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CalibraFritz
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Beitrag: 749906 Geschrieben: 18.01.2019 - 12:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin,
Wollte mal meine erste Frage an dieser Stelle loswerden. Habe an meinem Calibra(C20NE) noch die Original Auspuffanlage in Kombi mit nem Lexmaul Sport ESD von 1993 . Wollte jetzt aber mal was richtiges draus machen mit Edelstahl ab KAT und nem Fächerkrümmer. Habe mich dazu schon mit meinem Dekra Mann des Vertrauens beraten lassen zwecks eintragen/ ABE..... Meine größte Sorge sind eigentlich meine alten Eintragungen von Anfang der 90er Jahre, das ich die unter Umständen einbüße sm-NONO.gif
Habe deshalb folgende Komponenten von Lexmaul gefunden die eintragungsfrei wären. ( Im Hinterkopf ist eben auch die Überlegung bei einer Kombination verschiedener Hersteller zb Krümmer von TA Technix und Anlage ab KAT von Fox- das dann eine DB Messung gemacht werden muss die auch mal schnell 300€ kostet. Alles in allem komme ich auch so nicht billiger und hab noch ein Haufen Theater bei der Dekra/TÜV.
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Beitrag: 749910 Geschrieben: 18.01.2019 - 14:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Und wo ist jetzt dein Problem? Der Krümmer behält seine ABE, egal ob du ne Lexmaul hinten dran hängst gruebeln.gif
Und welche Eintragung verlierst du dadurch wiejetzt1.gif

MfG

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stego
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Beitrag: 749913 Geschrieben: 18.01.2019 - 14:28 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

er hat vielleicht angst, das, wenner eine neue anlage verbaut die ursprüngliche aus den papieren rausgenommen wird...


da kann ich dich aber beruhigen - alles was in deinem fahrzeugschein drinsteht bleibt auch drin - die neue anlage wird dann zusätzlich mit hinten drangehängt - du kannst dann also zwischen den beiden anlagen hin- und herswitchen zbsp. wenn die eine durchgerostet ist oder so biggrin.gif

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Beitrag: 749914 Geschrieben: 18.01.2019 - 14:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@stego richtig genau das war meine Sorge bzw da in der Zulassung reichlich andere Eintragungen sind was Fahrwerk, Felgen etc angeht, das da irgendwelche Unstimmigkeiten mit heutigen Normen bei der Abnahme entstehen..... Deshalb wollte ich auf eine Eintragungsfreie Variante zurückgreifen....
Habt ihr Erfahrungen mit den Lexmaul Sportauspuffanlagen? Bzw würde es sich doch lohnen den Eintragungsaufwand zu betreiben weil eine andere besser ist?(Sound und Qualität)

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Beitrag: 749917 Geschrieben: 18.01.2019 - 16:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

stego hat folgendes geschrieben:
er hat vielleicht angst, das, wenner eine neue anlage verbaut die ursprüngliche aus den papieren rausgenommen wird...


da kann ich dich aber beruhigen - alles was in deinem fahrzeugschein drinsteht bleibt auch drin - die neue anlage wird dann zusätzlich mit hinten drangehängt - du kannst dann also zwischen den beiden anlagen hin- und herswitchen zbsp. wenn die eine durchgerostet ist oder so biggrin.gif


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Beitrag: 749918 Geschrieben: 18.01.2019 - 18:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zitat:
Im Hinterkopf ist eben auch die Überlegung bei einer Kombination verschiedener Hersteller zb Krümmer von TA Technix und Anlage ab KAT von Fox- das dann eine DB Messung gemacht werden muss die auch mal schnell 300€ kostet. Alles in allem komme ich auch so nicht billiger und hab noch ein Haufen Theater bei der Dekra/TÜV.

Kommt preislich fast hin.
Letzten Frühling hab ich auch Irmscherbrücke und Bastuck-Anlage eintragen lassen (Lexmaul-Fächer war schon vorher drin und auch eingetragen).
Zur Begutachtung der Teile und des ordnungsge. Einbaus kam da eine Messung der Motorgeräusche im Stand und eine Bremsmessung.
War an sich unproblematisch; hat aber schon 360,- gekostet, wenn ich mich recht erinnere.

Die RAM und der alte Auspuff wurden in diesem Zuge ausgetragen und erscheinen im neuen Schein nicht mehr.
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Beitrag: 749919 Geschrieben: 18.01.2019 - 18:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
stego hat folgendes geschrieben:
er hat vielleicht angst, das, wenner eine neue anlage verbaut die ursprüngliche aus den papieren rausgenommen wird...


da kann ich dich aber beruhigen - alles was in deinem fahrzeugschein drinsteht bleibt auch drin - die neue anlage wird dann zusätzlich mit hinten drangehängt - du kannst dann also zwischen den beiden anlagen hin- und herswitchen zbsp. wenn die eine durchgerostet ist oder so biggrin.gif


Das stimmt so nicht. Die meisten Prüfer gehen aber viel zu schlampig damit um!


kenne ich so auch nicht. natürlich bist du vom fach und weißt es definitiv besser ja.gif problematisch sind solche mehrfacheintragungen "gleicher" bauteile aber auch bei der prüfstelle nicht unbedingt. das wird erst interessant wenn du in ne polizeikontrolle kommst. die herren mit dem blaulicht verstehen dann meistens keinen spaß und wenn du nen hundertprozentigen dabei hast, ist die mängelkarte schon vorprogrammiert.

