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Beitrag: 543030 Geschrieben: 05.08.2010 - 13:35 Antworten mit Zitat Back to top

Ein guter Freund von mir hat seinen NE auf den X25XE umgerüstet. Nun hat er einen Steuerbescheid bekommen und zahlt (bei D3) nun 135€ cul.gif . Ich musste auch zweimal lesen, bis ich begriff....die haben zwar die D3-Norm berücksichtigt aber den Hubraum von 2 Litern zur Bemessung beibehalten. Hmmm...sollte man die Leute vom Finanzamt auf ihren Fehler hinweisen? Nicht, dass der Freund irgendwann mal was wegen Steuerhinterziehung am Hals hat und kann gar nix dafür wiejetzt1.gif

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Beitrag: 543031 Geschrieben: 05.08.2010 - 13:38 Antworten mit Zitat Back to top

Ich sags mal so: Wegen 35€ im Jahr würde ich das Risiko nicht eingehen...aber ich denke wenn er nen neuen Steuerbescheid bekommen hat und der neue Motor vor diesem Bescheid eingetragen wurde, dann kann er ja nix dafür. Evtl. hat auch die Zulassungsstelle die Abänderung nicht ans Finanzamt weitergegeben...oder die Bearbeitung dauert noch.

Wie lange ist denn die Umrüstung her bzw wann wurde der Motor in den Schein eingetragen?

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Beitrag: 543039 Geschrieben: 05.08.2010 - 13:58 Antworten mit Zitat Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
Wie lange ist denn die Umrüstung her bzw wann wurde der Motor in den Schein eingetragen?


vor allem: wurde der motor so eingetragen, das ersichtlich ist, das es sich um einen mit mehr hubraum handelt? ansonsten einfach mal beim finanzamt anfragen, die müssten doch ne antwort parat haben warum die das getan haben biggrin.gif

mfg

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Beitrag: 543040 Geschrieben: 05.08.2010 - 13:59 Antworten mit Zitat Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
...aber ich denke wenn er nen neuen Steuerbescheid bekommen hat und der neue Motor vor diesem Bescheid eingetragen wurde, dann kann er ja nix dafür. Evtl. hat auch die Zulassungsstelle die Abänderung nicht ans Finanzamt weitergegeben...


Der neue Motor wurde eingetragen, dann ging es ab zum Kraftverkehrsamt und die Fahrzeugpapiere wurden berichtigt (neuer Schein/ neuer Brief). Die Zulassungsstelle MUSS das Finanzamt informiert haben, denn es ist genau aufgeschlüsselt, ab wann die neue Abgasnorm zum Tragen kommt: mit Zeitpunkt der techn. Begutachtung ja.gif .

Bis Tag X (alter Motor, Euro2): €7,36 / 100cm³
ab Tag Y (neuer Motor, D3): €6,75 / 100cm³
Denen scheint ein Fehler unterlaufen zu sein, fraglich bleibt, ob man für deren Fehler mal zur Rechenschaft gezogen werden kann...

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Beitrag: 543041 Geschrieben: 05.08.2010 - 14:01 Antworten mit Zitat Back to top

Eigentlich nicht...is die Frage, ob es jemals raus kommt wenn man nun nix sagt. Ich würd mich wohl doof stellen und sagen "Ich habe es weitergegeben, mehr kann ich nicht tun"...

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Beitrag: 543045 Geschrieben: 05.08.2010 - 14:15 Antworten mit Zitat Back to top

tburnz hat folgendes geschrieben:
Denen scheint ein Fehler unterlaufen zu sein, fraglich bleibt, ob man für deren Fehler mal zur Rechenschaft gezogen werden kann...

@sollddie: wer fragt, kriegt auch Antworten - und weckt schlafende Hunde biggrin.gif


ist mir schon klar. zum oberen satz fällt mir nur ein: wenn man sich selbst mit wissen "noch tiefer in die sche**e" reitet, dann würd ich aber sehr wohl was sagen. mir ist nicht bekannt, inwieweit "steuerfahnder" umgebaute autos auf dem zettel stehen haben, jedoch könnte ich mir vorstellen, das evtl. mal der eine oder andere, stichprobenartig oder zufällig, kontrolliert wird.

mfg

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Beitrag: 543046 Geschrieben: 05.08.2010 - 14:16 Antworten mit Zitat Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
Ich würd mich wohl doof stellen...


Eben...die sind doch die Spezialisten- der hörige Bürger zahlt doch einfach nur, was man von ihm verlangt.
Dem Fahrzeughalter selber isses gar nicht aufgefallen, nur mir kam es spanisch vor- welcher Normalo prüft solche Bescheide schon auf Richtigkeit?

