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Celestine
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Beitrag: 712109 Geschrieben: 16.07.2014 - 15:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich hab hier schon viel gelernt und gelesen, deshalb wende ich mich hilfesuchend an euch.

Zur Geschichte: Ich hab mir Anfang Februar eine LE geholt. Ich möchte sie aufbauen und im Originalzustand erhalten, zuerst hab ich ihn in die Werkstatt gebracht. Hohlraumversiegelung, Originalfahrwerk wieder herstellen, und da er Öl gesifft hat, hab ich in Auftrag gegeben, das die Dichtung des Öldrucksensors gewechselt wird Im Verlauf kam heraus das der Öldrucksensor und der Öldruckschalter kaputt ist - auswechseln ganz klar.

Nach der Abholung bin ich genau 246 km gefahren - Kurbelwellenschaden - ein Hinweis brachte mich dann darauf, das da die Werkstatt was verbockt haben könnte indem sie Dichtmittel in den Ölkreislauf gebracht hat. Ich hatte zwar zu dem Zeitpunkt schon einen Ersatzmotorcali gekauft, bin aber der Sache nachgegangen. Ein Beweissicherungsgutachten brachte hervor, das der Motor schon ewig keinen Ölwechsel mehr erhalten hatte und die Ölwanne offensichtlich verschlammt und verkrustet war - die Werkstatt hätte entweder selbständig eine Motorspülung vornehmen oder mich über die Notwendigkeit informieren müssen, beides ist nicht passiert, sie haben die Augen und die Ölwanne einfach wieder zugemacht und mich fahren lassen, weshalb ich nun Schadensersatz verlangen möchte.

Hierzu hab ich ein paar Fragen.

1. Den Motor hab ich ja nun schon, da ich kurzfristig keinen losen Motor bekommen hab, hab ich einen kompletten Ersatzcali gekauft - der Motor hat 167.000 (BJ94) runter, mein Orginaler hatte 151.593 (BJ97) drauf - kann und soll ich da eine Wertminderung ansetzen und wenn ja in welcher Höhe, wie wird der Restcali, den ich komplett in Ersatzteile zerlegt hab angerechnet?

2. Da ich der Werkstatt nicht mehr vertraue, werden wir den Motor in Eigenregie privat aus- und einbauen ( aus dem Ersatzcali haben wir ihn schon ausgebaut) - wie kann ich da die Kosten (zweimal aus und einmal einbauen) ohne Werkstattrechnung festlegen.

3. Nutzungsentschädigung: Der Schaden entstand am 03.05 drei Wochen haben wir dann nach dem Ersatzmotor gesucht, dann war immer die Bühne besetzt und dann bekam ich den Tipp zur Werkstatt und musste erst auf den Anwaltstermin, die Freigabe meiner Rechtschutzversicherung und schließlich auf den Gutachtertermin warten - nun ist das Fahrzeug vom Gutachter freigegeben und Samstag startet der Umbau - wie und welche Zeit kann ich als Ausfall beziffern?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr ihr Tipps, Erfahrungen und Hinweise für mich hättet und dann ist noch Daumen drücken angesacht, das der Motorumbau klappt und ich nicht mit meinem Kleenen (dem Wintercali), den ich jetzt notgedrungen ganzjährig zugelassen hab zu den ECD fahren muss mhh.gif


Zuletzt bearbeitet von Celestine am 17.07.2014 - 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BS78
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Beitrag: 712111 Geschrieben: 16.07.2014 - 15:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ist nicht böse gemeint, doch wenn du bei der Werkstatt nicht ausdrücklich einen Inspektion oder Prüfung verlangt hast, "müssen" sie dies nicht checken.

.... und dass man bei Unsicherheit einen Ölwechsel macht oder wie in diesem Fall in Auftrag gibt, wäre aus meiner Sicht ganz normal.

Keine Ahnung, ob du damit durch kommst.

