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C-T Meister
 
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Auto: Opel+Buick+VW+Audi Calibra+Sport-Wagon-Golf4-100 2.0L NE--5,7-350-4bbL-V5-2-0L E Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 29.11.2021 - 20:45 |
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Hallo zusammen,
wer hat denn am Sonntag die Sendung Grip auf RTL2 gesehen??
Es geht da u.a. um einen Audi 60,wo nach Aussage des Mitumbauers,alles verändert worden ist,
eingetragen und nur die Karosse sei noch orginal.Kurz mal aufgelistet:Motor 2l 136 PS vom Audi 80,
Felgen,Leder,Anlage,Gewindefahrwerk,Auspuff,Instrumente,Lackfarbe etc nicht zeitgenössisch,
Hat aber ein H-Kennzeichen!!!!Wie geht das denn???
Ich habe Probleme meinen Ascona C, Umbau Mitte der 90ziger Jahre von 2.0l NE mit 115 PS auf 2.0l XE mit 150 PS
als Oldtimer anerkannt zu bekommen,eben weil es den Motor nicht für den Ascona nie Serienmässig gab,
aber für den obengenannten Audi 60 ist es möglich von 60 PS auf 136 PS zu gehen und der Motor hat wohl
noch weniger mit dem Auto zu tun,wie es bei mir ist.und auch alle anderen Umbauten verbieten sich laut Vorgabe
zum erteilen eines H-Status.
Ich mein...der Audi sieht echt schick aus,aber fair in der Sache sieht für mich anders aus.Und wenn es da Kollegengutachten gab,
fällt das doch bei jeder Kontrolle auf,bzw zur nächsten HU???
Wie seht ihr das???
Grüsse aus Essen...... |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 01.12.2021 - 09:56 |
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dass die Änderungen vor 30 Jahren erledigt wurden, dürfte mit Gewindefahrwerk nicht möglich sein? |
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C-T Meister
  Themenstarter
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Geschrieben: 01.12.2021 - 15:07 |
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Der Audi 60 wurde von 1965 bis 1972 gebaut.Da kommst du mit 30 Jahren nicht hin.
Ausserdem glaube ich nicht,a:das es Gewindefahrwerke in dem Zeitraum gab,
b:und bestimmt nicht für einen Audi 60!!!!
Auch geht es ja nicht nur um das Fahrwerk.........alles ist geändert,ausser der Karosse...... |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 01.12.2021 - 15:53 |
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also, was ich im Fratzenbuch-Auftritt von Grip für Bilder fand, kann man unter Umständen schon als zeitgenössische Farbe und Innenraum bezeichnen
Wenn Motor und Fahrwerk vor länger als 30 Jahren umgebaut und eingetragen wurden, widerspricht das dann auch nicht unbedingt der H-Zulassung, wie man so liest. Aber in Zeitschriften steht auch viel...naja nicht handfestes |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 01.12.2021 - 16:57 |
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Calibra459 (01.12.21) dankte Wurfen82 für diesen Beitrag!
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 01.12.2021 - 19:20 |
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Zitat: |
Wenn Motor und Fahrwerk vor länger als 30 Jahren umgebaut und eingetragen wurden, widerspricht das dann auch nicht unbedingt der H-Zulassung, wie man so liest. Aber in Zeitschriften steht auch viel...naja nicht handfestes |
Wie man im Video erfährt (dessen Link bei den von Dir besagten Bildern auf FB angezeigt wurde),
Wurde der Audi "kürzlich" in 2.500 Arbeisstunden restauriert und umgebaut;
die ersten Gewindefahrwerke außerhalb des Rennsports kamen in den 90ern auf und dann auch erstmal für damals gängige, aktuellere Modelle,
aber das schrieb Vinni ja auch schon, bevor Du Dich wiederholt hast.. |
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C-T Meister
  Themenstarter
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Geschrieben: 01.12.2021 - 20:31 |
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@Wurfen......du hast mich und das Thema verstanden.
Was mich am meisten interessiert,auch wegen Eigeninteresse,
Dieser Motorumbau im Audi..Wie ist das mit meinem Ascona,wo nur der Motor geändert worden ist,
von 2.0l NE auf 2.0l XE.Felgen sind definitiv zeitgenössisch,ATS Cup und Turbo Ronal in 15 Zoll
mit 195/50-15,Fahrwerk wurde 1993 eingetragen(Koni Gelb mit 60ziger Mattig Federn),
Innen orginal,ausser Mäusekino vom Kadett E,aber das dürfte kein Problem werden,
Sitze,Pappen,A-Brett in einem Top-Zustand,nichts kaputt,gerissen oder ähnliches,alles noch Orginal,
zu 80% orginal Lack,Casablanca-weiß als Ascona C GT,Bj 1988.
Besteht da die Chance,das Auto legal mit H-Kennzeichen zu fahren??? |
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C-T Lehrling

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Geschrieben: 02.12.2021 - 19:05 |
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Der C20XE darf im Ascona C kein Grund für die Verweigerung eines H-Kennzeichens sein. Der Motor konnte innerhalb des 10 Jahres Zeitraum nach Erstzulassung des Ascona C im Ascona C verbaut werden. Nachweise darüber kannst Du via zeitgenössischer Tuningzeitschriften locker liefern. Das muss dann auch als historisch korrekt vom Sachverständigen anerkannt werden.
Das gilt im Grunde für alle Umbauten, wobei bei Federn von der Altersregel abgewichen werden kann, da ja Verschleissteile. Soll heißen, neue 40er Federn sollten kein Problem sein, wenn Du nachweisen kannst, dass es im 10 Jahres Zeitraum nach Erstzulassung eben 40er Federn gab.
Sollte sich da ein Sachverständiger quer stellen, dann solltest den Anforderungskatalog auf den Tisch packen oder aber die Prüforganisation selbst anschreiben und die Problematik schildern.
Hierso gibts, insbesondere zum Ascona C, aber auch zu der eigentlichen Problematik noch ein paar Infos: https://www.ascona-info.de/Ascona_H_Kennzeichen.html
Voraussetzung ist natürlich die Eintragungsfähigkeit aller Umbauten nach den Vorgaben der Strassenverkehrszulassungsordnung. Den C20XE mit der 236er Bremsscheibe, das funktioniert natürlich nicht. |
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Vinni (02.12.21) dankte work242 für diesen Beitrag!
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