Vor etwa 3 Jahren begann ich beim THW meinen Wehrersatzdienst abzuleisten um nicht in berufliche Schwierigkeiten zu kommen und weiter mein Geld zu verdienen!
In dieser Zeit wurden die Mitglieder in meinem THW-Ortsverband immer weniger und es kommen kaum neue hinzu. Dies ist verständlich da die Bundeswehr kaum noch jemanden einzieht und sich dann auch niemand zum Wehrersatzdienst meldet.
Seit Januar 2003 habe ich 30 Urlaubstage für das THW geopfert was einem Drittel meines Urlaubs in dieser Zeit entspricht.
Als ich den Plan für 2006 zu Gesicht bekommen habe war meine Entscheidung gefallen !
So kann es nicht weitergehen sonst habe ich von meiner Freizeit gar nichts mehr! Da ich samstags arbeite geht für jede Samstagsausbildung (1-2 mal monatlich) ein Urlaubstag drauf! Desweiteren soll ich 2006 zwei Lehrgänge besuchen die jeweils eine Woche dauern! Diese Zeit wird mir zwar vom Bund bezahlt, aber wenn ich dann auch noch mal wirklich Urlaub haben will lässt sich ein Konflikt mit meinem Arbeitgeber wohl nicht vermeiden da ich ständig auch samstags nicht da bin und auch für andere THW-Tätigkeiten immer mal früher Feierabend machen muss.
Deshalb würde mich interessieren ob jemand Erfahrungen hat wie es in dieser Sache mit vorzeitiger Entpflichtung aussieht und ob ich mich mit einem Entpflichtungsantrag an das Kreiswehrersatzamt oder das THW wenden muss?
Gruß Thomas
_________________ Sommer 1990: Schon jetzt bezeichnen es viele als das Auto des Jahrzehnts. Wir nennen es Calibra!
Hallo Besucher,
wir freuen uns, Dich wieder hier begrüßen zu dürfen.
Möchtest Du Calibra-Team.de uneingeschränkt und ohne dieses kleine Werbebild nutzen, benötigst du einen
Account. Die Anmeldung/Registrierung ist völlig
kostenlos. Nach erfolgtem Login
verschwindet diese Meldung automatisch.
Ich bin zwar beim Bund ( seit 6 Jahren) aber kenne das von der Feuerwehr her. Haben auch viele Ersatzdienstleistende.
Normalerweise mußt du nur in gewisses Pensum an Stunden bringen (120 Stunden im Jahr, inklusive Ausbildungs und Einsatzstunden).
Das du Lehrgänge besuchen mußt ist eigentlich normal. Würde mich aber mal mit dem Ortsverbandleiter unterhalten ob man da nicht etwas machen kann.
Ausserdem mußt du auch berücksichtigen das du dich verpflichtet hast deinen Dienst zu erfüllen.
Da andere zur Bundeswehr gehen und dort ihrer 9 Monate abreisen ( von denen eigentlich nur 8 efektiv Dienst sind da 20 Tage Urlaub), mußt du deinen Ersatzdienst leisten.
Wie ging der Spruch von einem Bekannten: " Die einen dienen, die anderen verdienen" und die die verdienen müßen auch ihren Beitrag leisten.
Von dem abgesehen das du auch hättest eventuell gar nicht gezogen werden müßen, wenn dein Chef dir was geschrieben hätte von wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.
Wenn nicht dann könntest du eventuell noch die Dienststelle wechseln, sprich THW --> Feuerwehr oder DRK oder DLRG o.ä.
Trotzdem
Fohe Weihnachten
_________________ "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren."
Dabei seit: 11.05.2002 Alter: 44 Beiträge:7272 Danke-Klicks:277 Wohnort: D-14612 Falkensee Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen:2
Geschrieben: 26.12.2005 - 00:01
Tenner78 hat folgendes geschrieben:
Von dem abgesehen das du auch hättest eventuell gar nicht gezogen werden müßen, wenn dein Chef dir was geschrieben hätte von wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.
Nein, das nicht ziehen ist so nicht richttig. Eine Unabkömmlichkeitsstellung gilt nur bei besonderen Grund und das damals bei mir für ein Jahr! Lässt sich natürlich immer um weitere Jahre aufschieben aber auch das KWEA wird misstrauisch. Ich hatte das auch und kenne natürlich den Schriftverkehr mit dem Kreiswehrersatzamt und dem Landkreis Havelland, denn da musst du dich an den zuständigen Landkreis wenden, der dich erst dann unabkömmlich stellt.