_________________
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Beitrag: 712112 Geschrieben: 16.07.2014 - 16:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zumal eine Werkstatt über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden muss und ein Anrecht auf Nachbesserung hat. Man kann nicht einfach jetzt die Kosten zusammen rechnen und denen z.b. ne Rechnung über 1000 € schicken. Weder beim Öldruckschalter noch beim Öldrucksensor muss die Ölwanne ab.

Außerdem hat auch der Fahrzeugführer bzw. Besitzer irgendwo eine Verpflichtung und ein Motor hat nunmal auch einen Ölmessstab. Wenn ich ein Auto kaufe und nicht genau weiss wie lange das alte Öl bereits drin ist, mache ich als aller aller aler erstes einen Ölwechsel.

In meinen Augen trifft hier die Werkstatt keine Schuld. Wenn du eine Inspektion in Auftrag gegeben hättest und dann wäre kein Öl gewechselt worden, würde die Sache anders aussehen.
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Beitrag: 712114 Geschrieben: 16.07.2014 - 16:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Als erstes Teile ich die Ansicht von BS78 nicht ganz.

Diverse Urteile haben sich mit solchen bzw. ähnlichen Sachen beschäftigt. Zumindest der Hinweis hätte hier auch erfolgen müssen sofern die Ölwanne in der Tat ab war und das Ausmaß ersichtlich.

Ich Denke das hier der Versuch Schadensersatz zu verlangen evtl. klappen könnte (ob man das nun gut findet oder nicht lass ich mal außen vor).

Bezüglich der Wertminderung heißt es ja eigentlich immer Abzug Alt für Neu. In deinem Fall bist Du ja nicht verpflichtet den "älteren" Motor einzubauen. Daher denke ich das hier wenig Chancen bestehen.
Richtig wäre es ja von der Reihenfolge so, dass der defekte instand gesetzt wird oder ein instandgesetzter Motor gekauft wird. Darauf wird dann der Abzug Alt für neu vorgenommen bzw. dann ein Ausgleich für die erfahrene Wertsteigerung.

Nutzungsentschädigung steht dir für die im Gutachten genannte Reparaturdauer zu (In der Regel die Zeit, die eine Werkstatt benötigen würde).

Ich denke kaum, das hier der doppelte Aufwand entschädigt wird da er ja vermeidbar gewesen wäre. Und zu argumentieren das Du schon den Cali dafür gekauft hast erachte ich als nicht so clever.

Alles in allem würde ich einen entsprechenden Anwalt damit beauftragen das bestmöglich für dich raus zu holen da die Materie doch recht komplex ist und ich mir nicht vorstellen kann das die Werkstatt dazhingehend so einfach irgendetwas zahlen wird.

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Beitrag: 712115 Geschrieben: 16.07.2014 - 17:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich hatte schon selbst und im Bekanntenkreis einen KFZ Rechtsstreit, bis da irgendwas geklärt ist darfst du erstmal gar nichts machen. Sprich wenn z.b. ein Motorschaden entsteht durch fremdverschulden, dann muss wenigstens die Werkstatt in Kenntnis gesetzt werden damit sie sag ich mal ihren guten Willen zeigen kann und nachbessern kann in Form von den Motor umzubauen. Es geht immer bei Rechtsstreitigkeiten darum eine gütliche Lösung für beide Seiten zu finden und nicht das maximum rauszuschlagen. Deswegen ist sowas schwierig und oft auch langwierig. Beim Kumpel war der Zahnriemen gerissen, Vorbesitzer sagte der sei neu, das ganze ging 2 Jahre lang wo das Auto aufm Hof vergammelt ist hin und her, bis er dann Recht bekam und der Schaden ersetzt wurde.
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Beitrag: 712149 Geschrieben: 17.07.2014 - 13:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ist jetzt so ne Sache.
Ich halte es für schwierig, da Du ja relativ präzise in Auftrag gegben hast, was gemacht werden soll.
Sicherlich hätten Sie dich darauf hinweisen können, sofern Sie es bemerkt haben. In wieweit die Werkstatt jedoch, durch deine exakten Auftragsangaben, davon ausgehen darf, dass Du ensprechendes Fachwissen hast und tatsächlich weist, was an dem Wagen zu machen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn Du als Auftrag "Ölverlust beheben" gegeben hättest, sehe das sicherlich anders aus.
Zumal der Ursprüngliche Fehler ja weder von denen noch von Dir kommt sondern vom Vorbesitzer.

