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C-T Lehrling
Dabei seit: 15.02.2003
Beiträge: 42
Wohnort: D-Stuttgart
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Geschrieben: 25.08.2003 - 20:17 |
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laut TÜV und DEKRA erlischt wenn Ihr ne Glasgravur machen last die Betriebserlaubnis von Eurem Auto das einzig was Ihr machen könnt ist ne Einzelabnahme mit Festigkeitsprüfung der Scheibe |
_________________ 1.Vorstand ner etwas anderen opelgemeinschaft |
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C-T Chef
Dabei seit: 11.05.2002 Alter: 44
Beiträge: 7236
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Wohnort: D-14612 Falkensee
Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 25.08.2003 - 20:46 |
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C-T Kenner
Dabei seit: 16.01.2003
Beiträge: 154
Wohnort: D-47809, Krefeld
Auto: FORD Escort 2.0 16V
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Geschrieben: 26.08.2003 - 06:31 |
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Tja mani hat Recht... theoretisch muss ein Festigkeitsgutachten der Scheibe erstellt werden und das eingetragen werden.
Kann gut sein, das der ein oder andere TÜV-Prüfer sich querstellt mir einer Scheibengravur die Plakette zuzuteilen..
Auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei kann es sein das man mit sowas ne Mängelkarte bekommt oder das Fzg. vorrübergehend stillgelegt wird. |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 19.08.2003
Beiträge: 17
Wohnort: D-Langen (Hessen)
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Geschrieben: 12.09.2003 - 23:37 |
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Blöööödsinn ! Den gesetzeseintrag möchte ich sehen ! Eine gravur geht nichmal 1 mm tief in die scheibe ! Da gelten die gleichen gesetze wie zb bei einem aufkleber auf der scheibe ! Es müssen so und so viel prozent der scheibe noch frei zu durschauen sein und dann gibts keine probleme ! Meine ganze heckscheibe is graviert und die polizei hat bei kontrollen noch NIE was gesagt ! Und der tüv auch nicht ! |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629
Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 13.09.2003 - 10:07 |
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das mit dem eintragen hört sich logisch an... werd mal fragen muss mo eh zum tüv.. stimmt schon,dass die oberfläche verändert wird und mit nem aufkleber wird ich es nich gerad vergleichen...
tommy |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 19.08.2003
Beiträge: 17
Wohnort: D-Langen (Hessen)
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Geschrieben: 13.09.2003 - 12:39 |
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genau ! Und meine blaue tachobeleuchtung muss ich auch eintragen lassen, gell ! Genauso wie meine freundin auf dem beifahrersitz ! Aber wer trägst sowas ein !? ** |
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C-T Meister
Dabei seit: 12.05.2002
Beiträge: 279
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Auto: Audi A4 1.8T powered by beta-tec
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Geschrieben: 13.09.2003 - 19:52 |
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Hi!
Ich glaube nicht,dass Glasgravuren eingetragen werden müssen. Es sind ja im Prinzip nur kleine Steinschläge. Oder lässt etwa jemand seine Steinschläge auf der Frontscheibe eintragen?
Ich fange jetzt mein Kfz-Technik Studium an und will danach zum TÜV. Wenn das mit der Eintragung stimmt,kann das ja für mich nur gut sein. Dann geht die arbeit nie aus |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 15.10.2002
Beiträge: 1404
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Auto: Cliff X20XEV Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 13.09.2003 - 20:58 |
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...was faselt ihr für einen Unsinn?
Schön, Calimator, dass du die Gravuren mit Steinschlägen vergleichst. Mit Steinschlägen auf deiner Frontscheibe wirst du keinen TÜV bekommen, weil die Stabilität gefährdet ist.
Daher sind die Festigkeitsgutachten, die ursprünglich mit den Seitenscheiben gemacht wurden auch nicht mehr gültig, wenn ihr da etwas in die Glasoberfläche einritzt.
Calimero_16 - nur weil du das ins Lächerliche ziehst wird deine falsche Meinung nicht richtiger. Mit einem Aufkleber ist das überhaupt nicht vergleichbar. |
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C-T Meister
Dabei seit: 12.05.2002
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Geschrieben: 13.09.2003 - 21:31 |
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@blackmesa
Glasgravuren sind Steinschläge! Es werden doch auch kleine Steine (Sand) mit hoher Geschwindigkeit gegen die Scheibe geschleudert.
Du bekommst TÜV,wenn du Steinschläge in der Windschutzscheibe hast. Diese dürfen jedoch nicht im Sichtfeld des Fahrers sein(sind Glasgravuren nicht). Außerdem darf es nicht zur Rißbildung kommen(passiert durch das Gravieren nicht).