_________________ Mit freundlicher Lichthupe
Matze
Meinte das eigentlich etwas anders. Nicht nur die Unabkömmlichkeit sondern generell. Die Zahlen der Leute die gezogen werden sind rückläufig. Erstens sehr Geburtenstarke Jahrgänge, damit verringert sich auch die Chance und zweitens ist die gesamt Wehrstärke zurück gegangen aufgrund der Einsparungen im Bundeshaushalt und der Standortschließungen Bundesweit. Drittens werden noch ganz selten Leute eingezogen die T3 oder schlechter sind weil sie im Endeffekt einfach zu teuer sind um sie auszubilden und dann auf die Arbeitskraft zu verzichten weil sie dauernd ausfallen wegen Krankheit oder sonstigen Befreiungen ( z.B. Befreiung von Schuhwerk oder Uniform, keine Scherze sind Erfahrungswerte)
Und grundsätzlich wird auch keiner gezogen wenn er nicht will, wer keine entsprechenden Maßnahmen bereits am laufen hat ( KDV-Anträge, Ersatzdienst) bevor er gezogen wird ist dann auch selbst dran Schuld.
_________________ "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren."
@Tenner78: Erstmal danke für deine ausführliche Erläuterung! Ich habe vor drei Jahren gewusst dass man 120 Stunden im Jahr leisten muss, dies wär ja kein Problem gewesen, aber wenn man schon im März-April die 120 Stunden geleistet hat und es dann erst in den Sommer geht dann läuft was verkehrt...
Mit dem OV-Leiter reden bringt nicht viel da er berits im April beschlossen hat zum Jahresende seinen Dienst zu beenden und ein Nachfolger ist bis jetzt nicht gefunden! Es sind bei uns ganz einfach zu wenig Leute im Ortsverband von denen einige zwei oder auch drei Posten haben!
Gruß Thomas
_________________ Sommer 1990: Schon jetzt bezeichnen es viele als das Auto des Jahrzehnts. Wir nennen es Calibra!
Das verstehe ich nicht ganz.
Im März oder April schon alle Stunden gebracht.
"normalerweise" wird für die Freigestellten ein Dienstplan erstellt der der Kreisverwaltung, Landratsamt oder Stadt vorgelet und genehmigt werden muß.
Du bist nur verpflichtet dein Sollstunden zu bringen und die möglichst auf ein Jahr verteilt.
Wenn du dich jedoch "privat" im THW engagierst ist das naturlich nicht so einfach zusagen 120 und Schicht. Dann würde ich mal versuchen mit dem Bezirksverband oder Landesverband in Kontakt zu treten.
_________________ "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren."
Wohnort: D-90596 Schwanstetten Auto: VW Golf V GTI 2.0 TFSi
Geschrieben: 26.12.2005 - 14:02
Tenner78 hat folgendes geschrieben:
wegen unabkömmlichkeit wegen betrieblichen Gründen o.ä. und über 26 hättest du dann eh nicht mehr damit rechnen müßen.
Ich habe immer gedacht ab 23 jahren ziehen die nicht mehr ein. Ich könnte mir des gar nicht leisten eingezogen zu werden. Bin wahrschienlich sowieso max T3. Naja bis jetzt haben sie mich net a mal gemustert.
Du bist nur verpflichtet dein Sollstunden zu bringen und die möglichst auf ein Jahr verteilt.
Wenn du dich jedoch "privat" im THW engagierst ist das naturlich nicht so einfach zusagen 120 und Schicht. Dann würde ich mal versuchen mit dem Bezirksverband oder Landesverband in Kontakt zu treten.
Problem ist dass unser Ortsverband die Fachgruppe Logistik u. Verpflegung hat. Ich bin bei der Verpflegung zuständig und so kommen die vielen Stunden zusammen!
Zum Beispiel Mitte Januar sind wir von Freitag bis Samstag Nachmittag in ein Winterbiwak einer Reservistengemeinschaft eingebunden, dann folgt beinahe jeden Samstag eine Ausbildung für diejenigen die im Frühjahr Grundausbildungsprüfung haben und im März Samstag u. Sonntag ein Erste Hilfe Kurs und jeder will ständig mit warmen Mahlzeiten verpflegt werden. Aber wehe man sagt mal es kann ja einer kurz weg um eine Brotzeit zu holen dann heisst es nur dafür seit ja ihr zuständig und schaut dass ihr was auf die Reihe kriegt! Und im Sommer steht dann auch noch die Fußball-WM an.