Dafür deine Werkstatt verantwortlich machen? Bin kein Jurist, aber das ist sicherlich schwer zu argumentieren.
Sicherlich kannst Du Ihnen den gekauften Spender nicht in Rechnung stellen, das ist mal klar. Genauso ist das mit der Erbringung von Eigenleistungen, das wird so auch nicht gehen, wie Du das möchtest.

Ich würde mich, evtl. auch über den Anwalt, mit denen in Verbindung setzten, die sollen den Motor reinbauen, Dir vielleicht noch einen Kundendienst dazugeben und fertig....

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Beitrag: 712151 Geschrieben: 17.07.2014 - 14:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich denke auch, dass man eher versuchen sollte, den Vorbesitzer in die Pflicht zu nehmen.
Knapp 250km nach Kauf Motorschaden ist schon extrem kurz.

Da wären Einzelheiten im Kaufvertrag interessant - ich kenne mich rechtl. da auch nicht so gut aus,
aber selbst bei "gekauft wie gesehen" (gibt´s das vertragsrechtl. überhaupt noch?) muss der Verkäufer
gewusst haben, dass die Ölwechselintervalle nicht eingehalten wurden und es zum Motorschaden kommen kann,
bzw. iwann muss. Das hat er in Kauf genommen und es vermutl. nicht erwähnt -> geht evtl. Richtung Täuschung.

Die Werkstatt vllt. merken können und dann auch bestimmt mitgeteilt, weil man durch zusätzl. Arbeiten auch zusätl. Geld verdient.
Meines Wissens ist das auch der Grund, warum die Werkstatt es sagen soll, wenn sie weitere Defekte usw. entdecken:
Damit nicht Abreiten ausgeführt und abgerechent werden, die der Kunde nicht in Auftrag gegeben hat und vllt. auch gar nicht will.

Auf jeden Fall Viel Erfolg für das Projekt selbst!
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Beitrag: 712153 Geschrieben: 17.07.2014 - 14:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn der Motor so lange keinen Ölwechsel bekommen hat, dann hätte der Hinweis von der KFZ Werkstatt auch nichts mehr gebracht.

Ich bin der Meinung, dass du keinen Schadenersatz geltend machen kannst.
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Beitrag: 712158 Geschrieben: 17.07.2014 - 14:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@Wurfen es wurden nicht 250km nach dem Kauf gefahren sondern nach dem Werkstattbesuch.
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Beitrag: 712166 Geschrieben: 17.07.2014 - 16:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Um den Druckschalter/sensor zu tauschen muss doch nicht die Ölwanne ab.
Das ist ne Sache von 10 Minuten und läuft nur ein Schluck Öl aus.
Dichtmittel braucht man auch keines glaub net das du da ne Chance hast, falls es überhaupt berechtigt sein sollte.
Ich mein wenn die Werkstatt mehr gemacht hätte wär auch der Preis teuerer gekommen, wär kein Schaden entstanden hättest da was zu meckern gehabt.
Wenn ich ein Auto kaufe mache ich grundsätzlich immer einen Ölwechsel da würde ichd em VK nichts glauben und kostet nur paar Euro.

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Beitrag: 712167 Geschrieben: 17.07.2014 - 16:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

vorher bin ich garnicht damit gefahren, weil ich ihn aus Berlin hab überführen lassen und er ein Saisonkennzeichen erst ab Mai bekommen hat - also ist nur noch die Fahrt zur Werkstatt hinzuzurechnen.

