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C-T Lehrling

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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 25.04.2021 - 21:08 |
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Servus Forum!
Eine Frage an die Rechtsabteilung: Der Vorbesitzer hatte eine Motorhaubenverlängerung aka Böser Blick eingeschweißt. Die ist auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Nachdem mir ein Paketfahrer mein geparktes Auto derdengelt hatte, habe ich das zum Anstoß genommen (blöder Witz, ich weiß), eine originale Motorhaube draufzubauen. Jetzt steht der TÜV an und ich frage mich grade, ob ein Rückbau auf Original in den Fahrzeugpapieren stehen muss. Sprich, macht mir der TÜVler Probleme, weil es den eingetragenen Bösen Blick nicht mehr gibt?
Danke an Euch & Grüße,
Basil |
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C-T Chef
 
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Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 25.04.2021 - 21:12 |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 25.04.2021 - 21:19 |
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Offiziel muss das ausgetragen werden wenn nicht mehr verbaut! |
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Geschrieben: 25.04.2021 - 21:37 |
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Vectra-AV6 hat folgendes geschrieben: |
Offiziel muss das ausgetragen werden wenn nicht mehr verbaut! |
Hochoffiziell ist das bestimmt so, kenne aber keinen der das bemängeln würde
MfG
sollddie2000 |
_________________ Man kann vielleicht alles essen, aber nicht alles wissen
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C-T Großmeister
 
