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Cliffcali
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Beitrag: 146692 Geschrieben: 25.12.2005 - 21:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Vor etwa 3 Jahren begann ich beim THW meinen Wehrersatzdienst abzuleisten um nicht in berufliche Schwierigkeiten zu kommen und weiter mein Geld zu verdienen!
In dieser Zeit wurden die Mitglieder in meinem THW-Ortsverband immer weniger und es kommen kaum neue hinzu. Dies ist verständlich da die Bundeswehr kaum noch jemanden einzieht und sich dann auch niemand zum Wehrersatzdienst meldet.
Seit Januar 2003 habe ich 30 Urlaubstage hammer.gif für das THW geopfert was einem Drittel meines Urlaubs in dieser Zeit entspricht.

Als ich den Plan für 2006 zu Gesicht bekommen habe war meine Entscheidung gefallen mad.gif !
So kann es nicht weitergehen sonst habe ich von meiner Freizeit gar nichts mehr! Da ich samstags arbeite geht für jede Samstagsausbildung (1-2 mal monatlich) ein Urlaubstag drauf! Desweiteren soll ich 2006 zwei Lehrgänge besuchen motz.gif die jeweils eine Woche dauern! Diese Zeit wird mir zwar vom Bund bezahlt, aber wenn ich dann auch noch mal wirklich Urlaub haben will lässt sich ein Konflikt mit meinem Arbeitgeber wohl nicht vermeiden da ich ständig auch samstags nicht da bin und auch für andere THW-Tätigkeiten immer mal früher Feierabend machen muss.

Deshalb würde mich interessieren ob jemand Erfahrungen hat wie es in dieser Sache mit vorzeitiger Entpflichtung aussieht und ob ich mich mit einem Entpflichtungsantrag an das Kreiswehrersatzamt oder das THW wenden muss?

Gruß Thomas

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Tenner78
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Beitrag: 146703 Geschrieben: 25.12.2005 - 23:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich bin zwar beim Bund ( seit 6 Jahren) aber kenne das von der Feuerwehr her. Haben auch viele Ersatzdienstleistende.
Normalerweise mußt du nur in gewisses Pensum an Stunden bringen (120 Stunden im Jahr, inklusive Ausbildungs und Einsatzstunden).
Das du Lehrgänge besuchen mußt ist eigentlich normal. Würde mich aber mal mit dem Ortsverbandleiter unterhalten ob man da nicht etwas machen kann.
Ausserdem mußt du auch berücksichtigen das du dich verpflichtet hast deinen Dienst zu erfüllen.
Da andere zur Bundeswehr gehen und dort ihrer 9 Monate abreisen ( von denen eigentlich nur 8 efektiv Dienst sind da 20 Tage Urlaub), mußt du deinen Ersatzdienst leisten.
Wie ging der Spruch von einem Bekannten: " Die einen dienen, die anderen verdienen" und die die verdienen müßen auch ihren Beitrag leisten.
Von dem abgesehen das du auch hättest eventuell gar nicht gezogen werden müßen, wenn dein Chef dir was geschrieben hätte von wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.
Wenn nicht dann könntest du eventuell noch die Dienststelle wechseln, sprich THW --> Feuerwehr oder DRK oder DLRG o.ä.
Trotzdem
Fohe Weihnachten

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Matze
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Beitrag: 146710 Geschrieben: 26.12.2005 - 00:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tenner78 hat folgendes geschrieben:

Von dem abgesehen das du auch hättest eventuell gar nicht gezogen werden müßen, wenn dein Chef dir was geschrieben hätte von wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.


Nein, das nicht ziehen ist so nicht richttig. Eine Unabkömmlichkeitsstellung gilt nur bei besonderen Grund und das damals bei mir für ein Jahr! Lässt sich natürlich immer um weitere Jahre aufschieben aber auch das KWEA wird misstrauisch. Ich hatte das auch und kenne natürlich den Schriftverkehr mit dem Kreiswehrersatzamt und dem Landkreis Havelland, denn da musst du dich an den zuständigen Landkreis wenden, der dich erst dann unabkömmlich stellt.

