Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht
Datum: 19.11.05 um 16:04 Uhr
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Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht

»Rechtliche Grundlage / Bußgeld«

Geplant ist, dass der Bundesrat am 16. Dezember unter anderem die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt. Für die Reifenbranche wichtig ist die Neufassung des Wortlautes des Paragraphen 2, Absatz 3a StVO, der um folgende Sätze ergänzt werden soll: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage (...).«
Verabschiedet der Bundesrat die StVO-Novelle, tritt sie mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
Bis dahin gilt nach Paragraph 1 der StVO: Wer den Straßenverkehr auf Grund falscher Bereifung blockiert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

»Versicherung«

Versicherungen und Verbände wie der Bund der Versicherten (BdV) weisen ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrer mit falscher Bereifung schon heute ihren Versicherungsschutz riskieren. So müsse die Vollkaskoversicherung nicht zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Und grob fahrlässig handelt nach Angaben des BdV, wer ohne Winterreifen fährt, obwohl er weiß, dass sein Fahrzeug auf Grund der Witterung dadurch nicht verkehrssicher sei.
Und Versicherer wie die HUK-Coburg weisen auf Folgendes hin: Wer einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, sollte ihm nachgewiesen werden, dass falsche oder abgefahrene Reifen die Ursache dafür waren. Und wird ein falsch bereiftes Auto ohne Schuld des Fahrers in einen Unfall verwickelt, trägt er dennoch eine Mitschuld und muss mit haftungsrechtlichen Nachteilen rechnen. Zudem wird ...

...er in der Schadenfreiheitsklasse seiner Kfz-Haftpflichtversicherung hochgestuft.
Unter Umständen kann sich Umrüsten künftig auch positiv auf die Versicherungsbeiträge der Autofahrer auswirken. Denn manche Versicherer denken bereits darüber nach, Tarife an die richtige Bereifung zu koppeln.
Diskussion dazu im Forum   (Quelle: Pro-tyre.de)





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