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Turbo_Man
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Beitrag: 643365 Geschrieben: 20.04.2012 - 20:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hey Leute,

heute gehts mal nicht um meinen Calii aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen....
Und zwar möchte ich mein Motorrad kaufen nur der hacken dran ist. das es eine Italienische Zulassung.

Gibts da probleme wenn ich sie zulassen will oda was kommt da auf mich zu?

Mfg George
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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 643375 Geschrieben: 20.04.2012 - 22:45 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi,

das beste wäre, dass Du ne örtliche TÜV-Stelle bei Dir anrufst und Dich da mal schlau machst.

Kann nur so viel sagen, dass es davon abhängt ob es eine EG-typgenehmigte Maschine oder rein national italienische ist.

Wenn es ein rein national italienisches Moped ist (nicht für europäischen Markt gedacht), dann wirds komplizierter und teurer.

Das müsstest Du halt vorher wissen.

mfg
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Turbo_Man
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Beitrag: 643380 Geschrieben: 20.04.2012 - 22:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi danke für die schnelle Antwort schon mal,

Das Motorrad seht bereits in Deutschland, es handelt sich hierbei um ne ´03 Honda CBR 900 RR.

Tüv und AU würde der Besitzer noch machen.
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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 643382 Geschrieben: 20.04.2012 - 23:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Turbo_Man hat folgendes geschrieben:
Hi danke für die schnelle Antwort schon mal,

Das Motorrad seht bereits in Deutschland, es handelt sich hierbei um ne ´03 Honda CBR 900 RR.

Tüv und AU würde der Besitzer noch machen.


Das wichtigste dabei ist das Typenschild der Maschine.
Lass Dir ein Foto davon schicken.
Und wenn dann auf dem Typenschild ne Nummer so in etwa wie "e13*92/61*0052" steht, dann haste gewonnen, weil dann hat die Maschine ne EG-Typgenehmigung.

Aber wenn der Besitzer eh TÜV machen will, dann muss er ja eh deutsche Papiere machen lassen.

PS: Bist ja nur ca. 40 km von mir weg. Dann kannst ja mal beim TÜV in Aha oder WUG nachfragen.
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thomy51
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Beitrag: 643384 Geschrieben: 20.04.2012 - 23:17 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich habe mir ein Audi vor 2 Monaten aus Italien geholt. Du oder der Vorbesitzer muss einfach neu Tüv/Au machen und dann brauchst du noch eine COC Typgenehmigung vom Hersteller. Wenn es nicht dabei ist, kannst du es ganz einfach beim Händler bestellen. Wenn du es hast, kannst du ohne Probleme das Motorrad zulassen.
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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 643409 Geschrieben: 21.04.2012 - 11:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

thomy51 hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir ein Audi vor 2 Monaten aus Italien geholt. Du oder der Vorbesitzer muss einfach neu Tüv/Au machen und dann brauchst du noch eine COC Typgenehmigung vom Hersteller. Wenn es nicht dabei ist, kannst du es ganz einfach beim Händler bestellen. Wenn du es hast, kannst du ohne Probleme das Motorrad zulassen.


Schön und gut. brille.gif

Der Audi hat ne EG-Typgenehmigung bzw. es ist möglich beim Hersteller ein COC-Papier zu bekommen. ja.gif

Aber es gibt immer noch Fahrzeuge im Ausland, die keine EG-Typgenehmigung haben.
Und wenn diese dann nach D importiert werden ist ein §21 StVZO fällig. zwinkern.gif

Also "einfach nur HU/AU" stimmt nicht generell. sm-NONO.gif
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Beitrag: 643419 Geschrieben: 21.04.2012 - 14:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:
thomy51 hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir ein Audi vor 2 Monaten aus Italien geholt. Du oder der Vorbesitzer muss einfach neu Tüv/Au machen und dann brauchst du noch eine COC Typgenehmigung vom Hersteller. Wenn es nicht dabei ist, kannst du es ganz einfach beim Händler bestellen. Wenn du es hast, kannst du ohne Probleme das Motorrad zulassen.


Schön und gut. brille.gif

Der Audi hat ne EG-Typgenehmigung bzw. es ist möglich beim Hersteller ein COC-Papier zu bekommen. ja.gif

Aber es gibt immer noch Fahrzeuge im Ausland, die keine EG-Typgenehmigung haben.
Und wenn diese dann nach D importiert werden ist ein §21 StVZO fällig. zwinkern.gif

Also "einfach nur HU/AU" stimmt nicht generell. sm-NONO.gif


Eben. Und wenn, dann muss halt auch die Reihenfolge eingehalten werden. Erst COC Papier und dann HU.
Alternative wäre, wenn der Bock früher schonmal in Deutschland zugelassen war und davon noch der Brief existiert. Dann geht es auch einfacher. Wenn nicht muss man halt zu Sheriff Donnerknall biggrin.gif

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Beitrag: 643488 Geschrieben: 21.04.2012 - 20:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin!

Das Moped kommt aus Italien, richtig?
Also schonmal innerhalb der EU.
In Deutschland müssen reihenweise gefertigte Fahrzeuge seit 1996 alle durch eine EG-Typgenehmigung
zugelassen werden.
Und das ist in Italien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders.
Da das n 03er Moped ist, kommt für die nix Anderes in Frage.
Also keine Sorge.

MfG
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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 643501 Geschrieben: 21.04.2012 - 22:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

GeSiX hat folgendes geschrieben:
Moin!

Das Moped kommt aus Italien, richtig?
Also schonmal innerhalb der EU.
In Deutschland müssen reihenweise gefertigte Fahrzeuge seit 1996 alle durch eine EG-Typgenehmigung
zugelassen werden.
Und das ist in Italien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders.
Da das n 03er Moped ist, kommt für die nix Anderes in Frage.
Also keine Sorge.

MfG


Sehr falsch. sm-bang.gif

Das Jahr 1996 gilt für Pkws aber nicht für Motorräder.
Diese müssen erst seit dem 09.11.2004 zwingend eine EG-Genehmigung haben.
Dies gilt aber nur für Deutschland. Die Italiener können nach wie vor ihr eigenes Ding drehen.
(zum Stichtag siehe HIER)
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Turbo_Man
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Beitrag: 643950 Geschrieben: 24.04.2012 - 21:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ok... also irgendwie wird es denk ich möglich sein... meine Zulassung meinte ich benötige dafür:

- Deutschen TÜV
- die italienische Abmeldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere
- Datenblatt vom Hersteller
- Kaufvertrag

Ich danke euch!!!
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GeSiX
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Beitrag: 644092 Geschrieben: 25.04.2012 - 20:28 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:

Das Jahr 1996 gilt für Pkws aber nicht für Motorräder.
Diese müssen erst seit dem 09.11.2004 zwingend eine EG-Genehmigung haben.


oh! Danke.
Verdammt! Dass das aber auch so kompliziert sein muss...
Woraus ergibt sich dieser Stichtag für KRäder?

MfG
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