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Matze

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Tenner78
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Beitrag: 146712 Geschrieben: 26.12.2005 - 00:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Meinte das eigentlich etwas anders. Nicht nur die Unabkömmlichkeit sondern generell. Die Zahlen der Leute die gezogen werden sind rückläufig. Erstens sehr Geburtenstarke Jahrgänge, damit verringert sich auch die Chance und zweitens ist die gesamt Wehrstärke zurück gegangen aufgrund der Einsparungen im Bundeshaushalt und der Standortschließungen Bundesweit. Drittens werden noch ganz selten Leute eingezogen die T3 oder schlechter sind weil sie im Endeffekt einfach zu teuer sind um sie auszubilden und dann auf die Arbeitskraft zu verzichten weil sie dauernd ausfallen wegen Krankheit oder sonstigen Befreiungen ( z.B. Befreiung von Schuhwerk oder Uniform, keine Scherze sind Erfahrungswerte)
Und grundsätzlich wird auch keiner gezogen wenn er nicht will, wer keine entsprechenden Maßnahmen bereits am laufen hat ( KDV-Anträge, Ersatzdienst) bevor er gezogen wird ist dann auch selbst dran Schuld.

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Cliffcali
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Beitrag: 146740 Geschrieben: 26.12.2005 - 10:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@Tenner78: Erstmal danke für deine ausführliche Erläuterung! Ich habe vor drei Jahren gewusst dass man 120 Stunden im Jahr leisten muss, dies wär ja kein Problem gewesen, aber wenn man schon im März-April die 120 Stunden geleistet hat motz.gif und es dann erst in den Sommer geht dann läuft was verkehrt...
Mit dem OV-Leiter reden bringt nicht viel da er berits im April beschlossen hat zum Jahresende seinen Dienst zu beenden und ein Nachfolger ist bis jetzt nicht gefunden! Es sind bei uns ganz einfach zu wenig ja.gif Leute im Ortsverband von denen einige zwei oder auch drei Posten haben!

Gruß Thomas

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Tenner78
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Beitrag: 146749 Geschrieben: 26.12.2005 - 11:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das verstehe ich nicht ganz.
Im März oder April schon alle Stunden gebracht.
"normalerweise" wird für die Freigestellten ein Dienstplan erstellt der der Kreisverwaltung, Landratsamt oder Stadt vorgelet und genehmigt werden muß.
Du bist nur verpflichtet dein Sollstunden zu bringen und die möglichst auf ein Jahr verteilt.
Wenn du dich jedoch "privat" im THW engagierst ist das naturlich nicht so einfach zusagen 120 und Schicht. Dann würde ich mal versuchen mit dem Bezirksverband oder Landesverband in Kontakt zu treten.

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jamcalibra
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Beitrag: 146771 Geschrieben: 26.12.2005 - 14:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tenner78 hat folgendes geschrieben:
wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.



Ich habe immer gedacht ab 23 jahren ziehen die nicht mehr ein. Ich könnte mir des gar nicht leisten eingezogen zu werden. Bin wahrschienlich sowieso max T3. Naja bis jetzt haben sie mich net a mal gemustert.

Gruss jam
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Cliffcali
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Beitrag: 146778 Geschrieben: 26.12.2005 - 14:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tenner78 hat folgendes geschrieben:

Du bist nur verpflichtet dein Sollstunden zu bringen und die möglichst auf ein Jahr verteilt.
Wenn du dich jedoch "privat" im THW engagierst ist das naturlich nicht so einfach zusagen 120 und Schicht. Dann würde ich mal versuchen mit dem Bezirksverband oder Landesverband in Kontakt zu treten.


Problem ist dass unser Ortsverband die Fachgruppe Logistik u. Verpflegung hat. Ich bin bei der Verpflegung zuständig und so kommen die vielen Stunden zusammen!
Zum Beispiel Mitte Januar sind wir von Freitag bis Samstag Nachmittag in ein Winterbiwak einer Reservistengemeinschaft eingebunden, dann folgt beinahe jeden Samstag eine Ausbildung für diejenigen die im Frühjahr Grundausbildungsprüfung haben und im März Samstag u. Sonntag ein Erste Hilfe Kurs und jeder will ständig mit warmen Mahlzeiten verpflegt werden. Aber wehe man sagt mal es kann ja einer kurz weg um eine Brotzeit zu holen dann heisst es nur dafür seit ja ihr zuständig und schaut dass ihr was auf die Reihe kriegt! Und im Sommer steht dann auch noch die Fußball-WM an.
Wir sind nur zu dritt in der Gruppe und der Gruppenführer ist ca. 55 Jahre und hat leider gesundheitliche Probleme und der andere ist ständig beruflich auch im Ausland unterwegs! Also bleibe nur noch ich übrig da es wie gesagt an neuen Mitgliedern enorm mangelt und auch nicht einfach von einer anderen Gruppe jemand mit zu uns genommen werden kann!

Deshalb suche ich einen schnellen Weg um aus dem THW zu kommen ja.gif ! Ich denke aber nicht dass es beim BRK recht viel anders wäre da die sicher in der Zwischenzeit auch zu wenig Mitglieder haben. Wie sieht es eigentlich mit einem Wechsel zur Bundeswehr um dort die restliche Zeit abzuleisten aus wiejetzt1.gif ?