Wir sind nur zu dritt in der Gruppe und der Gruppenführer ist ca. 55 Jahre und hat leider gesundheitliche Probleme und der andere ist ständig beruflich auch im Ausland unterwegs! Also bleibe nur noch ich übrig da es wie gesagt an neuen Mitgliedern enorm mangelt und auch nicht einfach von einer anderen Gruppe jemand mit zu uns genommen werden kann!
Deshalb suche ich einen schnellen Weg um aus dem THW zu kommen ! Ich denke aber nicht dass es beim BRK recht viel anders wäre da die sicher in der Zwischenzeit auch zu wenig Mitglieder haben. Wie sieht es eigentlich mit einem Wechsel zur Bundeswehr um dort die restliche Zeit abzuleisten aus ?
Gruß Thomas
_________________ Sommer 1990: Schon jetzt bezeichnen es viele als das Auto des Jahrzehnts. Wir nennen es Calibra!
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629 Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen:1
Geschrieben: 26.12.2005 - 16:21
einfach mal bei google etwas nachschauen ( KDV Antrag)
zb.:
KDV-Antrag
Wer in Berlin seinen ersten Wohnsitz hat, stellt seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgruenden auf folgende Weise:
---
Absender:
Name
Strasse
Wohnort
Geburtsdatum
Personenkennziffer
An das
Kreiswehrersatzamt Berlin
Oberspreestrasse 61 L
12439 Berlin
Ort, Datum
per Einschreiben mit Rueckschein
betr.: Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgruenden unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz.
(eigenhaendige Unterschrift)
P.S.: Zwei Anlagen sende ich nach:
1. Lebenslauf
2. Persoenliche Begruendung
---
Wer nicht in Berlin wohnt, veraendert lediglich die Adresse des zustaendigen Kreiswehrersatzamtes. Wer bereits einen rechtskraeftigen Einberufungstermin erhalten hat, eine rechtskraeftige Vorbenachrichtigung ueber eine Einberufung zu einem bestimmten Termin, wer bereits Soldat oder Reservist ist, adressiert seinen Antrag ebenfalls an das fuer ihn zustaendige Kreiswehrersatzamt.
Der Antrag wird nach der abgeschlossenen Musterung vom Bundesamt fuer den Zivildienst, 50964 Koeln, bearbeitet und erst anerkannt, wenn er durch die zwei Anlagen vervollstaendigt worden ist.
Um den Rechtsschutz vor der Einberufung bei der Bundeswehr zu bewahren, sollte folgendes beachtet werden! Dieser Antrag sollte vor Erhalt des Einberufungstermins oder einer rechtskraeftigen Vorbenachrichtigung zur Einberufung abgesandt werden, um den Rechtsschutz vor der Einberufung bei der Bundeswehr zu erhalten, also moeglichst bereits vor der aerztlichen Untersuchung beim Kreiswehrersatzamt ("Musterung").
Die zwei Anlagen zur Vervollstaendigung des Antrags sendet der Antragsteller innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung an das Bundesamt fuer den Zivildienst, 50964 Koeln. Es genuegt der eigenhaendig unterschriebene Brief wie oben dargestellt, unter Berufung auf Grundgesetz-Artikel 4 Absatz 3 (Satz 1: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«). Wer eine Fotokopie seines eigenhaendig unterschriebenen Antrags zusammen mit dem Rueckschein aufbewahrt, besitzt einen Rechtsbeleg darueber, dass der Antrag beim Empfaenger eingegangen ist. Das Formular fuer den Rueckschein (wird als Postkarte ausgefuellt von der Post auf den Brief geklebt und vom Empfaenger unterschrieben an den Absender zurueck gesandt) ist in jeder Postfiliale zu finden.
1. Lebenslauf:
Der Lebenslauf sollte ein Bild von der Person entstehen lassen, d.h. wesentliche persoenliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zu Eltern und Geschwistern, zum schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Erwaehnt werden sollten auch Interessensgebiete, Hobbies, Mitgliedschaft in Vereinen, Mitarbeit in Kirchengemeinden, Jugendgruppen o.ae., also insbesondere Aktivitaeten,die einen Zusammenhang mit der Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung andeuten oder aufzeigen.
