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Marley1975
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Beitrag: 726123 Geschrieben: 02.09.2015 - 00:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hi alle zusammen, brauche etwas hilfe, will meinen Calibra Turbo umschlüsseln auf euro2, geht das noch, und was rauche ich dafür ?

ein herzliches danke schön im vorraus zwinkern.gif zwinkern.gif zwinkern.gif laecheln.gif laecheln.gif laecheln.gif
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da Steffen
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Beitrag: 726127 Geschrieben: 02.09.2015 - 08:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tach,
Ich habe meinen c20xe letztes Jahr umgerüstet.
Benötigt wir zb. Mini Kat (gibts bei eBay für ca.60€)
Die dazugehörigen Papiere.
Die Bestätigung vom TÜV das das Teil auch ordnungsgemäß eingebaut ist.
Und dann kannste zur Zulassungsstelle fahren und das umschlüssellassen.
Das ging bis jetzt eigentlich immer ohne Probleme.
Grus da Steffen
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LastEdition808
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Beitrag: 726128 Geschrieben: 02.09.2015 - 08:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Schau doch einfach bei HJS nach:

http://www.hjs.com/aftermarket/produkte/katalysatoren.html

Dabei wird ein anderer Kat verbaut, abgenommen und entsprechend die "bessere" E2 eingetragen.

Wobei der Calibra eher Oldtimer wird, als es sich lohnt umzurüsten ...
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Achilles84
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Beitrag: 726129 Geschrieben: 02.09.2015 - 09:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

LastEdition808 hat folgendes geschrieben:
Schau doch einfach bei HJS nach:

http://www.hjs.com/aftermarket/produkte/katalysatoren.html

Dabei wird ein anderer Kat verbaut, abgenommen und entsprechend die "bessere" E2 eingetragen.

Wobei der Calibra eher Oldtimer wird, als es sich lohnt umzurüsten ...


Die HJS Kats werden eigentlich nicht mehr eingetragen. Somit ist eine Umschlüsselung auf Euro 2 nicht möglich. Hin und wieder klappt das trotzdem, wenn man gute Beziehungen zum TÜV Prüfer hat.

Bis der Calibra Oldtimer wird, hat sich so ein Minikat schon 10x amortisiert. Das Ding kostet knapp 60 Euro, für den Turbo ggf. etwas mehr, da der Durchmesser ja größer ist.
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Wurfen82
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Beitrag: 726131 Geschrieben: 02.09.2015 - 11:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich habe den hier, bei dem steht der LET auch im Gutachten (Rohrdurchmesser wählt man bei der Bestellung aus - ohne Mehrkosten):
http://www.ebay.de/itm/Mini-Kat-Umrustung-Euro2-Opel-Calibra-A-Frontera-/390167570175?hash=item5ad7cca6ff (Werbung)
Der wird hinter dem Hauptkat montiert.
Einbaubestätigung kann alternativ auch die AU-Werkstatt ausfüllen.

Es empfiehlt sich aber den Minikat trotz Schellen einzuschweißen.

Edit:
Dieser Minikat hat eine ABE - kein Gutachten zwinkern.gif


Zuletzt bearbeitet von Wurfen82 am 02.09.2015 - 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag: 726134 Geschrieben: 02.09.2015 - 14:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Was bedeutet "eigentlich" nicht mehr eingetragen? Ist das HJS-Gutachten ungültig oder weshalb sollte das so nicht mehr funktionieren?

Der Minikat ist doch eine zusätzlicher Filter, welcher im HJS System bereits integriert ist ...
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sollddie2000
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Beitrag: 726135 Geschrieben: 02.09.2015 - 14:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

LastEdition808 hat folgendes geschrieben:
Was bedeutet "eigentlich" nicht mehr eingetragen? Ist das HJS-Gutachten ungültig oder weshalb sollte das so nicht mehr funktionieren?


das gutachten wurde tatsächlich eingezogen und für ungültig erklärt. genaueres können dir OPRCali und Sheriff Donnerknall hier aus dem forum sagen ja.gif

mfg

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Beitrag: 726140 Geschrieben: 02.09.2015 - 15:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Genau. Der HJS-Kat für den LET wird mit einem Teilegutachten ausgeliefert.
Damit kann der Kat eingetragen werden ABER die Abgasschlüsselnummer wird nicht mehr geändert.
Ergo ist das Ding dann nutzlos. sm-bang.gif

De facto braucht man für den LET zwingend einen KLR oder Kat mit ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis).
Denn nur bei ABEs darf die Abgasschlüsselnummer noch geändert werden. ja.gif

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Beitrag: 726146 Geschrieben: 02.09.2015 - 16:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Der TÜV Prüfer hatte mir beim HJS D3 Kat seinerzeit erzählt, dass die früher Teilegutachten für eine Umschlüsselung nehmen durften, nach einer Reform aber nicht mehr anerkannt werden dürfen für die Umschlüsselung.

