegale Eintragung ändert nichts am Erlischen der Betriebserlaubnis. Ein normaler Sachverständiger hat überhaupt nicht die Befugnis einen Xenon-Umbau per Eintragung zu legalisieren. Das kann er gar nicht. Und wenn er euch halt die Zeile in den Brief schreibt, dann ist sie trotzdem bei der ersten Polizeikontrolle mit schlauen Polizisten hinfällig. Und dann sind sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs dran. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 22.05.2005 - 21:39 |
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mich würde mal interesieren ob in überhaupt jemand xenon im cali eingetragen hat in osterreich ist das kein problem mfg |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 09.04.2003
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Geschrieben: 22.05.2005 - 22:15 |
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hm.. xenon is eine veränderung der lichtanlage- motorhaubenverlängerungen auch, da sie nen teil verdecken.. sind im prinzip also von der eintragung her genauso unlogisch
ich akzeptier zwar die aussage meines tüvers und find den xenon-einbau auch fahrlässig.. frag mich nur warum die eintragungen zur strafsache derer werden die es haben eintragen lassen-das is schwachsinn, eigentlich, immerhin hat der tüv-mann studiert und nicht du als kunde der noch gedl dafür bezahlt- also wer rechtschutz hat sollte die punkte nicht auf sich sitzen lassen
xenon is genauso legal wie schwarze rückleuchten für den calibra |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 09.03.2005
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Auto: astra g coupe z20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 22.05.2005 - 23:18 |
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hat nicht majoov6 auch xenon drinne frage ihn doch mal |
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C-T Kenner
Themenstarter
Dabei seit: 16.10.2002
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Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 23.05.2005 - 20:41 |
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Also nun mal ganz ganz langsam,
es gibt vom KBA eine Stellungnahme zum Xenonumbau in Originalscheinwerfer.
Daraus geht ganz klar hervor das daß KBA bereit ist die Dinger ins Verzeichnis aufzunehmen.
Es wird empfohlen sich ne SWRA und LWR einzubauen.
Dies kann aber nach geltendem Recht nicht verlangt werden.
Es steht also im ermessen des Prüfers ob er dies verlangt oder nicht.
Eine Nachfrage beim Lichttechnischen Institut ergab, das der Einbau in original Cali Scheinwerfer ebenfalls bedenkenlos ist,da diese Scheinwerfer nach der Elipsoidtechnik gefertigt sind und die Streuscheibe daher keinen Einfluß auf die Verteilung des Licht´s hat.
Sollte hier einer anderer Meinung sein ,dann soll er mir doch bitte erklären warum die Calischeinwerfer im Bereich des Lichtaustrittskegel Klarglas sind???
Ich hab mir die Arbeit gemacht und alle damit involvierten Stellen kontaktiert.
Das Ergebniss steht hier in diesem Post.
Wer es selbst versuchen will weil er es nicht glaubt so kann er die Telenummern gerne haben und sich selbst davon überzeugen.
@greycali
Xenon in der richtigen Einstellung blendet dich genauso wenig wie anderes Licht.
Man sieht nur immer genauer hin da das Licht anders ist als normales.
Kannst im ADAC Test nachlesen,die haben die Blendwirkung untersucht.
Viel schlimmer als Xenon blenden da ja wohl diese Lieferwägen und die Jeeps mit ihren hohen Scheinwerfern.
Greetz Cali-Power |
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C-T Kenner
Themenstarter
Dabei seit: 16.10.2002
Beiträge: 163
Wohnort: D-84518 Garching
Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 23.05.2005 - 20:59 |
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blackmesa hat folgendes geschrieben: |
Cali-Power hat folgendes geschrieben: |
Butte schreibt mir jetzt nicht das es samt Eintragung illegal ist,den das ist SCHWACHSINN!!!!
Wenn die Dinger eingetragen sind ist es ein für allemal LEGAL!!!!
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Das glaubst auch nur du.
Ist zu gefährlich, das unkommentiert stehen zu lassen: Denn vielleicht liest das hier jemand, der dir Glauben schenkt und dann wegen dir demnächst 3 Punkte in Flensburg kassiert.
Also nochmal:
Xenon in den Originalscheinwerfern ist nicht legal, nur weil ein Tüvler das in den Brief einträgt. |
Im Prüfbericht steht :
"Sehr veehrte Kundin,sehr geehrter Kunde,
Ihr Fahrzeug entspricht nach der (den) Änderung(en) insoweit den geltenden Vorschriften.
Wir haben für sie eine Bestätigung des Ein- bzw. Anbaus erstellt.
Beachten sie evtl. Auflagen und ggf. die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Die Bestätigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen."
Unter Hinweise erfolgt die die Erläuterung der Änderung.
Dies bescheinigt der TÜV Prüfer.
Sollte es dann wie ja jeder meint trotzdem "ILLEGAL" sein so muß der Prüfer dafür grade stehen und nicht der Fahrer oder der Halter.
