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Calibra-Team.de :: Thema anzeigen - Vectra B - einfach Federn vom "Sport" einbauen

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Calibra Koenig
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Beitrag: 772865 Geschrieben: 16.04.2026 - 11:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo zusammen.


Mein Astra Coupe Turbo ist vorne Bock-Hoch.

Habe jetzt gesehen die Federn vom Vectra B und vom Astra G sind gleich.


Beim Vectra B gabs ne Sportversion wo die Federn nur 290 antatt 315 sind.


Spricht doch nix dagegen die einzubauen oder? weil das sind ja einfach schwarze Serienfedern.

Oder denkt ihr da gibt Probleme zwecks Tüv?
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Stego
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Beitrag: 772869 Geschrieben: 16.04.2026 - 17:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

kommt auf den tüvler an, wie genau der die abnahme nimmt...

im normalfall hab ich noch keinen erlebt, der beim regulären tüv die höhe prüft...

aber is halt immer so ein ding - du kannst auch auf der straße in eine polizeikontrolle geraten und wenn dort mal einer nachmisst gehts ab zum gutachter - das kann dann sehr teuer werden zwinkern.gif
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Beitrag: 772870 Geschrieben: 16.04.2026 - 19:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie die Höhe mist? An welchen Punkt? Bzw. Wo steht die Höhe wo er haben muss? Gruss
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Beitrag: 772871 Geschrieben: 16.04.2026 - 20:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

die steht im fahrzeugschein, mein guter ja.gif
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Beitrag: 772872 Geschrieben: 16.04.2026 - 21:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zitat:
die steht im fahrzeugschein, mein guter


Genau genommen im Feld 20 des Fahrzeugscheines/ZBl.

Zitat:
im normalfall hab ich noch keinen erlebt, der beim regulären tüv die höhe prüft...


Habe ich auch noch nie gemacht. Auch bei Eintragungen von Tieferlegungen messe ich die Fahrzeughöhe nicht neu ein. Hier hilft z.B. der Textbaustein in der Eintragung "Zu Feld 20: Tieferlegung um ca. 25-35mm...".
Bei Einzelabnahmen, z.B. bei einer Umschreibung von LKW auf Wohnmobil, sind beispielsweise Leergewicht und Fahrzeughöhe neu zu ermitteln.
Bei Gewindefahrwerke wird ein Maß von Radmitte zu Unterkante Radhaus festgelegt und im Feld 22 im Fahrzeugschein mit vermerkt, ja.


Um deine Frage zu beantworten... schlage ich deine Federn für den Vectra B nach Hier Link ist dort extra die Auflage eines Sportfahrwerkes vermerkt.
Wenn du dieses nicht hast, darfst du diese Federn nicht einbauen. So viel zur Theorie.
Würde ich den Unterschied bei der HU sehen? Vermutlich nicht - nur wenn Federsitz oder was auch immer "komisch aussieht".
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Beitrag: 772874 Geschrieben: 16.04.2026 - 22:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja da steht aber nur die Gesamthöhe drin. Wer mist den bitte das Dach. Vor allem wenn hinten die originalen drin bleiben wird da vielleicht 1cm um sein.
Es sind ja auch keine 60er Federn sondern 20 Tieferlegung .....das sieht Serie aus und auf den Federn steht auch nix.


Auch du bist Prüfer . Das ist ja cool ! Dann haben wir Infos aus erster Hand.



-------'genau das ist die Feder. Da waren aber nur die Federn anders. Nicht die Federbeine. Das Modell Sport hatte halt ein "Sportfahrwerk" in Form von anderen Federn.

Das es in der Theorie nicht erlaubt ist ist mir klar. Dann dürfte ich aber die Sport Felgen auch nicht ohne Eintragung fahren oder ? Ich hab da nur den Umrüstkatalog dabei.

Und wie siehts mit der Sport Stoßstange aus? Die hat ja ne GM Nummer.
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Stego
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Beitrag: 772875 Geschrieben: 17.04.2026 - 14:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Calibra Koenig hat folgendes geschrieben:
Und wie siehts mit der Sport Stoßstange aus? Die hat ja ne GM Nummer.


ob die ne gm nummer hat oder nicht spielt erstmal keine rolle...

wichtig ist, ob die in deiner fahrzeug abe mit gelistet ist (also in der typgenehmigung, die in flensburg liegt)

steht sie nicht mit drin, muss sie separat eingetragen werden...

es sei denn du hast eine abe zu deiner stoßstange dazu, wo ausdrücklich dein modell angegeben ist, dann reicht es meistens aus die abe mitzuführen - ob eine eintragung jedochtrotzdem notwendig ist, steht dann in der betreffenden abe selbst...
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Beitrag: 772876 Geschrieben: 17.04.2026 - 20:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

https://hg-motorsport.de/ASTRA-G-Coupe-T98-03-2000-05-2005-2.0-16V-Turbo-F07-Tieferlegungsfedern-Set/25960081-ap19CeBenzinagct021tfts

Bei dem Preis für einen Satz Federn die wirklich für das Coupe gedacht sind, auch was Federrate etc angeht, würde ich mir das Kopfweh sparen.

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Beitrag: 772878 Geschrieben: 17.04.2026 - 22:41 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wieder der Käse mit der Eintragung....
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Beitrag: 772879 Geschrieben: Gestern um 08:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Warum "Käse mit der Eintragung"...? Fahrwerksveränderungen müssen nun mal abgenommen werden und das gilt für einen 40PS Fiat genauso wie für ein 200PS Turbo Coupe. OK - wo kein Richter, da kein Henker, aber im Versicherungsfall kann einem die nicht-Eintragung übel auf die Füße fallen. Die Irmscher Editions Tieferlegung über den 30mm Federsatz ist beim Cali doch auch bestimmt im den Fahrzeugpapieren vermerkt, oder?