2. Persoenliche Begruendung:
Die persoenliche, ausfuehrliche Begruendung der Gewissensentscheidung sollte deutlich machen, wie die eigene Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung zustandegekommen ist. Folgende Stichpunkte sind hilfreich: Erziehung/Familie(nschicksale), Kriegserlebnisse und -erinnerungen in der Familie, besondere Anregungen durch Schule, Freundeskreis, persoenliche Erlebnisse, Besuch von Kriegsgraeber- oder Gedenkstaetten und Beschaeftigung mit Themen Frieden/Krieg waehrend Reisen, durch Buecher, Filme, Ausstellungen etc.
Ausserdem sollten die persoenlichen Wertvorstellungen (moralisch, ethisch, religioes) beschrieben werden, die fuer die eigene Person verbindlich sind. Vorgefertigte Formulierungen sollten nicht Eingang finden in den Text. Christliche Glaubensueberzeugungen (5. Gebot im Dekalog: »Du sollst nicht toeten!«; Gebot der Feindesliebe in der Bergpredigt ; »Wer das Schwert nimmt, wird durch das Schwert umkommen!«) oder ethische Grundauffassungen, z.B. zur moralischen Verwerflichkeit von Gewalt oder gewaltsamer Vergeltung (»Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das fueg’ auch keinem andern zu!«) oder zum Recht auf Leben oder politisch-pazifistische Grundueberzeugungen zu den Folgen von Krieg und Kriegsvorbereitung, zur gewaltfreien Alternative zum Militaer (Soziale Verteidigung, Ziviler Friedensdienst, Mediation) sollten untermauern, dass der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen hat, die ihn prinzipiell daran hindert, Menschen auf militaerischen Befehl oder Anordnung im Krieg zu toeten.
Buchtip:
Christian Bartolf (Hg.):
Mein Gewissen sagt nein. Ausgewaehlte Begruendungen von Kriegsdienstverweigerern
152 Seiten, 6 Abbildungen, kartoniert, 10 Euro, ISBN 3-88981-090-X
Diese Sammlung umfasst ausgewaehlte Begruendungen junger Maenner aus den Jahren 1991 bis 1995 in Berlin, die den Kriegsdienst nach Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz verweigerten: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Ethisch-moralische, religioese, politische und persoenliche Motive leiteten die Antragsteller aus den neuen und alten Bundeslaendern, die allgemeine Wehrpflicht fuer sich in Frage zu stellen.
Christian Bartolf (geb. 1960, Politik- und Erziehungswissenschaftler) hat aus seiner taeglichen Arbeit exemplarische Antraege ausgesucht und nach inhaltlichen Schwerpunkten zusammengestellt. Er fuehrt kenntnisreich in das Thema ein, zeigt die Traditionen der Kriegsdienstverweigerung, gibt praktische Hinweise und macht deutlich, dass bei dieser wichtigen Entscheidung die Besinnung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit unverzichtbar ist.
Bestellung ueber den Buchhandel (2-3 Tage) oder direkt ueber den Wichern-Verlag.
