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Beitrag: 700750 Geschrieben: 10.12.2013 - 12:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin!

Wie so mancher weiß, wechsel ich ja gern meine Karren.

Wie verhält es sich nun, wenn man ein Auto anbietet und einem ein Tauschobjekt angeboten wird inkl. Zuzahlung. Da man das Tauschobjekt nicht selbst gebrauchen kann, verkauft man es direkt weiter, um eben annähernd auf sein gewolltes Geld zu kommen. Insgesamt entsteht dabei Verlust, eine Gewinnerzielungsabsicht ist also nicht gegeben. Ist es trotzdem gewerblich, weil das Tauschobjekt nicht auf den Verkäufer zugelassen war oder ist dieser trotzdem der Eigentümer und darf das Auto natürlich verkaufen wie er lustig ist?

Ich will mich mit sowas nicht in die Nesseln setzen...daher frag ich lieber vorher.

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Beitrag: 700757 Geschrieben: 10.12.2013 - 13:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also ich würde da keine gewerbliche Tätigkeit drauß erkennen.

Wie Du schon geschrieben hast fehlt bei dieser Sache die Gewinnerzielungsabsicht.

Ferner auch an den Wiederholungen (nicht auf diech zugelassen und Verkauf).

Für die Tausch gilt das selbe Recht wie für den Kauf.

Evtl. mal beim Finanzamt in der entsprechenden Abteilung nachfragen?

Gruß Thomas

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Beitrag: 700758 Geschrieben: 10.12.2013 - 13:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn es nur mal vor kommt ist es immer noch Privat. Gewinnabsicht hin oder her, denn jeder möchte den Preis erzielen den der Gegenstand des Verkaufs wert ist. Du musst den Wagen nicht auf deinen Namen angemeldet haben um Ihn zu verkaufen. Davon mal ab, wäre es das Finanzamt was Dir den gewerblichen Verkauf vorwerfen müsste, und dafür müsste dann natürlich auch ein Grund da sein, der ja nicht gegeben ist da Du ja nur MAL ein Auto auf die Art verkaufst.

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Gruß Andre

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