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Cali2464
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Beitrag: 742548 Geschrieben: 30.09.2017 - 09:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo, ich hatte keine Zeit den Cali für den TÜV fertig zu machen( wegen langer Krankheit und anschließender Reha). Nun stand er auf dem Hof (öffentliches Gelände) und jemand rief die Polizei an.Bekam dann eine Mängelkarte mit dem Hinweiß: HU abgelaufen 07/17, das noch ein Bußgeld folgt und Mängelbeseitigung bis 06.10.2017. Nun würde ich gerne wissen, ob ich mit dem Cali überhaupt noch fahren darf wegen der Mängelkarte.
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Vasi
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Beitrag: 742549 Geschrieben: 30.09.2017 - 09:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi, generel darf man ohne Tüv nicht fahren, Ich glaub man bekommt erst nach 8 Monaten einen Punkt. Die fahrt zum Tüv wird die Polizei nichts dagegen haben.
MfG Vasi
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Calibra459
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Beitrag: 742550 Geschrieben: 30.09.2017 - 10:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Geh damit einfach mal zur Polizei und Schilder denen die Situation.
Gibt sicher wichtigeres als einem parkenden Auto noch eine frische HU zu gönnen, wenn man eh nicht fährt.

War wieder mal eine tolle Petze unterwegs.

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Vinni
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Beitrag: 742551 Geschrieben: 30.09.2017 - 14:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo..............


Hab mal nachgeschaut,2-4 Monate überzogen kosten 15 Euro,4-8 Monate kosten 25 Euro
und nach 8 Monaten wird es sehr teuer plus einen Punkt.
Generell ist es,meine ich,nicht verboten so zufahren,natürlich würde ich jetzt nicht jeden Tag
so durch die Gegend fahren oder gar in den Urlaub.Wenn nix grösseres an dem Calibra sein sollte
was du abschätzen kannst,dann fahre doch so wie er ist zum TÜV oder Dekra und gucke was passiert.
Du musst etwa 20% mehr an Gebühr so oder so rechnen,und wenn er drüber geht ist eh alles gut
und wenn du Mängel hast,dann hast du ihn aber einen Monat "legal" auf der Strasse.Natürlich mit Nachweis.
Ich hoffe ich liege so richtig.
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OPRCali
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Beitrag: 742552 Geschrieben: 30.09.2017 - 15:27 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ein Bußgeld gibt es da schonmal gar nicht. Nicht bei 2 Monaten.

Selbstverständlich darfst du fahren. Wie sollst du sonst zur HU kommen? Sieh zu, dass du schnell zur HU fährst und da bekommst du dann auch die Mängelkarte abgestempelt. Die gibst du dann bei der angegebenen Stelle ab und alles ist gut. Aber nur wegen einer abgelaufenen HU untersagt dir niemand die Weiterfahrt.
Aber mal so nebenbei: In was für einem Land leben wir, wenn jemand krank ist und irgendein *piep* nix Besseres zu tun hat, als ihn anzuscheißen, weil die HU 2 Monate abgelaufen ist? Bei mir kommen ständig Leute, die wesentlich weiter überzogen haben!

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Vinni
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Beitrag: 742553 Geschrieben: 30.09.2017 - 15:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo......

Bussgeldkatalog:Ab zwei bis vier Monate:15 Euro.
Okay.......Also 2 Monate frei und ab dem dritten Monat dann........

Ja.............ist ein tolles Land......weil es ja auch nx wichtigeres gibt als sowas
anzuzeigen.............. mad2.gif
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hefaistos
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Beitrag: 742606 Geschrieben: 03.10.2017 - 16:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hahaha - das geht dann bei uns in der CH noch viel schneller!
Nach einem halben Tag hättest die Bullen schon aufm Hals, wenn da ersichtlich wäre, dass die HU abgelaufen ist.
Sieht man aber bei uns nicht biggrin.gif
Aber wenn ein Auto länger als nen Tag aufm öffentlichen Platz steht, dann gehts aber richtig fix!
Da könnt Ihr Euch noch alle "von" und "Blaublütig" nennen.