Glasgravuren sind jedoch nur an der Oberfläche der Scheibe. Dadurch ist doch die Stabilität der Scheibe nicht beeinträchtigt. Die Plastescheiben in Carbio-Verdecken sind doch auch meistens verkratzt. Und deshalb bekommen Cabriofahrer trotzdem TÜV.
Du kannst dir sogar deine Fahrgestellnummer in die Scheiben ätzen lassen. Dadurch erlischt auch keine Betriebserlaubnis. |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 19.08.2003
Beiträge: 17
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Geschrieben: 13.09.2003 - 23:23 |
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@ Calimator : Recht hast de ! Wie gesagt... meine ganze heckscheibe is graviert ! Doch durch die vielen freiflächen bleibt genug durchsicht und nochmal; ICH HABE POLIZEI UND TÜV KONTROLLEN DURCHLAUFEN und keine sau hats interessiert das meine scheibe graviert is !
@Calimator ! |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 15.10.2002
Beiträge: 1404
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Geschrieben: 13.09.2003 - 23:25 |
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Es spielt überhaupt gar keine Rolle, dass du behauptest Gravuren wären nichts anders als Steinschläge. Ich behaupte außerdem, dass Steinschläge eben nicht harmlos sind. Denn wenn du einen Steinschlag (auch außerhalb des Fahrersichtbereiches) auf deiner Windschutzscheibe hast und der Prüfer ihn entdeckt, kann er dir - je nach Schwere - die Plakette verweigern. Im Fahrersichtbereich darf ein Steinschlag eben verschärfend nicht einmal repariert werden. - Das trägt aber nur unwesentlich zum Thema bei.
Das alles ändert nämlicht nichts daran, dass mit so einer Gravur in die Materialstruktur eingegriffen wird. Jede Scheibe am Auto hat eine Zulassung und die erlischt nun einmal, wenn du etwas an der Scheibe änderst.
In der Praxis werden aber vermutlich die wenigstens Prüfer meckern, weil es ihnen nicht auffällt oder ihnen egal ist.
Endgültige Einsicht wirst du erlangen, wenn du einen vernünftigen Prüfingenieur dazu befragst.
PS: Calimero_16V: Es ging nie darum, ob du damit bisher durch jeden Tüv und jede Polizeikontrolle gekommen bist. Es ging darum, dass genaugenommen juristisch eben die BE erlischt.
Dass es vielen Prüfern egal ist, nicht auffällt usw. - steht auf einem ganz anderen Blatt. |
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C-T Kenner
Dabei seit: 16.01.2003
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Auto: FORD Escort 2.0 16V
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Geschrieben: 14.09.2003 - 01:00 |
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@blackmesa
..stimmte Dir da völlig zu |
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Ex-Calibra.de VIP
Dabei seit: 11.05.2002
Beiträge: 308
Wohnort: D-Münsterland
Auto: Mazda MX5 G185
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Geschrieben: 14.09.2003 - 21:17 |
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Also ich für meinen Teil glaube nicht an die Verweigerung der Plakette wegen Gravur. Ich hatte beim letzten TÜV-Besuch meine Gravur schon, und der TÜV-Pfüfer was ein sau heisser Hund. (Musste noch mal hin mit Winterreifen... ). |
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R.I.P.
Dabei seit: 13.05.2002
Beiträge: 25
Wohnort: D-12629 Berlin
Auto: Opel Vectra
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Geschrieben: 14.09.2003 - 21:33 |
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hi
ich hab auch eine glasgravur in der seitenscheibe und habe damit keine probleme.habe auch noch nie gehört das man sowas eintragen lassen muß,dann müßte man jeden aufkleber auf der scheibe auch eintraen lassen,weil der bruch der scheibe verändert wird.es gibt auch aufkleber die sollte man garnicht erst verwenden. und steinschläge sind bis zu einen bestimmten grad nicht schlimm und werden vom tüv auch nicht war genommen.
gruß dayana |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629
Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 18.09.2003 - 07:29 |
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hi leutz also ich war bei der DEKRA sowie beim TÜV...
für mich war die frage mit der scheiben glasgravur irgendwie peinlich aber egal... beide aussagen der prüfer haben sich zu 100% gedeckt deswegen denke ich,dass was dran is. hier das ergebnis:
eine scheiben glasgravur ist nicht erlaubt da die oberfläche der scheibe angegriffen wird und es auch nicht geprüft werden kann "durckprobe" da weder tüv noch dekra die möglichkeiten hat und bei ner drückprobe die scheibe auch zerballert wird also hat man davon auch nix. es gibt eine firma Deutschlandweit die eine erlaubnis hat gravuren zu machen ist eine firma die in die scheibe einen code zwecks diebstahl gravieren darf.
wenn man es nun genau nimmt ist die betriebserlaubnis weg das gibt 3 punkte sowie 75 euro strafe....
hmm muss also jeder selbst wissen was er macht....
tommy |
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