Gruß Thomas

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greycali
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Beitrag: 146805 Geschrieben: 26.12.2005 - 16:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

einfach mal bei google etwas nachschauen ( KDV Antrag) icon_idea.gif

zb.:

KDV-Antrag
Wer in Berlin seinen ersten Wohnsitz hat, stellt seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgruenden auf folgende Weise:

---

Absender:
Name
Strasse
Wohnort
Geburtsdatum
Personenkennziffer

An das
Kreiswehrersatzamt Berlin
Oberspreestrasse 61 L
12439 Berlin

Ort, Datum
per Einschreiben mit Rueckschein
betr.: Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz.

(eigenhaendige Unterschrift)

P.S.: Zwei Anlagen sende ich nach:
1. Lebenslauf
2. Persoenliche Begruendung

---

Wer nicht in Berlin wohnt, veraendert lediglich die Adresse des zustaendigen Kreiswehrersatzamtes. Wer bereits einen rechtskraeftigen Einberufungstermin erhalten hat, eine rechtskraeftige Vorbenachrichtigung ueber eine Einberufung zu einem bestimmten Termin, wer bereits Soldat oder Reservist ist, adressiert seinen Antrag ebenfalls an das fuer ihn zustaendige Kreiswehrersatzamt.

Der Antrag wird nach der abgeschlossenen Musterung vom Bundesamt fuer den Zivildienst, 50964 Koeln, bearbeitet und erst anerkannt, wenn er durch die zwei Anlagen vervollstaendigt worden ist.

Um den Rechtsschutz vor der Einberufung bei der Bundeswehr zu bewahren, sollte folgendes beachtet werden! Dieser Antrag sollte vor Erhalt des Einberufungstermins oder einer rechtskraeftigen Vorbenachrichtigung zur Einberufung abgesandt werden, um den Rechtsschutz vor der Einberufung bei der Bundeswehr zu erhalten, also moeglichst bereits vor der aerztlichen Untersuchung beim Kreiswehrersatzamt ("Musterung").

Die zwei Anlagen zur Vervollstaendigung des Antrags sendet der Antragsteller innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung an das Bundesamt fuer den Zivildienst, 50964 Koeln. Es genuegt der eigenhaendig unterschriebene Brief wie oben dargestellt, unter Berufung auf Grundgesetz-Artikel 4 Absatz 3 (Satz 1: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«). Wer eine Fotokopie seines eigenhaendig unterschriebenen Antrags zusammen mit dem Rueckschein aufbewahrt, besitzt einen Rechtsbeleg darueber, dass der Antrag beim Empfaenger eingegangen ist. Das Formular fuer den Rueckschein (wird als Postkarte ausgefuellt von der Post auf den Brief geklebt und vom Empfaenger unterschrieben an den Absender zurueck gesandt) ist in jeder Postfiliale zu finden.

1. Lebenslauf:
Der Lebenslauf sollte ein Bild von der Person entstehen lassen, d.h. wesentliche persoenliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zu Eltern und Geschwistern, zum schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Erwaehnt werden sollten auch Interessensgebiete, Hobbies, Mitgliedschaft in Vereinen, Mitarbeit in Kirchengemeinden, Jugendgruppen o.ae., also insbesondere Aktivitaeten,die einen Zusammenhang mit der Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung andeuten oder aufzeigen.
2. Persoenliche Begruendung:
Die persoenliche, ausfuehrliche Begruendung der Gewissensentscheidung sollte deutlich machen, wie die eigene Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung zustandegekommen ist. Folgende Stichpunkte sind hilfreich: Erziehung/Familie(nschicksale), Kriegserlebnisse und -erinnerungen in der Familie, besondere Anregungen durch Schule, Freundeskreis, persoenliche Erlebnisse, Besuch von Kriegsgraeber- oder Gedenkstaetten und Beschaeftigung mit Themen Frieden/Krieg waehrend Reisen, durch Buecher, Filme, Ausstellungen etc.
Ausserdem sollten die persoenlichen Wertvorstellungen (moralisch, ethisch, religioes) beschrieben werden, die fuer die eigene Person verbindlich sind. Vorgefertigte Formulierungen sollten nicht Eingang finden in den Text. Christliche Glaubensueberzeugungen (5. Gebot im Dekalog: »Du sollst nicht toeten!«; Gebot der Feindesliebe in der Bergpredigt ; »Wer das Schwert nimmt, wird durch das Schwert umkommen!«) oder ethische Grundauffassungen, z.B. zur moralischen Verwerflichkeit von Gewalt oder gewaltsamer Vergeltung (»Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das fueg’ auch keinem andern zu!«) oder zum Recht auf Leben oder politisch-pazifistische Grundueberzeugungen zu den Folgen von Krieg und Kriegsvorbereitung, zur gewaltfreien Alternative zum Militaer (Soziale Verteidigung, Ziviler Friedensdienst, Mediation) sollten untermauern, dass der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen hat, die ihn prinzipiell daran hindert, Menschen auf militaerischen Befehl oder Anordnung im Krieg zu toeten.
Buchtip:
Christian Bartolf (Hg.):
Mein Gewissen sagt nein. Ausgewaehlte Begruendungen von Kriegsdienstverweigerern

