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desini
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Beitrag: 741429 Geschrieben: 25.07.2017 - 13:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo.
Habe kein passenderes Unterforum für meine - dumme - Frage gefunden (Vers. ists ja nicht, Steuer auch nicht, HU auch nicht...)

Ich will mein neues Auto in eineinhalb Wochen abholen und habe heute - zum Glück - nochmal bei der Zulassungsstelle nachgefragt, was ich für die Überführungskennz. / 5 - Tages-Kennz. außer der EVB noch brauche. Falls sich wieder was geändert hat...
Und da sagt er: Fahrzeugschein und TÜV-Bescheinigung.
Ich sag: habe ich - noch - nicht, bekomme ich bei Übergabe.
Er sagt: brauchen Fahrgestellnr.
Ich sag: jo, hab ich, steht im Kaufvertrag.
Er sagt: sorry, geht nicht, brauchen Fahrzeugschein, Kopie reicht.

Also ich kann mich nicht erinnern, dass ich bei meinem letzten Autokauf vor ein paar Jahren eine Kopie von Schein und TüV brauchte...? Für die 5-Tages-Kennz. jedenfalls nicht.
Da hatte ich das Auto ja vorher gar nicht angeschaut, bzw. war schon wegen Entfernung MIT den Kennz. zum angucken hingefahren, damit ich das Auto bei Einigung gleich mitnehmen kann.

Hab ich Alzheimer und erinnere das nur nicht, oder ist das neu oder ist das Quatsch...?

Hab jetzt den Verkäufer gebeten, mir das irgendwie zukommen zu lassen. Abfotografieren und per mail oder per Fax oder guter alter Postweg, was auch immer...
War mir etwas unangenehm, weil das wusste ich echt nicht, sonst hätte ich das am Freitag alles schon fotografiert!

gruebeln.gif

Kann mich da jemand aufklären...?

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valmet
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Beitrag: 741430 Geschrieben: 25.07.2017 - 13:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja, es stimmt. Ist relativ neu. Der Wagen muss auch schon abgemeldet sein in dem Moment wo das Kennzeichen beantragt wird.
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Norvyn
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Beitrag: 741431 Geschrieben: 25.07.2017 - 13:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Der Sraßenverkehrsfutzi sagt die Wahrheit

Seit einigen Jahren ich glaub 2015 ist es wirklich so das man von dem Wagen den man überführen will die Papiere braucht.
Auch MUSS das Auto TÜV haben, sonst bekommst du die Kennzeichen auch nicht.
Ohne TÜV gibt es dann nur die Schilder wenn man unmittelbar zum nächsten TÜV fährt.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten.
Kennst du einen Händler, kannst du ihn Fragen ob er dir seine Händlerschilder leiht (eventuell auch gegen Geld).
Oder den Wagen auf nem Hänger holen.
Oder wenn du genau weißt das du den Wagen mitnimmst, kannst du den Verkäufer Fragen ob er dir die Papiere per Einschreiben zusendet sodass du ihn gleich anmelden kannst.
Somit ist der Wagen angemeldet und du brauchst nur hinfahren, Schilder dranklatschen und ab nach Hause biggrin.gif

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Helfen.

*MFG* Norvyn

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Meiner hat Superzündis verbaut, nach seiner Aussage, hält er locker mit bis 360KM/H.
Also mach ich mir erstmal keine Sorgen laecheln.gif
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desini
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Beitrag: 741432 Geschrieben: 25.07.2017 - 14:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Danke euch!
Habe gerade auch mal Google befragt, tatsächlich, 2015 stimmt (April).
Naja, immerhin reicht Kopie, oder "per whatsapp", wie der Zulassungsmann sagte...
Habe jetzt Fotos vom Verkäufer per mail bekommen, wo Fahrgestellnr. usw. gut zu erkennen ist.
Fehlt noch der TÜV-Bericht (vom April diesen Jahres, da hat er neu bekommen), den bekomme ich auch noch abfotografiert zugeschickt, der ist ja da.
Wenn ich alles dahabe, frage ich lieber nochmal nach, ob das so reicht (Schein ist nämlich in mehreren "Einzelfotos"). Nicht dass ich da dann den Freitag stehe und mein schönes neues Baby nicht holen kann.
Aber Fahrgestellnr. steht ja zum Abgleich auch nochmal im Kaufvertrag (gekauft und angezahlt isser ja), ich denke, das geht wohl so klar, dann...

Mann, wenn man nicht IMMER wieder jedes Mal alles nachfragt! mad.gif Ich dachte echt, ich habe an alles gedacht und habe nur einfach so zur Sicherheit heute nochmal tel. nachgefragt!
Da hätte ich ja schön blöd dagestanden...
Nen Händler habe ich nicht an der Hand, der mir Kennz. leihen könnte und einen Trailer schon gleich gar nicht mhh.gif
Aber da er TÜV ja gerade neu hat, Kaufvertrag schon unterschrieben ist usw., wird es ja klappen.

