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AutorNachricht
Christoph
C-T Lehrling
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Dabei seit: 21.02.2021
Beiträge: 30

Wohnort: D-66578
Beitrag: 772711 Geschrieben: Gestern um 13:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo in die Runde,

ich hatte Probleme beim TÜV für folgende Teile:

Eintragen lassen möchte ich

B6 Eibach und Bilstein 30/30 mm
Twinspoke 16er 4 Loch et45 auf 255 50 R16
Don silensioso Sportauspuff

Der Auspuff hat EG und ist eintragungsfrei.
Fahrwerk und Felgen haben TÜV Gutachten für meinen 93er c20ne Calibra

Der Typ vom TÜV meinte, dass die Felgen nicht mit dem Fahrwerk gingen, weil im Gutachten steht, das eine Änderung das Gutachten nichtig macht.. damit ist aber sicherlich nicht die humane Tieferlegung gemeint, sondern kritischere Eingriffe.

Der Auspuff ginge nicht, weil es kein Oldtimer Auspuff aus der Zeit sei ...

Der Calibra hat H Kennzeichen

Hatte früher beim Vorgänger keine Probleme mit der Kombination, aber der war noch nicht historisch.

Ich gehe natürlich jetzt zu einem Oldtimer freundlichen TÜV, aber ihr kennt euch bestimmt besser aus und hier bitte ich um Information.

Fahrwerk und Felgen sind bestimmt unkritisch
Auspuff sollte doch kein Problem sein... Edelstahl Sportauspuff gab es schon in den 90ern



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nr1ebw
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Beitrag: 772712 Geschrieben: Gestern um 14:17 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Auspuff ist eintragungsfrei. Also nicht von Relevanz. Ob du nun da Bosal, Walker, MTS, Ernst oder billig China anbaust, deine Entscheidung und hat mit H nichts zu tun.

Die Kombination von Fahrwerk mit Rad/Reifen ist §21 StVZO und kann darüber ganz normal eingetragen werden, wenn das Fahrzeug aufgeführt ist und die Auflagen erfüllt sind. Wenn der Kollege nur §19(3) macht, dann anderen Kollegen/ Organisation anfahren.

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Calibra459
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Beitrag: 772714 Geschrieben: Gestern um 14:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

War vermutlich wieder ein 0815er Prüfer, der ... lassen wir das biggrin.gif

Würde wie nr1ebw empfiehlt direkt woanders hinfahren, die sich mit Motorsport oder Oldtimern auskennen. Die blockieren dann auch nicht direkt bei Standardeintragungen.

_________________
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sollddie2000
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Beitrag: 772715 Geschrieben: Gestern um 14:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ist es nicht eher, dass sich der Herr an der Twinspoke Felge in Verbindung mit dem H-Kennzeichen stört? Die ist ja wesentlich "jünger" als der Calibra gruebeln.gif

MfG

sollddie2000

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Christoph
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Beitrag: 772716 Geschrieben: Gestern um 14:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja danke für die Rückmeldung

So wird es gemacht


Die twinspoke haben ein Teilegutachten für den Calibra✌️
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Kypsie
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Beitrag: 772719 Geschrieben: Gestern um 17:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also ich habe mir das ganze Gutachten für die Rad/Reifenkombi gezogen und es stimmt leider, dass du ne §19 (2) in Verbindung mit §21 StVZO brauchst - kurz: Einzelabnahme. Punkt 6 - Gültigkeit beschreibt das.

Zitat:
Der Typ vom TÜV meinte, dass die Felgen nicht mit dem Fahrwerk gingen, weil im Gutachten steht, das eine Änderung das Gutachten nichtig macht


Joa, hat er also Recht.

Zitat:
War vermutlich wieder ein 0815er Prüfer


Sinnbefreiter Kommentar an dieser Stelle.

Zitat:
Auspuff ist eintragungsfrei. Also nicht von Relevanz.


Pauschal geschrieben ist das falsch. Eine Abgasanlage mit EG-Typgenehmigung setzt ein sonst serienmäßiges Fahrzeug voraus - was hier nicht der Fall ist. Im Gutachten der Tieferlegung steht dann (meistens) auch was zur Mindestbodenfreiheit, was der Prüfer dann bei der Eintragung kontrollieren sollte.
In der Praxis passt es zu 99%, das mag sein.

Das H-Kennzeichen sehe ich nicht in Gefahr, das Gutachten stammt aus dem März 2003 - prinzipiell gilt fürs H, dass die Änderungen 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen sein müssen und ins zeitgenössische Bild passen muss.
Dein Calibra ist aus 93, also passt das.
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Wurfen82
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Beitrag: 772720 Geschrieben: Heute um 11:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kypsie hat folgendes geschrieben:
Pauschal geschrieben ist das falsch. Eine Abgasanlage mit EG-Typgenehmigung setzt ein sonst serienmäßiges Fahrzeug voraus - was hier nicht der Fall ist. Im Gutachten der Tieferlegung steht dann (meistens) auch was zur Mindestbodenfreiheit, was der Prüfer dann bei der Eintragung kontrollieren sollte..

LOL.gif LOL.gif LOL.gif
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Gercalica1
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Beitrag: 772721 Geschrieben: Heute um 12:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

sollddie2000 hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht eher, dass sich der Herr an der Twinspoke Felge in Verbindung mit dem H-Kennzeichen stört? Die ist ja wesentlich "jünger" als der Calibra gruebeln.gif


An dem Grund, dass die Leichtmetallfelgen „Twin-Spoke“ „wesentlich "jünger" als der Calibra“ sind, kann es nicht liegen, denn diese Felgen gab es ab Februar 1997 beim Schweizer Sondermodell „Calibra Collector Edition“.