Allerdings hab ich ja durch die Dekra ein neutrales Gutachten erstellen lassen - das die Werkstatt hier etwas versäumt hat ist unstrittig und bewiesen.

hier der entsprechende Auszug "... jedoch hätte das Autohaus spätestens nach dem Entfernen der Ölwanne erkennen müssen. dass bei dem Fahrzeug schon seit längerer Zeit kein Ölwechsel mehr durchgeführt wurde und extreme Ölschlammablagerungen im Bereich des Kurbeltriebes vorhanden sind.

Hier hätte zunächst vor der weiteren Inbetriebnahme des Fahrzeugs eine Motorölspülung mit einem speziellen Reinigungsmittel durchgeführt werden müssen."

weiter schreibt der Gutachter " Daher ist der Tausch des Motors erforderlich"

Er hat also eine mögliche Nachbesserung ausgeschlossen - trotzdem hätte die Werkstatt ja immer noch die Möglichkeit, anstatt Kosten zu übernehmen nachzubessern, kann ich ihnen ja gerne den geschrotteten Motor vorbei fahren und sie können in wieder instandsetzen - hätte ich auch nix gegen - das werden sie aber vermutlich nicht tun.

Da ich insgesamt in der Werkstatt sehr "seltsam" behandelt wurde, habe ich alles direkt zum Anwalt gegeben und der hat sie nun auch aufgrund des Gutachtens angeschrieben - nun geht es aber darum den Schaden möglichst genau zu beziffern, deshalb hab ich mich an euch gewandt.

edit: ich hab insgesamt 1790 Euro in der Werkstatt gelassen, hätten die mich angerufen und gesagt, wir haben gesehen blablabla hätte ichs natürlich mit in Auftrag gegeben auf die paar Euros wärs nicht angekommen (haben die aber nicht und mir damit die Chance genommen schlimmeres zu verhindern - und genau das kreide ich ihnen an), das die Ölwanne ab war geht ja aus der Rechnung hervor und das wurde mir auch im Vorfeld mitgeteilt das die ab muss, bin jetzt ganz erstaunt das ihr sagt das das garnicht nötig gewesen wäre.
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Beitrag: 712168 Geschrieben: 17.07.2014 - 16:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

1790 € ? izzy.gif

Was wurde denn sonst alles noch getauscht? Das kommt mir selbst bei relativ vielen Arbeiten am Auto schon sehr hoch vor. Wenn die Ölwanne ab war, dann reden wir hier natürlich von einem anderen Sachverhalt.
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Beitrag: 712169 Geschrieben: 17.07.2014 - 17:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Was wurde denn genau alles gemacht??
Die Summe ist schon ordentlich.

Du hast geschrieben:

Zitat:
Ich möchte sie aufbauen und im Originalzustand erhalten, zuerst hab ich ihn in die Werkstatt gebracht. Hohlraumversiegelung, Originalfahrwerk wieder herstellen, und da er Öl gesifft hat, hab ich in Auftrag gegeben, das die Dichtung des Öldrucksensors gewechselt wird Im Verlauf kam heraus das der Öldrucksensor und der Öldruckschalter kaputt ist - auswechseln ganz klar.


Also wenns dabei bleibt musste die Ölwanne nicht runter. Macht 0 Sinn.

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Beitrag: 712170 Geschrieben: 17.07.2014 - 17:38 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Da muss eine Verwechselung der Begrifflichkeiten vorliegen - der hat entweder einen Öldruckschalter oder einen Öldrucksensor und da es ne LE ist wird es ein Öldrucksensor sein und derb siffen kann der auch nicht, ist wie gesagt keine richtige Dichtung sondern nur ein Metalldichtring - ging´s vllt. um die Ölpumpe oder so?
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Beitrag: 712172 Geschrieben: 17.07.2014 - 17:45 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

seh grad das du nur 100km von mir weg wohnst. wenn du mal was größeres zu tun hast, wo du selbst nicht machen kannst, kannst du auch gerne zu mir in die werkstatt kommen (bin selbstständige rkfz-meister und hatte bisher 11 calibras, 2 von denen hab ich imme rnoch, bin also fit auf dem gebiet zwinkern.gif )

poste doch mal die rechnung vond er werkstatt, damit wir sehen, was genau alle sgemacht wurde.

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