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C-T Großmeister
 
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Auto: Opel Calibra c20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.02.2013 - 15:46 |
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Kann mir einer sagen was mir das bringt mit der LKW Zulassung bei einem Corsa D 1,3er cdti ?
MfG Jens  |
_________________ Div. Cali Teile hab ich auch zu Verkaufen ... |
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C-T Legende
 
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Auto: Opel Calibra x30xe Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 23.02.2013 - 17:35 |
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C-T Kenner
 
Dabei seit: 25.04.2012
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 23.02.2013 - 18:11 |
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Hat der Corsa schon die LKW Zulassung oder soll der die bekommen?
Wenn der die noch bekommen soll muss die hintere Sitzbank raus und
evtl die hinteren Fenster verschlossen werden. |
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C-T Großmeister
  Themenstarter
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Auto: Opel Calibra c20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.02.2013 - 19:44 |
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nebu hat folgendes geschrieben: |
billiger in der steuer |
Und wonach werden die Steuern berechnet?
Und der corsa hat die Zulassung schon ... |
_________________ Div. Cali Teile hab ich auch zu Verkaufen ... |
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C-T Großmeister
  Themenstarter
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Auto: Opel Calibra c20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 23.02.2013 - 19:44 |
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nebu hat folgendes geschrieben: |
billiger in der steuer |
Und wonach werden die Steuern berechnet?
Und der corsa hat die Zulassung schon ... |
_________________ Div. Cali Teile hab ich auch zu Verkaufen ... |
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C-T Großmeister
 
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Auto: Opel Calibra C20NE Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 23.02.2013 - 20:27 |
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Mit solch einem "Auto" darfst du offiziell am Sonntag nicht fahren!! |
_________________ Je schneller ich durch die Stadt fahre, desto weniger Zeit hat mein Auto, die Luft zu verpesten - da denke ich radikal ökologisch! |
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C-T Urgestein

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Geschrieben: 23.02.2013 - 20:30 |
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Was die Steuer angeht:
Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht: Je 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2.000 kg: 11,25 Euro⁄200 kg
von 2.000 bis 3.000 kg: 12,02 Euro⁄200 kg
von 3.000 bis 3.500 kg: 12,78 Euro⁄200 kg
Bei LKW über 3.500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.
Um die Jahressteuer zu ermitteln, beginnt die Berechnung stets mit 0 bis 200 kg:
0 bis 200 kg 11,25 €
über 200 bis 400 kg 22,50 €
über 1.800 bis 2.000 kg 112,50 €
über 2.000 bis 2.200 kg (112,50 + 12,02) = 124,52 €.
Quelle: Wikipedia
@Kanta: Nein stimmt nicht erst ab 7,5 t darfste Sonntags nicht fahren oder einen Anhänger mitführst  |
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C-T Meister
 
Dabei seit: 10.12.2010 Alter: 36
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Geschrieben: 23.02.2013 - 21:30 |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 23.02.2013 - 21:32 |
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ne, ich glaube sogar das mit dem hinteren Scheiben wurde vor ein paar Jahren gelockert... |
_________________ Calibra fahren muss man sich leisten wollen.
seit 05/2012:Opel Calibra 2.0i 05/93 *eingelagert*
seit 08/2019: Skoda Superb 3T5 Combi 1.8T 12/11
03/2006 - 05/2012: Opel Corsa B 1.2i "Grand Slam" 02/96 |
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C-T Urgestein

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Auto: Opel Insignia B B20DTH Auszeichnungen: 4
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Geschrieben: 23.02.2013 - 21:34 |
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Nein die gab/gibt es nicht. Das mit den Scheiben ist aber noch so! |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 23.02.2013 - 22:21 |
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Aber teurer in der Versicherung |
_________________ Calibra Fahr n is cool  |
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C-T Experte
 
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 24.02.2013 - 01:10 |
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V6Calimero hat folgendes geschrieben: |
Aber teurer in der Versicherung |
nicht unbedingt, kommt immer noch auf die Versicherung an.
@te Die scheiben müssen zu sein, und da reicht keine scheibenfolie. des weiteren muss ein trenngitter vorhanden sein der den fahrerraum von der Ladefläche trennt. die hinteren sitze müssen raus und die Befestigungen der gurte müssen zu gemacht werden...schraube rein drehn und mit einem schweisspunkt fixieren (so war das bei mir damals im postgolf). sollte es sich um einen 4 tührer handeln sollte es mit dem tüv im Vorfeld abgeklärt werden wie der prüfer das haben möchte...einige wollen das die Türen fixiert werden so das sie nicht geöffnet werden können. wie gesagt...alles vor ein paar jahren gemacht, wie es heute ist wirste sehn. |
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C-T Experte
 
Dabei seit: 01.06.2005
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Wohnort: D-93413 Cham
Auto: Opel Vectra C25XE
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Geschrieben: 24.02.2013 - 04:24 |
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würde mich da beim funanzamt zusätzlich kundig machen, die machen einem nämlich oft zusätzlich probleme. die zulassung als pkw liegt im ermessen des tüvs/dekra etc, jedoch die steuervergünstigung im ermessen des finanzamts, und die können das durchaus ablehnen. dann würde er zwar als lkw zugelassen aber weiterhin als pkw besteuert.
wir hatten z.b. probleme mit unserem opel campo, obwohl der schon jahrelang als lkw zugelassen (und als pickup auch zum gütertransport genutzt wurde) war haben die auf einmal nen aufstand gemacht weil notsitze vorhanden sind (obwohls ein 2 türer ist). plötzlich wurde angezweifelt das wir den campo trotz ladefläche als lkw nutzen und wir mussten dann mehr oder weniger begründen/beweisen wofür genau wir ihn brauchen. die haben dann auch vor ort "überprüft" wofür er genutzt wird.
hab das jetz schon von mehreren befreundeten gewerbetreibenden gehört das die sich mehr und mehr quer stellen wenn die "lkws" als privatfahrzeug angemeldet sind. |
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