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C-T Kenner
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Beitrag: 562614 Geschrieben: 24.11.2010 - 15:49 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mein Calibra ist seit März 2010 abgemeldet, Tüff hatte er nur bis Februar 2010.

Nun zu meinem Problem...

Wenn ich ihn mal wieder anmelden bzw zulassen möchte geht es ja nicht, weil die Hauptuntersuchung wie Abgasuntersuchung abgelaufen sind.
Kann aber schlecht zur Prüfstelle fahren, wenn er nicht angemeldet ist.

Was kann ich tun?
motz.gif

Gibt es noch Alternatriven zu einer 5-Tages Zulassung oder mir rote Nummern zu schnorren?

Mod-Edit: Titel geändert, was soll der Schmarrn mit dem "ff"?

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"Show und Shine, gibt es das auch in 10 Sekunden?"
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Beitrag: 562616 Geschrieben: 24.11.2010 - 16:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Rote Nummern, Kurzzeitkennzeichen...oder nen Trailer. ja.gif

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Greetz, Flo
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Beitrag: 562617 Geschrieben: 24.11.2010 - 16:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tüv anrufen und fragen weil für solche fälle haben die auch ne rote nummer da .
ist bei uns jedenfals so

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Calibra Fahr n is cool zwinkern.gif
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Beitrag: 562619 Geschrieben: 24.11.2010 - 16:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hatte ich letztens auch, ich habs mit den 5 Tages kz gemacht, hat mir nur ein 10er gekostet weil die Versicherung (VHV) das so regelt dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt der Kz sein Auto da versichert kriegt man das geschenkt. Ansonsten kannst du dir vorläufige Kennzeichen holen also normale ungestempelte und darfst damit dann zum TüV / Zulassung ich würde dann aber wenn de mit denen rumfährst AUF JEDEN FALL einen Termin beim Tüv /Zulassung vorher machen, weil wenn dich die Bullen aufhalten haste n Nachweis! Oder eben n Hänger ausleihen kostet auch nich die Welt ich denk am besten sind aber die 5 Tage wenn deine Versicherung das anbietet laecheln.gif
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Reendier
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Beitrag: 562624 Geschrieben: 24.11.2010 - 16:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

STVO lesen. Da steht drin, das man ohne zulassung zum amtlich anerkannten sachverständigen fahren darf um die HU&AU zu erlangen, versicherungsschutz vorrausgesetzt. Man soll in diesem fall die alten kennzeichen an das auto montieren und auf direktem wege zum tüv fahren. Wichtig ist eben das der wagen versichert ist. Habe das so schon öffter gemacht, gab nie probleme

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Serien Calibra -- VA 256x24mm -- HA 270x10mm -- Bremsweg 100 auf 0 -- 48,3 Meter
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Wer später bremst ist länger schnell.
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Beitrag: 562626 Geschrieben: 24.11.2010 - 16:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Solche Fahrten müssen aber UNBEDINGT mit der Versicherung abgesprochen sein und das Kennzeichen darf auch nicht momentan auf nen anderen KFZ angemeldet sein. ja.gif

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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 562644 Geschrieben: 24.11.2010 - 19:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
Solche Fahrten müssen aber UNBEDINGT mit der Versicherung abgesprochen sein und das Kennzeichen darf auch nicht momentan auf nen anderen KFZ angemeldet sein. ja.gif


Vollkommen richtig. ja.gif

Am besten vorher mit der Zulassungsstelle telefonieren, da das "alte" Kennzeichen nicht mehr gesperrt wird sondern gleich wieder freigegeben ist.

Falls es schon vergeben wurde, einfach zur Zulassungsstelle und sich ein neues Kennzeichen machen lassen und damit mit ungestempelten Kennzeichen + Versicherungsbestätigung zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle. biggrin.gif
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Paculla
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Beitrag: 562647 Geschrieben: 24.11.2010 - 19:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie soll dat den gehen? Wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet ist ist es auch nicht versichert. Oder gibt es da bei der Versicherung spezielle Verträge? Stellt euch mal vor Ihr macht die alten Kennzeichen dran und dann passiert nen Unfall (selbstverschuldet). Ihr habt der Versicherung bescheid gegeben das Ihr diese Überführungsfahrt zum Tüv macht, aber die wollen dann plötzlich nix mehr wissen. Was dann?
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Beitrag: 562665 Geschrieben: 24.11.2010 - 20:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Deswegen hast du bei der Fahrt ja auch deine Doppelkarte (Versicherungsbestätigung) bei dir. Die brauchst du dann ja auch gleich bei der Zulassung mit bestandenen TÜV.
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Beitrag: 562709 Geschrieben: 25.11.2010 - 00:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Reendier hat folgendes geschrieben:
STVO lesen. Da steht drin, das man ohne zulassung zum amtlich anerkannten sachverständigen fahren darf um die HU&AU zu erlangen...


Nicht nur zu dem zwinkern.gif

@v6calimero: Rote Kennzeichen hat natürlich nicht jede Prüfstelle. Allerdings würde ich die nicht an Kunden rausgeben, selbst wenn ich eine hätte...

@Sheriff Donnerknall: Genau so hab ich das auch grad gelernt biggrin.gif . Nächste Woche Freitag ist ja die schriftliche interne Abschlussprüfung. Aber ich glaub sowas macht der TÜV gar nicht, oder? Hat zumindest der Eine bei uns im Lehrgang erzählt, der vom TÜV kam.

