Erschlichenes Prüfsiegel - verunsicherte Verbraucher
Datum: 26.02.05 um 00:12 Uhr
Thema: alles rund ums Internet


Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt - Handel und Verbraucher werden hinter's Licht geführt


Lippstadt, im Januar 2005.

Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung. Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf - zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).

Diese LED-Heckleuchte zum Nachrüsten ist illegal, weil die LEDs einzeln austauschbar sind.

Diese LED-Heckleuchte zum Nachrüsten ist illegal, weil die LEDseinzeln austauschbar sind.

Schwingungstest nicht bestanden: ein Abschatter hat sich gelöst.

Schwingungstest nicht bestanden: ein Abschatter hat sich gelöst.

 


Wie kann so etwas geschehen?
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.
Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet - aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.



Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Und hier blieb es nicht bei der bloßen Androhung: Auf der Essen Motor Show wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich daran gehindert. Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf. Was also kann der seriöse Fachhandel tun? Hier darf nur eine Regel gelten: Nehmen Sie illegale Produkte aus den Regalen! Sie ruinieren sich Ihren guten Namen und laufen überdies Gefahr, sich Gewährleistungsansprüchen auszusetzen und die Leuchten zurücknehmen zu müssen. Außerdem vergraulen Sie Ihre Kunden und könnten dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.
Und für den Autofahrer gilt: Finger weg von diesen illegalen Leuchten! Denn Sie riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Auf Nummer Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Top-Markenhersteller vertraut.
 







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