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calibraman01
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Beitrag: 710542 Geschrieben: 05.06.2014 - 06:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hallo,

hatte heute nach der nachtschicht einen zettel an der haustüre. mein nachbar ist mir in den calibra gefahren. beifahrerseite ist verschrammt. türe oberhalb und unterhalb der cliff leisten, cliff leisten selber stark verschrammt. vllt schrott. seitenteil hinten verschrammt oberhalb und unterhalb der leisten.

frage ist: wie jetzt vorgehen? der schaden dürfte nicht unbedeutend sein. nicht das es heißt die karre ist nix mehr wert und ich krieg 3,50€ für totalschaden und des war's dann?

hab ich freie gutachterwahl? wird der allgemeinzustand bzw die ganzen umbauten mit gewertet? der calibra dürfte deutlich mehr wert sein als ein standart last edition.

mfg

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Beitrag: 710543 Geschrieben: 05.06.2014 - 06:43 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Freie Gutachterwahl hast du normal schon...Bei mir wurden die an/bzw umbauten im Gutachten erwähnt, was aber wichtiger ist war der Satz "Überdurchschnittlich guter allgemein Zustand, erhaltenswert"

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Mfg Manuel

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Beitrag: 710544 Geschrieben: 05.06.2014 - 06:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zunächst hast Du ein Mal die frei Gutachterwahl.

Bei solchen Sachen kommt immer wieder ein Wertgutachten sehr gut, aber ich gehe mal davon aus das Du keines Besitzt.

Der Gutachter, sofern es ein guter ist der sein Handwerk versteht, muss die Wertsteigernden Umbauten auch berücksichtigen.

Das man hierbei evtl. schlechter wegkommt als bei einem Wertgutachten das vorab erstellt wurde ist auch klar.

Du kannst ja mal bei ein paar Gutachtern in deiner Umgebung anfragen wie "genau" die Arbeiten. Hatte letztes Jahr ja auch nen Unfall und der hat mit nen Wiederbeschaffungswert ermittelt der nie im Leben gereicht hätte.

Und ich würe an deiner Stelle auch das Gutachten genau prüfen ob auch allen Wertsteigverden Maßnahmen berücksichtigt worden sind.

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Grüße Thomas

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Beitrag: 710553 Geschrieben: 05.06.2014 - 12:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Gutachter und auch Werkstatt (wenn du es machen lässt) darfst du dir aussuchen, du bist der Geschädigte! Lass dir nichts anderes erzählen von der gegnerischen Versicherung! Auch wenn dein Nachbar z.B. Werkstattbindung hat, gilt diese nicht für dich!

Für die Gutachtersuche würde ich eine Werkstatt deines Vertrauens heranziehen. Ansonsten den nächsten FOH ansprechen, die kennen in der Regel alle ein paar Gutachter, und wissen wie die ticken...
Ich kenne hier bei uns z.B. einen der selbst mal einen Calibra hatte und davon andauernd erzählt....bei solchen Leuten wäre eine Bewertung natürlich optimal zwinkern.gif

Ansonsten wird der Restwert des Fahrzeuges nach DAT ermittelt. Wert erhöhende Maßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden, allerdings sollte man sich davon nicht zu viel erhoffen.
Wenn du z.B. vor 5 Jahren tolle neue Alufelgen gekauft hast, die 1200 € kamen dann bekommst du dafür wahrscheinlich ca. 200 € Bonus ja.gif
Und es sind auch nicht alle Umbauten = Wert erhöhend ....
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calibraman01
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Beitrag: 710600 Geschrieben: 05.06.2014 - 22:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

der gutachter hat das auto als erhaltenswert eingestuft und der schaden übersteigt den wert daher nicht und der calibra wird fachgerecht repariert.

ich hab jetzt nur noch eine frage zum ausfallzeitraum. ich weiß das mir ein gleichwertiges mietfahrzeug zusteht. kann man sich stattdessen auch eine pauschale für den zeitraum der reparatur auszahlen lassen?

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Beitrag: 710603 Geschrieben: 05.06.2014 - 22:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja kann man beim touran hats fast 500 Euro für 10 Ausfalltage gebracht
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Beitrag: 710605 Geschrieben: 05.06.2014 - 23:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Meine Freundin

bekommt jetzt für den Ausfall ( Unfall ) von der Versicherung pro Tag 35€ Ausfallentschädigung aufgrund
der langen reperatur und nachträglicher behebung von Mängeln sind das hi hi über 800 Euro.
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Beitrag: 710607 Geschrieben: 06.06.2014 - 00:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mein Vater bekommt den gleichen Satz für die Dauer von 14 Tagen weil eine Reparatur nicht mehr lohnt. Gutachter konnten wir frei wählen. Altes Astra A Cabrio das vllt noch 600 Euro gebracht hätte wurde mit 1300 Euro begutachtet. Zusammen mit der Ausfallzeit und dem Schmerzensgeld und den Teilen aus dem Cabrio wurden aus den 600 fast 3000 Euro.
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