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Beitrag: 543131 Geschrieben: 05.08.2010 - 19:53 Antworten mit Zitat Back to top

die Sind zwar die Spezialisten, aber Die könne die Steuern die Sie falsch berechnet haben nachvordern (ich glaube bis zu 10 Jahre), ob eine Strafe fällig ist, weis ich nicht...

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Beitrag: 543146 Geschrieben: 05.08.2010 - 21:07 Antworten mit Zitat Back to top

Hallo.

Ich hatte mal vor einigen schon Jahren Dokumentation von Opel bekommen,
dass ich meinen damaligen X20XEV von E2 auf D3 umstufen durfte.
Auf der Bescheinigung steht Schlüsselnummer:
922 -> für X20XEV
und
904 -> für X25XE

Weil er vorher keine von der 2 Nummern eingetragen gehabt hat, haben die in Zulassungsstelle halt die erste Nr. von der Bescheinigung eingetragen, also die 922 von X20XEV, weil sie keine Ahnung hatten und so weiter ans FA geschickt.
Ist nur komisch, weil der "gute Freund" hat von dem neuen Motor gewiss was vorlegen müssen.

Steuerbescheid ist aber noch nicht alles.
Er hat bestimmt auch was bei seiner Versicherung melden und ändern müssen, denn jetzt hat er ja anderen Motor und andere Schlüsselnummer. Dadurch gilt auch anderer Tarif. Oder ist die alte Schlüsselnummer geblieben?
Sollte mal zu einem Versicherungsanspruch kommen und Jemand merkt, dass da etwas mit dem Motor nicht stimmt, dann ist der Salat perfekt.
Ich persönlich würde das also aufklären, bevor andere was aufdecken sollten. prost.gif

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Gruß Markus

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Beitrag: 543163 Geschrieben: 05.08.2010 - 22:05 Antworten mit Zitat Back to top

Caliskus hat folgendes geschrieben:
Ist nur komisch, weil der "gute Freund" hat von dem neuen Motor gewiss was vorlegen müssen.

Steuerbescheid ist aber noch nicht alles.
Er hat bestimmt auch was bei seiner Versicherung melden und ändern müssen, denn jetzt hat er ja anderen Motor und andere Schlüsselnummer. Dadurch gilt auch anderer Tarif. Oder ist die alte Schlüsselnummer geblieben?
Sollte mal zu einem Versicherungsanspruch kommen und Jemand merkt, dass da etwas mit dem Motor nicht stimmt, dann ist der Salat perfekt.
Ich persönlich würde das also aufklären, bevor andere was aufdecken sollten. prost.gif


So, ich hab noch mal Rücksprache gehalten:
Der Zulassungsstelle wurde das Tüvgutachten vorgelegt, aus dem zweifelsfrei die Umbaumaßnahmen inkl. neuer Motorisierung hervorgeht und genau so wurde auch der Fzg.-Schein ausgefertigt, indem schwarz auf weiß steht:
P.1 (Hubraum) 2498 cm³
weiterhin: m. Motor X25XE, Antrieb, Bremsanlage d. Opel Calibra TSN: 904
Die Typschlüsselnummer nach 2.2 bleibt i.d.R. die alte (hier 844), manch eine Versicherung ist aber so kulant und berechnet die Beiträge nach der des Spenders (904 bzw 947). Dann wird der Cali in der Versicherung sogar günstiger ja.gif . Natürlich wurde die Versicherung unverzüglich telefonisch und 24h Stunden später schriftlich informiert und bekam eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins, sollte selbstverständlich sein ja.gif .

Grüße, T

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Beitrag: 543195 Geschrieben: 06.08.2010 - 06:48 Antworten mit Zitat Back to top

So... mein letzter Eintrag, bevor ich gleich in Urlaub fahre...

Wurde die Schlüßelnummer "oben" in den Papieren geändert, oder die änderung nur "unten" bei den ganzen Eintragungen vermerkt? Das kann nämlich eine entscheidende Rolle spielen^^

Wie auch immer: ich würde das Finanzamt darauf aufmerksam machen (am besten schriftlich und NACHWEISBAR). Wenn die dann den Bescheid ändern hat dein Freund wenigstens das gute Gefühl aufrichtig zu sein. Ändern die den Bescheid nicht, dann ist er eigentlich fein raus, denn er hat ja seine "Pflicht" getan, und das Finanzamt auf den offensichtlichen Fehler hingewiesen und kann zumindest keinen Ärger bekommen...
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