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KA_LI
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Beitrag: 432045 Geschrieben: 10.04.2009 - 14:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich wollte meinen Calibra nun erstmal zum tüv fahren um alles eintragen zu lassen un dann wieder zum stellplatz un dann zum lackierer und dann neuen tüv und erst dnan wieder anmelden lassen. Was für möglichkeiten gibt es da diese strecken ohne angemeldetes fahrzeug zu überbrücken. Habe keinen hänger oder ähnliches? Rote nummern sind schwer zu bekommen, oder besser gesagt ich weiß nicht woher? und kurzanmeldung wäre wohl auch nicht das richtige da doch ein etwas längerer zeitraum zischen eintragung lackieren und tüv liegen wird.

Bin um jeden rat dankbar
Gruß Erik
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mariogt18
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Beitrag: 432047 Geschrieben: 10.04.2009 - 14:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Für die Strecken die Du fahren willst (es sind ja mehrere) wirst Du um ein Kurzkennzeichen nicht drumherum kommen.
Manche Händler oder Selbsthilfewerkstätten verleihen auch mal die Roten aber das ist immer so ne Sache.
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Geisterfahrer
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Beitrag: 432071 Geschrieben: 10.04.2009 - 16:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ohne Kennzeichen darf nur auf DIREKTEM wege zur Zulassungsstelle gefahren werden, da meist dann eine Versicherungskarte vorliegt und der wagen somit bereits versichert ist.
alles andere ist fahren ohne versicherungsschutz und steuerhinterziehung

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...Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend...
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dergruenepunkt
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Beitrag: 432072 Geschrieben: 10.04.2009 - 16:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Es MUSS aber das Kennzeichen dran sein was zu diesem Fahrzeug gehört.. sonst ist das auch strafbar.... gibbets 6 points zwinkern.gif unter anderem

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Beitrag: 432075 Geschrieben: 10.04.2009 - 16:45 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also Kurzzeitkennzeichen dran und Du bist auf der sicheren Seite.
Warum musst Du denn zweimal zum TÜV? Kannst du nicht erst alles fertig machen und dann komplett zum TÜV wiejetzt1.gif

Gruß
Pearl

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Torsten1963
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Beitrag: 432077 Geschrieben: 10.04.2009 - 16:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also ich kann aus meiner ehemaligen beruflichen Praxis nur folgendes dazu sagen. Ein liegengebliebenes zugelassenen Fahrzeug darf abgeschleppt werden, ein nicht zugelassenes Fahrzeug d eines nicht zugelassenen und versicherten Fahrzeuges (Verstoss gegen das PflichtVersG und die Aarf auf dem direkten Weg zum Schrottplatz abgeschleppt werden. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf geschleppt werden, wenn der Fahrzeugführer des ziehenden Fahrzeuges die Führerscheinklasse C früher 2 hat (Zug mit mehr als drei Achsen), der "lenker" des gezogenen Fahrzeuges braucht nicht einmal einen Führerschein, muss nur zum "Lenken" geeignet sein. Es muss aber eine Schleppgenehmigung des Straßenverkehrsamtes vorliegen!!! Liegt keine Schleppgenehmigung vor, ist das NUR eine Ordnungswidrigkeit aber keine Straftat.
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KA_LI
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Beitrag: 432089 Geschrieben: 10.04.2009 - 17:46 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Muss halt erst zum tüv alles eintragen lassen.........dann kann ich erst lackieren, kann ja sein das der tüv irgendwas bemängelt un ich muss noch was an der karosse machen. Dann musser zum lackierer und hohlraumversiegelt werden. Erst dnan kann ich den innenraum soweit einbauen das ich dafür auch tüv bekomme
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Calibramero
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Beitrag: 432242 Geschrieben: 11.04.2009 - 09:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Du kannst ohne anmeldung zum TÜV und zur Zulaasungsstelle fahren.

ABER, du Musst ein kennzeichen haben, was schonmal auf dein Fahrzeug zugelassen war.

Also quasi das entwertete Kennzeichen musst Du anbringen.

Zusätzlich bruchst Du ne "Doppelkarte" bzw ne Versicherungsbestätigung von (d)einer versicherung.

Diese ist kostenlos und bekommste sogar per online. Haste somit schnell.

