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Auto: Opel Calibra
Beitrag: 702713 Geschrieben: 14.01.2014 - 22:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo Leute,

so banal das Klingt, doch in der Suche habe ich nicht das passende gefunden und auch nicht über google (vielleicht bin ich auch zu doof) ^^

Meine Frage ist simple:

Habe zur Zeit die Seriensitze verbaut und würde gern auf sportlichere umsteigen. Was benötige ich genau und worauf sollte ich achten?

- Wie sieht das mit der sitzkonsole aus? Kann ich die von den Originalen abschrauben und auf andere montieren? oder muss ich kompolett neue kaufen?

- Wenn ich sportsitze (Halbschale) nehme, muss ich da Hosenträgergurte verwenden?

Einfach so eine kurze Auflistung und to do List wäre Klasse! laecheln.gif
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Turbocali84
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Beitrag: 702715 Geschrieben: 14.01.2014 - 23:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin

Einmal kommt es auf die Sitze drauf an ob die eine öffnung für die Hosenträgergurte haben.

Aber egal ob sie das haben kannst du natürlich die originalen weiter behalten


Bei den Konsolen müsstest du wahrscheinlich die mit Kaufen die zu den neuen Sitzen passen.
Die originalen Laufschienen und die Höhenverstellung kannst du behalten, WENN du die neue Konsole auf die Laufschienen bekommst.

Mal passt das mal musst du evtl neue Löcher bohren.

Wenn du da keine Lust daruf hast und auf nummer sicher gehen willst kauf die die Laufschienen gleich mit.


Gruß

Turbocali84
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nebu
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Beitrag: 702721 Geschrieben: 15.01.2014 - 09:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wichtig ist übrigens darauf zu achten das die Sitze eintragungsfähig sind. Damit fallen die meisten bei Ebay schonmal weg.
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Caleebra
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Beitrag: 702723 Geschrieben: 15.01.2014 - 10:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das ganze FK Zeugs kannste alles vergessen.
Schau mal nach König K 5000 die gibts gebraucht in nem guten Zustand meist um die 700 im Set
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Beitrag: 702725 Geschrieben: 15.01.2014 - 11:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zitat:
Das ganze FK Zeugs kannste alles vergessen.
Schau mal nach König K 5000 die gibts gebraucht in nem guten Zustand meist um die 700 im Set

Ich schließe mich meinem Vorredner an ja.gif
Bei den billigen Sitzen + Laufschienen kommt es auch öfters vor, dass die Sitzposition extrem nach oben verschoben ist.

@TE: Wenn Du die org. Sitze ausbaust, dann steck die Sicherung in die Gurtstraffer und mach am besten einen Streifen Kreppband drum - sicher ist sicher!
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conceptracer
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Beitrag: 702737 Geschrieben: 15.01.2014 - 13:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kann mich da meinen Vorrednern nur anschliessen.
Hatte früher schon König K5000 verbaut und bin dann mal aus optischen Gründen (Beige/Schwarz Alcantara)auf andere Sitz umgestigen.
Aber schon nach einer Saison musste ich feststellen das sowohl die Sitzhöhe wie auch Komfort und
Qualität einfach nicht stimmte.
Daraufhin wieder zurück zum König K5000.Hab die dann halt so anfertigen bzw.beledern lassen wie ich sie wollte.
Daher wie gesagt lass die Billigdinger gleich mal weg.Nichts geht über einen guten Sportsitz ja.gif
Bei König/EKU Sitzen kannst du die Originalen Laufschienen verwenden.Wenn du etwas geübt bist,brauchst auch die Konsolen von König nicht.Das sind lediglich 2 "L" Profile mit Löchern.Sowas bekommste auch bei ner Metallbaufirma oder ev.im Baumarkt.Dicke 3mm.


