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  Calibra: Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht
Veröffentlicht vom Webmaster am 19.11.05 um 16:04 Uhr
Thema Alles zu und für Calibra-Team.de  
Alles zu und für Calibra-Team.de Matze sponsort die News und schreibt "Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht

»Rechtliche Grundlage / Bußgeld«

Geplant ist, dass der Bundesrat am 16. Dezember unter anderem die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt. Für die Reifenbranche wichtig ist die Neufassung des Wortlautes des Paragraphen 2, Absatz 3a StVO, der um folgende Sätze ergänzt werden soll: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage (...).«
Verabschiedet der Bundesrat die StVO-Novelle, tritt sie mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
Bis dahin gilt nach Paragraph 1 der StVO: Wer den Straßenverkehr auf Grund falscher Bereifung blockiert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

»Versicherung«

Versicherungen und Verbände wie der Bund der Versicherten (BdV) weisen ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrer mit falscher Bereifung schon heute ihren Versicherungsschutz riskieren. So müsse die Vollkaskoversicherung nicht zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Und grob fahrlässig handelt nach Angaben des BdV, wer ohne Winterreifen fährt, obwohl er weiß, dass sein Fahrzeug auf Grund der Witterung dadurch nicht verkehrssicher sei.
Und Versicherer wie die HUK-Coburg weisen auf Folgendes hin: Wer einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, sollte ihm nachgewiesen werden, dass falsche oder abgefahrene Reifen die Ursache dafür waren. Und wird ein falsch bereiftes Auto ohne Schuld des Fahrers in einen Unfall verwickelt, trägt er dennoch eine Mitschuld und muss mit haftungsrechtlichen Nachteilen rechnen. Zudem wird ... "

  Internet: Calibra.cc - Der Vorhang hebt sich, die Bühne belebt sich
Veröffentlicht vom Webmaster am 16.03.05 um 20:08 Uhr
Thema alles rund ums Internet  
alles rund ums Internet Matze sponsort die News und schreibt "Calibra.cc - "Der Vorhang hebt sich, die Bühne belebt sich"

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"Der Vorhang hebt sich, die Bühne belebt sich"

Hallo Leute!

Heute ist es soweit, wir präsentieren Euch das neue Forum Calibra.CC !

Es sind jetzt fast zwei Monate vergangen seit dem grossen Knall von C.de und es war speziell am Anfang für uns alle eine harte Zeit.

Was war passiert, warum und wie sollte es weitergehen?
Konnte es überhaupt weitergehen?

Wir, also die Leute die Ihr unter "Team" kennt, sind auch heute noch von Eurer Solidarität damals und der massiven Unterstützung beeindruckt und wir möchten Euch auf diesem Weg wirklich noch einmal für Eure Geduld und Motivation danken. Danke!

Aber wie das Leben nun mal spielt sind auch wir nicht die Leute die sich mit blossen Erkenntnissen zufriedengeben. Und eine Hand wäscht die andere, deshalb sehen wir dieses Forum als Tauschgeschäft!

Dieses Forum als Dank für Eure grosse Anteilnahme.

Manche(r) mag vielleicht heute etwas ernüchtert sein wenn er das neue Calibra.CC betritt. Manche Dinge fehlen noch, andere funktionieren noch nicht wie wir uns das ALLE wünschen...
Die ersten Wochen waren eben erfüllt von reinen rechtlichen Abklärungen ob wir die Datenbank benutzen dürfen, wer hat das Urheberrecht und wem gehören die Beiträge?
Diese ganzen Fragen mussten erst beantwortet werden bevor wir daran denken konnten wieder einen Neustart zu wagen.

Deswegen ...  "

  Opel: Erschlichenes Prüfsiegel - verunsicherte Verbraucher
Veröffentlicht vom Webmaster am 26.02.05 um 00:12 Uhr
Thema alles rund ums Internet  
alles rund ums Internet Matze sponsort die News und schreibt "
Nicht zulässige LED-Heckleuchten zum Nachrüsten im Markt - Handel und Verbraucher werden hinter's Licht geführt


Lippstadt, im Januar 2005.

Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung. Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf - zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).

Diese LED-Heckleuchte zum Nachrüsten ist illegal, weil die LEDs einzeln austauschbar sind.

Diese LED-Heckleuchte zum Nachrüsten ist illegal, weil die LEDseinzeln austauschbar sind.

Schwingungstest nicht bestanden: ein Abschatter hat sich gelöst.

Schwingungstest nicht bestanden: ein Abschatter hat sich gelöst.

 


Wie kann so etwas geschehen?
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.
Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet - aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.

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RIP Erhard Schnell


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