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Auto: Opel Vectra A Z32SE
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Geschrieben: 25.04.2021 - 21:44 |
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Bei uns in Hessen is alles möglich! Wir hatten hier schon nach Ausbau der Rückbank umtragung auf 2 Sitzer nötig war. |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 25.04.2021 - 22:22 |
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Definitiv austragen. Alles was eingetragen ist muss auch verbaut sein. Aber ja letztendlich wird das keiner bemängeln bzw. Interessiert es keinen.
Wenn du es richtig machen willst dann definitiv austragen. |
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Geschrieben: 25.04.2021 - 23:04 |
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KA_LI hat folgendes geschrieben: |
Alles was eingetragen ist muss auch verbaut sein... |
Ich weiß, wie du es meinst...
Dennoch: hab bei meinen beiden Autos zwei verschiedene Radsätze eingetragen... na das stell ich mir grad sportlich vor, die alle zu montieren- so von wegen Radabdeckung und so.
Und beim Cali fehlt z.Zt. die Rücksitzbank, da beim Sattler. Also eigentlich sollte ich jetzt schleunigst was austragen lassen, ne .
@basil: so ein Prüfer ist auch ein Mensch. Wenn du ihm die Sache schilderst (Unfallfolge = Ersatz nötig), wird er da wohl nix sagen. Wenn du nie wieder auf MHV umrüsten willst, lass sie halt austragen.
Grüße, T |
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 26.04.2021 - 07:53 |
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Guten Morgen und Danke für Eure Tipps. Ich werde mal den Onkel vom TÜV anfragen, ob er da Wert drauf legt. Dann würde es halt pressieren  |
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C-T Lehrling
 Themenstarter
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 05.05.2021 - 08:38 |
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Kann mir ein Update nicht verkneifen:
Im Vorfeld des TÜV-Termins habe ich eine Mail an den TÜV geschrieben und gefragt, was die haben wollen. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Gestern war der TÜV-Termin. Den Serien-Auspuff vom Ersatzteilhändler hat die Prüferin nachgefragt Aber die MHV wurde nicht mal angesprochen. Naja, die originale Haube ragt ja auch schon in / über die Scheinwerferoberkante hinaus. Und die Prüferin war definitv jünger als mein Cali - vielleicht hat sie gemeint, das wäre schon die verlängerte Version
Ach ja: Ohne Mängel durch, eh klar! |
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Geschrieben: 05.05.2021 - 09:34 |
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Matze hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
nein- du wirst da keine Probleme bekommen wenn du auf Serie zurückrüstest wie in dem Fall. |
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Vectra-AV6 hat folgendes geschrieben: |
Offiziel muss das ausgetragen werden wenn nicht mehr verbaut! |
Hochoffiziell ist das bestimmt so, kenne aber keinen der das bemängeln würde
MfG
sollddie2000 |
tburnz hat folgendes geschrieben: |
KA_LI hat folgendes geschrieben: |
Alles was eingetragen ist muss auch verbaut sein... |
Ich weiß, wie du es meinst...
Dennoch: hab bei meinen beiden Autos zwei verschiedene Radsätze eingetragen... na das stell ich mir grad sportlich vor, die alle zu montieren- so von wegen Radabdeckung und so.
Und beim Cali fehlt z.Zt. die Rücksitzbank, da beim Sattler. Also eigentlich sollte ich jetzt schleunigst was austragen lassen, ne .
@basil: so ein Prüfer ist auch ein Mensch. Wenn du ihm die Sache schilderst (Unfallfolge = Ersatz nötig), wird er da wohl nix sagen. Wenn du nie wieder auf MHV umrüsten willst, lass sie halt austragen.
Grüße, T |
Auch wenn es hier gut ging: So wirklich richtig ist das alles nicht. Werden abnahmepflichtige Änderungen zurückgebaut, muss auch der Rückbau abgenommen werden. Nennt sich dann Rückrüstung in den Originalzustand. Das hatten wir auch mal als Referenzmangel bei einem Audit. Da war ein Originalfahrwerk verbaut und eine Tieferlegung eingetragen. Und wehe du hast das nicht bemängelt...
Die von T angesprochenen Radsätze bilden eine Ausnahme. Das ist eins der wenigen Dinge, wo auch mehrere verschiedene eingetragen sein dürfen. Das mi der Rückbank ist ein Grenzfall. Sowohl bei den Sheriffs, als auch bei der HU bekommst du Probleme, wenn die fehlt, obwohl 4 Sitzplätze im Schein stehen.
Dass die Kollegin das im vorliegenden Fall mit der MHV nicht bemängelt hat, würde ich auf Unwissenheit schieben. Was aber kein Vorwurf ist. Man kann einfach nicht alles wissen und kennen. |
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C-T Lehrling
 Themenstarter
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Geschrieben: 05.05.2021 - 10:24 |
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@ OPRCali:
Ich bin zwar nicht vom Fach, aber ebenfalls als Prüfer im öffentlichen Auftrag tätig. Von daher volles Verständnis für die junge Dame. Ich glaube wirklich, dass die den leichten originalen Überstand der Haube als "Verlängerung" empfunden hat.
Ich frag jetzt mal gleich Dich - ich selber habe noch nie irgendwas ein-/austragen lassen müssen. In welcher Reihenfolge muss so eine Austragung ablaufen? Erst TÜV und anschauen / bestätigen lassen oder erst Zulassung wegen Schreibkram?
Dank & Gruß,
Basil |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 05.05.2021 - 13:08 |
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In meinen Augen ist diese Austragerei reine Geldmacherei.
Umbau XY wurde mal abgenommen, ich bau es für die nächste Saison aus, muss zum tüv austragen und drauf die Saison wieder ein und muss dann nochmal die Abnahme machen?
Grad bei teuren Einzelabnahmen ist das ja reiner Wahnsinn. |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 05.05.2021 - 14:28 |
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Wie verhält sich das dann z.B. bei meinem T5?
Der hat 7 Sitzplätze eingetragen und wenn ich alle Sitze aus dem Schienensystem raus nehme,sind es nur noch 2!
Kann mir nur schwer vorstellen, dass es rechtswidrig ist so herum zu fahren. Der Hersteller hat das ja extra so flexibel gebaut  |
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Geschrieben: 05.05.2021 - 14:33 |
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Es ist ja ein Unterschied ob ich ein flexibles Sitzsystem im Auto habe, oder ob ich ne Rückbank bzw. deren Befestigungspunkte entfernt wurden wenn du dir hinten ein Hifi-System oder eine Ladefläche in den T5 baust, musst du die Anzahl der Sitzplätze auch anpassen lassen.
MfG
sollddie2000 |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 05.05.2021 - 14:41 |
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Aber im Scheint steht nunmal auch Sitzplätze 007 drin.
Nicht 2 bis 7, sondern konkret 7!
Das Gurtsystem wird, da ja an den Sitzen dran, gleich direkt mit entfernt.
Kenne jetzt auch keinen wo soetwas bemängelt wurde, auch eine Rückrüstung nicht.
Aber Theorie und Praxis liegen ja meist auseinander. Deswegen hatte mich die Theorie gerade mal interessiert  |
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