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sucker
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Beitrag: 698203 Geschrieben: 25.10.2013 - 06:20 Antworten mit Zitat Back to top

Morgen laecheln.gif

Aus aktuellem Anlass (das ist wirklich nicht mein Jahr) möchte ich gern mal wissen wer damit Erfahrung im Bezug auf den Calibra hat.

Hintergrund ist der, dass mir vor einer Woche mein neuer Cali zerfahren wurde und ich nun richtig die Rennereien habe.

Ich bin mit dem Gutachten meines eigenen Gutachters nicht wirklich einverstanden.

Zum einen ne Reparaturzeit von 4 Tagen, zum anderen nen Wiederbeschaffungswert von nur 3900 Euro und das angeblich am regionalen Fahrzeugmarkt.

Es wurde angeblich alle Sonderumbauten/Veränderungen berücksichtigt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Habe ja weiße Achsen und Felgen und die sollen wenn ich das Gutachten richtig verstanden habe nach der rep. nicht lackiert sein.

Darum will ich so ein Wiederherstellungsgutachten machen für den Fall, das mir sowas noch mal passiert.

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Grüße Thomas

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Beitrag: 698219 Geschrieben: 25.10.2013 - 11:20 Antworten mit Zitat Back to top

Wenn Du im ADAC bist, mal den Gutachter wechseln und ein Vergleichsgutachten machen lassen.

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Beitrag: 698228 Geschrieben: 25.10.2013 - 11:49 Antworten mit Zitat Back to top

Mal ne blöde Frage....

Hast du denn ein Wertgutachten vor dem Unfall machen lassen?!
Und hast du dieses Wertgutachten auch bei deiner Versicherung angegeben?

Im nachhinein wird ein Wagen immer nur so im Wert geschätzt, das er den originalen Zustand erreicht.
Sprich: Mit originalen teilen (und dazu gehört keine lackierte Achse).

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Und hier der dazu gehörige Thread zum X30LET Umbau

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sucker
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Beitrag: 698234 Geschrieben: 25.10.2013 - 12:49 Antworten mit Zitat Back to top

Das Wertgutachten habe ich eben noch nicht machen lassen. Habe Ihn ja erst seit Ende Juli und wollte es im Winter machen wenn ich mit den restlichen nicht unerheblichen Arbeiten fertig gewesen wäre.

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Beitrag: 698238 Geschrieben: 25.10.2013 - 13:59 Antworten mit Zitat Back to top

Frankb2211 hat folgendes geschrieben:


Im nachhinein wird ein Wagen immer nur so im Wert geschätzt, das er den originalen Zustand erreicht.
Sprich: Mit originalen teilen (und dazu gehört keine lackierte Achse).


Das ist doch quatsch. Das mag bei Kasoschäden zutreffen, aber NICHT bei Haftpflichtschäden.
Wenn Jemand mir was kaputt macht, dann muss er das ersetzen oder bezahlen. Punkt.

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Beitrag: 698241 Geschrieben: 25.10.2013 - 17:00 Antworten mit Zitat Back to top

Also ich muss auch mal meinen Senf dazu geben.
Da ich ja auch längere Zeit über meiner Restauration war und auch eine Menge Geld und Schweiß verbraten wurden habe ich mich
dazu entschlossen sofort nach Zulassung ein Wiederbeschaffungswertgutachten erstellen zu lassen.
Jedoch habe ich das Auto nicht Vollkasko sprich über dieses Gutachten versichert,
sondern es ging mir darum wenn mir einer rein fährt, dass ich ein angemessenes Geld kriege.

Der Gutachter meines Vertrauens meinte allerdings dass man nicht die volle menge des Geldes dass im Gutachten steht wieder bekommt.
Sondern nur ca 90%

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Beitrag: 698242 Geschrieben: 25.10.2013 - 17:03 Antworten mit Zitat Back to top

Techmodrome hat folgendes geschrieben:
Frankb2211 hat folgendes geschrieben:


Im nachhinein wird ein Wagen immer nur so im Wert geschätzt, das er den originalen Zustand erreicht.
Sprich: Mit originalen teilen (und dazu gehört keine lackierte Achse).


Das ist doch quatsch. Das mag bei Kasoschäden zutreffen, aber NICHT bei Haftpflichtschäden.
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Genau so ist das! Haftpflichtrecht! Ich habe als Beispiel dieses Jahr ein Schadengutachten für einen Polo 6N erstellt. Dem habe ich einen Wiederbeschaffungswert von über 10.000 Euro gegeben. Die genaue Zahl weiß ich aus dem Kopf nicht mehr.

Zum Thema Wiederherstellungsgutachten: Habe ich auch schon etliche gemacht. Unter anderem Custom Harleys, Pkw Oldtimer und auch getunte moderne Fahrzeuge. Was willst du denn zu dem Thema wissen?

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Beitrag: 698332 Geschrieben: 27.10.2013 - 20:12 Antworten mit Zitat Back to top

Interessieren würde mich vor allem welche Unterlagen ich für das Gutachten benötige damit alle Teile z.B goldene Schrauben auch berücksichtigt werden.
Wenn ich denn z.B. die Karosserie in einem 1 A Zustand habe kostet es ja einen potenziellen neuen wieder so herzurichten. Wenn ich das nun selber gemacht habe habe ich ja keine Rechnung über die Arbeiten.


Ferner würde mich auch interessieren ob es bei diesem Gutachten was im Bezug auf die Versicherung zu beachten gibt da ich gelesen habe, dass nicht jedes Gutachten anerkannt wird.

Im übrigen wünsch ich Dir alles Gute!

