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C-T Legende
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 00:23 |
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Mir wurde vor 2 wochen der seitenspiegel abgefahren, der unfallverursacher hat fahrerflucht begangen, kurz um, die polizei hat nen zeugen aufgetrieben und hab heute von der polizei die daten vom unfallverursacher bekommen.
allerdings geht das jetzt alles erst zur staatsanwaltschaft, d.h. er ist noch nicht shculdig gesprochen.
jetzt ist die frage, wie geh ich vor? meld ich den unfall shcon der versicherung, geh zum anwalt, lass ein gutachten amchen etc. und dann wird er (auch wenns unwarscheinlich ist) freigesprochen, dann bleib ich auf den ganzen kosten sitzen, wiederrum, wenn ich alles nach kostenvoranschlag abrechne, dann bleib ich evtl auf nem teil des schadens sitzen.
das problem: mein seitenspiegel war kein normaler, sondern ein steinmetz. Die gibts bekanntlich ja nicht neu. jetzt hab ich die wahl: entweder ewig einen suchen, dann lackierne und anbauen, oder auf seire umrüsten, beide spiegel lackieren, beide türen lackieren (die spiegeldreiecke vom steinmetzspiegel sind größer, und da wo die aufgelegne haben ist der lack beschädigt) und beide montieren? unterm strich ist beides nicht ganz billig. Deshalb will ich auf jeden fall nen gutachten machen lassen und zum anwalt (zudem darf die sau auch shcön bluten, wär ja beinahe ungestraft davon gekommen und ich auf dem schaden sitzen geblieben, und meines wissens nimmt die versicherung einen unfallflüchtigen in regress)
wie würdets ihr machen? |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 03:26 |
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Das strafrechtliche hat mit deinem zivilrechtlichen Anspruch nichts zu tun. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass er den Schaden mit einem Kfz verursacht hat.
Dann hast du einen Direktanspruch gegen seinen Versicherer, an den du dich wenden kannst. Wenn dir der unbekannt ist kannst du ihn bei gdv-dl.de ermitteln (lassen). Mit denen wickelst du das dann ganz normal ab, von IHM bekommst du dann garnichts mehr, sobald der Versicherer reguliert. Aber du hast dann dein Geld.
Gutachten erstellen lassen macht hier imho Sinn. Evtl auch der Gang zum Anwalt. Deinen Schäden seiner Versicherung anzuzeigen ist aber auf jeden Fall der nächste Schritt. Dabei geht es ja erstmal garnicht um die Höhe.
Ob der dann zusätzlich wegen 142 StGB verknackt wird, spielt hierzu erstmal keine rolle. |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 05:43 |
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Da hat der Caliebhaber vollkommen recht.
In der Regel dauert das eh ne Weile da die Versicherung die Unterlagen anfordern wird und wenn es ganz dumm läuft und er freigesprochen wird dann werden Sie eventuell versuchen den Schaden abzuweisen. Treu dem Motto er war das ja gar nicht.
Falls Verkehrsrechtschutz sofort zum Anwalt.
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C-T Legende
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 10:36 |
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Und die Versicherung bezahlt einfach, auch wenn der Versicherte sagt "War ich nicht!" ? |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Legende
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Geschrieben: 04.04.2014 - 10:44 |
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GENAU DARUM gehts mir. angenommen, der wird strafrechtlich freigesprochen, aus mangel an beweisen (keine ahnung wieviele zeugen das waren, und was die für nen ruf haben oder so, wer weiss vielelicht ist ja der zeuge ein junkie oder was auch immer ) was is dann?! der wird doch dann auch sagen er war das nicht, oder?
was der beschuldigte bei seinem verhör ausgesagt hat, weis sich ja nicht, evtl hat ers ja auch zugegeben?! |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 10:45 |
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Wenn die Schuld des Verursachers strafrechtlich festgestellt wird, sei es durch die Polizei als Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft (weil das Verfahren eingestellt wird z.B.) oder durch einen Schuldspruch, dann ist das was der Verursacher sagt irrelevant (falls du das meinst). |
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C-T Legende
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Geschrieben: 04.04.2014 - 11:00 |
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die polizei hat das jetzt eben an die staatsanwaltschaft weitergegeben, bedeudet das, das die polizei die shculd festgestellt hat? |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 11:08 |
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Achso. Ich hatte voraus gesetzt dass bereits klar ist, dass er der Verursacher ist und eigenen den ver noch darum geht oB er auch wg. Unerlaubten entfernen verknackt wird.
Eine nebenfunktion der Haftpflichtversicherung ist das Abwehren unbegründeter Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, allerdings ist einem erwischten unfallflüchtigen in der Regel zu empfehlen für eine rasche Regulierung zu sorgen. Das macht im Strafverfahren den besseren Eindruck. Alles natürlich vorausgesetzt, dass du nen gescheiten Zeugen hast. Sonst könnte natürlich auch versucht werden sich da ganz rauszuwinden.
Geld auslegen wirst du in jedem Falle erstmal müssen, wenn du den Schaden zeitnah dokumentiert haben willst
Edit: Nein, daraus lässt sich noch nichts ableiten, aber ein schlechtes Zeichen ist es auf keinen Fall. |
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C-T Legende
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Geschrieben: 04.04.2014 - 11:27 |
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d.h. also um sicherzugehen muss ich erstmal warten, bis er verknackt wird? is natürlich saudoof. |
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C-T Legende
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 11:33 |
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Das is das Problem an der Sache. Man muss jetz aktiv Geld ausgeben für ein Gutachten usw. und wenn man Pech hat, wird die eindeutige Schuld nicht bewiesen und man bleibt auf den Kosten zusätzlich zum sowieso schon teuren Schaden sitzen.
