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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 23.05.2013 - 19:32 |
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Hi,
ich grad mit meinem Vater, vielleicht hat von euch einer eine Idee.
Folgendes:
Mein Vater fuhr jetzt ein paar Monate mit dem Auto eines Freundes, da sein Manta in der Sanierung war. Das Auto war auch auf meinen Vater zugelassen und in der Versicherung war auch nur er als Fahrer eingetragen.
Nun ist der Manta fertig und mein Kumpel fuhr mit seinem Auto zum Straßenverkehrsamt, um ihn wieder auf sich umschreiben zu lassen. Dumm gelaufen: er baute einen Unfall damit. Das Auto war aber zu dem Zeitpunkt noch auf meinen Vater zugelassen und versichert.
Jetzt überlegen wir, wie wir das mit der Versicherung am besten machen, wegen der Schadensfreiheitklasse... Der Manta war für die Zeit als Zweitwagen angemeldet, der geliehene als Erstwagen.
Ich hoffe ich konnts verständlich rüberbringen. Hat jemand ne Idee, wie mans da am besten regeln könnte? |
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C-T Legende
 
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Geschrieben: 23.05.2013 - 20:58 |
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wenns der polizei net gemeldet worden ist mitm unfallgegner reden, ob man das datum des unfalls nicht nach hintne datieren kann, wenn der wagen wieder auf den besitzer angemeldet ist?
wäre zumindest das einfachste für euch. das das net ganz rechtns ist, ist mir auch klar. |
_________________ KFZ-Techniker-Meister |
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C-T Meister
 
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Geschrieben: 23.05.2013 - 21:12 |
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Warum so umständlich ?!!!
Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Fahrer als Halter |
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C-T Experte
 
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Geschrieben: 24.05.2013 - 00:03 |
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BJ Hunnicutt hat folgendes geschrieben: |
Warum so umständlich ?!!!
Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Fahrer als Halter |
Und wenn ich mich nicht ganz täusche ist er von der neuen Versicherung versichert, da er ja auf dem weg war zur Zulassungsstelle. |
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C-T Meister
 
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Geschrieben: 24.05.2013 - 00:15 |
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Genau das wollte ich damit ausdrücken.
Der neue Halter ist ab der Uhrzeit der Untertschrift im Kaufvertrag auch auf dem Nachhauseweg vom Käufer versichert und im Falle eines Unfalles ist somit der ursprüngliche HAlter nicht mehr haftbar.
Also einfach einen KAufvertrag , z.B. ADAC, ausfüllen. Datum und Uhrzeit auf vor den Unfall setzen, fertig. |
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C-T Experte
 
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Geschrieben: 24.05.2013 - 00:24 |
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der Kaufvertrag ist lediglich nur ein Haftungsausschluss, mehr nicht wenns drin steht. das was ich meine hat was mit der so genannten doppelkarte zu tun die es ja quasi nicht mehr gibt (nur noch die Nmmer).
Kenne es so, das man mit der doppelkarte wenn man aufn weg zur Zulassungstelle ist bei der neuen Versicherung schon versichert ist. |
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C-T Kenner
  Themenstarter
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Geschrieben: 24.05.2013 - 08:51 |
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BJ Hunnicutt hat folgendes geschrieben: |
Genau das wollte ich damit ausdrücken.
Der neue Halter ist ab der Uhrzeit der Untertschrift im Kaufvertrag auch auf dem Nachhauseweg vom Käufer versichert und im Falle eines Unfalles ist somit der ursprüngliche HAlter nicht mehr haftbar.
Also einfach einen KAufvertrag , z.B. ADAC, ausfüllen. Datum und Uhrzeit auf vor den Unfall setzen, fertig. |
Danke für eure Antworten!
Ich denke, dass es sich so regeln lassen sollte  |
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