Kannst dich zwar jetzt wieder drüber auslassen,aber das ist einfach mal so.
Mein Nachbar ist Polizist und der hat nebenbei auch Ahnung von der materie.Der sagte klipp und klar: "Wenn etwas von einem TÜV Ingeneur eingetragen wurde was nicht der STVZO entspricht so steht dieser in vollem Umfang dafür gerade da der Kunde es von ihm abnehmen lies und schließlich der Ottonormalverbraucher die Gesetzeslage sowie die geltenden Vorschriften ja nicht unbedingt kennen muß"
Also unterm Strich: Eingetragen=nix 3 Punkte oder so kassieren. |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 21.11.2003
Beiträge: 1392
Wohnort: D-34289
Auto: opel Calibra/Astra G coupe C 20 LET/ Z 20 LET
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Geschrieben: 23.05.2005 - 21:24 |
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@bekim wegen den 3 punkten währ ich aber zum anwalt weil das is so nicht ok weil hab mich mit mehreren vom tüv unterhalten die haben alle gesagt wenn sie was eintragen und es passiert was sind sie dafür zu belangen und übernehmen die verantwortung währ ja genauso n unsinn wenn n hersteller die 3te bremsleuchte auf höhe der anderen anbringt hat die genehmigung und die bullen legen dir n neuwagen still weil er gegen tüvauflagen verstößt von daher behaupte ich mal austragen ja aber aufgrund ner falschen eintragung punkte is rechtswidrig und selbst wenn nich 3 punkte
gruß kai |
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R.I.P.
Dabei seit: 02.08.2004
Beiträge: 9488
Danke-Klicks: 7
Wohnort: D-49124 Georgsmarienhütte
Auto: Opel Calibra C20NE (102 Kw) und Astra H Caravan 1.6 16V (95 Kw) Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 23.05.2005 - 21:36 |
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Hi,
HIER mal eine Stellungname der Hella AG zum Thema "Xenon-Nachrüstung", sagt eigentlich alles.
Und HIER die Aussage des TÜVs dazu.
Ich hatte nun für ein paar Tage auch Xenon in meinem Cali, hatte die D2S Brenner in meinen Scheinis mit den H7 Reflektoren vom Punto gesteckt (der Brennpunkt paßt genau), ist überwältigend. Suche nun (immer noch) eine legale Möglichkeit des Einbaues.
@Cali-Power
du fragst warum der Lichtaustrittskegel beim Cali in Klarglas ist, wenn dieses nicht der Fall wäre hätte die ganze Linsentechnik keinen Sinn, da die Lichtverteilung in der Linse stattfindet und dann eine Streuscheibe ohne Klarglas nur hinderlich wäre.
Trotz alledem, ich war überwältigt vom Xenon. Es muß eine preisgünstige Möglichkeit des legalen umrüstens geben. |
_________________ Gruß aus GM-Hütte von
Josef
Historie: NSU Prinz 4, NSU TT, Kadett B + D SR + E GSI und dann CALIBRA + Astra H Kombi
Bei Fehlern immer vom einfachsten Fehler ausgehen
Alle Antworten die ich gebe sind "ohne Gewähr". |
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C-T Kenner
Themenstarter
Dabei seit: 16.10.2002
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Wohnort: D-84518 Garching
Auto: Opel Calibra 16V C20XE
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Geschrieben: 24.05.2005 - 06:50 |
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stenssss hat folgendes geschrieben: |
Hi,
HIER mal eine Stellungname der Hella AG zum Thema "Xenon-Nachrüstung", sagt eigentlich alles.
Und HIER die Aussage des TÜVs dazu.
Ich hatte nun für ein paar Tage auch Xenon in meinem Cali, hatte die D2S Brenner in meinen Scheinis mit den H7 Reflektoren vom Punto gesteckt (der Brennpunkt paßt genau), ist überwältigend. Suche nun (immer noch) eine legale Möglichkeit des Einbaues.
@Cali-Power
du fragst warum der Lichtaustrittskegel beim Cali in Klarglas ist, wenn dieses nicht der Fall wäre hätte die ganze Linsentechnik keinen Sinn, da die Lichtverteilung in der Linse stattfindet und dann eine Streuscheibe ohne Klarglas nur hinderlich wäre.
Trotz alledem, ich war überwältigt vom Xenon. Es muß eine preisgünstige Möglichkeit des legalen umrüstens geben. |
Hallo Stenssss
ich fragte nicht warum er hinter Klarglas ist sondern stellte dies nur fest,da hier ja manche behaupten das der Einbau sowie die Abnahme nur mit Klarglasscheinwerfern möglich ist.
Warum der Cali das hat ist mir vollkommen klar.
Denke mal du meinst auch die Stellungnahme vom KBA und nicht von Hella |
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