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Beitrag: 651172 Geschrieben: 20.06.2012 - 23:53 Antworten mit Zitat Back to top

Pat36 hat folgendes geschrieben:
Ich habe vor drei Wochen eins machen lassen waren 170,00€ aber normal kostet es weniger nur der war noch nicht gelistet wenn sie gelistet sind kostet es 106,00€ Z.B golf1 oder opel GT oder Ford Capri die sind schon gelistet .
Hoffe ich konnte weiter helfen...


Wo gelistet?

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Beitrag: 651182 Geschrieben: 21.06.2012 - 06:35 Antworten mit Zitat Back to top

Grundsätzlich muß man unterscheiden was versichert werden soll und wie es versichert werden soll.

Im Normalfall ist der Wiederbeschaffungswert versichert (Haftpflicht und Kasko). Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. anteiliger MwSt.) zu bemessen.


Anders sieht es bei Oldtimern aus. Dort geht es in der Regel um den Marktwert. Hierbei handelt es sich um Sondertarife, die völlig unabhängig von den bekannten Typklassen kalkuliert werden.
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.

Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen.


Als dritten Punkt muß der Wiederherstellungswert genannt werden. Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den ein Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Aufbaukosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert).

Die sicht- oder belegbaren Investitionen des Aufbaus oder Restaurationen ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen.

Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

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Achilles84
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Beitrag: 651241 Geschrieben: 21.06.2012 - 14:44 Antworten mit Zitat Back to top

nebu hat folgendes geschrieben:
Ne bei deiner Kiste wäre das wohl eher ein Totalschaden.


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Beitrag: 651245 Geschrieben: 21.06.2012 - 16:23 Antworten mit Zitat Back to top

Achilles84 hat folgendes geschrieben:
nebu hat folgendes geschrieben:
Ne bei deiner Kiste wäre das wohl eher ein Totalschaden.


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immerhin wissen wir nun dass bei jeder Karre aus diesem Forum bei nem Unfall meistens Game Over sein wird, da nüttz auch kein GUtachten viel effi.gif
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