Die Polizei nimmt ja nur die Fakten auf und urteilt nicht...sprich es ist momentan noch garnix bewiesen. Der Zeuge (und danach der angebliche Verursacher) wird erstmal verhört und die gegnerische Versicherung wird sich, solange seine Schuld nicht bewiesen ist, auf das "er wars nicht!" berufen.
Es sei denn, der Typ gibt seine Schuld direkt zu...aber dazu müsste dein Anwalt ihn direkt anschreiben. Ohne Personalien wird das aber schwer und die wird die Polizei nicht ohne Weiteres rausgeben. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 12:22 |
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Nutz hat folgendes geschrieben: |
Das is das Problem an der Sache. Man muss jetz aktiv Geld ausgeben für ein Gutachten usw. und wenn man Pech hat, wird die eindeutige Schuld nicht bewiesen und man bleibt auf den Kosten zusätzlich zum sowieso schon teuren Schaden sitzen.
Die Polizei nimmt ja nur die Fakten auf und urteilt nicht...sprich es ist momentan noch garnix bewiesen. Der Zeuge (und danach der angebliche Verursacher) wird erstmal verhört und die gegnerische Versicherung wird sich, solange seine Schuld nicht bewiesen ist, auf das "er wars nicht!" berufen.
Es sei denn, der Typ gibt seine Schuld direkt zu...aber dazu müsste dein Anwalt ihn direkt anschreiben. Ohne Personalien wird das aber schwer und die wird die Polizei nicht ohne Weiteres rausgeben. |
Das ist so nicht korrekt. Die Polizei urteilt schon anhand der vorliegenden Fakten. Deshalb auch die Ordnungsnummern 01 und 02 Ihrer Meinung nach haben sie den Verursacher gefunden und haben das jetzt zur Anklageerhebung an die StA weitergegeben. Die prüft ob das standhaft ist und sich "lohnt" zur Anklage zu bringen oder ob eine Einstellung sinnvoller ist. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet aber keineswegs eine Unschuld des vermeintlichen Verursachers. |
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C-T Legende
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 12:40 |
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Wie soll das gehen...als ob ne Zeugenaussage alleine reicht. Wie einfach wäre es dann, Versicherungsbetrug zu begehen. Wenn er automatisch schuldig is, nur weil das irgendwer behauptet, müsste er ja auch automatisch in Sachen Fahrerflucht schuldig sein und man bräuchste die Staatsanwaltschaft nicht. Das wäre mir neu. |
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Geschrieben: 04.04.2014 - 12:57 |
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Gesetzt den Fall er hat vor es zuzugeben, dann wird es ja auch seiner Versicherung gegenüber zugeben (müssen). Deshalb wie in meinem ersten Beitrag geschrieben: Versicherer ausfindig machen, schaden melden. Dann werden die ihn slkontaktieren und dazu anhören... Dann braucht es keinen Schreiben vom Anwalt. Das ist definitiv der schnellste Weg den Versicherer überhaupt erstmal in Kenntnis zu setzen. Alles weitere ist doch spekulativ.
kann genauso gut sein dass er den Schaden zugibt und nur versucht aus der fahrerflucht-sache so glimpflich wie möglich raus zu kommen. |
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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 04.04.2014 - 14:35 |
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Nutz hat folgendes geschrieben: |
Wie soll das gehen...als ob ne Zeugenaussage alleine reicht. Wie einfach wäre es dann, Versicherungsbetrug zu begehen. Wenn er automatisch schuldig is, nur weil das irgendwer behauptet, müsste er ja auch automatisch in Sachen Fahrerflucht schuldig sein und man bräuchste die Staatsanwaltschaft nicht. Das wäre mir neu. |
Die Polizei wird sicher das Fzg des vermeintlichen Verursachers in Augenschein genommen haben. Ggf. Lackspuren verglichen. Höhe der Aussenspiegel, Aussage des vermeintlichen Verursachers etc. Eine Zeugenaussage allein ist sicher nicht ausreichend. Manche merken sowas auch einfach nicht weil ihre Aussenspiegel ggf. sogar einklappen. |
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Geschrieben: 06.04.2014 - 17:32 |
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Also ich würde da zuerst Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen und sich rechtlich beraten lassen. Der kann dann auch Akteneinsicht vordern. Mit Rechtschutz kostet das halt im dümmsten Fall die Selbstbeteiligung. Ist der Verursacher gefunden, muss eh die Versicherung für die Anwaltskosten aufkommen, genauso wie für den Sachverständigen.
Auf die Gefahr hin, dass mich gleich wieder einige steinigen wollen: Ich würde einen Kfz-Haftpflichtschaden immer über einen entsprechenden Fachanwalt abwickeln. Warum soll ich noch Arbeit mit dem Scheiß haben und rumtelefonieren und was weiß ich noch alles. Das kann schön der Anwalt machen. Außerdem weiß der am besten wie man reagieren muss, wenn die Versicherung berechtigte Ansprüche kürzen will. |
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