Zitat:
... in der Zulassung reichlich andere Eintragungen sind was Fahrwerk, Felgen etc angeht, das da irgendwelche Unstimmigkeiten mit heutigen Normen bei der Abnahme entstehen...


was haben fahrwerk und felgen denn bitte mit der abgasanlage zu tun wiejetzt1.gif ansaugbrücken und offene luftfilter würde ich nachvollziehen können gruebeln.gif

mfg

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stego
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Beitrag: 749920 Geschrieben: 18.01.2019 - 19:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
Das stimmt so nicht. Die meisten Prüfer gehen aber viel zu schlampig damit um!



klär mich mal bitte auf - ich kenne die aussage ja nur von meinem prüferlein, aber nicht die aktuelle gesetzeslage...


bisher hab ich bei allen änderungen immer dieses ominöse "auch gen. bauteil blabla, xy in kombination mit, usw... gehabt - bei mir wurde noch nie was "ausgetragen" - immer nur hinzugefügt - was ist nun richtig?

das einzige mal, wo bei mir was quasi "entfernt" wurde, war zu meinem vollgutachten am v6 allradler - dort waren aufgrund der ausfuhr des fahrzeuges nach italien vor 18 jahren und das "undokumentierte" wiedereinführen keine daten zum fahrzeug mehr vorhanden - ebenfalls keine papiere mehr - dort ist mein prüfer vom originalzustand ausgegangen (hat also alle änderungen seit der erstzulassung fallenlassen - das waren schon einige, wie mir die zulassungsstelle in rosenheim gemailt hat) - hat aber seither alle änderungen lediglich angefügt - 2 rad-reifen kombis - 2x lenkrad und diverses anderes noch...

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Beitrag: 749921 Geschrieben: 18.01.2019 - 19:37 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@sollddie2000 Fahrwerk und Felgen haben logischer Weise nix mit der Abgasanlage zu, richtig ja.gif
Mein Dekra Mann des Vertrauens erklärte mir aber das bei einer Abnahme von 2 verschiedenen Herstellern ( Zb. Krümmer Ta Technix - Abgasanlage Fox) und folgender DB Messung ein komplett Abnahme durchgeführt werden müsste.... wo dann auch ein Blick auf die restlichen Eintragungen geworfen wird. Beispiel dazu äußerte er mit Freigängigkeit der geänderten Abgasanlage und verbauten Fahrwerk.
Deshalb meine Sorge um die andern, alten Eintragungen

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Beitrag: 749922 Geschrieben: 18.01.2019 - 19:49 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

CalibraFritz hat folgendes geschrieben:
komplett Abnahme durchgeführt werden müsste.... wo dann auch ein Blick auf die restlichen Eintragungen geworfen wird. Beispiel dazu äußerte er mit Freigängigkeit der geänderten Abgasanlage und verbauten Fahrwerk.


ok, ich fahr nie zur dekra, aber sind die sich da sicher wiejetzt1.gif und wenn du quasi eine "weiße weste" hast, warum sollte dann mit der eintragung deines fahrwerks etwas passieren wiejetzt1.gif was hat das mit einer "freigängigkeit" des auspuffs zu tun? liegt er so tief das der unterboden die auspufftöpfe zerdrückt? cul.gif

mfg

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Beitrag: 749923 Geschrieben: 18.01.2019 - 20:10 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

stego hat folgendes geschrieben:
bisher hab ich bei allen änderungen immer dieses ominöse "auch gen. bauteil blabla, xy in kombination mit, usw... gehabt - bei mir wurde noch nie was "ausgetragen" - immer nur hinzugefügt - was ist nun richtig?

Das kenne ich nur von Rädern.
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Beitrag: 749924 Geschrieben: 18.01.2019 - 21:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@sollddie2000 nein soo tief liegt er nun auch wieder nicht. Gut es sei mal dahin gestellt was nun geprüft würde. Habe was Ein- u. Umtragungen angeht keine großen Erfahrungen... Da ich bisher mehr mit Wiederinbetriebnahmen und H- Abnahmen zu tun hatte.
Also alles in allem die Investition Wert?

