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C-T Legende
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Auto: G5 GTI ED30 SLS Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 10.12.2013 - 12:02 |
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Moin!
Wie so mancher weiß, wechsel ich ja gern meine Karren.
Wie verhält es sich nun, wenn man ein Auto anbietet und einem ein Tauschobjekt angeboten wird inkl. Zuzahlung. Da man das Tauschobjekt nicht selbst gebrauchen kann, verkauft man es direkt weiter, um eben annähernd auf sein gewolltes Geld zu kommen. Insgesamt entsteht dabei Verlust, eine Gewinnerzielungsabsicht ist also nicht gegeben. Ist es trotzdem gewerblich, weil das Tauschobjekt nicht auf den Verkäufer zugelassen war oder ist dieser trotzdem der Eigentümer und darf das Auto natürlich verkaufen wie er lustig ist?
Ich will mich mit sowas nicht in die Nesseln setzen...daher frag ich lieber vorher. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 10.12.2013 - 13:20 |
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Also ich würde da keine gewerbliche Tätigkeit drauß erkennen.
Wie Du schon geschrieben hast fehlt bei dieser Sache die Gewinnerzielungsabsicht.
Ferner auch an den Wiederholungen (nicht auf diech zugelassen und Verkauf).
Für die Tausch gilt das selbe Recht wie für den Kauf.
Evtl. mal beim Finanzamt in der entsprechenden Abteilung nachfragen?
Gruß Thomas |
_________________ Grüße Thomas
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Das Pedal rechts macht die Landschaft schnell!!!
Und bevor ich´s vergesse .. bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
Frauen ein Kompliment machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld.
Wer vor der Kurve nicht bremsen muss, hat auf der Geraden rumgeschwuchtelt. |
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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 10.12.2013 - 13:22 |
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Wenn es nur mal vor kommt ist es immer noch Privat. Gewinnabsicht hin oder her, denn jeder möchte den Preis erzielen den der Gegenstand des Verkaufs wert ist. Du musst den Wagen nicht auf deinen Namen angemeldet haben um Ihn zu verkaufen. Davon mal ab, wäre es das Finanzamt was Dir den gewerblichen Verkauf vorwerfen müsste, und dafür müsste dann natürlich auch ein Grund da sein, der ja nicht gegeben ist da Du ja nur MAL ein Auto auf die Art verkaufst. |
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Gruß Andre
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