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Buckroyal
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Beitrag: 659581 Geschrieben: 09.09.2012 - 15:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo, ich habe mir eine Heckblende und einen Bösen Blick im Paket gekauft. Leider habe ich für den Bösen Blick absolut keine Unterlagen. Auf der Innenseite ist noch ein Aufkleber auf dem steht TÜV-Geprüft, aber das nützt bei der Rennleitung wenig.

Für meinen Golf hatte ich sogar eine ABE für den Bösen Blick von Mattig.
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Beitrag: 659590 Geschrieben: 09.09.2012 - 18:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kann ich dir kopieren und zu schicken.

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GeSiX
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Beitrag: 666307 Geschrieben: 16.11.2012 - 13:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin!

Kurze Nachfrage... hast du die Scheinwerferblenden eingetragen bekommen? Mit was für nem Zettel denn?

Mir ist von Mattig nur eine "Bestätigung" bzw. "technischer Prüfbericht" des TÜV Österreich bekannt.
Die nützen bei einer Abnahme durch den deutschen Prüfer in der Regel nicht viel.
Es gibt zwar wohl den Ein oder Anderen, der das trotzdem damit einträgt.
Meines Wissens gibt es aber keine andere "richtige" Lösung als ne Einzelabnahme. (Die - streng genommen - auch nicht durchgeführt werden dürfte).

MfG
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black-wotan
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Beitrag: 666380 Geschrieben: 17.11.2012 - 06:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wieso darf die nicht durchgeführt werden, Materialgutachten liegt doch bei!
Leider gibt es da ab und zu Probleme da im Teilegutachten drinsteht, dass die Abdeckung zu Einschrenkung der Scheinwerferleuchtfeldes führen kann.

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Beitrag: 666403 Geschrieben: 17.11.2012 - 12:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

black-wotan hat folgendes geschrieben:
Wieso darf die nicht durchgeführt werden, Materialgutachten liegt doch bei!
Leider gibt es da ab und zu Probleme da im Teilegutachten drinsteht, dass die Abdeckung zu Einschrenkung der Scheinwerferleuchtfeldes führen kann.


Was denn jetzt? Materialgutachten oder Teilegutachen? Das ist ein himmelweiter Unterschied...

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Beitrag: 666405 Geschrieben: 17.11.2012 - 13:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das Gutachten von Mattig ist ein Prüfbericht.

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Beitrag: 666406 Geschrieben: 17.11.2012 - 13:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Das Gutachten von Mattig ist ein Prüfbericht.


Dann kenn ich ja schon einen, der es eintragen darf LOL.gif

An meinem ersten Cali hatte ich auch einen BB von Mattig. Der war auch eingetragen. Aber was für ein Prüfzeugnis dabei war, hätte ich beim besten Willen nicht mehr gewusst...

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Beitrag: 666566 Geschrieben: 18.11.2012 - 18:45 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das Mattig Gutachten ist ein Prüfbeicht nach §21 StVZO. Eintragung hat bei meinem NE damals und bei meinem V6 problemlos funktioniert. WEnn du es noch brauchst, schick mir deine Email Adresse, dann schicke ich es dir ja.gif

Stefan

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Beitrag: 666606 Geschrieben: 19.11.2012 - 07:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hmm... derzeit ist es so, dass eine Einzelabnahme nur bei einzelnen Teilen durchgeführt werden darf. Also bei Teilen, von denen es nur einzelne gibt - Eigenbau usw.

Reihenweise gefertigte Teile (also alles, was kommerziell vertrieben wird) dürfen nur mit einem Teilegutachten (oder ABE) und dann im Rahmen einer Änderungsabnahme nach 19(3) für gut befunden werden.

Korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege. Aber ich bin mir da ganz schön sicher...

MfG
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Beitrag: 666639 Geschrieben: 19.11.2012 - 16:41 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

GeSiX hat folgendes geschrieben:
Korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege. Aber ich bin mir da ganz schön sicher... MfG


Du liegst da falsch.

Eine Kombination aus unterschiedlichsten Teilen mit Teilegutachten nach §19(3), welche so nie geprüft wurde, und wo im Gutachten keine Aussage dazu getroffen wird, sind per Einzelabnahme §21 StVZO abzunehmen.

zB Fahrwerk mit Räder und Spurplatten, dazu ein Sportlenkrad, mit Frontschürze, Heckschürze und Sportauspuff. Alles Teile mit Teilegutachten. Aber in dieser Kombination nie geprüft.

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Beitrag: 666770 Geschrieben: 20.11.2012 - 14:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Da haben wir uns falsch verstanden.

Ich meine mit einzelnen Teilen nicht -> nur ein Teil am Auto. Also z.B. nur Räder.
Sondern einzelne Teile im Sinne von Einzelstücken. Also Eigenbauten und sowas.

Klar, Teilekombinationen haben nur in wenigen Ausnahmefällen ein eigenes Teilegutachten oder gar eine ABE.

