Autor | Nachricht |
C-T Großmeister
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 1765
Danke-Klicks: 12
Wohnort: D-58540 Meinerzhagen
Auto: Calibra Classic II X30XE
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 14:34 |
|
Ich wollte meinen Calibra nun erstmal zum tüv fahren um alles eintragen zu lassen un dann wieder zum stellplatz un dann zum lackierer und dann neuen tüv und erst dnan wieder anmelden lassen. Was für möglichkeiten gibt es da diese strecken ohne angemeldetes fahrzeug zu überbrücken. Habe keinen hänger oder ähnliches? Rote nummern sind schwer zu bekommen, oder besser gesagt ich weiß nicht woher? und kurzanmeldung wäre wohl auch nicht das richtige da doch ein etwas längerer zeitraum zischen eintragung lackieren und tüv liegen wird.
Bin um jeden rat dankbar
Gruß Erik |
|
|
|
|
|
Geschrieben: |
|
Hallo Besucher,
wir freuen uns, Dich wieder hier begrüßen zu dürfen.
Möchtest Du Calibra-Team.de uneingeschränkt und ohne dieses kleine Werbebild nutzen, benötigst du einen
Account. Die Anmeldung/Registrierung ist völlig
kostenlos. Nach erfolgtem Login
verschwindet diese Meldung automatisch.
Registrieren -
Login
|
|
|
|
|
C-T Urgestein
Dabei seit: 22.02.2005 Alter: 53
Beiträge: 3810
Danke-Klicks: 44
Wohnort: D-06217 Merseburg
Auto: Opel Insignia B B20DTH Auszeichnungen: 4
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 14:40 |
|
Für die Strecken die Du fahren willst (es sind ja mehrere) wirst Du um ein Kurzkennzeichen nicht drumherum kommen.
Manche Händler oder Selbsthilfewerkstätten verleihen auch mal die Roten aber das ist immer so ne Sache. |
|
|
|
|
C-T Großmeister
Dabei seit: 28.01.2005
Beiträge: 1063
Wohnort: D-Duisburg Neudorf
Auto: Opel Calistra X16SEI
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 16:32 |
|
ohne Kennzeichen darf nur auf DIREKTEM wege zur Zulassungsstelle gefahren werden, da meist dann eine Versicherungskarte vorliegt und der wagen somit bereits versichert ist.
alles andere ist fahren ohne versicherungsschutz und steuerhinterziehung |
_________________
...Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend... |
|
|
|
C-T Experte
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 742
Wohnort: D-34346, münden
Auto: Calibra V6 c25xe
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 16:36 |
|
Es MUSS aber das Kennzeichen dran sein was zu diesem Fahrzeug gehört.. sonst ist das auch strafbar.... gibbets 6 points unter anderem |
_________________ Eine Kante nach nem Bruch, nennt man auch Bruchkante |
|
|
|
C-T Experte
Dabei seit: 26.09.2008 Alter: 46
Beiträge: 605
Danke-Klicks: 2
Wohnort: D-56112 Lahnstein
Auto: 2 x Calibra 1 x 3Liter V6 + 1 x C20LET
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 16:45 |
|
Also Kurzzeitkennzeichen dran und Du bist auf der sicheren Seite.
Warum musst Du denn zweimal zum TÜV? Kannst du nicht erst alles fertig machen und dann komplett zum TÜV
Gruß
Pearl |
_________________ Ein Calibra ist wie n alter ausgelatschter Turnschuh! - Er paßt einfach!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen |
|
|
|
C-T Lehrling
Dabei seit: 09.04.2009
Beiträge: 4
Wohnort: D-41747 Viersen
Auto: Opel Calibra C25XE
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 16:56 |
|
Also ich kann aus meiner ehemaligen beruflichen Praxis nur folgendes dazu sagen. Ein liegengebliebenes zugelassenen Fahrzeug darf abgeschleppt werden, ein nicht zugelassenes Fahrzeug d eines nicht zugelassenen und versicherten Fahrzeuges (Verstoss gegen das PflichtVersG und die Aarf auf dem direkten Weg zum Schrottplatz abgeschleppt werden. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf geschleppt werden, wenn der Fahrzeugführer des ziehenden Fahrzeuges die Führerscheinklasse C früher 2 hat (Zug mit mehr als drei Achsen), der "lenker" des gezogenen Fahrzeuges braucht nicht einmal einen Führerschein, muss nur zum "Lenken" geeignet sein. Es muss aber eine Schleppgenehmigung des Straßenverkehrsamtes vorliegen!!! Liegt keine Schleppgenehmigung vor, ist das NUR eine Ordnungswidrigkeit aber keine Straftat. |
|
|
|
|
C-T Großmeister
Themenstarter
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 1765
Danke-Klicks: 12
Wohnort: D-58540 Meinerzhagen
Auto: Calibra Classic II X30XE
|
Geschrieben: 10.04.2009 - 17:46 |
|
Muss halt erst zum tüv alles eintragen lassen.........dann kann ich erst lackieren, kann ja sein das der tüv irgendwas bemängelt un ich muss noch was an der karosse machen. Dann musser zum lackierer und hohlraumversiegelt werden. Erst dnan kann ich den innenraum soweit einbauen das ich dafür auch tüv bekomme |
|
|
|
|
C-T Legende
Dabei seit: 15.10.2003
Beiträge: 5541
Wohnort: D-Berlin
Auto: Aktuell: BMW 530d E61 , Ehemals:Corsa B 1.4 16V ,Astra G Coupe, Cali Turbo und Cali 8V M57N2,X13DT,X14XE,Y22DTR , C20LET , C20NE Auszeichnungen: 2
|
Geschrieben: 11.04.2009 - 09:14 |
|
Du kannst ohne anmeldung zum TÜV und zur Zulaasungsstelle fahren.
