Welche Länder
prüfen Kfz-Bauteile?
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Die folgenden
Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE)
Die
Zahl nach dem E verrät, welches Land die Genehmigung für ein
Autoteil erteilt hat. Dies bedeutet aber nicht, dass das auch das
Herstellungsland ist!
Die
ECE - Kennzeichnung gilt natürlich in der ganzen EU.
Das ist mitunter fatal, wenn ein Land nur lasch kontrolliert!
Es gibt immer wieder Tuningteile, die zwar die E-Prüfzeichen besitzen,
jedoch zu dessen nicht immer Papiere dazu beim KBA vorliegen müssen,
hierbei gilt Vorsicht, gerade bei den Ebay-Klarglasrückleuchten. |
1 = Deutschland
2 = Frankreich
3 = Italien
4 = Niederlande
5 = Schweden
6 =Belgien
7 = Ungarn
8 = Tschechien
9 = Spanien
10 = Jugoslawien
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11 = Großbritannien
12= Österreich
13 = Luxemburg
14 = Schweiz
15 = frei (früher DDR)
16 = Norwegen
17 = Finnland
18 = Dänemark
19 = Rumänien
20 = Polen
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21 =
Portugal
22 = Russland
23 = Griechenland
24 = frei
25 = Kroatien
26 Slowenien |
27
= Slowakei
28 = Weißrussland
29 = Estland
30 = frei
31 = Bosnien-Herzegowina
37 = Türkei
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Guten Ruf
haben Deutschland (1), Holland (4), und Schweden (5). Bei Lampen sind
zusätzlich Frankreich (2) und Italien (3) zuverlässig. |
Einige Bemerkungen zum Licht:
Man könnte sagen, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich
verboten ist. Fast jedes Teil muss genehmigt sein. Und es muss nach
Vorschrift montiert und benutzt werden.
Autohersteller und Lampenhersteller sorgen für
die Einhaltung der Regeln. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede
Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses "E" im Kreis
hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser
Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen jedoch nicht.
Doch auch mit ECE-Zulassung ist längst noch
nicht alles im rechten Licht. Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher
montiert sein als die Hauptscheinwerfer und nur maximal 40 Zentimeter vom
Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen
mit dem Abblendlicht benutzen.
Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen
dagegen in Deutschland nicht leuchten. Dafür lassen die Vorschriften
Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden
verhindern.
Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer
verboten. Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer.
Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal
vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen
Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten
werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Zwei
gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5.