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Corsar
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Beitrag: 697435 Geschrieben: 11.10.2013 - 17:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Erstaunlich wie hier immer Kompetenzen in Frage gestellt werden. Nutz hat schon recht. Und nochmal, die Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern von einem nicht geeichten Tacho abgelesen (wahrscheinlich). Und nein, nicht jeder Streifenwagen hat einen geeichten Tacho. Deswegen ist die Toleranz auch höher.

Achso, ganz vergessen, ausserorts sinds 41 zuviel, wo der Schein erst mal nen Monat weg ist. Innerorts 31 km/h. Wenn der Hänger nur ne 80iger Zulassung hat, ist die Lage natürlich wieder eine andere.

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CurlySue
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Beitrag: 697478 Geschrieben: 12.10.2013 - 18:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo, es gibt bereits aus dem Jahre 2007 schon ein Urteil vom OLG Hamm, wo die Geschwindigkeit durch Nachfahren der Polizei festgehalten wurde. Die Geschwindigkeitsmessung durch Tachometervergleich aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug ist grundsätzlich als eine hinreichend zuverlässige Methode der Geschwindigkeitsmessung anerkannt.
Aber lest selber die Original-Entscheidung:
OLG Hamm · Beschluss vom 18. Juni 2007 · Az. 1 Ss OWi 265/07

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BJ Hunnicutt
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Beitrag: 697486 Geschrieben: 12.10.2013 - 21:43 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@ceramicx

Oh ja, genau das ist zulässig. Genau wie eine Bestrafung durch die Laserpistole. Da gibt es kein Foto und kein Video. Das Teil muß von 2 Beamten Abgelesen werden. Gleiches gilt auch für das Nachfahren ein welchem Fahrzeug auch immer. Sind im Fahrzeug 2 Polizeibeamte oder eben eine Zivilstreife mit 2 Beamten, so ist das zulässig. Es gelten halt 20% Toleranz.

Da kommz man mit und ohne Anwalt nur sehr schwer raus.

Und wer mit 140 und nem Anhänger hintendran rumfährt, wo auch immer hat es ehrlich gesagt auch nicht anders verdient. Da ist das einmonatige Fahrverbot ab 31km/h und die Geldstrafe noch zu wenig
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radeon
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Beitrag: 697666 Geschrieben: 15.10.2013 - 23:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Dann werden wir das mal so machen wie Nutz sagt und auf den letzten Drücker zahlen.

Aber, wohl ist das dann so erlaubt.

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Beitrag: 697691 Geschrieben: 16.10.2013 - 13:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Die Tachos der Streifenhörnchen sind geeicht, denoch ziehen die 3mal soviel ab wie normal, um Ablesefehler etc auszugleichen.

Und was zum geier treibt einen dazu mit nem Anhänger 140 zufahren? Sorry das rumgeheule ist echt schlimm, eigentlich müsste man ihm den Lappen komplett abnehmen. Weil sowas fängt man nicht mehr wenn der Anhänger sich verselbstständigt.
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Beitrag: 697700 Geschrieben: 16.10.2013 - 16:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mal ganz ehrlich,

wer 140 mit einem Anhänger fährt, der hat es nicht besser verdient! Schade, dass die Rennleitung so gnädig war.

Sorry, aber so sieht es meiner Meinung nach aus.

Grüße!

Thorsten
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