Zivildienst, Dienst im Ausland, FSJ/FÖJ und Unterhaltssicherung:
A. Informationen zum Zivildienst und zum Dienst im Ausland:
Bundesamt fuer den Zivildienst
Referat Z2 / Presse- und Oeffentlichkeitsarbeit
50964 Koeln
email: zivimagazin@zivildienst.de
email: zivipost@t-online.de
Internet: www.zivildienst.de
fon 0221-3673-4475/-4520/-4203/-4488/-4531
fon 0221-3673-4060/-4070 (Service-Bereich)
fax 0221-3673-4661/-4662
zum Beispiel fuer Berlin:
Einberufung, Versetzung, Umwandlung, Zivildienstausnahmen (Zurueckstellung, Nichtheranziehung, Katastrophenschutz u.a.), Vorzeitige Entlassung, Sonderurlaub, Dienstzeugnis, Widersprueche :
fon 0221-3673-2350/-2902/-2130/-2972
fax 0221-3673-2847
email: II3b@baz.bund.de
Bundesbeauftragter fuer den Zivildienst
Dieter Hackler
im Bundesministerium fuer Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
53107 Bonn
fon 0228-930-2722/3
Besucher wenden sich an folgende Adresse:
Rochusstr. 8-10
53123 Bonn
B. Zivildienst in Berlin:
Zivildienstgruppe Berlin
Emser Strasse 43
10719 Berlin
fon 880357-0
fax 880357-99
(zustaendig fuer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)
Roberto Tscherner (Zb B2)
Rue Ambroise Pare 3
13405 Berlin
fon 41701142
fax 41701143
(Stadtbezirke Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Charlottenburg, Spandau, Weissensee, Pankow, Reinickendorf)
Erdmute Rausch (Zb B3)
Postfach 840418
12534 Berlin
fon 65018295
fax 65018296
(Stadtbezirke Friedrichshain, Treptow, Koepenick. Lichtenberg, Marzahn, Hohenschoenhausen, Hellersdorf)
Regionalbetreuer Brandenburg:
Gretel Ott (Zb G1)
Kastanienweg 14
14913 Jueterbog
fon 03372-441307
fax 03372-441308
(Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Flaeming und Staedte Potsdam, Brandenburg)
Dorothee Haucke (Zb G2)
Postfach 1109
15201 Frankfurt/Oder
fon 0335-2849318
fax 0335-2849319
(Landkreise Oder-Spree, Maerkisch-Oderland, Barnim und Stadt Frankfurt/Oder)
Martina Pfaff (Zb G3)
Postfach 100284
03122 Spremberg
fon 03563-344693
fax 03563-344695
(Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neisse, Dahmewald-Spreewald und Stadt Cottbus)
C. Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Oekologisches Jahr:
Informationen zu den neuen Regelungen im Gesetz zur Foerderung eines freiwilligen sozialen Jahres, im Gesetz zur Foerderung eines freiwilligen oekologischen Jahres und im Zivildienstgesetz nach Inkrafttreten der Aenderung des Zivildienstgesetzes (FSJ-Foerderungsaenderungsgesetz - FSJGAendG) vom 29. Mai 2002 (§14c ZDG: Freiwilliges Jahr) finden Sie in der Broschuere "Fuer mich und fuer andere - Freiwilliges Soziales Jahr - Freiwilliges Oekologisches Jahr" zu beziehen ueber das:
Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Broschuerenstelle
53107 Bonn
Telefon: 0180-5329329
email: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
Adressen und Anlaufstellen fuer das freiwillige soziale und oekologische Jahr -FSJ/FÖJ- versendet das Bundesamt fuer den Zivildienst.
D. Ansprechpartner in Wehrpflichtfragen:
Beauftragter fuer KDV-Beratung
der ev. Jugend in Berlin und Brandenburg (EJiBB)
Gottfried Eitel
Nazarethkirchstr. 50 (Backsteingebaeude)
13347 Berlin-Wedding
fon 4566937
fax 45027015
email: kdv.wedding@gmx.de
Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der
Kriegsdienstverweigerer (EAK)
Wachmannstrasse 65
28209 Bremen
fon 0421-344037
fax 0421-3491961
email: eak-brd@t-online.de
Internet: www.eak-online.de
Internet: www.ekd.de/eak
Eingaben und Beschwerden sollten Soldaten richten an:
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Dienstgebäude:
Neustaedtische Kirchstr. 15
10117 Berlin
Postanschrift:
Platz der Republik 1
10557 Berlin
fon 726160-233
fax 726160-283
email: wehrbeauftragter@bundestag.de
Zurueck- und Freistellungsantraege sind in Berlin zu senden an das:
Kreiswehrersatzamt Berlin
Oberspreestr. 61L
12439 Berlin
