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C-T Lehrling
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Auto: opel calibra-vectra C25XE
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Geschrieben: 19.05.2011 - 21:21 |
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Hi
wie oben schon beschrieben suche ich für mein Cali eine Automatische Leuchtweitenregulierung
falls jemand eine hat bitte eine pn mit preisvorstellung an mich senden
mfg |
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C-T Legende
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Geschrieben: 20.05.2011 - 08:07 |
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Seit wann gibt es sowas? Xenon bekommste eh nicht legal in deine Karre, falls es darum geht. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 20.05.2011 - 08:27 |
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Natürlich bekommst du Xenon legal in die karre. Ist halt teuer ohne ende da du das nicht wirklich selber machen kannst.
Ich Hab übrigens Xenin legal eingetragen. Erst letzte Woche bin ich damit durch n TÜV gekommen! |
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C-T Legende
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Geschrieben: 20.05.2011 - 08:29 |
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Dann hast du auch ein lichttechnisches Gutachten für die Originalscheinwerfer? Das will ich sehen! |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Kenner
Dabei seit: 12.10.2010
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 20.05.2011 - 08:35 |
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Warum sollte ich das brauchen? Ausserdem war das schon verbaut, keine Ahnung ob der Vorbesitzer das gebraucht hat. Im fzg schein ist alles aufjedenfall eingetragen |
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C-T Legende
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Geschrieben: 20.05.2011 - 08:52 |
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Das sagt überhaupt nix aus. Gab schon fot genug Fälle, wo die Karren trotzdem stillgelegt wurden. Musst also nur an den Richtigen geraten, dann kann das schnell böse enden. Im Cali gibt es kein legales Xenon, es sei denn jemand lässt für Unmengen an Kohle n Gutachten erstellen. Das gibt es nämlich für die Originalscheinwerfer nicht, da hilft dann auch keine Scheinwerferreinigungsanlage und auch keine automatische Leuchtweitenregulierung. Die gabs meines Wissen eh nicht. Glaube mir, die Diskussion gabs schon tausendmal...
Wer so rumfahren will, bitte. ich bin der Letzte, der damit Probleme hat. Schließlich sieht man grad beim Cali mit Xenon deutlich besser als mit den Serien-Standbyleuchten. Aber es ist eben ein Irrglaube, dass eine Eintragung mit "legal" gleich zu stellen ist. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Kenner
Dabei seit: 12.10.2010
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Geschrieben: 20.05.2011 - 09:00 |
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Da hast du recht. Aber selbst der Chefingenieur vom TÜV wollte weder ein lichttechnisches gutachten noch irgendwas anderes. Oder brauch man das gutachten nur bei der ersten Eintragung? |
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C-T Legende
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Geschrieben: 20.05.2011 - 09:06 |
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Naja, ein "Scheffinscheneur" muss ja nicht zwangsläufig Ahnung haben. Hättest du z. B. OPR als Prüfer gehabt, hätte er dich sicher direkt vom Hof gejagt. Das Gutachten bräuchte man theoretisch nur bei der Eintragung. Muss aber jederzeit einsehbar sein. Da es aber keins gibt, weil es niemand bezahlen will, ist es eh hinfällig. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 20.05.2011 - 11:58 |
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Also bin ich im Prinzip illegal unterwegs?
Ich werde mal bei meinem FOH nachfragen |
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Geschrieben: 20.05.2011 - 12:08 |
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ReaZon1989 hat folgendes geschrieben: |
Also bin ich im Prinzip illegal unterwegs?
Ich werde mal bei meinem FOH nachfragen |
und wie immer an dieser stelle: die scheinwerfer im calibra haben gar keine zulassung für xenon-lampen diese "zulassung" wird in vom lichttechnischen institut in karlsruhe "vergeben". DIE entscheiden was in den scheini reindarf und was nicht. vermerkt ist das ganze auf dem scheinwerferglas. hier mal was zum nachlesen man kann ein individuelles gutachten erstellen lassen, mit dem die zulassung (theoretisch) geändert werden könnte. kostet nen haufen geld und die kennzeichnung am scheinwerfer würde nach wie vor fehlen. also wärst du, trotz gutachten, bei der nächsten polizeikontrolle, durch einen (halbwegs) versierten menschen, wieder am *piep*
ich überlege, ob ich diesen text nicht irgendwo als vorlage speichere
@ reazon: dein foh und dein tüffer kommen dir mit sicherheit mit sprüchen wie: eingetragen ist eingetragen, oder ähnlichem blabla. nutzt DIR aber wenig, denn die strafe beim erwischen (irgendwas mit 3 punkten + bußgeld) wirst du nicht bei denen einklagen können
mfg
sollddie2000 |
_________________ Man kann vielleicht alles essen, aber nicht alles wissen
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Geschrieben: 20.05.2011 - 13:53 |
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und an dieser Stelle sei noch angefügt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Somal du ja nun gar nicht mehr unwissend bist! |
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