Da das Teil gut 500 € kostet, lohnt sich das jetzt nicht mehr.

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Beitrag: 726149 Geschrieben: 02.09.2015 - 16:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

So ist es. Mit dem HJS Kat konnte früher schadstoffarm D3 erreicht werden (nur noch 125 € Steuer im Jahr). Die D3 von früher noch bekommen haben, dürfen es weiter behalten (z. Bsp. ich biggrin.gif ).
Aber wer den HJS jetzt noch einbaut, kriegt das D3 nicht mehr. Schon seit einigen Jahren nicht mehr.

Steuerlich lohnt es jetzt also nicht mehr, den HJS noch zu kaufen. Vielleicht bringt's leistungstechnisch ein klein wenig, da der HJS ein 200 Zeller ist, statt 400 Zellen im Ori-KAT.

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Gruß Christian

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Beitrag: 726151 Geschrieben: 02.09.2015 - 19:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wer aber in seinem Calibra schon die D3 Norm hat, und dann auf LET umbauen will, würde dann theoretisch auf Euro1 zurückgestuft werden. Das geht aber nur bis Erstzulassung 30.09.1996. Wer einen jüngeren Calibra fährt muß eine bessere Abgasnorm erfüllen, zB D3. So nun kann man sich den HJS Kat holen, den eintragen lassen und man behält seine D3 Norm. Weil das Fahrzeug schon vorher die D3 Norm hatte. Bei dieser Variante würde sich der HJS Kat vieleicht lohnen.

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Beitrag: 726155 Geschrieben: 02.09.2015 - 23:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Wer aber in seinem Calibra schon die D3 Norm hat, und dann auf LET umbauen will, würde dann theoretisch auf Euro1 zurückgestuft werden. Das geht aber nur bis Erstzulassung 30.09.1996. Wer einen jüngeren Calibra fährt muß eine bessere Abgasnorm erfüllen, zB D3. So nun kann man sich den HJS Kat holen, den eintragen lassen und man behält seine D3 Norm. Weil das Fahrzeug schon vorher die D3 Norm hatte. Bei dieser Variante würde sich der HJS Kat vieleicht lohnen.


Hi,

versteh ich net ganz. sm-NONO.gif

Der 30.09.1996 is klar. Ab da zwingend D3 oder besser. ja.gif
Deswegen eignen sich Karossen mit EZ bis dahin für LET oder XE-Umbauten (auch geräuschmäßig). top.gif

Aber wie meinst Du das mit dem Beispiel eines Cali mit EZ 01.10.1996 oder später?? sm-question.gif
Die Calis hatten doch von Werk ab nie D3 sondern maximal S-ARM EURO2, G:92/97 (=0426). sm-bang.gif
Die D3-Norm erhielten die Calis erst mit der separaten Unbedenklichkeitsbescheinigung von Opel. (beim X20XEV und X25XE)

Also den Fall den Du hier beschreibst ist sehr selten (wenig Calis die nach Okt. 1996 in Verkehr kamen) und auch nicht sauber, da die Opel-Bescheinigung für Erfüllen der D3 auch nur für den Serienzustand gültig ist. Also alles in allem auch hier keine korrekte Legalisierung des HJS-Kats beim LET möglich.

Grund ist folgender: HJS hat einfach Geld gespart. Ein Teilegutachten ist in seiner Erstellung deutlich günstiger als eine ABE. Anscheinend hat HJS damals keinen großen Markt bei den LETs gesehen oder nicht mit einer Gesetzesanpassung gerechnet.

Blöde Sache. Aber die meisten LET-Fahrer haben doch eh ein Saisonkennzeichen. Da wirkt sich Euro1 glücklicherweise net so negativ aus.

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Beitrag: 726156 Geschrieben: 03.09.2015 - 00:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

War von mir jetzt kein konkretes Beispiel, nur der Versuch den Sachverhalt für außenstehende einfacher zu erklären.


Aber gehen wir mal wirklich davon aus, es gibt nun jemanden, der einen XEV mit EZ ab 01.10.1996 besitzt. Diese Person hat den Calibra so gekauft, in den Fahrzeugpapieren steht unter 14.1: 0430 also Schadstoffarm D3.