Was ich meinte: Scheinwerferblenden z.B. von Mattig haben einen "Prüfbericht". Dieser ist als Grundlage für den Prüfer aber nicht ausreichend, weil es ein massenhaft produziertes Teil ist. Hier hat der Hersteller für eine Abhnahme mindestens ein Teilegutachten mitzuliefern.
Baust du dir deinen "bösen Blick" selbst, dann wird ne Einzelabnahme gemacht und gut ist.
Bei den Mattig-Dingern darf das aber (eigentlich) nicht gemacht werden, weil sie in Serie produzierte Teile sind. Dafür sind Einzelabnahmen nicht gedacht.

Bei Teilen, die sich gegenseitig beeinflussen, ist die Kombination ja je nach Geschmack verschieden. Daher ist diese Kombination so nicht in Serie produziert und wird per Einzelabnahme abgenommen.

Anders ist es mit Umbausätzen. Mir fällt da z.B. ein Satz ein, der ein Fahrwerk und Spurplattenenthält. Ich meine, von H&R gibt's sowas.
Da gibt es ein gemeinsames Teilegutachten für den ganzen Satz. Damit ist hier also keine Einzelabnahme erforderlich.

Puh... schwierig, sowas zu schrieiben...
Ich hoffe, dass das so rüberkommt, wie ich es meine. laecheln.gif

MfG
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Beitrag: 666821 Geschrieben: 20.11.2012 - 21:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

GeSiX hat folgendes geschrieben:
Da haben wir uns falsch verstanden.

Ich meine mit einzelnen Teilen nicht -> nur ein Teil am Auto. Also z.B. nur Räder.
Sondern einzelne Teile im Sinne von Einzelstücken. Also Eigenbauten und sowas.

Klar, Teilekombinationen haben nur in wenigen Ausnahmefällen ein eigenes Teilegutachten oder gar eine ABE.

Was ich meinte: Scheinwerferblenden z.B. von Mattig haben einen "Prüfbericht". Dieser ist als Grundlage für den Prüfer aber nicht ausreichend, weil es ein massenhaft produziertes Teil ist. Hier hat der Hersteller für eine Abhnahme mindestens ein Teilegutachten mitzuliefern.
Baust du dir deinen "bösen Blick" selbst, dann wird ne Einzelabnahme gemacht und gut ist.
Bei den Mattig-Dingern darf das aber (eigentlich) nicht gemacht werden, weil sie in Serie produzierte Teile sind. Dafür sind Einzelabnahmen nicht gedacht...


Mario hat dich schon richtig verstanden. Ist aber trotzdem falsch, was du schreibst. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer darf diesen Prüfbericht für eine Abnahme nach §21 als Grundlage benutzen. Für eine Änderungsabnahme nach §19(3) ist ein Prüfbericht kein zulässiges Prüfzeugnis.

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Beitrag: 666829 Geschrieben: 20.11.2012 - 22:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hätte etwas da. original von mattig. kann ich dir per post zuschicken.
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Beitrag: 666876 Geschrieben: 21.11.2012 - 13:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
Mario hat dich schon richtig verstanden. Ist aber trotzdem falsch, was du schreibst. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer darf diesen Prüfbericht für eine Abnahme nach §21 als Grundlage benutzen. Für eine Änderungsabnahme nach §19(3) ist ein Prüfbericht kein zulässiges Prüfzeugnis.


Ich hab mich grad auch nochmal belesen...
Ab sofort nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. mhh.gif
Tschuldigung.
Es ist also nicht so, wie ich zuvor gesagt habe, sondern so:

Ein reihenweise gefertigtes Teil, das nur eine "Bestätigung" oder sowas vom Hersteller hat, kann per 21er-Abnahme für gut befunden werden, nicht aber nach 19(2), ja?
Hierfür wäre ein "richtiges Prüfzeugnis" erforderlich - z.B. von mehreren Änderungen jeweils ein Teilegutachten, ja?

MfG
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Beitrag: 666878 Geschrieben: 21.11.2012 - 14:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

GeSiX hat folgendes geschrieben:
Ich hab mich grad auch nochmal belesen...
Ab sofort nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. mhh.gif .... kann per 21er-Abnahme für gut befunden werden, nicht aber nach 19(2), ja?


Auch nicht ganz richtig.

§19(2) StVZO besagt das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich die Fahrzeugart ändert, Abgas - oder Geräuschverhalten verschlechtert oder eine Gefährdung zu erwarten ist.

Nach §19(3) StVZO kann aber die Betriebserlaubnis wiedererlangt werden sofern für die Änderungen eine ABE, EG-Typgenehm., BG oder ein Teilegutachten vorliegt und die Auflagen der Gutachten erfüllt sind.

Der §21 StVZO kommt erst dann zum Tragen wenn eine Einzelbegutachtung erforderlich wird.

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