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C-T Kenner
 
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Auto: Opel Calibra X20XEV
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Geschrieben: 26.03.2024 - 13:21 |
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Ich habe bei der Zulassung und von mehreren leuten unter anderem Tüv gesagt bekommen das ich meine Steinmetz Felgen nicht eintragen lassen muss, habe ein Teilegutachten. Kennt sich da jemand aus? Hänge mal ein Bild an.
Ich kann irgendwie die Kategorie nicht ändern. |
Dateiname: | IMG_20230206_132658.jpg |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 26.03.2024 - 13:32 |
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natürlich müssen die eingetragen werden. es müssen nur felgen nicht eingetragen werden die in der abe des calibra aufgenommen wurden wie z.b. die bbs rx aus den dtm, cliff edition usw. |
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Geschrieben: 26.03.2024 - 13:56 |
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Wenn das Fzg. im TGA genannt ist und Reifengröße und Felgengröße exakt so verbaut sind, muss es nicht zwingend eingetragen werden.
Dies gilt allerdings nur dann, und das steht auch im Gutachten, wenn du sonst keine Veränderungen am FW vorgenommen hast. Hast du z.B. eine Tieferlegung verbaut, muss diese Änderung, da kombiniert, zwingend eingetragen werden. Darauf wird aber auch in dem Papier hingewiesen!
Ist es denn ein Teilegutachten, eine ABE oder eine Typgenehmigung?
MfG
sollddie2000 |
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C-T Kenner
  Themenstarter
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Geschrieben: 26.03.2024 - 13:59 |
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Ist ein Teilegutachten, Tieferlegung ist schon verbaut und eingetragen.
Werde morgen zur Dekra fahren. |
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C-T Kenner
 
Dabei seit: 18.09.2023
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Geschrieben: 28.03.2024 - 00:08 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wenn das Fzg. im TGA genannt ist und Reifengröße und Felgengröße exakt so verbaut sind, muss es nicht zwingend eingetragen werden. |
Also.... wenn TGA das Kürzel für Teilegutachten sein soll, muss ich da leider widersprechen. Ein Teilegutachten bedeutet zu 99,9%, dass eine Eintragung nach §19 (3) StVZO durchgeführt werden muss. Auch wenn es nur Felgen sind.
Es gibt Legenden und Mythen, dass es auch Inhalte in Teilegutachten gibt, wo eine Eintragung nicht notwendig ist. Das zähle ich mal zu den 0,1% und in meiner mittlerweile langjährigen Prüferfahrung ist mir so ein Gutachten noch nie vor die Flinte gekommen.
Zitat: |
Ist ein Teilegutachten, Tieferlegung ist schon verbaut und eingetragen. |
Ja, ist schonmal nicht verkehrt. Allerdings musst du dann auch das Gutachten der Tieferlegung vorlegen, damit der Kollege der Dekra dann gegenlesen kann (bzw muss) ob sich die Gutachten nicht gegenseitig irgendwie ausschließen. |
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C-T Kenner
  Themenstarter
Dabei seit: 07.06.2023 Alter: 22
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Geschrieben: 28.03.2024 - 06:45 |
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Okay gut, problem ist ich habe von beiden keine Gutachten. Finde zu den Felgen im Internet keine und vom Hersteller gibt es keine Antwort. Wegen den Federn müsste ich mal im Internet gucken ob ich da was finde. Sind Eibach Federn. |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 28.03.2024 - 07:20 |
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[quote="Cali96Bo"]Okay gut, problem ist ich habe von beiden keine Gutachten.
Du hast doch am Anfang geschrieben, dass du für die Felgen ein Teilegutachten hast
Und für die Eibach Federn kann das eigentlich auch kein Problem sein, einfach die Nummern an den Federn ablesen und dann lässt sich da sicher ein Gutachten finden. |
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Geschrieben: 29.03.2024 - 10:22 |
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Cali96Bo hat folgendes geschrieben: |
Okay gut, problem ist ich habe von beiden keine Gutachten. Finde zu den Felgen im Internet keine und vom Hersteller gibt es keine Antwort. Wegen den Federn müsste ich mal im Internet gucken ob ich da was finde. Sind Eibach Federn. |
Bei Eibach auf der Homepage gibt es die Prüfzeugnisse zum herunterladen. Beim Calibra wahrscheinlich Teilegutachten und bei neueren Fahrzeugen oft sogar ABEs. Grundsätzlich gilt: Teile mit Teilegutachten erfordern immer mindestens eine Abnahme nach §19(3) StVZO. Und entgegen vieler Aussagen sind Teile mit Allgemeiner Betriebserlaubnis nicht grundsätzlich von einer Abnahme befreit. Und eine Kombination von sich gegenseitig beeinflussenden Teilen durch die die Betriebserlaubnis erlöschen kann (wie z.B. Fahrwerk und Räder) müssen definitiv immer abgenommen werden. Die "Eintragung" ist ja nochmal was Anderes. Da geht es ja darum, ob und wann die Daten in die Fahrzeugpapiere übernommen werden müssen. |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 30.03.2024 - 13:26 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
Und eine Kombination von sich gegenseitig beeinflussenden Teilen durch die die Betriebserlaubnis erlöschen kann (wie z.B. Fahrwerk und Räder) müssen definitiv immer abgenommen werden. |
Ja, meistens ist das so. Meistens wird das sogar im Gutachten der Räder gefordert, dass "Bremssystem und Fahrwerk der Serie entsprechen müssen, andersweitige Änderungen sollen dann entsprechend beurteilt werden". Müsste irgendwie Auflage A04 oder A05 sein.
In den Gutachten für Tieferlegungsfedern steht meistens, dass bei Verwendung von Sonderrädern entsprechende Gutachten vorliegen müssen und die dort gelisteten Auflagen erfüllt werden sollen. So.... bei dem ein oder anderen Gutachten für Räder (ABE) fehlte dann allerdings die Auflage für ein serienmäßiges Fahrwerk und dort wurde dann auch beschrieben, dass bei Veränderungen am Fahrwerk die entsprechenden Papiere vorgelegt werden müssen, um die Einhaltung der Auflagen zu gewährleisten. Diesen Fall habe ich jetzt 2x gehabt. Eingetragen habe ich also.... nichts. Weil es nicht erforderlich war. Allerdings waren Tieferlegungsfedern und Räder jeweils mit einer ABE versehen.
Es gibt also auch Ausnahmen  |
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