Gruß Thomas

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Beitrag: 698333 Geschrieben: 27.10.2013 - 20:31 Antworten mit Zitat Back to top

sucker hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das nun selber gemacht habe habe ich ja keine Rechnung über die Arbeiten.


Wozu die Rechnung? Der Unfallverursacher (bzw dessen Versicherung) muss Dir den GLEICHEN Zustand
wieder herstellen. Oder adequaten Ersatz beschaffen.

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Beitrag: 698339 Geschrieben: 27.10.2013 - 22:32 Antworten mit Zitat Back to top

Sers

Wir mussten in etwa sagen wie viel Std der Umbau der einzelnen teile gedauert hat und somit wurde dann die Arbeitskosten bestimmt.
Zudem hat so ein Prüfer ein geschultes Auge.


Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag: 698344 Geschrieben: 28.10.2013 - 10:05 Antworten mit Zitat Back to top

Techmodrome hat folgendes geschrieben:
sucker hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das nun selber gemacht habe habe ich ja keine Rechnung über die Arbeiten.


Wozu die Rechnung? Der Unfallverursacher (bzw dessen Versicherung) muss Dir den GLEICHEN Zustand
wieder herstellen. Oder adequaten Ersatz beschaffen.


Beim Haftpflichtrecht stimme ich dir zu. So ein Wiederherstellungsgutachten ist hauptsächlich für die Kaskoversicherung interessant. Das Problem ist nämlich, der Totalverlust. Fahrzeug geklaut oder ausgebrannt oder was weiß ich. Dann wird es schwer irgendwas nachzuweisen. Da sollte aber auf jeden Fall VORHER mit der Versicherung geklärt werden, ob sie überhaupt den Wiederherstellungswert versichern und ob sie spezielle Vorgaben haben, was das Gutachten angeht.
Für die Gutachtenerstellung an sich sollten im Normalfall schon Rechnungen vorgelegt werden. Zumindest für die Teile gibt es ja meistens welche. Was mit der Arbeitsleistung ist, musst du mit dem jeweiligen Sachverständigen abstimmen.


Zum jetzigen Schadengutachten: In so einem Fall schreibe ich normalerweise einen Wiederbeschaffungswert für ein Basisfahrzeug plus Wiederherstellungskosten. Bei dem Polo war das zum Beispiel so. Das Fahrzeug hätte halt wieder gekauft werden müssen plus neues Fahrwerk und ein neues Rad, dann die Airbrushlackierung neu und Innenausstattung etc. umbauen. Das macht sich dann natürlich im Fall eines Totalschadens auch beim Restwert bemerkbar. Wenn da die halbe Karre fehlt, will die auch keiner mehr nach Afrika verschiffen.
Ich weiß nicht wie dein Schadenb aussieht. Aber sind bspw. die Achsen nicht betroffen, könnte man die ja umbauen an einen neuen Cali. In dem Fall würde ich dann natürlich Arbeitslohn und Material für den Umbau auf den Wiederbeschaffungswert aufschlagen.
Im Zweifel fragt die Versicherung halt nach und ich schreib ne Stellungnahme. War bei dem Polo auch so. Da fragte die Versicherung, ob es nachweise für die Arbeiten am Fahrzeug und ein Wertgutachten gibt.

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Beitrag: 698348 Geschrieben: 28.10.2013 - 12:52 Antworten mit Zitat Back to top

Okay erst mal vielen Dank!

Dann habe ich wohl einen nicht so tüchtigen Gutachter von der DEKRA erwischt.

Der Cali wird auf jeden Fall wieder fit gemacht. Es ist halt nur müßig der Versicherung klar zu machen, dass es Teile nicht mehr gibt (Felge) und das die Schürze statt 500 Euro 700 kostet usw.

Das alles treibt ja die Reparaturkosten in die Höhe und ich komme sehr schnell auf 130%.

Wenn der wieder ganz ist werde ich mal die ganzen Rechnungen vom alten raussuchen und nen Gutachten machen lassen das hoffentlich nie gebraucht wird.

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Beitrag: 704827 Geschrieben: 21.02.2014 - 21:22 Antworten mit Zitat Back to top

Ich bin bei meinem jetzt so weit das anfang April ein Gutachter meiner Versicherung vorbeikommt und mit mir zus ein Wertgutchten bzw Wiederherstellungsgutachten zu erstellen.

Der Gutachter wird von meienr Versicherung bezahlt und das Gutachten auch angenommen (anerkannt)

Wie und ob ich den dann Vollkasko versichere oder nicht sehen wir dann wenn die mir sagen wie hoch der Beitrag werden soll.

Also Vollkasko normal mit 150€ selbstbeteiligung und 15.000€ Sonderausstattung kosten für die Saison 04/10 360€

Nur habe ich mehr als das doppelte an Sonderausstattung

Mal sehen
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Beitrag: 704832 Geschrieben: 22.02.2014 - 05:49 Antworten mit Zitat Back to top

Also ich habe es nun mittlerweile so gemacht, das Sonderzubehör in unbegrenzter Höhe mitversichert ist.

Es muss aber Eingetragen sein bzw. ne Bestätigung das es angebaut war/ist.

Meine Versicherung akzeptiert auch das Gutachten von unabhängigen Gutachtern (zumindest laut meiner Anfrage) z.B. von der DEKRA. Habe es mir dann auch nicht nehmen lassen, den selben Gutachten zu bitten der damals das "leicht" falsche gemacht hat.

Dir Kosten bei mir sind momentan Vollkasko mit 150/300 Euro SB 461,89 Euro (pro Saison)

Dafür bin ich aber gegen so ziemlich alles versichert.

Grüße Thomas

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