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Toaster
C-T Großmeister
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Dabei seit: 26.11.2004
Beiträge: 1454

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Auto: Calibra X30XE
Beitrag: 174354 Geschrieben: 18.04.2006 - 23:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hiho!

War letztens beim TÜV Rheinland um meine H&R Federn (30mm) und meine neuen Felgen einzutragen. VOn der Freigängigkeit der Reifen ist alles in Ordnung, hab hinten gebördelt.

Um die Eintragung zu bekommen wollt der Prüfer das ich einmal über die Grube fahre, Problem: Rundherum um die Grube 5cm Metallkante und Bremsenprüfstand izzy.gif
Und mit meiner tiefen Heckschürze hab ich keine Chance da durchzukommen zunge.gif
Die ist an der Seite ca. 6cm tief und hinten vielleicht so 9cm bei ner billigen Tieferlegung von 30mm!! hammer.gif

So da hab ich mir gedacht, kein Problem bin zu ner Tunerwerkstatt gefahren die haben ihren eigenen TÜV-Mann. Dann hab ich mit dem gesprochen und er sagte mir, das es kein Problem wär die Federn einzutragen, aber die gemeinsame Eintragung Felgen+Federn darf er nicht machen, da muss ich schon bei TÜV Rheinland motz.gif

So was soll ich jetzt machen, gibts vielleicht noch jemand anders der das darf? zB Dekra?

Mein Ersatzplan: Von Kumpels die originale oder nicht so tiefe Tuning-Heckschürze ausleihen und damit drüberfahren und dann wieder umbauen.
Oder denkt ihr das der TÜV-Prüfer mir meinen Ansatz wieder aus dem schein austrägt??
Was soll ich machen?

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Geisterfahrer
C-T Großmeister
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Beiträge: 1063

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Auto: Opel Calistra X16SEI
Beitrag: 174356 Geschrieben: 18.04.2006 - 23:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

es gibt kein gesetz das eine mindesttiefe vorschreibt das ist totaler schwachsinn was der prüfer von dir will.. hammer.gif fahr zum tüv nord wenn einer in deiner nähe sein wolte oder versuchs bei der dekra..
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Megarsy
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Auto: opel calibra 2.5 V6
Beitrag: 174358 Geschrieben: 18.04.2006 - 23:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

schürze wechseln hinfahren ,von nix ne ahnung haben und lächeln!
Versuch ist es alle mal wert! mehr wie nein kann er net sagen!
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Toaster
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Beiträge: 1454

Wohnort: D-55543 Bad Kreuznach
Auto: Calibra X30XE
Beitrag: 174361 Geschrieben: 19.04.2006 - 00:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Geisterfahrer hat folgendes geschrieben:
es gibt kein gesetz das eine mindesttiefe vorschreibt das ist totaler schwachsinn was der prüfer von dir will.. hammer.gif fahr zum tüv nord wenn einer in deiner nähe sein wolte oder versuchs bei der dekra..


Am Ende heisst es eben immer noch "Im ermessen des Prüfers", das will er halt so.
Und wenn ich da jetzt ankomme mit einer Heckschürze in einer anderen Farbe, und weil ich eh wieder zu dem gleichen prüfer fahre (er ist für eintragungen zuständig), wird der das wohl merken. Also was soll ich machen.

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ExtremCorsaB
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Beitrag: 174368 Geschrieben: 19.04.2006 - 01:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Einfach mir einer anderen Schürze hinfahren auch wenn es der selbe ist..denn er ist nicht dafür zuständig sich dafür zu rechtfertigen was du später mit deinem Auto machst..hauptsache ist das der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Vorstellungen entspricht..das wird er dir auch selber sagen wenn du ihn mal darauf anhaust..die Felgen in verbindung mit den Federn darf meistens nur der richtige Tüv..also ncht die Dekra entragen weil das das Felgengutachten meist so verlangt..das Problem hatte ich damals auch...bei meinem Corsa mit H&R Gewinde..war 85 tiefer ud ich wollte 8er Felgen mit ET 20 vorne eintragen lassen..das war einKampf..

Aber mit einzelnen Sachen immer zur Dekra..die haben meinen Fächerkrümmer damals eingetragen mit den Worten:

"Die Bodenfreiheit interessiert mich nicht..da weißt im Gutachten des Fächerkrümmers nichts darauf hin."

Bodenfreiheit waren ohne euch zu verarschen 4,5 cm..kann ich auch noch mit Foto belegen wenn jemand unbedingt will *lol.gif*

Aber war echt nicht mehr fahrbar.. DANKE DEKRA..

Ansonsten..wo kommsrt du her..vielleicht kann ich dri helfen..hab da so nen spezi..
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Calimente
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Beitrag: 174372 Geschrieben: 19.04.2006 - 02:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Was für ein Schwachsinn, meiner ist beim Bremsenprüfstand aufgesetzt, da mußten wir den wieder runterheben, die haben mich zum andern Tüv geschickt, die noch ein altes Bremstestsystem haben. War aber keine rede von zu tief und das bei 70/50 mit 16 Zöllern mit 40er querschnitt.
Ich komme ja aus der Ecke von Bielefeid und glaubt mir, hier ist der Tüv sowas von Streng, seit dem Vorfall vom "Carfreitag"...
Aber ich habe alles eingetragen bekommen. Nur die Ölwanne mußte eine gewisse "Höhe" haben. Meine Aufhängung vorne, war denen total egal, es ging denen in Bielefeld nur um Umweltschutz... ja.gif

Also, wie es Dir schon andere raten: Fahr zu einem anderem Tüv! ja.gif
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Jens Cliff
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Beitrag: 174382 Geschrieben: 19.04.2006 - 08:10 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Aber hallo das hat doch nicht´s mit Tüv oder DEKRA zu tun ob die das dürfen sondern nur damit in welchem Bundesland das ist in Berlin z.B. ist es der TÜV der für 21 er benötigt wird und in Brandenburg die DEKRA. Ob die sich das so aufgeteielt haben oder ob das so vorgeschrieben ist... wiejetzt1.gif

Ich würde die Schürtze Tauschen und wenn er sie dir Austrägt kannst du sie ja wieder bei dem Tuner per19.3 Eintragen lassen.
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calibra_catano
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Beitrag: 174383 Geschrieben: 19.04.2006 - 08:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Warum sollte er die Schürze wieder austragen?
Dem sagste das die getauscht wurde weil der nicht über die Grube kommt.
Was soll der Tüv´er da sagen?