Standortsanitaetszentrum Berlin
Kurt-Schumacher-Damm 41
13405 Berlin
fon 030-4981-0
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Scharnhorststr. 13
10115 Berlin
fon 030-2841-0
D. Unterhaltssicherungsbehoerden im Land Berlin:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abt. Buergerdienste, Wohnen und Personal - Unterhaltssicherungsstelle
Heerstr. 12-14 (Naehe U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz)
10617 Berlin
fon 9029-10
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-17604 (A-G - Raum 221)
-17576 (H-M - Raum 220)
-17577 (N,O,P,T - Raum 221)
-17576 (Q,R,S,U-Z - Raum 221)
(fuer die Stadtbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schoeneberg, Zehlendorf-Steglitz, Neukoelln, Spandau)
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Buergerdienste und Soziales
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
fon 90296-0
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-8628 (A-G, N-S- Raum 303)
-8627 (H-M, T-Z - Raum 303)
(Sprechzeiten Mo, Die 9-12 Uhr, Do 14-18 Uhr)
(fuer die Stadtbezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg-Hohenschoenhausen, Treptow-Koepenick)
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Gesundheit und Soziales
Froebelstrasse 17
10405 Berlin
(Postanschrift: Bezirksamt Pankow, Postfach 730113 , 13062 Berlin)
fon 90295-
Apparat / Anfangsbuchstabe Familienname:
-5626 (A-H)
-5627 (E-R)
-5625 (S-Z)
(fuer die Stadtbezirke Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Tiergarten, Wedding, Weissensee)
D. Kirchliche Stellen fuer Kriegsdienstverweigerer (KDV) und Zivildienstleistende (ZDL) im Bundesgebiet:
Sachsen:
Landesjugendpfarramt
Referat KDV/ZDL, Lars Schwenzer
Caspar-David-Friedrich-Str. 5
01219 Dresden
fon 0351-47390-27
fax 0351-47390-30
email: schwenzer@evjusa.de
Internet: www.evjusa.de
Schlesische Oberlausitz:
Diakonisches Werk Goerlitz
Zivildienstreferent Andreas Finke
Klosterstr. 2
02826 Goerlitz
fon 03581-484818
fax 03581-484820
Anhalt:
Diakonisches Werk Anhalt
Landespfarrer Dr. Andreas Lischke
Johannisstr. 12
06844 Dessau
fon 0340-2554-612
fax 0340-2524-620
Berlin und Brandenburg:
Amt fuer evangelische Kinder- und Jugendarbeit
in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz
Marianne Spieler
Neue Gruenstr. 19
10179 Berlin
fon 030-308697-182
fax 030-279564
email: marianne.spieler@ejbo.de
Internet: www.ejbo.de
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg und Pommersche Evangelische Kirche:
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V.
Schoenhauser Allee 141
10437 Berlin
Frau Buschke fon 030-44323720
Frau Fuehrer fon 030-44323721
Frau Garlipp fon 030-44323722
Frau Krueger fon 030-44323723
Fax Zivildienst 030-44323724
email: buschke.c@diakoniebb.de
email: fuehrer.p@diakoniebb.de
Hessen und Nassau:
Pfarramt fuer Zivildienstseelsorge im Zentrum Oekumene
Praunheimer Landstr. 206
60488 Frankfurt
fon 069-97651854
email: armin.himmighofen@zoe-ekhn.de
Internet: www.zoe-ekhn.de
Vereinigung Evangelischer Freikirchen:
Markus Brandt, BFP Elim-Gemeinde
Hans-Seiler-Str. 21
99089 Erfurt
fon 0361-6019889
Thueringen:
Landeskirchlicher Beauftragter fuer Friedensarbeit
Diakon Wolfgang Geffe
Melchendorfer Str. 31
99096 Erfurt
fon 0361-6537772 oder 0151/15210551
email: friedensarbeit@ejth.de
E. Werkwochen und Ruestzeiten fuer Kriegsdienstverweigerer (KDV) und Zivildienstleistende (ZDL) im Bundesgebiet:
2. Ev. Kirche in Berlin- Brandenburg:
Amt fuer evangelische Jugendarbeit
Marianne Spieler
Neue Gruenstr. 19
10179 Berlin
fax 030-2795649
email: marianne.spieler@ejbo.de
Internet: www.ejbo.de
Bildungsstaette fuer den Zivildienst
Haus Marienhude
Hohe Str. 42
27798 Hude
fon 04408-539
fax 04408-60716
email: marienhude@t-online.de
Internet: www.marienhude.de
6. Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Arbeitsstelle KDV + ZDL
Lessingstr. 13
34119 Kassel
fon 0561-1096582