Gruss prost.gif

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Forrex
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Beitrag: 706130 Geschrieben: 17.03.2014 - 12:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hey,

ich nehm das Thema jetzt mal auf weil ich auch son kleines Sitzproblem. Hab in meinem neuen Calibra Sportsitze drin. Jajaja billiger Ebay Kack (Schande über mich) aber sie sind ganz schön und ich hab se ja nicht reingemacht. Da ich noch die ein oder andere Sache eintragen lassen will muss ich sowieso mal zum TÜV;

Die Frage ist wie wahrscheinlich ist es das mir ein Prüfer die Sitze abnimmt? Sie sitzen auf den orginal Schienen. Hab aber nix an Papieren außer die Rechnung. Hat da jemand Erfahrung mit?
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Beitrag: 706133 Geschrieben: 17.03.2014 - 13:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Einzlabnahme.
Sollte kein Problem darstellen sofern die klappbar sind.
Besprech das am besten mit deinem tüver oder mit mehreren vorher.
Aber wenn der einen guten Tag hat sollte das kein ding sein.
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Beitrag: 706139 Geschrieben: 17.03.2014 - 16:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich behaupte eher keine Chance, wenn die keine FIA Zulassung etc. haben dann wird dir die niemand eintragen. Man sollte auch immer überlegen, dass im Falle eines Unfalles dieser Sitz dir vielleicht das Leben retten kann oder eben nicht oder den Unterschied macht zwischen Rollstuhl und wieder gehen können.
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Beitrag: 706140 Geschrieben: 17.03.2014 - 16:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hm ich werd mal mit der Rechnung forschen gehen ob ich noch etwas mehr in Erfahrung bringen kann bzgl. Hersteller und Zulassungen etc.

Klappbar sind se schonmal zwinkern.gif Man liest halt viel über Einzelabnahme.. mal klappts mal sagen Prüfer wohl wird grundsätzlich nicht gemacht bei Sitzen gruebeln.gif

Na ja zur Not müssen se vorm nächsten tüv halt raus und die orginalen rein. Für den Sicherheitshinweiß besten Dank, dessen bin ich mir bewusst.

Nachtrag:
Oh je ich seh meine Chancen schwinden... TÜV INFO. Tja zum Teufel, dass es ne Last Edition ist. In meinem C20NE wäre der Sitz leicht eingetragen...
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Forrex
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Beitrag: 706147 Geschrieben: 17.03.2014 - 20:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Jetzt find ich HIER noch folgendes:

Zitat:
Zitat:

Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM)



Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.



Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:

Zitat:

Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.



Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:

Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG

Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.



Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:

Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.



Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.

In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :

Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.

Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:

2.6.1 Längsverstellung

2.6.2 Höhenverstellung

2.6.3 Winkelverstellung

(...)

Anhang III ist für Busse und

AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.

Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.



Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :

Zitat:

§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,

Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden

1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von



a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,

b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und



2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden



a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,

b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.



Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.

Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.

Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.



Diese Fassung lautet wie folgt:

Zitat:

§ 35a (2) StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:

Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).

Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...



Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":

Zitat:

Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u

Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,

VkBl S 303:

Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.

Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.



Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:

Zitat:

Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene

nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.

Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.



Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.



Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften


Also ich lasse es einfach mal drauf ankommen beim TÜV-ler des vertrauens und meld mich dann mal was dabei raus kam ja.gif
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Beitrag: 706172 Geschrieben: 18.03.2014 - 11:28 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

So dann will ich auch mal:

ich hatte auch eine EKU (König K5000) Ausstattung im Auto. Aber die Sitze sind sehr hoch in sich.
Ich bin jetzt nicht übermäßig groß, aber ich bin der Meinung, spätestens mit Schibedach kannst die König Sitze vergessen, man sitzt zu hoch und klebt and er Decke.
Habe die Ausstattung gegen eine Serien Leder Ausstattung ausgetauscht.
Darin sitzt man auch mit einigermaßen Seitenhalt und gefühlsmäßig misndestens 5cm weiter unten.
Fand die Sitze an sich geil, wollte mit entsprechendem Zustand aber nicht leben.

ICh werde irgendwann mal die die Serienlederausstattung nach meinen wünschen beziehen lassen, wenn ich mal das entsprechende Buget frei habe.

_________________
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