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C-T Großmeister
Dabei seit: 08.10.2003
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Auto: Toyota Supra
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Geschrieben: 06.07.2007 - 12:49 |
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naja, da habe ich anderes gehört.
weil ein großer llk meist mit leistungsteigerung verbunden ist,
was die tüver in der regel auch wissen.
aber da solche einträge sowieso willkür sind,
wird man da wohl überall andere erfahrungen machen. |
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Geschrieben: |
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C-T Großmeister
Themenstarter
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Auto: Nissan X-Trail Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 06.07.2007 - 19:11 |
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Also um einfach hinzufahren und sagen trag mal ein, habe ich auch schon ne menge erlebt beim TÜV um genau das nicht zu machen.
Deswegen dachte ich es gibt ne eindeutige geschichte mit mit eindeutigem ergebniss(TÜV)!
Aber das scheint nich so zu sein mal sehen was sich machen lässt!
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Technik-Moderator
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Auto: Calibra Turbo Classic - Nissan Skyline R33 GTST S2 X20LET - RB25DET Auszeichnungen: 4
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Geschrieben: 06.07.2007 - 20:23 |
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Callimatrix hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß ja nicht was Du persönlich schon für Probleme bei einer TÜV-Prüfstelle hattest, ich hingegen kann nur positives berichten. Und meine Erfahrung habe ich mit einer RW-TÜV Niederlassung gemacht, also nichts mit Hinterhof Werkstatt und dessen TÜV.
Ein LLK erzielt keine Mehrleistung! Wozu also ein Prüfstandslauf?!?!
Des weiteren mußte ich mir noch nie dummes Zeug von einem Prüfer anhören. Wenn man normal mit denen spricht und denen erklärt worum es geht, dan gibt es auch keine dummen Kommentare oder ähnliches. Ich weiß ja nicht wie Du da auftritt´s wenn Du was von denen willst..........
Es wird eine normale Einzelabnahme gemacht und dann gibt es wirklich keine Probleme wenn alles fachgerecht ist! |
Mag sein, daß du bei einer Tüv-Niederlassung genau das gesagt bekommen hast, bei einem anderen Tüv muß es ja nicht genauso sein.
Das PO-Gutachten hat mehrere Leistungsstufen u.a. auch "LLK alleine" mit 156kW (6kW mehr als Serie). Von daher ist es eintragungspflichtig (scheiß dt. Behörden!) |
_________________ Personalführung ist…
...die Fähigkeit seine Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird. |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 11.01.2004
Beiträge: 1172
Wohnort: D-Bochum
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Geschrieben: 06.07.2007 - 22:25 |
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Habe schon lange nicht mehr darauf geschaut - aber das ist Krass |
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C-T Experte
Dabei seit: 22.12.2003
Beiträge: 753
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Geschrieben: 07.07.2007 - 02:14 |
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Callimatrix hat folgendes geschrieben: |
Steht in dem PO Gutachten drin das die Leistungssteigerung durch einen größeren LLK erreicht wird oder in Verbindung mit einem größeren LLK?
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Im Gutachten von PO wird der LLK auch ohne irgendeine Leistungssteigerung aufgeführt und im Vergleich zu Serie 150 KW waren es glaube ich dann 156 kw die eingetragen werden.
Demnach muss doch auch durch ihn eine Leistungssteigerung zustande kommen. Die werden schon wissen warum. |
_________________
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C-T Großmeister
Dabei seit: 11.01.2004
Beiträge: 1172
Wohnort: D-Bochum
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Geschrieben: 07.07.2007 - 07:21 |
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_GhOsT_DrIvEr_ hat folgendes geschrieben: |
Demnach muss doch auch durch ihn eine Leistungssteigerung zustande kommen. Die werden schon wissen warum. |
Und weißt Du auch warum durch einen größeren LLK am Serienfahrzeug mehr Leistung bei rum kommen soll? |
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C-T Kenner
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 217
Wohnort: D-64546
Auto: Opel Calibra C20XE (Ex-2.0i 8V)
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Geschrieben: 07.07.2007 - 11:17 |
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könnte ja vllt daran liegen das der orginal unterdemensioniert ist oder das durch die position des neuen eine bessere kühlung gewährleistet ist..
und bessere kühlung=mehr kalte luft=mehr Sauerstoff...usw.
das wäre mien gedanke oder vllt is auch in dem llk ein bessere bzw leichter luftdurchzug möglich das vllt. auch zu mehr leistung führt???.. |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 48
Wohnort: D-28217 Bremen
Auto: Opel Astra c20let
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Geschrieben: 30.07.2007 - 22:12 |
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zwischenfrage: kann mir eventuell jemand das Gutachten mal über email zukommen lassen?
bzw. stehen die Kühler Netzmasse da drinne. weil ist lieterzahl gleich ist bauform egal. ( vergleichsgutachten)
Tüv Nord in Bremen verlangt keine eintragung eines vergrösserten LLks. er muss nur seriengemäss befestigt ODER entsprechend den aufprallschutzvorschriften und Befestigungsnormen entsprechend montiert sein. meiner ist im astra auch eingetragen und der schaut 3 cm unter der front raus. ( ist aus nem mercedes sprinter)
ist allerdings bei der motorabnahme eingetragen worden. beim calibra währe es kein problem laut Tüv es genauso einzutragen.
Fazit: LLK nehemn mit NR: Sprinter oÄ... Tüv fahren erzählen wegen umbau massnahme oder weiss der Teufel was das ding so wie der Prüfer will befestigen und gut. wichtig ist nur das das Teil eine EG erlaubnis oder Fahrzeugerlaubnis besitzt. KBA Nr. ATE Nummer irgend sowas. das benötigt der Tüv für ein vergleichsgutachten. die menge des aufgenommen Luftvolumens sit völlig BANANE im sinne der STVZO. oder habt ihr euren wasser oder öl kühler eingetragen wenn ihr nen nachrüster eingebaut habt der kleiner/grösser als das Originalteil war??? |
_________________ Wer tief fliegt fällt niemals HOCH!!!!!!!! |
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C-T Urgestein
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Wohnort: MC-Hannover
Auto: Audi S4 3.0 V6K
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Geschrieben: 30.07.2007 - 23:29 |
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Mal so ne frage...angenommen man fährt zum tüver felgen eintragen usw...und dabei sieht der den LLK, welcher nicht eingetragen ist...kann er dann mal eben die karre stilllegen oder ähnliche konsequenzen einleiten?
Weil meine felgen müsst ich so langsam mal eintragen...aber hab irgendwie bedenken hinzufahren wg. dem LLK...is zwar recht unauffällig und versteckt sich gut hinter der Cliff front, aber wenn der ahnung hat, sieht ers und weiss schon was das ist...
MfG, Micha |
_________________
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C-T Großmeister
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Auto: Toyota Supra
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Geschrieben: 30.07.2007 - 23:32 |
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glaub kaum, dass den tüver das interessiert.
vielleicht weist er dich darauf hin, aber mehr auch nicht, der ist ja kein bulle.
meiner hat mich z.b. auch fahren lassen, nachdem er mir sagte, er kann meine felgen (noch) nicht eintragen. hat mich lediglich belehrt, dass ich es nicht darf und was es kosten würde (an geld und punkten). |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 30.07.2007 - 23:39 |
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