152 Seiten, 6 Abbildungen, kartoniert, 10 Euro, ISBN 3-88981-090-X
Diese Sammlung umfasst ausgewaehlte Begruendungen junger Maenner aus den Jahren 1991 bis 1995 in Berlin, die den Kriegsdienst nach Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz verweigerten: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Ethisch-moralische, religioese, politische und persoenliche Motive leiteten die Antragsteller aus den neuen und alten Bundeslaendern, die allgemeine Wehrpflicht fuer sich in Frage zu stellen.

Christian Bartolf (geb. 1960, Politik- und Erziehungswissenschaftler) hat aus seiner taeglichen Arbeit exemplarische Antraege ausgesucht und nach inhaltlichen Schwerpunkten zusammengestellt. Er fuehrt kenntnisreich in das Thema ein, zeigt die Traditionen der Kriegsdienstverweigerung, gibt praktische Hinweise und macht deutlich, dass bei dieser wichtigen Entscheidung die Besinnung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit unverzichtbar ist.

Bestellung ueber den Buchhandel (2-3 Tage) oder direkt ueber den Wichern-Verlag.


Zivildienst, Dienst im Ausland, FSJ/FÖJ und Unterhaltssicherung:
A. Informationen zum Zivildienst und zum Dienst im Ausland:
Bundesamt fuer den Zivildienst
Referat Z2 / Presse- und Oeffentlichkeitsarbeit
50964 Koeln
email: zivimagazin@zivildienst.de
email: zivipost@t-online.de
Internet: www.zivildienst.de
fon 0221-3673-4475/-4520/-4203/-4488/-4531
fon 0221-3673-4060/-4070 (Service-Bereich)
fax 0221-3673-4661/-4662

zum Beispiel fuer Berlin:
Einberufung, Versetzung, Umwandlung, Zivildienstausnahmen (Zurueckstellung, Nichtheranziehung, Katastrophenschutz u.a.), Vorzeitige Entlassung, Sonderurlaub, Dienstzeugnis, Widersprueche :
fon 0221-3673-2350/-2902/-2130/-2972
fax 0221-3673-2847
email: II3b@baz.bund.de

bundesweit:
Datenschutz:
fon 0221-3673-4478/4445
email: ds10@baz.bund.de
zudem: Heilfuersorge, Zahnaerztlicher Dienst; Abrechnung, Versicherungen und Berufsfoerderung: Lebensversicherungsbeitraege, Sozialversicherung, Mobilitaetszuschlag, Reisebeihilfen, Familienheimfahrten, Berufsfoerderung, Dienstsport, FSJ/FÖJ, Haftungsfragen, Sozialversicherung; Einfuehrungsdienst u.v.m.

Bundesbeauftragter fuer den Zivildienst
Dieter Hackler
im Bundesministerium fuer Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
53107 Bonn
fon 0228-930-2722/3
Besucher wenden sich an folgende Adresse:
Rochusstr. 8-10
53123 Bonn

B. Zivildienst in Berlin:

Zivildienstgruppe Berlin
Emser Strasse 43
10719 Berlin
fon 880357-0
fax 880357-99
(zustaendig fuer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

Regionalbetreuer Berlin:

Georg Dombrowski (Zb B1)
Postfach 900118
14437 Potsdam
fon 0331-5509842
fax 0331-5509843
(Stadtbezirke Mitte, Kreuzberg, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schoeneberg, Steglitz, Tempelhof, Neukoelln)

Roberto Tscherner (Zb B2)
Rue Ambroise Pare 3
13405 Berlin
fon 41701142
fax 41701143
(Stadtbezirke Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Charlottenburg, Spandau, Weissensee, Pankow, Reinickendorf)

Erdmute Rausch (Zb B3)
Postfach 840418
12534 Berlin
fon 65018295
fax 65018296
(Stadtbezirke Friedrichshain, Treptow, Koepenick. Lichtenberg, Marzahn, Hohenschoenhausen, Hellersdorf)

Regionalbetreuer Brandenburg:

Gretel Ott (Zb G1)
Kastanienweg 14
14913 Jueterbog
fon 03372-441307
fax 03372-441308
(Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Flaeming und Staedte Potsdam, Brandenburg)

Dorothee Haucke (Zb G2)
Postfach 1109
15201 Frankfurt/Oder
fon 0335-2849318
fax 0335-2849319
(Landkreise Oder-Spree, Maerkisch-Oderland, Barnim und Stadt Frankfurt/Oder)

Martina Pfaff (Zb G3)
Postfach 100284
03122 Spremberg
fon 03563-344693
fax 03563-344695
(Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neisse, Dahmewald-Spreewald und Stadt Cottbus)

Christa Naedtke (Zb G4)
fon 033931-34158
fax 033931-34159
(Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark)

C. Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Oekologisches Jahr:

Informationen zu den neuen Regelungen im Gesetz zur Foerderung eines freiwilligen sozialen Jahres, im Gesetz zur Foerderung eines freiwilligen oekologischen Jahres und im Zivildienstgesetz nach Inkrafttreten der Aenderung des Zivildienstgesetzes (FSJ-Foerderungsaenderungsgesetz - FSJGAendG) vom 29. Mai 2002 (§14c ZDG: Freiwilliges Jahr) finden Sie in der Broschuere "Fuer mich und fuer andere - Freiwilliges Soziales Jahr - Freiwilliges Oekologisches Jahr" zu beziehen ueber das:

Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Broschuerenstelle
53107 Bonn
Telefon: 0180-5329329
email: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de

Adressen und Anlaufstellen fuer das freiwillige soziale und oekologische Jahr -FSJ/FÖJ- versendet das Bundesamt fuer den Zivildienst.

D. Ansprechpartner in Wehrpflichtfragen:

Beauftragter fuer KDV-Beratung
der ev. Jugend in Berlin und Brandenburg (EJiBB)
Gottfried Eitel
Nazarethkirchstr. 50 (Backsteingebaeude)
13347 Berlin-Wedding
fon 4566937
fax 45027015
email: kdv.wedding@gmx.de

Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der
Kriegsdienstverweigerer (EAK)
Wachmannstrasse 65
28209 Bremen
fon 0421-344037
fax 0421-3491961
email: eak-brd@t-online.de
Internet: www.eak-online.de
Internet: www.ekd.de/eak

Zentralstelle fuer Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer
aus Gewissensgruenden e.V. (Zentralstelle KDV)
c/o Peter Tobiassen
Sielstr. 40
26345 Bockhorn
fon 04453-9864888
fax 04453-9864890
email: zentralstelle.kdv@t-online.de
Internet: www.zentralstelle-kdv.de
Internet: www.wehrpflicht-nein-danke.de

Eingaben und Beschwerden sollten Soldaten richten an:

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Dienstgebäude:
Neustaedtische Kirchstr. 15
10117 Berlin
Postanschrift:
Platz der Republik 1
10557 Berlin
fon 726160-233
fax 726160-283
email: wehrbeauftragter@bundestag.de

Zurueck- und Freistellungsantraege sind in Berlin zu senden an das:
Kreiswehrersatzamt Berlin
Oberspreestr. 61L
12439 Berlin

Standortsanitaetszentrum Berlin
Kurt-Schumacher-Damm 41
13405 Berlin
fon 030-4981-0

Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Scharnhorststr. 13
10115 Berlin
fon 030-2841-0


D. Unterhaltssicherungsbehoerden im Land Berlin:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abt. Buergerdienste, Wohnen und Personal - Unterhaltssicherungsstelle
Heerstr. 12-14 (Naehe U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz)
10617 Berlin
fon 9029-10
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-17604 (A-G - Raum 221)
-17576 (H-M - Raum 220)
-17577 (N,O,P,T - Raum 221)
-17576 (Q,R,S,U-Z - Raum 221)
(fuer die Stadtbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schoeneberg, Zehlendorf-Steglitz, Neukoelln, Spandau)

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Buergerdienste und Soziales
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
fon 90296-0
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-8628 (A-G, N-S- Raum 303)
-8627 (H-M, T-Z - Raum 303)
(Sprechzeiten Mo, Die 9-12 Uhr, Do 14-18 Uhr)
(fuer die Stadtbezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg-Hohenschoenhausen, Treptow-Koepenick)

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Gesundheit und Soziales
Froebelstrasse 17
10405 Berlin
(Postanschrift: Bezirksamt Pankow, Postfach 730113 , 13062 Berlin)
fon 90295-
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-5626 (A-H)
-5627 (E-R)
-5625 (S-Z)
(fuer die Stadtbezirke Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Tiergarten, Wedding, Weissensee)

