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Andy-H
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Beitrag: 164205 Geschrieben: 04.03.2006 - 18:38 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also, folgender Fall
Am Montag Auto gefunden angeschaut, Probefahrt.
Am Mittwoch, mit Bekannten Auto bei Händler nochmal begutachtet => OK.
Dann mit dem Händler mündlich vereinbart, dass ich das Auto nehme für 3200€ und dass er es neu beim TÜV vorfährt, und danach der schriftliche Vertrag gemacht wird + Auto abgeholt wird.
war heute mit beim TÜV, Auto ist nicht durchgekommen, da waren dann ein paar andere interessenten, die ihn auch ohne neuen TÜV genommen haben(grad erfahren).
Ach ja Mittwoch war noch explizit ausgemacht worden, dass wenn der Wagen nicht TÜV kriegt, dass er dann nä Woche hergerichtet wird für TÜV. und ich ihn dann abhol.
Hätte dem Händler beim Tüv fast eine verpasst, konnte mich aber beherrschen ,und hab ihn nur nen falschen Fünfziger genannt.
Bin dann gegangen mit dem Zusatz, dass meine Rechtsschutz wohl den 1. Fall zu bearbeiten hätte...
Vorhin hat er angerufen er bietet mir 50€ Entschädigung für Aufwand.
Darf der Ars** einfach das Auto verkaufen?
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born1968
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Beitrag: 164206 Geschrieben: 04.03.2006 - 18:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi,

also ein mündlicher Vertrag ist Rechtgültig. Es besteht hierbei immer nur das Problem der Beweisbarkeit. Wenn du Zeugen hast, kannst du ihm eine reinwürgen.

MfG
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blueice4x4
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Beitrag: 164208 Geschrieben: 04.03.2006 - 18:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ja zeugen sind sehr wichtig.

und wenn du im rechtsschutz bist würd ich garnicht zögern zum anwalt zu gehen.

das er dir 50€ bietet spricht doch schon für sein schlechtes gewissen!!


wäre ja gelacht wenn der . . . damit so einfach durchkommt.

viel glück
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Andy-H
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Beitrag: 164210 Geschrieben: 04.03.2006 - 19:03 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zeuge ist mein Nachbar, der sich das auto mitangeschaut hat, hat alles mitbekommen, als es ausgemacht wurde.
Rechtsschutz hab ich auch...
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born1968
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Beitrag: 164211 Geschrieben: 04.03.2006 - 19:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi,

dann mal die Rechtschutzversicherung testen.

MfG
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ExtremCorsaB
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Beitrag: 164213 Geschrieben: 04.03.2006 - 19:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mündliche Verträge haben volle Gültigkeit!!!!!
Nur musst du beweisen können das es so war..du brauchst also Zeugen. Das ist das Problem dabei, er kann sich ja auch einfach welche hohlen die dieses und jenes sagen, etc. Ist dann nur die Frage wem vor Gericht mehr geglaubt wird...ich denke da hast du die besseren Karten!

Droh es ihm an, vielleicht kann dein Händler ja was mauscheln und besorgt dir deinen Wunsch Calibra....lass ihn doch suchen....hehe, der wird kaputt gehen!!! Bei den ganzen Trümmerhaufen ist der damit locker 3 Wochen beschäftigt!
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Sash
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Beitrag: 164244 Geschrieben: 04.03.2006 - 20:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

such dir halt nen andern Cali, bevor du dir so nen stress mit so nem bescheuerten händler antust.....
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Andy-H
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Beitrag: 164245 Geschrieben: 04.03.2006 - 20:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sash hat folgendes geschrieben:
such dir halt nen andern Cali, bevor du dir so nen stress mit so nem bescheuerten händler antust.....

werd ich eh machen, aber dem Idiot will ich schon was reinwürgen, die 100€ selbstbeteiligung für die Rechtsschutz sind es mir wert.
Mal den Anwalt fragen, ob auch irgendwie ne Geldentschädigung rausspringt...
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calligirl
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Beitrag: 164278 Geschrieben: 04.03.2006 - 22:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

wenn du zeugen hast dann könntest du ihn rankriegen ansonsten kann ich dir nur raten mach eine anzeige motz.gif ja.gif

_________________
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