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Beitrag: 772723 Geschrieben: Heute um 21:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wurfen82 hat folgendes geschrieben:
Kypsie hat folgendes geschrieben:
Pauschal geschrieben ist das falsch. Eine Abgasanlage mit EG-Typgenehmigung setzt ein sonst serienmäßiges Fahrzeug voraus - was hier nicht der Fall ist. Im Gutachten der Tieferlegung steht dann (meistens) auch was zur Mindestbodenfreiheit, was der Prüfer dann bei der Eintragung kontrollieren sollte..

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Wurfen82
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Beitrag: 772725 Geschrieben: Heute um 21:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kypsie hat folgendes geschrieben:
?

Ein Lehrer in der Oberstufe hatte immer gesagt: "Wer will, findet Wege - wer nicht will, findet Gründe!"

Wenn die AGA korrekt montiert ist, ist sie sowieso nicht die tiefste Stelle am Calibra - egal ob Original, Zubehör oder Tuning
und die korrekte Montage setzen wir mal voraus.
Natürlich ehrt es den Prüfer, wenn er die Bodenfreiheit kontrolliert, aber das als Grund für die Ablehnung der Eintragung an den Haaren herbeizuziehen, ist schlicht lächerlich.

Wenn es so wäre, wie bei meinem ehem. Keke, bei dem Irmscher-Brücke iVm. Lexmaulfächer iVm. Bastuck eingetragen ist und die Leistungssteigerung sich - formal - aus der Kombi
dieser Bauteile errechnet, bin ich bei Dir, dass einem die EG-Freigabe nichts bringt, aber auch das scheint hier nicht der Fall.
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Kypsie
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Beitrag: 772726 Geschrieben: Heute um 22:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zitat:
Ein Lehrer in der Oberstufe hatte immer gesagt: "Wer will, findet Wege - wer nicht will, findet Gründe!"


Ich frage mich, wo ich in meiner Aussage irgendwelche Gründe für eine Ablehnung suche. Ich habe doch geschrieben, dass das mit den Abgasanlagen zu 99% passt.

Zitat:
Wenn die AGA korrekt montiert ist, ist sie sowieso nicht die tiefste Stelle am Calibra


Um die tiefste Stelle geht es auch nicht. Da kann ich dir sogar ein Beispiel aus meinem ehemaligen Fuhrpark bringen.

Mein Astra F hatte damals zur 30/30mm Tieferlegung eine Abgasanlage von TA-Technix verbaut. Bevor man mich hier jetzt für den TA-Kannix Schrott angeht: die war beim Kauf bereits verbaut.
Bei uns in der Prüfstelle musste ich immer über den LKW-Bremsenprüfstand auf die Grube - weil relativ eben. Auf die Bühne ging nicht - man musste immer leicht ne Rampe hoch, in den Bremsenprüfstand und dann auf die Bühne (MAHA Bühne hier sowas war das, leider nicht im Boden eingelassen) und trotz aller Vorsicht ist beim ersten Mal rauffahren die Abgasanlage hängen geblieben. Bei der goldenen Möwe ausm Drive bei uns war eine Fahrbahnerhebung vorhanden - ich bin jedes Mal aufgesetzt.
Was also heißt das? Diese Kombination ist eigentlich nicht alltagstauglich gewesen.

Der TE hat nach spezifischen Informationen gefragt und da finde ich es einfach nicht richtig mit

Zitat:
Auspuff ist eintragungsfrei. Also nicht von Relevanz.


zu antworten, ganz ehrlich. Zumal der Herr Dipl. Ing offensichtlich auch Prüfer ist.

Es ehrt auch nicht den Prüfer, die Bodenfreiheit zu kontrollieren. Es steht nunmal im Gutachten. Beispiel? Gerne. Hab gerade eines von KW zur Hand, was ich letzte Woche eingetragen habe, dort steht:

Bei Fahrzeugen mit Spoilern, Schwellerverbreiterungen oder Sonderauspuffanlagen ist eine Tieferlegung nur statthaft, wenn eine ausreichende Bodenfreiheit erhalten bleibt.


Das Fahrzeug hatte außerdem noch Spurplatten und Sonderräder montiert - ging auch alles easy über nen 19(3) abzunehmen - falls man mir hier Korinthenkackerei unterstellt.
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Calibra459
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Beitrag: 772727 Geschrieben: Heute um 22:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kypsie hat folgendes geschrieben:


Zitat:
War vermutlich wieder ein 0815er Prüfer


Sinnbefreiter Kommentar an dieser Stelle.

Zitat:
Auspuff ist eintragungsfrei. Also nicht von Relevanz.


Pauschal geschrieben ist das falsch. Eine Abgasanlage mit EG-Typgenehmigung setzt ein sonst serienmäßiges Fahrzeug voraus - was hier nicht der Fall ist. Im Gutachten der Tieferlegung steht dann (meistens) auch was zur Mindestbodenfreiheit, was der Prüfer dann bei der Eintragung kontrollieren sollte.


LOL.gif LOL.gif LOL.gif

Wer kennt es nicht. Hat man andere Rückleuchten drin, war es das mit der EG-AGA.
Oder getönte Scheiben mit E-Kennung in Kombination mit E-Nummer Fahrwerk. Kannste knicken.

Zitat:
Sonderauspuffanlagen


Sonder! Keine serienähnlichen Auspuffanlagen mit E-Nummer.
Sonst würde jeder Bosal-ESD schon ein Problem darstellen.

Aber genau das hier beschreibt warum es so viele Menschen gibt, die gar nichts mehr eintragen lassen.
Baut mal E-Nummer MSD und einen anderen E-Nummer ESD ein. Da bekommt man bei jeder Prüfstelle andere Ergebnisse.

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