D. Kirchliche Stellen fuer Kriegsdienstverweigerer (KDV) und Zivildienstleistende (ZDL) im Bundesgebiet:

Sachsen:
Landesjugendpfarramt
Referat KDV/ZDL, Lars Schwenzer
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden
fon 0351-47390-27
fax 0351-47390-30
email: schwenzer@evjusa.de
Internet: www.evjusa.de

Schlesische Oberlausitz:
Diakonisches Werk Goerlitz
Zivildienstreferent Andreas Finke
Klosterstr. 2
02826 Goerlitz
fon 03581-484818
fax 03581-484820

Anhalt:
Diakonisches Werk Anhalt
Landespfarrer Dr. Andreas Lischke
Johannisstr. 12
06844 Dessau
fon 0340-2554-612
fax 0340-2524-620

Berlin und Brandenburg:
Amt fuer evangelische Kinder- und Jugendarbeit
in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz
Marianne Spieler
Neue Gruenstr. 19
10179 Berlin
fon 030-308697-182
fax 030-279564
email: marianne.spieler@ejbo.de
Internet: www.ejbo.de

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg und Pommersche Evangelische Kirche:
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V.
Schoenhauser Allee 141
10437 Berlin
Frau Buschke fon 030-44323720
Frau Fuehrer fon 030-44323721
Frau Garlipp fon 030-44323722
Frau Krueger fon 030-44323723
Fax Zivildienst 030-44323724
email: buschke.c@diakoniebb.de
email: fuehrer.p@diakoniebb.de

Mecklenburg:
Beauftragte fuer KDV+ZDL
2. Ringstr. 203
17033 Neubrandenburg
fon/fax 0395-5823475
email: st.johannis.nb@t-online.de

Nordelbien:
Kirchlicher Dienst fuer KDV+ZDL
Bei der Christuskirche 4
20259 Hamburg
fon 040-258881
fax 040-40188865
email: kdv-zdl@kriegsdienstverweigern.de
Internet: www.kriegsdienstverweigern.de

Oldenburg:
Bildungsstaette fuer den Zivildienst
Haus Marienhude
Hohe Str. 42
27798 Hude
Internet: www.marienhude.de

Bremen:
Pastorin Ruth Fenko
Hollerallee 75
28209 Bremen
fon 0421-3461-550
fax 0421-3461-552
email: fenko.forum@kirche-bremen.de

Hannover:
Arbeitsstelle KDV+ZDL
Postfach 265
30002 Hannover
fon 0511-1241-468
fax 0511-1241-499
email: kuehl@kirchliche-dienste.de
Internet: www.kirchliche-dienste.de/kdv.zdl

Kurhessen-Waldeck:
Arbeitsstelle KDV+ZDL
Lessingstr. 13
34119 Kassel
fon 0561-1096582
fax 0561-107887
email: kdv-zdl@ekkw.de
Internet: www.ekkw.de/kdv_zdl

Braunschweig:
Beratungsstelle fuer KDV und ZDL
Am Fallersleber Tore 9
38100 Braunschweig
fon 0531-42935
fax 0531-16424
email: info@kdv-beratung.de
Internet: www.kdv-beratung.de

Kirchenprovinz Sachsen:
Arbeitsstelle Eine Welt
Johannes Lewek
Leibnitzstr. 4
39104 Magdeburg
fon 0391-5346-494
fax 0391-5346-490
email: johannes.lewek@ekkps.de
Internet: www.arbeitsstelleeinewelt.de

Westfalen:
Diakonisches Werk
Referat KDV+ZDL
Friesenring 32-34
48147 Muenster
fon 0251-2709-191
fax 0251-2709-105
email: freisfeld@dw-westfalen.de

Evangelisch-Reformierte Kirche:
Erwachsenenbildung und ZDL
Gottfried Peters
Ootmarsumer Weg 4
48527 Nordhorn
fon 05921-880244

Rheinland:
Arbeitsstelle fuer KDV, ZD, FFD
Venusbergweg 4
53115 Bonn
fon 0228-184160
fax 0228-1841620
email: zivil-und-friedensdienst@ekir.de
Internet: www.zivildienstseelsorge.de

Hessen und Nassau:
Pfarramt fuer Zivildienstseelsorge im Zentrum Oekumene
Praunheimer Landstr. 206
60488 Frankfurt
fon 069-97651854
email: armin.himmighofen@zoe-ekhn.de
Internet: www.zoe-ekhn.de

Pfalz:
Arbeitsstelle Friedensdienst
Reiner Landua
Grosse Himmelsgasse 3
67346 Speyer
fon 06232-67150
fax 06232-671567
email: landua@frieden-umwelt-pfalz.de
Internet: www.frieden-umwelt-pfalz.de