@Paculla: Das ist kein Problem. Muss halt nur vorab geklärt werden. Gibt zwar keine Doppelkarte mehr, aber eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle kann man immer noch bekommen. Da darf dann natürlich nicht angekreuzt sein, dass die Versicherung mit dem Tag der Zulassung beginnt.
Erlaubt sind dann aber wirklich ausschließlich die Fahrten zur HU (Termin vorausgesetzt) und zur Zulassungsbehörde.
Das ist alles ganz klar rechtlich geregelt.

Wer aber von vornherein der Gefahr aus dem Weg gehen will, von der Polizei angehalten zu werden, muss sich halt Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dafür muss keine gültige HU vorliegen.

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Beitrag: 562732 Geschrieben: 25.11.2010 - 08:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:


@Paculla: Das ist kein Problem. Muss halt nur vorab geklärt werden. Gibt zwar keine Doppelkarte mehr, aber eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle kann man immer noch bekommen. Da darf dann natürlich nicht angekreuzt sein, dass die Versicherung mit dem Tag der Zulassung beginnt.
Erlaubt sind dann aber wirklich ausschließlich die Fahrten zur HU (Termin vorausgesetzt) und zur Zulassungsbehörde.
Das ist alles ganz klar rechtlich geregelt.


Auf Grund dessen, dass ich sowas in der Form auch habe (sofern ich nicht rechtzeitig VOR dem Febr. den Wagen anmelde, da er bis dahin noch Tüv hat) habe ich mir auch schon überlegt, wie ich das am Besten machen kann. An sich eine Interessante Geschichte aber ich bin ehrlich... das hätte ich viel zu viel Bammel davor... letztendlich habe ich gestern bei meiner Versicherung angerufen (ist der Vater meiner Freundin) und ihm war sowas eigentlich nicht bekannt... und so wie es ihm geht, wirds auch der Polizei sicher teilweise gehen, obs nun erlaubt ist oder nicht... aber :


OPRCali hat folgendes geschrieben:

Wer aber von vornherein der Gefahr aus dem Weg gehen will, von der Polizei angehalten zu werden, muss sich halt Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dafür muss keine gültige HU vorliegen.


um dem Stress aus dem Wege zu gehen, würde ich das auch empfehlen... wenn der Wagen sowieso danach angemeldet wird, dann sind die Kurzzeitkennzeichen sehr günstig.
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Beitrag: 562738 Geschrieben: 25.11.2010 - 09:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

schlepp das auto doch zum tüv

und wenn du nicht schleppen willst, dann """schlepp""" es doch wie folgt. du brauchst ein seil, ein anderes auto und ein messer. du montierst das seil, schneidest es so durch, dass du selber nicht drauffahren könntest und fahrst einfach so zum tüv. wenn du angehalten wirst "ja, das is grad abgerissen"
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Beitrag: 562739 Geschrieben: 25.11.2010 - 09:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Beim Schleppen muss das Auto angemeldet sein. Wenn nicht, muss man eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt dabei haben und man braucht dasselbe Kennzeichen den vorderen Fahrzeugs auch am Hinteren, ähnlich wie bei nem kleinen Anhänger. Die Genehmigung kriegt man normalerweise als Privatperson nicht. Demnach wäre alles andere illegal. Wenn man dann noch solche Geschichten wie mit dem "gerissenen" Seil veranstaltet, endet das ganz schnell in einer Sackgasse, sobald man erwischt wird. Da kannste auch gleich einfach so mit den alten entwerteten Schildern fahren, is dasselbe Risiko. izzy.gif

Bei so viel Schwachsinn frag ich mich, wieso einige ihren Lappen überhaupt bekommen haben...

Es muss doch möglich sein, 50€ für Kurzzeitkennzeichen übrig zu haben. In den 5 Tagen kann man so gut wie alles klären, was nötig ist, um ein Auto vernünftig zuzulassen.

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Beitrag: 562741 Geschrieben: 25.11.2010 - 09:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:


Bei so viel Schwachsinn frag ich mich, wieso einige ihren Lappen überhaupt bekommen haben...

Es muss doch möglich sein, 50€ für Kurzzeitkennzeichen übrig zu haben. In den 5 Tagen kann man so gut wie alles klären, was nötig ist, um ein Auto vernünftig zuzulassen.


Volle Zustimmung... vor allem weil es netmal 50 kostet! Ich glaub die Hälfte (sofern man das Auto danach anmeldet).
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Beitrag: 562774 Geschrieben: 25.11.2010 - 13:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
...Es muss doch möglich sein, 50€ für Kurzzeitkennzeichen übrig zu haben. In den 5 Tagen kann man so gut wie alles klären, was nötig ist, um ein Auto vernünftig zuzulassen.


Wenn es überhaupt so teuer wird. Ich hab inkl. Kennzeichen nichtmal 20 Euro bezahlt. Und dann konnte ich nichtmal zur HU, weil der Ölkühler kaputt war. Also hab ich die Versicherung angerufen um zu fragen, ob ich dafür jetzt bezahlen muss, weil ich das Auto so natürlich nicht anmelden konnte. Musst ich nicht. Besser noch. 2 Monate später haben die nochmal mein Auto für Kurzzeitkennzeichen versichert, als dann alles fertig war. WIeder nur die knapp 20 Euro inkl. Kennzeichen. Und dann hab ich das AUto wirklich angemeldet und bei denen versichert.

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