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C-T Großmeister
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Wohnort: D-Nürnberg
Auto: Opel Insignia / Manta B B20DTH Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 11.10.2013 - 17:42 |
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Erstaunlich wie hier immer Kompetenzen in Frage gestellt werden. Nutz hat schon recht. Und nochmal, die Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern von einem nicht geeichten Tacho abgelesen (wahrscheinlich). Und nein, nicht jeder Streifenwagen hat einen geeichten Tacho. Deswegen ist die Toleranz auch höher.
Achso, ganz vergessen, ausserorts sinds 41 zuviel, wo der Schein erst mal nen Monat weg ist. Innerorts 31 km/h. Wenn der Hänger nur ne 80iger Zulassung hat, ist die Lage natürlich wieder eine andere. |
_________________ Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg |
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C-T Kenner
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Beiträge: 73
Wohnort: D-45897 auf Schalke
Auto: Opel Calibra 20NE Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 12.10.2013 - 18:22 |
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Hallo, es gibt bereits aus dem Jahre 2007 schon ein Urteil vom OLG Hamm, wo die Geschwindigkeit durch Nachfahren der Polizei festgehalten wurde. Die Geschwindigkeitsmessung durch Tachometervergleich aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug ist grundsätzlich als eine hinreichend zuverlässige Methode der Geschwindigkeitsmessung anerkannt.
Aber lest selber die Original-Entscheidung:
OLG Hamm · Beschluss vom 18. Juni 2007 · Az. 1 Ss OWi 265/07
BESCHLUSS |
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C-T Meister
Dabei seit: 22.11.2012 Alter: 52
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Auto: Opel, Alfa Romeo Kadett Cabrio, 159, Spider TBi
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Geschrieben: 12.10.2013 - 21:43 |
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@ceramicx
Oh ja, genau das ist zulässig. Genau wie eine Bestrafung durch die Laserpistole. Da gibt es kein Foto und kein Video. Das Teil muß von 2 Beamten Abgelesen werden. Gleiches gilt auch für das Nachfahren ein welchem Fahrzeug auch immer. Sind im Fahrzeug 2 Polizeibeamte oder eben eine Zivilstreife mit 2 Beamten, so ist das zulässig. Es gelten halt 20% Toleranz.
Da kommz man mit und ohne Anwalt nur sehr schwer raus.
Und wer mit 140 und nem Anhänger hintendran rumfährt, wo auch immer hat es ehrlich gesagt auch nicht anders verdient. Da ist das einmonatige Fahrverbot ab 31km/h und die Geldstrafe noch zu wenig |
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C-T Großmeister
Themenstarter
Dabei seit: 26.09.2006
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Auto: Opel Calibra Umbau / 2x Calibra 4x4 C20let V-Max PH4 / C20let PH2 / PH3 Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 15.10.2013 - 23:25 |
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Dann werden wir das mal so machen wie Nutz sagt und auf den letzten Drücker zahlen.
Aber, wohl ist das dann so erlaubt. |
_________________ 2006 - 2007 1. Calibra 2x NE / Umbau auf XE
2007 - heute 2. Calibra NE
........2008 umgebaut auf let EDS PH2 / LSD Doors
........2009 Komplettumbau / Selfmadebreitbau
........2010 neuer PH4 Motor 403 PS - 500 Nm / Alcantara Komplettausstattung / Hi-Fi Ausbau
2010 - 2011 3. Calibra / C20let 4x4 PH2
2011 - heute 4. Calibra / C20let 4x4 PH3
Yamaha R1 2006
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es gibts Lebenssituationen da hab ichs auch lieber wenn´s saugt aber beim Auto zieh ich blasen vor! |
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C-T Meister
Dabei seit: 26.12.2010
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Wohnort: D-35447
Auto: Opel Astra F Caravan C20XE/C20let
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Geschrieben: 16.10.2013 - 13:44 |
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Die Tachos der Streifenhörnchen sind geeicht, denoch ziehen die 3mal soviel ab wie normal, um Ablesefehler etc auszugleichen.
Und was zum geier treibt einen dazu mit nem Anhänger 140 zufahren? Sorry das rumgeheule ist echt schlimm, eigentlich müsste man ihm den Lappen komplett abnehmen. Weil sowas fängt man nicht mehr wenn der Anhänger sich verselbstständigt. |
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C-T Meister
Dabei seit: 18.05.2006
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Auto: Opel Calibra, Corsa A X20XEV, 1.3i Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 16.10.2013 - 16:48 |
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Mal ganz ehrlich,
wer 140 mit einem Anhänger fährt, der hat es nicht besser verdient! Schade, dass die Rennleitung so gnädig war.
Sorry, aber so sieht es meiner Meinung nach aus.
Grüße!
Thorsten |
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