Wuerttemberg:
Pfarramt fuer KDV, ZDL und Friedensarbeit
Haeberlinstr. 1-3
70563 Stuttgart
fon 0711-9781-114
fax 0711-9781-105
email: kdv.zdl@ejwue.de
Internet: www.frieden-schaffen.de

Baden:
Arbeitsstelle Frieden
Postfach 2269
76010 Karlsruhe
fon 0721-9175-468,-470
fax 0721-9175-479
email: frieden.afj@ekiba.de
Internet: www.friederle.de

Bayern:
Beauftragte fuer KDV+ZDL
Gudrunstr. 33
90459 Nuernberg
fon 0911-4304-238
fax 0911-4304-303
email: gkb@ejb.de
Internet: www.friedensberatung.de

Vereinigung Evangelischer Freikirchen:
Markus Brandt, BFP Elim-Gemeinde
Hans-Seiler-Str. 21
99089 Erfurt
fon 0361-6019889

Thueringen:
Landeskirchlicher Beauftragter fuer Friedensarbeit
Diakon Wolfgang Geffe
Melchendorfer Str. 31
99096 Erfurt
fon 0361-6537772 oder 0151/15210551
email: friedensarbeit@ejth.de

E. Werkwochen und Ruestzeiten fuer Kriegsdienstverweigerer (KDV) und Zivildienstleistende (ZDL) im Bundesgebiet:

1. Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen:
Landesjugendpfarramt
Beauftragter fuer KDV/ZDL
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden
fon 0351-47390-14
fax 0351-47390-83
email: wuttke@evjusa.de
Internet: www.evjusa.de

2. Ev. Kirche in Berlin- Brandenburg:
Amt fuer evangelische Jugendarbeit
Marianne Spieler
Neue Gruenstr. 19
10179 Berlin
fax 030-2795649
email: marianne.spieler@ejbo.de
Internet: www.ejbo.de

3. Erzbischoefliches Amt Schwerin

Caritas Mecklenburg e.V.
Mathias Thees
Mecklenburgstr. 38
19053 Schwerin
fon 0385-59179-27
fax 0385-59179-40
email: mathias.thees@caritas-mecklenburg.de
Internet: www.caritas-mecklenburg.de

4. Diakonische Werke Niedersachsen und Bremen

Bildungsstaette fuer den Zivildienst
Haus Marienhude
Hohe Str. 42
27798 Hude
fon 04408-539
fax 04408-60716
email: marienhude@t-online.de
Internet: www.marienhude.de

5. Ev.-Luth. Landeskirche Hannover Beauftragter fuer KDV + ZDL
Postfach 265
30002 Hannover
fon 0511-1241-560
fax 0511-1241-499
email: kuehl@kirchliche-dienste.de
Internet: www.kirchliche-dienste.de/kdv.zdl

6. Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Arbeitsstelle KDV + ZDL
Lessingstr. 13
34119 Kassel
fon 0561-1096582
fax 0561-107887
email: kdv-zdl@ekkw.de
Internet: www.ekkw.de/kdv_zdl

7. Kirchenprovinzu Sachsen Arbeitsstelle Eine Welt
Kirchenprovinz Sachsen
Johannes Lewek
Leibnizstr. 4
39104 Magdeburg
fon 0391-5346-494/1
fax 0391-5346-490
email: lewek@ekkps.de
Internet: www.arbeitsstelleeinewelt.de

8. Bischoefliches Generalvikariat Muenster Bischoefliches Jugendamt Muenster
Breul 23
48143 Muenster
fon 0251-495-441
email: reers@bistum-muenster.de

9. Diakonisches Werk der Ev. Kirche von Westfalen Referat KDV/ZDL
Friesenring 32-34
48147 Muenster
fon 0251-2709-191
fax 0251-2709-905
email: freisfeld@dw-westfalen.de Internet: www.diakonie-westfalen.de

10. Ev. Kirche im Rheinland Evangelische Kirche im Rheinland
Arbeitsstelle fuer KDV, Zivildienst und Freiwillige Friedensdienste
Venusbergweg 4
53115 Bonn
fon 0228-18416-0
fax 0228-18416-20
email: zivil-und-friedensdienst@ekir.de
Internet: www.zivildienstseelsorge.de

11. Bistum Trier Soziale Lerndienste im Bistum Trier
- Bereich Werkwochen -
Postfach 1340
54203 Trier
fon 0651-7105-388/553
fax 0651-7105-585
email: ursula.erassmy@bgv-trier.de
Internet: www.zivizeit.info