ABER, du Musst ein kennzeichen haben, was schonmal auf dein Fahrzeug zugelassen war.
Also quasi das entwertete Kennzeichen musst Du anbringen.
Zusätzlich bruchst Du ne "Doppelkarte" bzw ne Versicherungsbestätigung von (d)einer versicherung.
Diese ist kostenlos und bekommste sogar per online. Haste somit schnell.
Denn dann bist Du im schadensfall versichert. |
_________________ Mfg Calibramero |
|
|
|
C-T Experte
Dabei seit: 01.06.2005
Beiträge: 781
Danke-Klicks: 3
Wohnort: D-93413 Cham
Auto: Opel Vectra C25XE
|
Geschrieben: 11.04.2009 - 10:52 |
|
also meines wissens ist es so, das man nur zur zulassung abgemeldet fahren darf, aber nur wenn das fahrzeug höchstens 18 monate stillgelegt war (also das Kennzeichen noch zum fahrzeug gehört!) und nur mit deckungskarte sowie vorheriger telefonischer absprache mit der zulassungsstelle, sonst könnte ja jeder jederzeit rumfahren und sagen ich fahr grad zur zulassungsstelle. zum tüv darf man nach meinem wissen nicht fahren, dafür gibts ja das offene zulassungsverfahren (zur zulassung fahren, deckungskarte abgeben, fahrzeugdaten werden schon erfasst, dann zum tüv HU&AU machen, und dann erst wieder zur zulassung).
ich bin mir aber auch nicht ganz sicher ob man überhaupt ohne zulassung fahren darf, ich würd mich auf jedenfall was das betrifft nicht drauf verlassen was hier (und damit schließe ich mich selbst mit ein!) gesagt wird. es kann nämlich immer sein das man sich täuscht, und dann hast ein problem. was ich nicht verstehe ist: wieso rufst du nicht einfach bei der zulassungsstelle an und fragst nach? die können es dir sicher sagen... |
|
|
|
|
C-T Großmeister
Themenstarter
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 1765
Danke-Klicks: 12
Wohnort: D-58540 Meinerzhagen
Auto: Calibra Classic II X30XE
|
Geschrieben: 11.04.2009 - 21:06 |
|
Ok danke schonmal für die tipps, hab jetzt einen kollegen mit anhänger gefunden, des wird wohl des sicherste sein |
|
|
|
|
C-T Lehrling
Dabei seit: 06.02.2008
Beiträge: 7
Auto: Calibra c20xe
|
Geschrieben: 12.04.2009 - 10:57 |
|
Hallo,
Man darf mit einem abgemeldeten Auto:
- Zu einer Prüfstelle fahren die im Landkreis liegt und an den Landkreis angrenzt. Auf dem dirktem Weg.
Dazu braucht man das alte Kennzeichen orginal ( Also nicht auf Pappe geschrieben oder dergleichen) Die Versicherungsnummer von der Versicherung, da es die doppel Karte ja nicht mehr gibt.
- Bei der Zulassungstelle gilt das gleiche Spiel. |
|
|
|
|
C-T Legende
Dabei seit: 15.10.2003
Beiträge: 5541
Wohnort: D-Berlin
Auto: Aktuell: BMW 530d E61 , Ehemals:Corsa B 1.4 16V ,Astra G Coupe, Cali Turbo und Cali 8V M57N2,X13DT,X14XE,Y22DTR , C20LET , C20NE Auszeichnungen: 2
|
Geschrieben: 13.04.2009 - 01:18 |
|
Swen1 hat folgendes geschrieben: | Hallo,
Man darf mit einem abgemeldeten Auto:
- Zu einer Prüfstelle fahren die im Landkreis liegt und an den Landkreis angrenzt. Auf dem dirktem Weg.
Dazu braucht man das alte Kennzeichen orginal ( Also nicht auf Pappe geschrieben oder dergleichen) Die Versicherungsnummer von der Versicherung, da es die doppel Karte ja nicht mehr gibt.
- Bei der Zulassungstelle gilt das gleiche Spiel. |
Genau so und nicht anders!!!!
Man darf zum TÜV und zur Zulassungsstelle.
Ich hatte im übrigen damals (vor ca 6 monaten) bei meinem TÜV und bei der Versicherung nachgefragt. |
_________________ Mfg Calibramero |
|
|
|
C-T Experte
Dabei seit: 01.06.2005
Beiträge: 781
Danke-Klicks: 3
Wohnort: D-93413 Cham
Auto: Opel Vectra C25XE
|
Geschrieben: 13.04.2009 - 06:09 |
|
so, habe mich jetzt schlau gemacht weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. fahrten ohne zulassung sind generell verboten nach "§3 notwendigkeit einer Zulassung" der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) die da besagt:
Zitat: |
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung
|
Zitat: |
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
|
wie ich schon sagte, dafür gibts das offene zulassungsverfahren bzw kurzzeitkennzeichen.
übrigens auch hier nachzulesen, Seite 2 Punkt 2 "Abmelden eines Fahrzeuges", es handelt sich dabei um ein offizielles schriftstück der zulassungsstelle münchen.
Zitat: |
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind damit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, außer die Heimfahrt innerhalb des Landkreises München und im direkt angrenzenden Bezirk.
|
das ist genau der grund wieso ich sagte bei der zulassungsstelle nachfragen, mir sagte nämlich meine zulassungsstelle erst vor 8 wochen das ich nicht ohne zulassung zum tüv fahren darf.
das ganze ist nicht zu verwechseln mit fahrten ohne betriebserlaubnis, dies ist nämlich erlaubt eben bis zur tüv-stelle im direkten zusammenhang mit erlangung einer neuen BE (aber ned ohne zulassung ). |
|
|
|
|
|