_________________
Gruß Mathias

Zitat von"Kroate77"...Also kapiert es doch einfach, die ganzen Autos rosten oder sollen die alle die Menschheit überleben.

http://www.astra4ever.net/member.php/14456-AstraG-Matze
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kai2003
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Beitrag: 174388 Geschrieben: 19.04.2006 - 09:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

lol.gif is ja mal voll das pech hatte das bei mir vor 3 jahren auch war bei 4 tüvstationen alle haben gesagt gibts nit und die einen wollten sogar die bullen holen zum stillegen bin dann fast 200km zu einer gefahren wo wir das auto dann mit 5 mann auf den premsenprüfstand getragen haben damit s gepasst hat und der hat dann auch die eintragung gemacht aber das fahren war nichtmehr schön an der arbeit bin ich 5minuten zickzack gefahren um n möglichen platz zu bekommen bei ner tanke mußt ich mit einem rad 5 m vor dem anderen auf n bürgersteig und 3 wochen vor ende der saison hab ich einma nit aufgepasst und nach m tanken die cd gewechselt und hab dabei ne bodenwelle übersehen und alles war im *piep* von daher überleg dir besser ob de das echt willst eintragen tut es eh irgendwer aber nochma währ mir das so zu stressig

gruß kai
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Calibrine
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Beitrag: 174414 Geschrieben: 19.04.2006 - 13:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

HI,

habe die H&R Federn auch eingetragen bekommen. Vorne habe ich die Shiva Front und die ist auch ziemlich tief! Komme auch nicht mehr über alles drüber. Mindesthöhe gibt es nicht. Solange du noch damit fahren kannst und kein Verkehrshinderniss bist.

Es ist kein Kriterium über den Prüfstand zu kommen hammer.gif
Damit werden die Felgen/Räder getestet, wennst da nicht drüber kommst ist das etwas schlecht!

Würde andere Spoiler hinbauen und gut ist! Hatte mal 8 cm tiefer und das ging auch ohne Probs. Die Sachen werden ja nicht in Verbindung der Spoiler eingetragen. Nur das Kennzeichen muss seine Höhe haben und auch das hat den Tüvler nicht zu interessieren (ausser eventuell bei der allg. Tüvabahme) Dann kann der Tüvler seine Arbeit machen und danach bauste das zeug wieder drauf biggrin.gif

Gruss Nicole
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Calibaber
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Beitrag: 174425 Geschrieben: 19.04.2006 - 14:27 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Und was ist mit diesem Kriterium?
Zitat:
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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Caliber
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Auto: immer noch keinen cali :(
Beitrag: 174443 Geschrieben: 19.04.2006 - 16:17 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

das ist ein WICHTIGES kriterium....

und z.B., kaum ein b-corsa mit 60/40 schafft das..., wenn überhaupt, und doch fahren viele rum..., und beim cali ist das sicherlich genauso.. weis es leider nicht genau,,
aber sowas wissen nicht viele tüf zwinkern.gif prüfer zwinkern.gif ja.gif


Zuletzt bearbeitet von Caliber am 19.04.2006 - 16:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Calibaber
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Beitrag: 174444 Geschrieben: 19.04.2006 - 16:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Caliber hat folgendes geschrieben:

aber sowas wissen nicht viele tüf zwinkern.gif prüfer zwinkern.gif

so wirds sein bin teutlich unter dem maß und das fahrwerk ist auch eingetragen.
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Novaschwarz266
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Beitrag: 174455 Geschrieben: 19.04.2006 - 17:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Geisterfahrer hat folgendes geschrieben:
es gibt kein gesetz das eine mindesttiefe vorschreibt das ist totaler schwachsinn was der prüfer von dir will.. hammer.gif fahr zum tüv nord wenn einer in deiner nähe sein wolte oder versuchs bei der dekra..


Bodenfreiheit darf nicht unter 8 cm liegen. Alles was tiefer ist, kannst du gleich vergessen. Früher war die Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben. Wenn der tiefer ist als wie 8 cm, hast du ein problem. heul.gif

gruß sven wave.gif

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Turbolader K04 - ein kleines Rädchen zaubert dir jeden Tag ein Lächeln ins Gesicht laecheln.gif
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dewi
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Beitrag: 174462 Geschrieben: 19.04.2006 - 17:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Novaschwarz266 hat folgendes geschrieben:
Geisterfahrer hat folgendes geschrieben:
es gibt kein gesetz das eine mindesttiefe vorschreibt das ist totaler schwachsinn was der prüfer von dir will.. hammer.gif fahr zum tüv nord wenn einer in deiner nähe sein wolte oder versuchs bei der dekra..


Bodenfreiheit darf nicht unter 8 cm liegen. Alles was tiefer ist, kannst du gleich vergessen. Früher war die Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben. Wenn der tiefer ist als wie 8 cm, hast du ein problem. heul.gif

gruß sven wave.gif



das stimmt nicht steht nirgends das ist nur so ne allgemeine tüv richtline die aber gesetzlich nirgends festgelegt ist
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