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C-T Experte

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Geschrieben: 02.02.2012 - 13:10 |
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Hy Leute,
Bräuchte jemand der sich damit auskennt.hab jetzt im xev d3 stehen früher war d2 drin gestanden. Wenn ich jetzt den c20let einbauen will wär das ja ne Verschlechterung der abgasnorm. Gibt's hier jemand der mir ne Kopie vom let schein hätte mit d3 kat? Oder was ich da machen könnte das ich das ding ohne Probleme eingetragen bekomm.wer was weiß oder hat kann sich ja melden. |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 02.02.2012 - 13:20 |
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Es gibt nen Kat für den LET der ihn auf D3 Norm umstuft. Benutze mal die Suche. Der Kat wird von DSOP angeboten und ist nicht günstig. |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 02.02.2012 - 13:28 |
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C-T Experte
 Themenstarter
Dabei seit: 17.07.2008
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Auto: OPEL Calibra A X30XE
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Geschrieben: 02.02.2012 - 13:39 |
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Kat kostet 500 gebraucht 300. Wollt ja nur wissen ob sich mit jemand auskennt. Weil jeder sagt was anderes;) |
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Geschrieben: 02.02.2012 - 14:38 |
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| Frankb2211 hat folgendes geschrieben: |
@Achilles: genau das hatte ich mit Ihm ja auch schon besprochen...
Aber gab es nicht mal ne neue Regelung wo gesagt wurde das die D3 Kats nicht mehr eingetragen werden dürfen o.ä.? |
dieses "gerücht" habe ich auch schon gehört interessant wäre zu wissen, ob es denn tatsächlich stimmt. evtl. hat ja einer unserer anwesenden "tüffer" die möglichkeit da was zu zu sagen.
mfg
sollddie2000 |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 02.02.2012 - 15:23 |
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Den D3 Kat für den LET gibt es nur mit Teilegutachten. Einzutragen nach §19(3) StVZO.
Änderungen der Emissionsschlüsselnummern und damit die Abgasklasse ist nur noch mit ABE möglich.
Somit kann der D3 Kat zwar verbaut, aber nicht eingetragen werden um von Euro1 auf D3 zu kommen.
Ist das Fahrzeug aber schon auf D3, und es wird jetzt der D3 Kat eingebaut, ändert sich ja die Emissionsschlüsselnummer nicht. Aber da es den LET ab Werk nicht mit D3 gab ist das auch wieder nicht eintragungsfähig.
Bleibt am Ende nur der Weg mit einem Minikat mit ABE. |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 02.02.2012 - 16:50 |
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| nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Den D3 Kat für den LET gibt es nur mit Teilegutachten. Einzutragen nach §19(3) StVZO.
Änderungen der Emissionsschlüsselnummern und damit die Abgasklasse ist nur noch mit ABE möglich.
Somit kann der D3 Kat zwar verbaut, aber nicht eingetragen werden um von Euro1 auf D3 zu kommen.
Ist das Fahrzeug aber schon auf D3, und es wird jetzt der D3 Kat eingebaut, ändert sich ja die Emissionsschlüsselnummer nicht. Aber da es den LET ab Werk nicht mit D3 gab ist das auch wieder nicht eintragungsfähig.
Bleibt am Ende nur der Weg mit einem Minikat mit ABE. |
Das stimmt so nicht. Mit KAT und passenden Abgasgutachten kann man den LET auf D3 umschlüsseln. Das ist soweit ich weis auch nur der einzige Weg.
Mit einem Minikat bekommt man den LET (und auch alle anderen Modelle) nur von Euro1 (E2 im Fahrzeugschein ist nicht Euro2, sondern Euro1) auf Euro2. Jedoch nicht auf D3.
Wie gesagt, alle anderen Möglichkeiten sind mir unbekannt. |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 02.02.2012 - 17:37 |
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Geschrieben: 02.02.2012 - 20:29 |
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| nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Den D3 Kat für den LET gibt es nur mit Teilegutachten. Einzutragen nach §19(3) StVZO.
Änderungen der Emissionsschlüsselnummern und damit die Abgasklasse ist nur noch mit ABE möglich... |
Kannst du mir nen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann? Hab mich schon dumm und dämlich gesucht... |
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Geschrieben: 02.02.2012 - 21:00 |
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Erläuterung zur Erstellung und Anwendung von Teilegutachten (§19 Abs.2 und Abs.3 Nr4 in Verbindung mit Anlage XIX StVZO)
Publikationsdatum 18.11.2008
Dokumenten-Nr. 08-322-4498
Quellen: VkBl. 2008, S.591;146. BLFA-TK; Festlegung AKE-Clearingstelle §19
Zitat:
".....
