Autor | Nachricht |
C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629
Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 13.01.2004 - 22:52 |
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eins is fackt! : der alte brauch wird nicht geknickt bei regen wird im sahl getanzt ...
spass bei seite nich erlaubt und basta wenn de so n teil haben willst werden se dir sagen dann kannste dir gern eins in die wohnung stellen aber im auto hat es nix verlohren da würde ja jeder mit nos rumfahren und wenn der freundliche fragt antworten : ach die die is nur zum angucken da die mach ich nie an...
tommy |
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C-T Kenner
Themenstarter
Dabei seit: 09.01.2004
Beiträge: 109
Wohnort: D-61200 Friedberg HEssen Wetterau
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Geschrieben: 13.01.2004 - 23:32 |
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ne bei nos ist es anderster , ein bekannter hat ein nos system in seinem toyota supra mk3 , vorrausetzung war das er die flasche als gefahrengut absichert und nachweist weil es sich bei nos um betäubungsmittel handelt , laut dem prüfer , das die flasche dicht ist und ein gutachten von der firma vorliegt für die funktionalität der anlage , da ist der aufwand für ein radarwarner schon geringer , somal ich ehrlich gesagt glaube das der polizist bei der kontrolle nicht das auto oder den fahrer durchsucht , außerdem wenn die jungs nach hasch oder was anderem suchen haben die nicht das bedürfnis dich wegen dem radarwarner am ar.. zu kriegen , jedenfalls bei mir in FFm city der fall |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
Wohnort: D-Berlin-Hellersdorf 12629
Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 13.01.2004 - 23:38 |
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das is wie als würdeste was haben was nich eingetragen is.. glaub mir mal da musste mal an die richtigen geraten am besten die in weißem mantel die dann auch ne lampe dabei haben und so...... lustig ist es nich gerad wirklich...ehr zum
tommy... |
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C-T Experte
Dabei seit: 13.02.2003
Beiträge: 567
Wohnort: D-NRW
Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 14.01.2004 - 02:04 |
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Dann zeige mir mal bitte jemand den Paragraphen der so ausgelegt werden kann das das blanke mitführen verboten ist?
Man darf sich sogar mit einem Schild an den Rand stellen wenn drauf steht ich bin für Radarfallen,um andere vorher zu warnen!Dabei gefährdet man sogar den Verkehr durch Ablenkung!
Aber die Cops räumen dann das Feld!
Weil sie selbst da sehr schwer etwas machen können!
Nur wegen Behinderung der Polizeibehörde!
Was jedoch fast nie zieht,weil das Grundgesetzt der Meinungsfreiheit und der allg. bewegungsfreiheit vorher packt!Also war es das mit Vollstreckung!
Und bei meinem Radarwarner störe ich niemanden,ausser vielleicht Vater Staat in seiner dekadenten Abzocke! |
_________________ Mfg Marlon
Mein Silverstoneblueblitz bei TuningMV
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