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C-T Lehrling
 
Dabei seit: 01.03.2026
Beiträge: 1
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Geschrieben: Gestern um 19:40 |
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Servus Freunde.
Die Felgen 7x15 waren an einem Calibra Color Selection serienmäßig montiert.
Sind jedoch bei meinem nicht eingetragen....
Finde im Internet jedoch keine ABE oder ähnliches dazu....
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Danke und viele Grüsse...
Olaf |
| Dateiname: | Screenshot_20260207_095722_Kleinanzeigen.jpg |
Beschreibung: |
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C-T Kenner
 
Dabei seit: 18.09.2023
Beiträge: 192
Danke-Klicks: 31
Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: Gestern um 21:38 |
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Hallo,
hinter der KBA 42677 verbirgt sich eine ABE in zwei Ausführungen. Die Erstfassung und einen Nachtrag.
Ich habe das Gutachten einmal überflogen und kann dir sagen, dass du eine Einzelabnahme nach $19 (2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO brauchst.
Die Gutachten stammen aus dem Jahr 93/95 und waren im Sachverständigenverzeichnis teilweise schlecht lesbar. |
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C-T Lehrling
 
Dabei seit: 09.10.2022 Alter: 23
Beiträge: 30
Danke-Klicks: 3
Wohnort: D-75179 Pforzheim
Auto: Opel Calibra X20XEV
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Geschrieben: Gestern um 23:13 |
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Hi, muss man die echt eintragen lassen?
Bei meinem waren die auch serienmäßig montiert.
In meinem Fahrzeugschein ist aber nur die kleinste Felgengröße 195/60/R14 eingetragen.
Hab mir nie so Gedanken drübergemacht. Dachte der Tüvver wird in seinem Computer schon sehen können, dass die Felgen zulässig sind.
Hatte beim Tüv und bei den blauen auch nie Probleme gehabt diesbzgl. |
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C-T Kenner
 
Dabei seit: 18.09.2023
Beiträge: 192
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Geschrieben: Gestern um 23:58 |
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EDIT: Ich habe den kopierten Kram rausgenommen, der hilft hier ja nicht weiter. Lösung steht in Edit2. Beim Überfliegen vorhin im Nachtragsgutachten habe ich die Seiten mit den Opel Fahrzeugen komplett übersehen. Sorry
EDIT2:
Also, an einem Calibra mit 85/110KW ist die Reifengröße 195/60R15 unkritisch und darf ohne Eintragung gefahren werden.
205/55R15 hat die A-Loch Auflage A01 und muss leider per Änderungsabnahme eingetragen werden.
225/50R15 wäre nur an der Hinterachse zulässig, vorne müsste dann 205/55R15 rauf. Musst du dafür hinten die Radhäuser aufweiten, müsstest du auch das eintragen lassen, weil die Auflage K44 noch zusätzlich die Streichung der Anhängelast bei dem Eingriff fordert. Und das macht die Zulassungsstelle nur.... wenn der Prüfer das in einer Eintragung schreibt.
EDIT3: es gibt tatsächlich die Fallunterscheidung zwischen Calibras mit 14 und 15 Zoll Serienbereifung, siehe Screenshot. Überall ohne A01 und ohne K44 ist eintragungsfrei. |
| Dateiname: | Screenshot 2026-03-02 004135.png |
Beschreibung: |
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