Die Schweiz ist ein richtiger Polizeistaat in dem es von Gesetzten nur so wimmelt.

Was denkt Ihr, warum die Schweizer Karren allgemein in so einem guten Zustand sind? Weil Du sofort Probleme kriegst, sollte nur das kleinste Detail nicht der Gesetzgebung entsprechen.

Mann - Ihr habt es noch gut. OK - Euer Wechselschild ist ein Witz psycho.gif hammer.gif

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Cali2464
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Beitrag: 742642 Geschrieben: 06.10.2017 - 09:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo,Danke für eure Tips. Habe den Cali abgemeldet, die Kennzeichen reservieren lassen und Ihn bei meiner Mutter in die Garage gestellt,da es doch etwas zu viel Arbeit gewesen wäre Ihn in der kurzen Zeit ( 1 Woche) Tüv-fertig zu machen.( Bremsleitungen korridiert,Riss am Hosenrohrflansch,etwas Ölverlust linke Seite und kleine Roststellen an Radlauf und Schweller( aber noch nicht durch). Will Ihn natürlich in Ordnung bringen und dann wieder anmelden. Man sagte mir bei der Zulassungsstelle, das dann nicht mehr alles eingetragen wird wie in dem alten FZ-Schein.( Hatte 2 Seiten,weil alles eingetragen war,außer dem Wiechers-Ü-Bügel)).Kann ich den dann als 2 Sitzer umschreiben lassen beim anmelden?. Weil ich den Ü-Bügel mit Kreuz dann wieder einbauen und vom Tüv eine Einzelabnahme machen lassen will.
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Beitrag: 742643 Geschrieben: 06.10.2017 - 10:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie ist das gemeint mit dem "nicht mehr alles eingetragen wird"?

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Beitrag: 742644 Geschrieben: 06.10.2017 - 14:03 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

In dem alten FZ-Schein ist der Rieger-Umbau,das Imrscher-Sportfahrwerk, ESD und die Felgen(217/40/15 Borbet) eingetragen.Die gute Frau der Zulassungsstelle sagte mir dann, das im neuen FZ-Schein dann nur noch die Serienausstattung drin steht. Habe aber ne Kopie von den beiden FZ-Scheinen und die Einzelannahmen vom TÜV.
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Beitrag: 742645 Geschrieben: 06.10.2017 - 14:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Und warum meint die gute Frau, dass die Eintragungen da nicht mehr reingeschrieben würden??
Haben die da schon mal was von Bestandschutz gehört?
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Beitrag: 742648 Geschrieben: 07.10.2017 - 06:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Würde ich drauf bestehen, mir wurde auch noch nie was beim Ummelden rausgeschmissen.

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Beitrag: 742650 Geschrieben: 07.10.2017 - 11:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Die spinnt wohl? Verlange nach ihrem Chef und klär das mit dem! Die haben da keine Eintragungen wegzulassen.

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Beitrag: 744447 Geschrieben: 31.01.2018 - 14:17 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ist schon erstaunlich, wie unwissend manche Mitarbeiter der Zulassungstellen sind. Alle Teile, die keine ABE haben und somit nach 19.3 oder gar 21 müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Das steht sogar in den Gutachten drin, entweder unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit Änderung der Fahrzeugpapiere.
Was teilweise nicht mehr übernommen werden brauch, sind verschiedene , serienmässige Reifengrößen/Felgen.
In den neueren Papieren steht dann meist nur noch eine Reifengröße drin, während in den alten Papieren ja sehr oft mehrere Größen drin waren.
Da muss die Polizei bei einer Kontrolle dir dann nachweisen, das es sich nicht um eine serienmässige Größe handelt.
Es reicht aber auch meist bei Zweifel der Beamten, die Bedienungsanleitung vorzuzeigen, denn dort stehen alle vom Werk freigegebenen Größen drin.

Mir wollten sie mal erzählen, ein normales KFZ Kennzeichen muss 520mm lang sein, was auch Blödsinn ist. Aber gut, wenn man vorbereitet ist.
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