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Cali_baer
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Beitrag: 219585 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:23 Antworten mit Zitat Back to top

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen Dränglervorschrift:

"Drängeln = 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot!!!" sollte man lieber gleich rechts überholen => Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!).


Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte! => Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt und Nerven geschont, sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart!


ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO ?!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E -- Punkte


Na denn: GUTE FAHRT!!
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BamBam
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Beitrag: 219587 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:31 Antworten mit Zitat Back to top

Ok laut StVO. Aber Blaulicht? Da kommt doch bestimmt sowas wie Amtsanmassung oder so hinterher. Ist doch bestimmt schon eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit mehr.

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Beitrag: 219588 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:35 Antworten mit Zitat Back to top

drängeln tu ich nie. wenn dann komtm nur ein lichgewitter und evtl mal n blinekr links. aber dabei halt ich trotzdem n stück abstand, zwar zuwenig, aber net, so wenig dass es als nötigung oder so zählt. lass ihn eigentlich mi de rmotorbremse ranrollen (ziehmlich nah) und lass mich dann wieder n stück zurückfallen, des müsste dann eigentlich dem vordermann zu verstehen geben, platz zu machen.


wie siehts eigentlich mit lichthupe und blinker links aus?! ist des strafbar?! also so vereinzelte lichthupe müsste erlaubt sein oder?! blinker links eher ncith doer?!

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Beitrag: 219590 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:37 Antworten mit Zitat Back to top

BamBam hat folgendes geschrieben:
Ok laut StVO. Aber Blaulicht? Da kommt doch bestimmt sowas wie Amtsanmassung oder so hinterher. Ist doch bestimmt schon eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit mehr.


Da stimme ich zu , würde alles mitmachen aber diese sache mit dem Blaulicht da hört der spass auf.

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Beitrag: 219591 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:40 Antworten mit Zitat Back to top

Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben:


wie siehts eigentlich mit lichthupe und blinker links aus?! ist des strafbar?! also so vereinzelte lichthupe müsste erlaubt sein oder?! blinker links eher ncith doer?!



garnichts ist erlaubt! alles nötigung.
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Beitrag: 219596 Geschrieben: 24.11.2006 - 23:59 Antworten mit Zitat Back to top

Doppel-Whopper hat folgendes geschrieben:
Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben:


wie siehts eigentlich mit lichthupe und blinker links aus?! ist des strafbar?! also so vereinzelte lichthupe müsste erlaubt sein oder?! blinker links eher ncith doer?!



garnichts ist erlaubt! alles nötigung.



das stimmt so nicht!!!! Einmaliges betätigen der lichthupe ist erlaubt!!!!
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Beitrag: 219597 Geschrieben: 25.11.2006 - 00:01 Antworten mit Zitat Back to top

michanie hat folgendes geschrieben:
Doppel-Whopper hat folgendes geschrieben:
Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben:


wie siehts eigentlich mit lichthupe und blinker links aus?! ist des strafbar?! also so vereinzelte lichthupe müsste erlaubt sein oder?! blinker links eher ncith doer?!



garnichts ist erlaubt! alles nötigung.



das stimmt so nicht!!!! Einmaliges betätigen der lichthupe ist erlaubt!!!!


Wenn der Abstand eingehalten wird.

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Beitrag: 219622 Geschrieben: 25.11.2006 - 11:52 Antworten mit Zitat Back to top

Ich habe gehört, dass kurzes Links-Blinken erlaubt wäre, da man dadurch seine Absicht zu überholen ausdrückt. Die Lichthupe, oder normale Hupe ist jedoch nur zur Warnung gedacht! Man darf diese weder zum Grüßen, noch zum Ausdruck einer Überholabsicht benutzen, das gilt auf der BAB als Nötigung. Anders sieht das wieder im Dunkeln, auf einer Landstraße ausserhalb geschlossener Ortschaften aus. Da darf man kurz die Lichhupe benutzen, um dem Vordermann zu zeigen, dass man jetzt überholt. Aber das hat ja nichts mit Nötigung zu tun.

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Beitrag: 219632 Geschrieben: 25.11.2006 - 12:48 Antworten mit Zitat Back to top

jegliche lichthupe zählt als nötigung. da ist nix erlaubt!egal welcher abstand
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Beitrag: 219633 Geschrieben: 25.11.2006 - 12:51 Antworten mit Zitat Back to top

Mal unter Punkt 5 schauen.

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Beitrag: 219646 Geschrieben: 25.11.2006 - 14:06 Antworten mit Zitat Back to top

Doppel-Whopper hat folgendes geschrieben:
jegliche lichthupe zählt als nötigung. da ist nix erlaubt!egal welcher abstand



Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


wenn man sich nicht 100% sicher ist, sollte man lieber den mund halten!!!!!!
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Beitrag: 219647 Geschrieben: 25.11.2006 - 14:06 Antworten mit Zitat Back to top

ja! das heißt, wenn du jemanden überholen willst, z. bsp auf der landstraße. dann darfst du ihm ein signal geben, daß du ihn jetzt überholst. MAN DARF ABER NICHT!!! jemanden auf der linken spur autobahn mit lichthupe nötigen, oder zur seite bitten. sowas ist nicht erlaubt
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Beitrag: 219649 Geschrieben: 25.11.2006 - 14:11 Antworten mit Zitat Back to top

hab gerade mal beim adac angerufen.... die sollten das ja wissen....dachte ich mir.... aber nach 5 maligem verbinden zu einer anderen person hatte ich den richtigen drann.....


Der hat das rausgesucht..... fakt ist!!!!!

einmaliges anzeigen (auch um das anzeigen des überholen wollens anzuzeigen. oder das aufmerksam darauf machen das man sich schneller nähert) ist erlaubt!!!!! punkt aus ende!!!!!!!!

MOD. EDIT: Postings zusammengeführt

http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php


da steht es alles auch nochmal!!!
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Beitrag: 219655 Geschrieben: 25.11.2006 - 14:39 Antworten mit Zitat Back to top

michanie hat folgendes geschrieben:
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php


da steht es alles auch nochmal!!!


@michanie: Und HIER steht auch nochmal, dass Doppelposts unerwünscht sind. Die EDIT Funktion ist ganz einfach zu bedienen, ehrlich...! zwinkern.gif

Ich wäre mit der Lichthupe auf der linken Spur vorsichtig. Denn wo das Hinweisen auf Überholabsicht aufhört und eine Nötigung anfängt, empfindet jeder anders. Aber entschieden wird das nicht durch die persönliche Meinung des einzelnen... icon_idea.gif

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Beitrag: 219656 Geschrieben: 25.11.2006 - 14:43 Antworten mit Zitat Back to top

in den artikeln gehts um das Überholen! man gibt dem vordermann ein zeichen, dass man einen überholvorgang startet. das andere ist das runterdrängen von der spur, das ist alles nötigung.ich hab nen bericht darüber gesehen. aber macht wie ihr denkt!
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