Danach ist aktuell festgelegt:
- gültige TGA für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsabnahmen verwendet werden, jedoch unter Beibehaltung der ursprünglichen Emissionseinstufung und -codierung des betreffenden Fahrzeugs
- gültige Teilegenehmigungen (ABE, EG- oder ECE-Genehmigungen) für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsmaßnahmen in vollem Umfang verwendet werden, d.h. einschließlich der verbesserten Emissionseinstufung und -codierung für das betreffende Fahrzeug
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Geschrieben: 02.02.2012 - 21:32 |
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| nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Erläuterung zur Erstellung und Anwendung von Teilegutachten (§19 Abs.2 und Abs.3 Nr4 in Verbindung mit Anlage XIX StVZO)
Publikationsdatum 18.11.2008
Dokumenten-Nr. 08-322-4498
Quellen: VkBl. 2008, S.591;146. BLFA-TK; Festlegung AKE-Clearingstelle §19
Zitat:
".....
Danach ist aktuell festgelegt:
- gültige TGA für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsabnahmen verwendet werden, jedoch unter Beibehaltung der ursprünglichen Emissionseinstufung und -codierung des betreffenden Fahrzeugs
- gültige Teilegenehmigungen (ABE, EG- oder ECE-Genehmigungen) für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsmaßnahmen in vollem Umfang verwendet werden, d.h. einschließlich der verbesserten Emissionseinstufung und -codierung für das betreffende Fahrzeug
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Geschrieben: 03.02.2012 - 11:51 |
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| nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Den D3 Kat für den LET gibt es nur mit Teilegutachten. Einzutragen nach §19(3) StVZO.
Änderungen der Emissionsschlüsselnummern und damit die Abgasklasse ist nur noch mit ABE möglich.
Somit kann der D3 Kat zwar verbaut, aber nicht eingetragen werden um von Euro1 auf D3 zu kommen.
Ist das Fahrzeug aber schon auf D3, und es wird jetzt der D3 Kat eingebaut, ändert sich ja die Emissionsschlüsselnummer nicht. Aber da es den LET ab Werk nicht mit D3 gab ist das auch wieder nicht eintragungsfähig.
Bleibt am Ende nur der Weg mit einem Minikat mit ABE. |
Hi werte "Kollegen".
Die Aussage, dass mit dem D3-Kat die Emissionsschlüsselnummer nicht mehr geändert werden werden kann ist richtig.
Aber wer sagt denn das sich der Basis-XEV nicht verschlechtern darf?
Er darf sich (laut VdTÜV Merkblatt 751) zu der zum Zeitpunkt der Erstzulassung geforderten Abgasnorm verschlechtern.
Der LET erfüllt auch nackig die Abgasnorm S-ARM E2, G:92/97/EWG (ESNR 0421).
Und diese ist erstzulassungsfähig bis 31.12.1996!
Wenn also der Basis-XEV eine Erstzulassung bis zu diesem Datum hat ist alles in Butter und kein anderer Kat muss rein.
mfg |
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 03.02.2012 - 15:06 |
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Außerdem kann man mit einem Minikat nicht auf D3 sondern nur auf Euro2. Macht für mich keinen Sinn.
Die Beste Lösung ist, einfach mal zu deinem TÜV Prüfer gehen und das mit dem besprechen. Selbst da ticken alle TÜV Prüfer anders. Manche tragen es ohne Anstand ein, andere machen es nicht. Im schlimmsten Fall den Motor durch einen Tuner eintragen lassen. Die haben die Besten conections. |
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C-T Experte
 
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Geschrieben: 03.02.2012 - 15:42 |
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| Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben: |
Aber wer sagt denn das sich der Basis-XEV nicht verschlechtern darf?
Er darf sich (laut VdTÜV Merkblatt 751) zu der zum Zeitpunkt der Erstzulassung geforderten Abgasnorm verschlechtern.
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eine interne anweisung sagt das. wurde mir schon von tüv'ern sowie dekra prüfern gleichermaßen bestätigt das es diese gibt. wers einträgt macht das illegal. |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 03.02.2012 - 15:43 |
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| Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben: |
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Aber wer sagt denn das sich der Basis-XEV nicht verschlechtern darf?
Er darf sich (laut VdTÜV Merkblatt 751) zu der zum Zeitpunkt der Erstzulassung geforderten Abgasnorm verschlechtern.... |
Das sehe ich persönlich genau so. Mindestanforderungen zum Datum der Erstzulassung.
Selbst unsere verbindliche Arbeitsanweisung (der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen) AKE-Arbeitsanweisung § 19.3 StVZO in der aktuellsten Fassung, sagt explizit "Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten technischen Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt, aber die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Mindestanforderungen an das Abgasverhalten eingehalten werden und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“ (§ 19 Abs. 3 StVZO) vorliegt."
Aber selbst die Kollegen und der FAL betonen immer das eine Verschlechterung der Emissionsschlüselnummern nicht möglich ist. |
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