fax 0561-107887
email: kdv-zdl@ekkw.de
Internet: www.ekkw.de/kdv_zdl
7. Kirchenprovinzu Sachsen Arbeitsstelle Eine Welt
Kirchenprovinz Sachsen
Johannes Lewek
Leibnizstr. 4
39104 Magdeburg
fon 0391-5346-494/1
fax 0391-5346-490
email: lewek@ekkps.de
Internet: www.arbeitsstelleeinewelt.de
9. Diakonisches Werk der Ev. Kirche von Westfalen Referat KDV/ZDL
Friesenring 32-34
48147 Muenster
fon 0251-2709-191
fax 0251-2709-905
email: freisfeld@dw-westfalen.de Internet: www.diakonie-westfalen.de
10. Ev. Kirche im Rheinland Evangelische Kirche im Rheinland
Arbeitsstelle fuer KDV, Zivildienst und Freiwillige Friedensdienste
Venusbergweg 4
53115 Bonn
fon 0228-18416-0
fax 0228-18416-20
email: zivil-und-friedensdienst@ekir.de
Internet: www.zivildienstseelsorge.de
11. Bistum Trier Soziale Lerndienste im Bistum Trier
- Bereich Werkwochen -
Postfach 1340
54203 Trier
fon 0651-7105-388/553
fax 0651-7105-585
email: ursula.erassmy@bgv-trier.de
Internet: www.zivizeit.info
19. Ev.-Luth. Kirche in Bayern Der Beauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Bayern
Gudrunstr. 33
90459 Nuernberg
fon 0911-4304-238
fax 0911-4304-303
email: gkb@ejb.de
Internet: www.friedensberatung.de
20. Dioezese Regensburg Katholische Zivildienstseelsorge in der Dioezese Regensburg
Krauterermarkt 3
93047 Regensburg
fon 0941-597-1572
fax 0941-597-1575
email: zivildienst@bistum-regensburg.de
Internet: www.ziviseelsorge.de
22. Ev.-Luth Kirche in Thueringen Ev.-Luth. Kirche in Thueringen
Diakon Wolfgang Geffe
Melchendorfer Str. 31
99096 Erfurt
fon 03616-537772
fon 01511-5210551
email: friedensarbeit@ejth.de
Internet: www.friedensarbeit.de.vu
_________________ ^^^^^^^^^^^^^| ||
|..... Pils für alle! | ||'|"\,___.
|_..._...______===|=||_|__|...,]
"(@)'(@)"""*|(@)(@)***(@)*I
***Die Kraft Und die Schnelligkeit In Ewigkeit***
/**~Qualität ist kein Zufall~**\
...~*-\Schlunzenteamberlin/-*~...
--..~*Muckekastenschranzteamberlin*~..--
.....Muß das sein, frage der Verstand.....
...Nein! Aber es tut gut,sagte das Herz...
@greycali: Du kannst Ersatzdienst nicht mit einem KDV Antrag abwenden! Einen KDV Antrag muss man nur stellen, wenn man keinen Dienst an der Waffe leisten will (oder in den seltensten Fällen: kann), also wenn man nicht zum Bund will. Wenn ein KDV Antrag genehmigt wird, muss man immernoch Zivildienst oder Ersatzdienst leisten! Also gut bei google nachgesehen, aber hier nicht passend!
Ich werd wohl mit dem Kreiswehrersatzamt in Kontakt treten, mal schauen was die mir raten wenn man dierestliche Zeit nicht bei der Bundeswehr ableisten kann.
Gruß Thomas
_________________ Sommer 1990: Schon jetzt bezeichnen es viele als das Auto des Jahrzehnts. Wir nennen es Calibra!
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629 Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen:1
Geschrieben: 26.12.2005 - 20:35
Cliffcali hat folgendes geschrieben:
Ich werd wohl mit dem Kreiswehrersatzamt in Kontakt treten, mal schauen was die mir raten wenn man dierestliche Zeit nicht bei der Bundeswehr ableisten kann.
Gruß Thomas
hi n kumpel von mir is in der ausbildung auch ausgetreten er war bei der feuerwehr (katastrophenschutz) u danach is er zum bund gegangen kann ihn ja mal die tage fragen wie es bei ihm war...aber mit dem kreiswerhrersatzamt kontakt aufnehmen wird das beste sein die werden es dir sagen was de machen musst usw...
tommy
_________________ ^^^^^^^^^^^^^| ||
|..... Pils für alle! | ||'|"\,___.
|_..._...______===|=||_|__|...,]
"(@)'(@)"""*|(@)(@)***(@)*I
***Die Kraft Und die Schnelligkeit In Ewigkeit***
/**~Qualität ist kein Zufall~**\
...~*-\Schlunzenteamberlin/-*~...
--..~*Muckekastenschranzteamberlin*~..--
.....Muß das sein, frage der Verstand.....
...Nein! Aber es tut gut,sagte das Herz...
Nächstes Thema anzeigen Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Bilder in diesem Forum in Vollbildansicht öffnen