Grüße!!
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Beitrag: 772880 Geschrieben: Gestern um 15:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nö. Bei den Last Editions ist nix vermerkt.
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Beitrag: 772882 Geschrieben: Gestern um 21:46 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Eingetragene Fahrzeughöhe LE: 1290mm
Eingetragene Fahrzeughöhe Standardcalibra: 1320mm

Weil die Irmscher Federn bei den LE Serie waren, ist die niedrigere Fahrzeughöhe eingetragen. Sorry, aber das läuft in meiner Welt unter "vermerkt im Fahrzeugschein"... ja.gif
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Calibra Koenig
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Beitrag: 772883 Geschrieben: Heute um 00:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn ich 2 Bar anstelle von 3.5 fahr stimmt die Höhe schon nicht mehr. Denke nicht das dass jemand beim TÜV so genau mist.
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Beitrag: 772884 Geschrieben: Heute um 08:43 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Man kann auch einen Motor chiptunen und niemand merkt das, solange nichts passiert, man langsam fährt und die Abgaswerte sich nicht verändern. Auch im Zuge einer Tüv Untersuchung werden Prüfer*innen manche Dinge nicht auffallen oder (wenn man im Rahmen bleibt) großzügig sehen.

Ich rede vom Versicherungsfall mit Sach- bzw. Personenschaden, wenn ein Gutachter das am Unfall beteiligte Fahrzeug unter die Lupe nimmt. Dann geht es der Versicherung darum, Regressanforderungen nach Zahlungsleistungen geltend machen zu können. Und das ist möglich, sollte sich ein Zusammenhang aus nicht abgenommener Veränderung und Unfallursache vermuten lassen. Dann geht die Angelegenheit vor Gericht und eine Fahrwerksveränderung kann zu vielen potenziell unfallbeeinflussenden Schlüssen herangezogen werden (Fahrverhalten, Bremsverhalten, Lenkverhalten, etc.)

Lange Rede, kurzer Sinn: Wäge es selbst ab und wenn Dir die Optik Deines Coupes entsprechend wichtig ist und Du parallel Kosten und Zeitaufwand der Eintragung nicht aufbringen möchtest, mache es doch. Das ist Deine Entscheidung und Dein persönliches Risiko, ein Fahrzeug zu bewegen, was ggf. seine Zulassung verloren hat. Aber erwarte nicht, dass Du hier (z.B. von mir) uneingeschränkt Standing Ovations und ein "na klar, leg' los!" zu lesen bekommst... zwinkern.gif

Und das meine ich völlig neutral, ich habemeinem besten Kumpel im gleichen Zusammenhang dasselbe genauso ins Gesicht gesagt.
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Beitrag: 772886 Geschrieben: Heute um 17:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Calibra Koenig hat folgendes geschrieben:
Wenn ich 2 Bar anstelle von 3.5 fahr stimmt die Höhe schon nicht mehr. Denke nicht das dass jemand beim TÜV so genau mist.


Das stimmt. Ich kenne keinen Prüfer, der bei der HU nachmisst.

Zitat:
Ich rede vom Versicherungsfall mit Sach- bzw. Personenschaden


Das ist genau der Fall, wo es dann am Fahrzeug spannend wird. Spätestens dann wird auch interessant, ob ich als Prüfer die Eintragung korrekt durchgeführt habe. Wenn ich bei der HU gepennt habe, ist das nach 2 Jahren dann erstmal recht egal - aber eine Eintragung bleibt prinzipiell
ein Fahrzeugleben (außer es wird wieder ausgetragen) und somit bin ich als Prüfer auch nach mehreren Jahren mit im Boot, wenn ich Käse abgenommen habe. Das wird wohl auch mit ein Grund sein, warum vor allem ältere Kollegen eher weniger Lust auf Änderungsabnahmen haben.

Zitat:
Und wie siehts mit der Sport Stoßstange aus? Die hat ja ne GM Nummer


Darüber habe ich gestern mit OPRCali gesprochen und wir sind uns einig, dass das okay ist.
Dazu die ausführliche Begründung:

Der Paragraph 19 (2) StVZO und 30 StVZO geben hier Aufschluss. Du veränderst die Fahrzeugart nicht, eine Verschlechterung von Abgas- und Geräuschverhalten ist nicht zu erwarten und eine Gefährdung für andere liegt ebenfalls nicht vor. Ein Originalteil ist von einem technischen Dienst oder einem Prüflabor bereits auf Herz und Nieren
geprüft. Bruch- und Splitterverhalten, Dauerfestigkeit, passive Sicherheit.... ist überall ein Haken dran. Wenn diese Stoßstange dann noch Plug&Play dranpasst, gibt es an der Umrüstung nichts auszusetzen.
Aber sobald irgendwelche Anpassungsarbeiten notwendig sind, steht direkt über die potentielle Gefährdung für andere ein Fragezeichen und das GM Zeichen ist dann auch nutzlos - ohne ein gültiges Prüfzeugnis kannst du dann nur noch über eine Einzelabnahme dann weiter kommen.

EDIT Nachtrag: Ein Beispiel: in meinem Bekanntenkreis hat sich wer für seinen Zafira B das OPC-Line Bodykit (Stoßstangen vorne und hinten + Seitenschweller) besorgt und natürlich gleich montiert. Das war dann für mich aus o.g. Gründen auch völlig fein.
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