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Beitrag: 749925 Geschrieben: 18.01.2019 - 22:46 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Änderungen die nicht mehr vorhanden sind müssen ausgetragen werden. Es ist bei der HU sogar ein erheblicher Mangel, wenn z.B. ein eingetragenes Fahrwerk nicht mehr drin ist. Selbst wenn wieder auf original umgebaut wurde. Eine der sehr wenigen Ausnahmen sind Rad-Reifen-Kombinationen. Davon dürfen auch mehrere Sätze eingetragen sein. Entweder mit Serienfahrwerk oder jeder Satz einzeln in Verbindung mit dem Sonderfahrwerk/-Lenkrad/Spurplatten.
Niemals dürfen zwei verschiedene Bauteile gleicher Art (Räder ausgenommen) eingetragen sein. Zum Beispiel zwei verschiedene Lenkräder, zwei Abgasanlagen oder Krümmer, Luftfilter, Fahrwerke oder Spoiler.
Es wird meist sehr lachs gehandhabt in der Praxis. Aber wenn es hart auf hart kommt, hat der Fahrzeughalter verloren.

Und wenn ihr euch mal Teilegutachten oder ähnliches anseht steht da fast immer drin, dass bei Tieferlegung die Bodenfreiheit u.A. der Abgasanlage zu beachten ist. Meist in einem Atemzug mit der AHK. Selbstverständlich hat das Fahrwerk einen Einfluss auf eine Zulässigkeit der Abgasanlage.

Des Weiteren kann man auch nicht problemlos Abgasanlagenteile unterschiedlicher Hersteller kombinieren. Wenn mich nicht alles täuscht haben die Fächerkrümmer von Lexmaul eine ABE in der drin steht, dass sie ausschließlich in Verbindung mit der Serienabgasanlage oder einer Lexmaulanlage gültig ist. Alles andere geht dann nur per Einzelabnahme.

Dass bei stegos Vollabnahme alles "Alte" ausgetragen wurde ist bei genauerer Betrachtung auch logisch. Es wird ja eine Einzelbetriebserlaubnis erstellt. Das heißt der aaS steht für alles gerade was da drin steht.Der wäre ja blöde, wenn er für Sachen unterschreibt, die er nie gesehen hat. Seien es auch nur Räder. Diese Einzelbetriebserlaubnis bewirkt auch, dass rein gar nichts mehr nach §19.3 eingetragen werden darf. Egal ob Teilegutachten oder ABE. Es muss alles vom aaS abgenommen werden.

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Beitrag: 749926 Geschrieben: 18.01.2019 - 23:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@OPRCali danke für deine Bestätigung ! Und um genau diese Sachen ging es die mir mein Dekra Mann gesagt hat.... Deshalb auch die Empfehlung von ihm( abgesehen davon das man bei Kombination mit Eintragung etc. fast genau so teuer kommt wie mit ABE) den Eintragungsfreien Weg zu wählen. Damit wäre, denke ich, diese Frage beantwortet.

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Beitrag: 749927 Geschrieben: 19.01.2019 - 01:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
... Des Weiteren kann man auch nicht problemlos Abgasanlagenteile unterschiedlicher Hersteller kombinieren. Wenn mich nicht alles täuscht haben die Fächerkrümmer von Lexmaul eine ABE in der drin steht, dass sie ausschließlich in Verbindung mit der Serienabgasanlage oder einer Lexmaulanlage gültig ist. Alles andere geht dann nur per Einzelabnahme.

Dazu muß man immer das Gutachten lesen. Teilweise steht zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen zB der Absatz:

"Der Austausch-Krümmer ist auch zulässig in Verbindung mit gegenüber der serienmäßigen Schalldämpferanlage bau- und funktionsgleichen Austauschschalldämpfern" (Teilegutachten Friedrich Krümmer)

Und als nächstes könnte in der ABE zum Endschalldämpfer stehen: ... Austauschschalldämpfer entspricht hinsichtlich Geräuschverhalten, Motorleistung und erziehlter Höchstgeschwindigkeit dem Serienbauteil. Und somit wäre der Punkt "bau- und funktionsgleich" erfüllt und es spricht nichts gegen die Kombionation von zB Friedrich Krümmer mit Fox Nachschalldämpfer. Zumal die Kombination per §19(3) eintragungsfähig ist.


OPRCali hat folgendes geschrieben:
Diese Einzelbetriebserlaubnis bewirkt auch, dass rein gar nichts mehr nach §19.3 eingetragen werden darf. Egal ob Teilegutachten oder ABE. Es muss alles vom aaS abgenommen werden.

Das wiederum sehe ich anders. Als Beispiel eine Wiederinbetriebnahme. Fahrzeug kommt aus Italien ohne Fahrzeugpapiere. Nun kann anhand der FIN, dem Typschild, Motortyp usw das Fahrzeug identifiziert werden wobei mindestens Hersteller und Typ bekannt ist. Die Ausführung zu ermitteln ist fast unmöglich und wird ausgenullt. Somit ergibt sich zB Hersteller- und Typschlüssel: 0039/870 00000 (ABE Nr. F 406)
Wenn ich nun ein Fahrwerk eintragen möchte und in dem Teilegutachten steht als Verwendungsbereich Calibra Turbo, Typ 870, ABE Nr. 406 dann habe ich alle Angaben die ich brauche und kann einfach per §19(3) die Änderungsabnahme machen, obwohl das Fahrzeug nach dem Reimport eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten hat.

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