Wie ich gelesen habe kann man die 5-Tages-Kennz. seit der Neuregelung ja sogar auch da holen, wo der Wagen steht. Also nicht mehr am Wohnort, bzw. im Heimat-Landkreis, wie es ja vorher war.
Das wäre dann, wenn alle Stricke reißen, noch der Plan B... Wenn auch umständlicher, dann...

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Beitrag: 741434 Geschrieben: 25.07.2017 - 15:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi!
Kleiner Tipp am Rande, weil ichs vor kurzem gemacht hab: frag NICHT bei deiner Versicherung nach wg. der Kurzkennzeichen. Hab meine eVB ganz elegant für 35 Öcken bei ebay gekauft. Hat einwandfrei funktioniert ja.gif .
Bei meiner Haus - und Hofversicherung wärs doppelt so teuer gewesen.

Grüße, T

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Beitrag: 741436 Geschrieben: 25.07.2017 - 16:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Bei meiner Versicherung kostet das KZK nichts wenn man das Auto danach anmeldet!Also erstmal erkundigen!
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desini
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Beitrag: 741437 Geschrieben: 25.07.2017 - 16:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also da musste ich auch nie was "extra" bezahlen gruebeln.gif
Letztes Mal war es halt schon die EVB-Nummer, statt der guten alten Doppelkarte. Aber Anruf genügt, EVB gab es per sms. Doppelkarte kostete auch nix, bzw. wenn dann nur minimalen Obulus vielleicht, also irgendwas im paar Euro Bereich vielleicht.
Dieses Mal per mail bekommen, die EVB.
Berechnet wird da glaube ich nix, weil ich ja das neue Auto auch da - weiterhin - versichere und natürlich auch anmelde. EVB gilt auch 12 Monate.
Zumindest wäre mir ja aufgefallen, wenn das irgendwie extra kostet.
Einfach angerufen, gesagt ich brauche EVB zum Auto ummelden (ohne Erwähnung 5-Tages-KZ, weil dafür braucht man doch auch nur die EVB, versicherungsseitig, oder nicht...? Da werde ich ja schon wieder nervös... HAt sich da auch was geändert??)

Also ich finde gerade viel spannender, dass man eine EVB (also im Grunde ja einen Nachweis über eine bestehende KFZ-Versicherung) bei ebay kaufen kann...? erstaunt.gif
Da frage ich mich ja, wie das funktioniert... Da finden ja keine Unterschriften und keine offiziellen Verträge und nix statt.
Gibt es Versicherungen die das anbieten, also nur das KZK bei ihnen zu versichern?
Wobei, ich glaube zu Doppelkarten-Zeiten gab es irgendsowas auch, aber auch nur, wenn man bei der Vers. schon war, oder das Auto da hinterher versichert hat. Dann wurden die Kosten damals verrechnet, meine ich. Also dann musste man, bei Neu-Versicherung, das auch bez., wurde aber mit den ersten Beiträgen dann halt verrechnet.

Also echt schon interessant, was es so gibt...

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Beitrag: 741438 Geschrieben: 25.07.2017 - 16:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Für KZK brauchste ne spezielle EVB das musste bei der Versicherung angeben genauso wie Saison.
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Beitrag: 741441 Geschrieben: 25.07.2017 - 17:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Vectra-AV6 hat folgendes geschrieben:
Für KZK brauchste ne spezielle EVB das musste bei der Versicherung angeben genauso wie Saison.


Ohja! Die 5 Tages EVB Nummern sind andere als die normalen, da sitzt man dann auf der Zulassung und kriegt trotz EVB keine 5 Tages Schilder, ruf da nochmal an.

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Beitrag: 741444 Geschrieben: 25.07.2017 - 19:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich hab letzte Woche erst 5 tages Kennzeichen angemeldet für mein neues winterauto, ohne Tüv. Brauchte Perso. Farzeugschein und die EVB nr. für 5 tageskenzeichen. Ohne direkte Anmeldung bei der Versicherung hätte ich 77€ Bezahlen müssen, mit Anmeldung wirds verechnet mit den Beiträgen. Mann bekommt einen richtigen Fahrzeugschein für die 5 Tage mit einen hinweis auf der rückseite, was man damit machen darf und was nicht. Dor steht: Beschränkung nach §16a(1)FZV Bis zur erfolgreich durchgefürten Haubtuntersuchung/Sicherheitsprüfung dürfen nur Fahrten zur nächtgelegenen Untersuchunsstelle innerhalb des Gebietes Der Stadt Bochum (so wars bei mir) sowie die rückfahrt durchgefürht werden. Zur beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung Festgestellten Mängel darf die nächtgelegende geeignete Einrichtung im Zusassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk angefahren werden.
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Beitrag: 741453 Geschrieben: 26.07.2017 - 14:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mist

mad.gif

Dann muss ich da nochmal anrufen. Ich erinnere gar nicht, dass ich da letztes Mal quasi 2 EVBs brauchte (1x KZK und 1x Anmelden/Ummelden)

Danke für eure Tipps, das wäre ja nun schon wieder in die Bux gegangen!

