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Norvyn
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Beitrag: 741470 Geschrieben: 27.07.2017 - 10:30 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn du den Wagen bei dir hast, kannst du sicherlich ein zwei Probefahrten machen.
Da spricht nichts dagegen. Man muss dann nur etwas Flunkern wenn man tatsächlich angehalten wird.
Man checkt die Bremse, weil man was gehört hat bei der Überführung.
Er verlor bei der Überführung etwas Wasser und checkt ob man nach einem Schlauchwechsel das Problem gelöst hat (ACHTUNG einen Schlauch putzen biggrin.gif )
Man hat ein Klappern bemerkt unterm Auto, hat alle Verschraubungen am Auspuff nachgezogen und testet ob das Klappern weg ist.
Etc.

Nur sollte die "Probefahrt" keine 100 Kilometer weit weg vom Wohnort sein biggrin.gif

Doch ich persönlich wurde noch nie von der Rennleitung angehalten mit den 5 Tages Kennzeichen!

*MFG* Norvyn

_________________
Fahre niemals schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.
Meiner hat Superzündis verbaut, nach seiner Aussage, hält er locker mit bis 360KM/H.
Also mach ich mir erstmal keine Sorgen laecheln.gif
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Beitrag: 741471 Geschrieben: 27.07.2017 - 10:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Is wie immer im Leben: solange nix passiert....

Hab bei meinen KZK ganz offen auf der Zulassungsstelle gefragt und danach nen Polizeibeamten. In etwa war der Tenor gleich: wer will denn wie beweisen, dass ICH als Besitzer gerade keine Probefahrt mache? Da muss einer viel Langeweile haben, wenn er sich mit dieser Beweisführung beschäftigen will. Gehen wir mal davon aus, dass unsere Beamten deutlich Wichtigeres um die Ohren haben.

Hintergrund: ich wollte meinen TT verhökern. Hab den komplett durchrepariert inkl. neuen Turbo, etc, wollte ihn aber nicht regelrecht zulassen, da noch kein Käufer feststeht.
Also 5 Tage KZK. Wieviele Probefahrten ich machen muss, um festzustellen, ob alles ok ist, bleibt ja wohl mir überlassen, ne.
Wenn ich beruflich und privat stark eingespannt bin, dann muss so eine Probefahrt eben auch mal morgens zur Arbeit stattfinden (mit dem Risiko, dass ich nicht ankomme). Und wenn ich auf der Rückfahrt noch mal eben bei Edeka oder sonstwo mit ranfahre, dann ist das so. Ich kann natürlich im Sinne des Umweltschutzes erst nach Hause fahren und dann das andere Auto in den Kaltlauf und die Kurzstrecke zwingen hammer.gif . Da würd ich dann auch freundlich diskutieren bis Punkt X und den Rest meiner Rechtschutz überlassen.

Hab genug geschwafelt. Am Ende muss jeder selbst entscheiden zwinkern.gif .

Grüße, T

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Beitrag: 741476 Geschrieben: 27.07.2017 - 11:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also die Idee mit dem Wasserverbrauch finde ich schon mal sehr cool brilld.gif
Da würde ich dann, falls es denn so kommt, meinen unschuldigsten Frauenblick aufsetzen und erklären, dass ich ihn gestern geholt und zuhause mal alles geguckt habe und Wasser fehlte.
Und dass ein Bekannter (Mechi) mir sagte, ich solle mal so 100 - 200 km fahren und schauen, wie es dann aussieht ja.gif (wobei das ja nur mäßig aussagekräftig wäre, aber auch nicht von der Hand zu weisen, finde ich)
Und dass halt VOR dem Anmelden, um das Auto ggfls. noch zurückgeben zu können.
Da kann ich dann vielleicht wenigstens, mit diesem "Plan" eine kleinere Fahrt rechtfertigen. (und wenn Wetter schön werden sollte, MÖCHTE ich das neue Baby ja schon gern ausfahren).

Allerdings zur Arbeit oder zum Einkaufen werde ich def. nicht fahren, weil diese Beispiele waren in dem Link von mir genau als Beispiele aufgegriffen worden... Also beides ist definitiv nicht als Probefahrt anzusehen, stand da und stellt Strafbestand Fahren ohne Zulassung und Steuerhinterziehung dar.
Das ist mir zu riskant, das ist es mir dann doch nicht wert.
Ich las irgendwo sogar, dass Halten zum Einkaufen auf dem Weg der Überführung sogar als "Versorgung" ok ist, aber eben NICHT woanders. Also das scheint da schon recht klare Definitionen zu geben, wie mir scheint. Echt Wahnsinn sm-NONO.gif

Und mit Probefahrt habe ich auch irgendwo was mit "Kaufabsicht" gelesen, aber von Kaufabsicht steht nichts direkt im Gesetzestext, daher ist das wohl Auslegungssache dann... Und da ist eben wirklich die Sache mit der Beweisbarkeit, wie ich gelesen habe...
Wenn man also nicht irgendwas tut (oder sagt), was gleich den Zweck "Probefahrt" direkt unglaubwürdig macht, wird das vermutlich echt schwer, das zu beweisen.
Hatte bei meiner kurzen Suche dazu einen Fall gelesen, wo jemand angehalten wurde und direkt freimütig sagte, dass er nur kurz seine Schwester besuchen wollte, mit dem neuen Auto. Der hatte gleich Strafe und Steuernachzahlung und volles Programm...

Ich werden jedenfalls einfach die Fahrerei nicht übertreiben und eben nirgends länger parken. Wenn ich dann gleich, falls ich denn angehalten werde, mit der Wasser-Geschichte komme, wird es wohl kein Theater geben...

Was für ein Unsinn, das alles... Dass da viel Schindluder mit getrieben wurde und es verschärft wurde (speziell mit TÜV und eben auch direkte Zuordnung eines Fahrzeugs) kann ich ja wirklich nachvollziehen, aber da muss die Bürokratie ja gleich mal wieder alles so richtig verkomplizieren...

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