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  Portal Calibra-Team: Fahrzeugregistrierung / Editionliste
Veröffentlicht vom Webmaster am 12.04.07 um 14:02 Uhr
Thema Alles zu und für Calibra-Team.de  
Alles zu und für Calibra-Team.de
Nach gemeinsamer Entwicklungsarbeit mit dem Users MSl1 kann ich Euch freudig mitteilen, dass wir die datenbankgestützte Version der
fertig haben! Das aktuelle Release vom 11.04.07 bietet Euch auch eine EDIT-Funktion an, falls ihr euren Eintrag ändern oder löschen wollt.

Zur Entstehung: Es gab ja vor kurzem den Thread Calibra Bestand und Editionen. Leider war die Pflege viel zu aufwendig und es schrie nach einer komfortablen Lösung. Gemeinsam haben wir nun eine in Calibra-Team.de integrierte Liste und ein einfaches Erfassungsformular für Euch erstellt.

Auch alle ,die sich bereits im Fahrgestellnummern-Thread beteiligt haben, bitte unbedingt in die neue Liste eintragen. Danke!
Zur Bedienung: Ihr könnt in der Liste auf die Spaltennamen klicken (z.b. FIN, Motor, EZ, Farbe) und es wird entsprechend ab- oder aufsteigend sortiert.

Zum eintragen: Ihr findet links in der Navigation von Calibra-Team.de den Bereich "Calibra-Registrierung" unter dem Menüpunkt SPECIAL!

Hinweis: Die Auswertung können zudem nur registrierte und eingeloggte User sehen. Somit ist ein Schutz vor Spam- und Suchmaschinen in Bezug auf Verbreitung durch "spidern" der Daten absolut unterbunden!  Die eingetragenen Daten dürfen unter keinen Umständen ausserhalb von Calibra-Team.de weitergegeben werden / kopiert werden. Die Daten werden zentral nur bei Calibra-Team.de zum Zwecke dieser Übersicht gespeichert und ausschließlich nur für die Calibra-Registrierung genutzt. 

Nachtrag Oktober 2007:

Ich b i t t e alle, die ihre(n) Calibra(s) in der Calibra-Registrierung eingetragen haben, ihre eigenen Daten zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Beim Überarbeiten der scripte und der Daten für die bebilderte Version habe ich ein paar ungewöhnliche FINs (W0L0000T9X..., W0L0000R9... u.s.w.) und andere Sachen gefunden. Einfach über den [Edit]-Link aufrufen und los gehts, falls etwas falsch sein sollte.
Wer seine FIN nicht vollständig "hergeben" möchte, warum auch immer, sollte wenigstens bis zum Produktionsort die Teil-FIN eingeben. Ein "W0L0000" macht doch keinen Sinn.
Also bitte wenigstens so: W0L000085M1* oder noch besser so: W0L000085M101*.

Seit 11.10.07 ist es möglich auch das hochgeladene Bild zu ändern. 

Falls ihr also ein anderes oder neues oder besseres Bild hochladen möchtet, braucht ihr nur auf die [Edit] Funktion zu gehen und den lokalen Ort der neuen Datei anzugeben. Damit wird das alte Bild entfernt und das neue Bild hochgeladen und bereitgestellt.
Bitte NUR JPEG Dateien hochladen. Im script wird das geprüft und es wird NUR dieser Dateityp akzeptiert.
Und bitte nochmal die Erinnerung für die Sonder-FINs. Bitte nochmal in den Fz.-Schein schauen und ggf. die richtige FIN eintragen. DANKE

Es grüßen

Mario (MSl1) und Matze (Matze)


  Calibra: Neuregelung der Kfz-Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Veröffentlicht vom Webmaster am 24.04.06 um 23:11 Uhr
Thema Alles zu und für Calibra-Team.de  
Alles zu und für Calibra-Team.de

Neuregelung der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und

Abgasuntersuchung (AU)  „TÜV"

41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts

Entgegen vielfach verbreiteter Falschmeldungen und Halbwahrheiten hier der Sachstand zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

1. Hauptuntersuchung (HU) bei Autos

Bei Kraftfahrzeugen, die ab 01.04.2006 erstmals zugelassen werden, müssen bei der ersten HU ab 2009 die elektronischen Systeme wie z.B. ESP, ABS und Airbags durch die Prüforganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. mitgeprüft werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die HU und die AU zusammen gefasst, d.h. die AU wird Bestandteil der HU und es wird dann nur noch eine Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen geben.

2. Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK)

Ab dem 01.04.2006 werden bei Krafträdern mit mindestens 50 Kubikzentimeter Hubraum, einer Höchstgeschwindigkeit oberhalb 45 km/h einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads die vor dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurden, auch die Abgaswerte überprüft. Es gibt allerdings keine eigene Prüfplakette.

Außerdem ist eine „subjektive Geräuschprüfung" vorgeschrieben. Bestehen nach der subjektiven Geräuschbeurteilung im Rahmen einer Fahrprobe Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit (weil bsplw. eigenhändig die Auspuffanlage verändert wurde und der Auspuff zu laut ist), wird als Ergänzungsmessung eine Standgeräuschmessung durchgeführt.

3. Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge

Gasantriebsfahrzeuge müssen ab 01.04.2006 einer Dichtigkeitsüberprüfung (Gasanlagenprüfung, GAP) unterzogen werden, bevor sie zur HU zugelassen werden. Diese darf nur von besonders geschulten Sachverständigen durchgeführt werden. Quelle: ADAC, TÜV Hessen

Hinweis:

Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist

Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:

• Zwei bis vier Monate: € 15,-

• Vier bis acht Monate: € 25,-

• Mehr als 8 Monate: € 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg

Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:

• Zwei bis acht Monate: € 15,-

• Mehr als acht Monate: € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg


  Calibra: Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht
Veröffentlicht vom Webmaster am 19.11.05 um 16:04 Uhr
Thema Alles zu und für Calibra-Team.de  
Alles zu und für Calibra-Team.de Matze sponsort die News und schreibt "Aktuelle Information zur Winterreifenpflicht

»Rechtliche Grundlage / Bußgeld«

Geplant ist, dass der Bundesrat am 16. Dezember unter anderem die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt. Für die Reifenbranche wichtig ist die Neufassung des Wortlautes des Paragraphen 2, Absatz 3a StVO, der um folgende Sätze ergänzt werden soll: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage (...).«
Verabschiedet der Bundesrat die StVO-Novelle, tritt sie mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
Bis dahin gilt nach Paragraph 1 der StVO: Wer den Straßenverkehr auf Grund falscher Bereifung blockiert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

»Versicherung«

Versicherungen und Verbände wie der Bund der Versicherten (BdV) weisen ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrer mit falscher Bereifung schon heute ihren Versicherungsschutz riskieren. So müsse die Vollkaskoversicherung nicht zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Und grob fahrlässig handelt nach Angaben des BdV, wer ohne Winterreifen fährt, obwohl er weiß, dass sein Fahrzeug auf Grund der Witterung dadurch nicht verkehrssicher sei.
Und Versicherer wie die HUK-Coburg weisen auf Folgendes hin: Wer einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, sollte ihm nachgewiesen werden, dass falsche oder abgefahrene Reifen die Ursache dafür waren. Und wird ein falsch bereiftes Auto ohne Schuld des Fahrers in einen Unfall verwickelt, trägt er dennoch eine Mitschuld und muss mit haftungsrechtlichen Nachteilen rechnen. Zudem wird ... "

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  Ruhe in Frieden
RIP Erhard Schnell


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