Du liebe Güte, nun habe ich ja nicht das erste neue Auto, aber nach paar Jahren ist es, als käme man komplett neu rein erstaunt.gif

Habe auch gelesen, man darf mit den 5-Tages-Kz jetzt nur noch vom Abholort des Fahrzeugs bis direkt zum Zielort und fertig aus. Weitere Fahrten sind verboten.
Wenn man dann mal noch eine kurze "Probefahrt" macht, am nächsten Tag oder so, natürlich innerhalb der 5 Tage, gibt das dann schon richtig Ärger oder was hat das für Konsequenzen...? Vers. gilt 5 Tage, aber gibt's dann gleich Punkte oder sowas...? Oder ist das halt nur eine Ordnungswidrigkeit und gut, mit Geldstr. und so?

EDIT: vielen Dank für eure Hinweise, gerade Vers. angerufen, stimmt, braucht eine extra EVB!!
Da hätte ich ja trotz allem doch noch blöd aus der Wäsche geschaut, nächste Woche...

Mann, paar Jahre und es ist, als meldet man das erste Mal im Leben ein Auto um/an gruebeln.gif

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Beitrag: 741456 Geschrieben: 26.07.2017 - 18:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn die Haubtuntersuchung bestanden ist, darf man ganz normal mit rumfahrn. Man muß nur den Prüfbericht mitführen.5 Tage ist der Wagen versichert.
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Beitrag: 741462 Geschrieben: 26.07.2017 - 21:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hm, also gerade das mit dem "rumfahren" darf man wohl nicht...
Habe bißchen gegoogelt und da war eine Seite, mit so "Fallbeispielen" und z.B. eine Fahrt zum Einkaufen (außer auf dem Weg der Überführung) mit aufgelistet. Und die erfüllte dann den Tatbestand von Fahren ohne Zulassung (weil weder Probefahrt noch Überführung) und krasserweise sogar Steuerhinterziehung! sm-NONO.gif
Genauso auch z.B. Fahrt zur Arbeit.
Und Probefahrten müssen, wie ich gelesen habe, wohl auch in Kaufabsicht stattfinden. Also nach dem Kauf selbst rumfahren kriegste wohl nicht erklärt, sozusagen.... mhh.gif
Also das fand ich schon beunruhigend, da war von 3 Punkten die Rede, auf einigen Seiten. Und plus Strafe noch Steuern zahlen, fürs Auto.

Ich dachte ja auch immer, wenn Auto TÜV hat, dann kann man da 5 Tage ganz normal mit fahren. Aber das scheint nicht, oder zumindest seit 2015 nicht mehr so zu sein... Ist ja versichert, hat die Kennzeichen... Aber offenbar ist das nicht so. Oder nicht mehr, jedenfalls...
Z.B. hier steht da einiges zu:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2014/kurzzeitkennzeichen-owis-und-straftaten
(hoffe der Link ist erlaubt...?) Da steht auch das Beispiel mit der Einkaufsfahrt.
Also das ist mir glaube ich etwas riskant. Wollte ihn am WE dann ja schon ein bißchen fahren, aber ich glaube, das lasse ich lieber aus :/

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Beitrag: 741463 Geschrieben: 26.07.2017 - 21:46 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Fahr damit einfach rum, du bist dann eben auf einer Probefahrt um ein Motorproblem weiter einzugrenzen.

Die haben das 5-Tages-Kennzeichen schon mit dem TÜV-Zwang kastriert, da können die einem das nicht noch nehmen in den gerade mal 5 Tagen auch mal etwas rumzufahren.

Ich leihe mir seit der bescheuerten Umstellung immer rote Händlernummern, da muss man nur mal freundlich fragen und etwas für die Kaffeekasse geben, dann klappt das oftmals.
Da kann man logischerweise ohne HU rumfahren und wenn man die Schilder nicht gerade hinter die Scheibe klemmt, wird man meist in Ruhe gelassen.

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Beitrag: 741469 Geschrieben: 27.07.2017 - 09:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tja, solange ich dann damit nur fahre und nicht irgendwo anhalte oder ihn irgendwo abstelle, bekommt man das vielleicht mit einer Probefahrt ja erklärt...
Ich las auch, dass die Beweisführung da wohl schwierig ist (zu beweisen, dass es KEINE Probefahrt ist). Also solange ich beim Angehalten werden dann gleich von Probefahrt spreche und ihn nicht irgendwo parke, dabei, mag das vielleicht ja gutgehen...

Na mal schauen... Bißchen eingeschüchtert bin ich ja schon, durch diese strengen neuen Regelungen und mögliche Kosten (eben auch Steuern dann, wer weiß, ob das beim Anmelden dann überhaupt wenigstens verrechnet wird gruebeln.gif )

Aber falls womöglich am WE dann noch schönes Wetter ist werde ich einer kleinen Ausfahrt vermutlich nicht widerstehen können brille.gif

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