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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra/Insignia X20XEV/A16LET Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 26.07.2016 - 09:28 |
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Hallo Leute,
ich hätte eine rechtliche Frage zum Thema Auto verkaufen.
Ein Bekannter von mir hat vor ca. einem Monat seinen 36 Jahre alten Bus von privat zu privat verkauft. Der Verkäufer war sichtlich zufrieden mit dem Wagen und kannte sich sehr gut mit der Technik aus.
Zusätzlich muss ich erwähnen, dass ich alle Reparaturen erledigt habe um den Bus auf einen technisch einwandfreien Zustand zu bekommen.
Gestern allerdings kamen vom Verkäufer massive Anschuldigungen da angeblich Sicherheitsrelevante Baugruppen (Achse, Bremse, …) falsch zusammengebaut oder teilweise nicht angezogen waren. Ebenso die Elektrik ist angeblich totaler Pfusch und nichts funktioniert. Nebenbei droht er quasi mit Anwalt…
Verkauft wurde das Fahrzeug natürlich mit frisch gemachter Überprüfung nach §57a und war somit frei von schweren Mängeln. Ich kann ebenso mit reinem Gewissen behaupten, dass keine derartigen Mängel vorhanden waren, es funktionierte alles wie es soll.
Was könnte da auf Verkäufer und mich als „Mechaniker“ (ich bin nur Hobbyschrauber) zukommen? |
_________________ lg Martin
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C-T Großmeister
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Auto: Opel Calibra 2.0i C20NE Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 26.07.2016 - 09:35 |
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In Deutschland sieht es so weit ich mich zuletzt informiert hatte so aus: schon in der Verkaufsanzeige muss der Ausschluss der Gewährleistung angegeben werden (nix mit eu-Recht oder so Palaver, einfach so)
Dies muss natürlich auch im schriftlichen Kaufvertrag festgehalten werden (die entsprechenden Vorlagen von AS24/mobile/ADAC haben das naturlich schon drin)
Ich denke der macht wie üblich dicke Luft und will nur den Preis drücken, leider derzeit regelmäßige Praxis. |
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C-T Experte
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Geschrieben: 26.07.2016 - 09:44 |
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In Österreich ist das ganze ähnlich.
Auf dem Kaufvertrag vom ÖAMTC steht eindeutig "...die Haftung für Mängel ist ausgeschlossen."
Also kommt sowas öfter vor? Bin sehr enttäuscht von solchen Leuten. |
_________________ lg Martin
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 26.07.2016 - 10:39 |
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Leider inzwischen bereits öfter mitbekommen und auch erlebt, wenn auch noch nicht in Oldtimer-kreisen...
Da verkauft man nen alten Mercedes, sagt Getriebe macht Probleme, Tacho geht nicht, etc etc, vor Ort ist alles klar und ok und man kriegt 350€ dafür. 30 Minuten später Anruf "hörstdu, Tascho geht nicht und fährt nischts zurück, gibst du mir wieder bisschen Geld." |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 26.07.2016 - 12:17 |
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Ich würde auf die frische §57a Untersuchung verweisen, wenn die vom neuen Besitzer angezeigte Mängel vorhanden wären, dann wären diese bei der Untersuchung auch aufgefallen. |
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C-T Meister
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Geschrieben: 26.07.2016 - 12:56 |
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"... gekauft wie gesehen, Bastlerfahrzeug...keine Garantie etc. ..."
muss echt immer drauf stehen. Als ich meinen letzten Cali verkauft habe hat der Mensch den Wagen 3 Stunden begutachtet und was weiß ich. Hab echt alles gesagt was ich wusste und trotzdem kam eine Woche nach verkauf son Anruf; von wegen eh da ist ja Rost am Unterboden etc. etc. |
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Geschrieben: 26.07.2016 - 13:53 |
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Hy,
wenn das Ding neu TÜV hat, und du einen ADAC oder in dem Fall ÖTAMC Kaufvertrag hast, der das Ding als Privatkauf wie gesehen, bzw. wie oben beschrieben ausweist, dann wünsche Ihm viel Spaß beim gang zum Anwalt und informiere Ihn (bzw. dein Bekannter soll das machen), dass er natürlich auch deine Anwaltskosten tragen wird.
Primär hast Du erst mal gar nix damit zu tun und bist, sofern die HU nach deiner Reparatur erfolgreich absolviert wurde erst mal aus dem Schneider.
Sollte ein Gang zum Anwalt notwendig werden, diesen unbedingt auf die offensichtliche Fachkenntnis des Käufers hinweisen.
Da würd ich mir jetzt keine alzugroßen Sorgen machen, klar ist es immer Ärger, aber in der ´Regel ist heut jeder rechtschutzversichert, da geht's dich ja erstmal gar nix an... |
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C-T Experte
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Geschrieben: 26.07.2016 - 15:32 |
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Erstmal danke für eure Antworten und Meinungen dazu. Hört sich für mich mal so an als wenn da nix rauskommen kann...
black-cali hat folgendes geschrieben: |
Sollte ein Gang zum Anwalt notwendig werden, diesen unbedingt auf die offensichtliche Fachkenntnis des Käufers hinweisen. |
Er hat sogar bei der Besichtigung erwähnt er sei Mechaniker oder zumindest mal gewesen. Zudem hatte er die Möglichkeit mithilfe einer Hebebühne genauer zu Begutachten, was er jedoch nicht wollte.
Habe meinem Bekannten geraten ihn zu ignorieren und vorerst nur die Versicherung/Anwalt zu informieren ohne eine Handlung zu setzen. |
_________________ lg Martin
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 27.07.2016 - 12:36 |
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Nach meiner Ansicht alles gut für euch.
Solange Ihr keine Rostlöcher mit Bauschaum verschlossen habt, oder so...
soll ihm dein Bekannter sagen:
Kollege, ich bin Privatmann, rechtsschutzversichert, ich wünsch Dir viel Spaß beim Anwalt. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 27.07.2016 - 20:09 |
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Geschrieben: 28.07.2016 - 09:31 |
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ceramicx hat folgendes geschrieben: |
Solange keine gravierenden Mängel arglistig verschwiegen wurden kann der dir gar nichts. |
Verschwiegen wurde natürlich nichts! Jedoch ist bei einem derart altem Auto davon auszugehen, dass es irgendwo ein verstecktes Rostloch oder einen nicht sofort sichtbaren leichten Mangel gibt.
Das war ihm bei der Besichtigung auch bewusst da er nach seinen Angaben bereits mehrere ähnliche Fahrzeuge hatte.
Für mich einfach unfassbar diese Art von Menschen |
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