12. Dioezese Mainz Referat Zivildienstseelsorge
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz
fon 06131-253-592
fax 06131-253-594
email: zivildienstseelsorge@bistum-mainz.de
Internet: www.zivizeit.info

13. Dioezese Limburg Arbeitsstelle Soziale Dienste im Bistum Limburg
Graupfortstr. 5
65534 Limburg
fon 06431-9973-33
fax 06131-9973-32
email: info@soziale-dienste.net

14. Ev. Landeskirche in Wuerttemberg Pfarramt fuer KDV und ZDL
Haeberlinstr. 1-3
70563 Stuttgart
fon 0711-9781-114
fax 0711-9781-105
email: kdv.zdl@ejwue.de
Internet: www.frieden-schaffen.de

15. Dioezese Rottenburg-Stuttgart Bischoefliches Jugendamt
- Zivildienstbuero -
Antoniusstr. 3
73249 Wernau
fon 07153-3001-177
fax 07153-3001-607
email: zivibuero@bdkj.info

16. Erzdioezese Freiburg Erzbischoefliches Jugendamt
Okenstr. 15
79108 Freiburg
fon 0761-5144-154/6
fax 0761-5144-76156
email: kdv.zdl.friedensdienste@seelsorgeamt-freiburg.de

17. Erzdioezese Muenchen und Freising Kath. Zivildienstseelsorge
Landwehrstr. 66
80336 Muenchen
fon 089-53894-42
fax 089-53894-08
email: info@zivildienstseelsorge-muenchen.de

18. Dioezese Augsburg Bischoefliches Jugendamt
- Referat Zivildienstseelsorge -
Kappelberg 1
86150 Augsburg
fon 0821-3152-302/4
fax 0821-3152-452
email: bja.augsburg@bistum-augsburg.de
Internet: www.bja.bistum-augsburg.de

19. Ev.-Luth. Kirche in Bayern Der Beauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Bayern
Gudrunstr. 33
90459 Nuernberg
fon 0911-4304-238
fax 0911-4304-303
email: gkb@ejb.de
Internet: www.friedensberatung.de

20. Dioezese Regensburg Katholische Zivildienstseelsorge in der Dioezese Regensburg
Krauterermarkt 3
93047 Regensburg
fon 0941-597-1572
fax 0941-597-1575
email: zivildienst@bistum-regensburg.de
Internet: www.ziviseelsorge.de

21. Erzdioezese Bamberg Erzbischoefliches Jugendamt
Kleberstr. 28
96047 Bamberg
fon 0951-8688-34
fax 0951-8688-66
email: kdv-zdl@eja-bamberg.de

22. Ev.-Luth Kirche in Thueringen Ev.-Luth. Kirche in Thueringen
Diakon Wolfgang Geffe
Melchendorfer Str. 31
99096 Erfurt
fon 03616-537772
fon 01511-5210551
email: friedensarbeit@ejth.de
Internet: www.friedensarbeit.de.vu

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Beitrag: 146813 Geschrieben: 26.12.2005 - 16:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@greycali: Du kannst Ersatzdienst nicht mit einem KDV Antrag abwenden! Einen KDV Antrag muss man nur stellen, wenn man keinen Dienst an der Waffe leisten will (oder in den seltensten Fällen: kann), also wenn man nicht zum Bund will. Wenn ein KDV Antrag genehmigt wird, muss man immernoch Zivildienst oder Ersatzdienst leisten! Also gut bei google nachgesehen, aber hier nicht passend!

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Beitrag: 146845 Geschrieben: 26.12.2005 - 18:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Deine Restdienstzeit kannst du nicht beim Bund ableisten das steht mal fest. Hab mich heute mit meinem Spieß unterhalten.

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Beitrag: 146879 Geschrieben: 26.12.2005 - 20:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich werd wohl mit dem Kreiswehrersatzamt in Kontakt treten, mal schauen was die mir raten wenn man dierestliche Zeit nicht bei der Bundeswehr ableisten kann.

Gruß Thomas

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Beitrag: 146882 Geschrieben: 26.12.2005 - 20:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Cliffcali hat folgendes geschrieben:
Ich werd wohl mit dem Kreiswehrersatzamt in Kontakt treten, mal schauen was die mir raten wenn man dierestliche Zeit nicht bei der Bundeswehr ableisten kann.

Gruß Thomas


hi n kumpel von mir is in der ausbildung auch ausgetreten er war bei der feuerwehr (katastrophenschutz) u danach is er zum bund gegangen kann ihn ja mal die tage fragen wie es bei ihm war...aber mit dem kreiswerhrersatzamt kontakt aufnehmen wird das beste sein die werden es dir sagen was de machen musst usw...

tommy

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