Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt - Handel und
Verbraucher werden hinter's Licht geführt
Lippstadt, im Januar 2005.
Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die
Automobilbeleuchtung. Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es
schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in
Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen
Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf - zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So
finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten
für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen
Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben
das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).
Diese LED-Heckleuchte zum Nachrüsten ist illegal, weil die LEDseinzeln
austauschbar sind.
Schwingungstest nicht bestanden: ein Abschatter hat sich gelöst.
Wie kann so etwas geschehen?
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat
die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen.
Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die
Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der
Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in
diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der
Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene
Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten
in Europa gestattet.
Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten
(für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die
photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und
Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den
Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres
gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach
ECE-Regelung R 37 nicht gestattet - aus gutem Grund: LEDs gibt es in
verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine
Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise
beeinträchtigt.
Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in
Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die
inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht
den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so
lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat
und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt.
Und hier blieb es nicht bei der bloßen Androhung: Auf der Essen Motor Show
wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich
daran gehindert. Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf. Was also kann
der seriöse Fachhandel tun? Hier darf nur eine Regel gelten: Nehmen Sie illegale
Produkte aus den Regalen! Sie ruinieren sich Ihren guten Namen und laufen
überdies Gefahr, sich Gewährleistungsansprüchen auszusetzen und die Leuchten
zurücknehmen zu müssen. Außerdem vergraulen Sie Ihre Kunden und könnten dazu
beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.
Und für den Autofahrer gilt: Finger weg von diesen illegalen Leuchten! Denn Sie
riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur
Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Auf Nummer
Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Top-Markenhersteller vertraut.