Denn dann bist Du im schadensfall versichert. zwinkern.gif

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Mfg Calibramero
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Nixplaner
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Beitrag: 432276 Geschrieben: 11.04.2009 - 10:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

also meines wissens ist es so, das man nur zur zulassung abgemeldet fahren darf, aber nur wenn das fahrzeug höchstens 18 monate stillgelegt war (also das Kennzeichen noch zum fahrzeug gehört!) und nur mit deckungskarte sowie vorheriger telefonischer absprache mit der zulassungsstelle, sonst könnte ja jeder jederzeit rumfahren und sagen ich fahr grad zur zulassungsstelle. zum tüv darf man nach meinem wissen nicht fahren, dafür gibts ja das offene zulassungsverfahren (zur zulassung fahren, deckungskarte abgeben, fahrzeugdaten werden schon erfasst, dann zum tüv HU&AU machen, und dann erst wieder zur zulassung).

ich bin mir aber auch nicht ganz sicher ob man überhaupt ohne zulassung fahren darf, ich würd mich auf jedenfall was das betrifft nicht drauf verlassen was hier (und damit schließe ich mich selbst mit ein!) gesagt wird. es kann nämlich immer sein das man sich täuscht, und dann hast ein problem. was ich nicht verstehe ist: wieso rufst du nicht einfach bei der zulassungsstelle an und fragst nach? die können es dir sicher sagen...
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KA_LI
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Beitrag: 432407 Geschrieben: 11.04.2009 - 21:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ok danke schonmal für die tipps, hab jetzt einen kollegen mit anhänger gefunden, des wird wohl des sicherste sein
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Swen1
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Beitrag: 432486 Geschrieben: 12.04.2009 - 10:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo,

Man darf mit einem abgemeldeten Auto:

- Zu einer Prüfstelle fahren die im Landkreis liegt und an den Landkreis angrenzt. Auf dem dirktem Weg.

Dazu braucht man das alte Kennzeichen orginal ( Also nicht auf Pappe geschrieben oder dergleichen) Die Versicherungsnummer von der Versicherung, da es die doppel Karte ja nicht mehr gibt.

- Bei der Zulassungstelle gilt das gleiche Spiel.
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Calibramero
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Beitrag: 432685 Geschrieben: 13.04.2009 - 01:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Swen1 hat folgendes geschrieben:
Hallo,

Man darf mit einem abgemeldeten Auto:

- Zu einer Prüfstelle fahren die im Landkreis liegt und an den Landkreis angrenzt. Auf dem dirktem Weg.

Dazu braucht man das alte Kennzeichen orginal ( Also nicht auf Pappe geschrieben oder dergleichen) Die Versicherungsnummer von der Versicherung, da es die doppel Karte ja nicht mehr gibt.

- Bei der Zulassungstelle gilt das gleiche Spiel.


Genau so und nicht anders!!!!

Man darf zum TÜV und zur Zulassungsstelle.

Ich hatte im übrigen damals (vor ca 6 monaten) bei meinem TÜV und bei der Versicherung nachgefragt.

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Mfg Calibramero
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Beitrag: 432699 Geschrieben: 13.04.2009 - 06:09 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

so, habe mich jetzt schlau gemacht weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. fahrten ohne zulassung sind generell verboten nach "§3 notwendigkeit einer Zulassung" der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) die da besagt:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung


Zitat:

(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.


wie ich schon sagte, dafür gibts das offene zulassungsverfahren bzw kurzzeitkennzeichen.

übrigens auch hier nachzulesen, Seite 2 Punkt 2 "Abmelden eines Fahrzeuges", es handelt sich dabei um ein offizielles schriftstück der zulassungsstelle münchen.

Zitat:

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind damit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, außer die Heimfahrt innerhalb des Landkreises München und im direkt angrenzenden Bezirk.


das ist genau der grund wieso ich sagte bei der zulassungsstelle nachfragen, mir sagte nämlich meine zulassungsstelle erst vor 8 wochen das ich nicht ohne zulassung zum tüv fahren darf.

das ganze ist nicht zu verwechseln mit fahrten ohne betriebserlaubnis, dies ist nämlich erlaubt eben bis zur tüv-stelle im direkten zusammenhang mit erlangung einer neuen BE (aber ned ohne zulassung zwinkern.gif ).
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