Nun soll in diese Karosse der LET. Als erstes müßte man dem Besitzer sagen ... geht nicht weil mit EZ ab dem 01.10.1996 die Abgasnorm 0426 oder besser nötig ist und der LET ab Werk diese nicht erfüllt. Der Besitzer hätte also pech gehabt.

Zweite Variante wäre die Verbesserung der Abgasnorm durch Kaltlaufregler oder Minikat. zB der Minikat von Tenneco, Typ KA 304 mit der KBA Nummer 17008. Dort steht der LET mit in der Verwendungsliste. Die ausgewiesene Abgasnorm laut ABE nach der Umrüstung wäre die 0425, oder falls das Geräuschverhalten vor der Umrüstung nach 92/97/EWG bestätigt wurde, sogar die 0426. Ich bin mir grad nicht 100%ig sicher ob der LET die Geräuschvorschriften erfüllt und somit die 0426 erhalten würde, aber gehen wir kurz davon aus das dies nicht der Fall ist, dann hat der LET mit Minikat nur die 0425 -> also in diesem Beispiel wäre die Eintragung wieder nicht möglich. Der Besitzer hätte also pech gehabt.

Als dritte Variante kommt nun der HJS Kat zum tragen. Dort wird laut dem Teilegutachten von HJS, nach der Umrüstung, die Abgasnorm 0430 bescheinigt. Somit wären die Auflagen zur Abgasnorm, bezogen auf die Erstzulassung, erfüllt und eine Eintragung des LET in dem Calibra möglich. Große Freude für den Besitzer.


Und genau für so ein Beispiel ist der HJS Kat die einzigste Möglichkeit den LET eingetragen zu bekommen, und der HJS Kat in meinen Augen nicht nutzlos.

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Beitrag: 726160 Geschrieben: 03.09.2015 - 08:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Aber gehen wir mal wirklich davon aus, es gibt nun jemanden, der einen XEV mit EZ ab 01.10.1996 besitzt. Diese Person hat den Calibra so gekauft, in den Fahrzeugpapieren steht unter 14.1: 0430 also Schadstoffarm D3.

Nun soll in diese Karosse der LET. Als erstes müßte man dem Besitzer sagen ... geht nicht weil mit EZ ab dem 01.10.1996 die Abgasnorm 0426 oder besser nötig ist und der LET ab Werk diese nicht erfüllt. Der Besitzer hätte also pech gehabt.


Naja net ganz. Der LET erfüllt mit dem vorletzten Nachtrag der FahrzeugABE die 0421 (S-ARM E2, G:92/97 EWG). Folglich kann der LET abgasmäßig in eine Karosse gepflanzt werden die EZ bis 31.12.1996 hat. Geräuschmäßig bleibt der 01.10.1996. Also hast Du indirekt Recht. Der Besitzer hat Pech gehabt. ja.gif

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Zweite Variante wäre die Verbesserung der Abgasnorm durch Kaltlaufregler oder Minikat. zB der Minikat von Tenneco, Typ KA 304 mit der KBA Nummer 17008. Dort steht der LET mit in der Verwendungsliste. Die ausgewiesene Abgasnorm laut ABE nach der Umrüstung wäre die 0425, oder falls das Geräuschverhalten vor der Umrüstung nach 92/97/EWG bestätigt wurde, sogar die 0426. Ich bin mir grad nicht 100%ig sicher ob der LET die Geräuschvorschriften erfüllt und somit die 0426 erhalten würde, aber gehen wir kurz davon aus das dies nicht der Fall ist, dann hat der LET mit Minikat nur die 0425 -> also in diesem Beispiel wäre die Eintragung wieder nicht möglich. Der Besitzer hätte also pech gehabt.


Richtig. Der LET kann mit dem Tenneco auf 0425 gebracht werden. ja.gif
Aber geräuschmäßig keine Chance die 74 dB(A) zu schaffen. Deswegen hat die XEV-Karosse nach 01.10.1996 wieder Pech. sehrtraurig.gif

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Als dritte Variante kommt nun der HJS Kat zum tragen. Dort wird laut dem Teilegutachten von HJS, nach der Umrüstung, die Abgasnorm 0430 bescheinigt. Somit wären die Auflagen zur Abgasnorm, bezogen auf die Erstzulassung, erfüllt und eine Eintragung des LET in dem Calibra möglich. Große Freude für den Besitzer.

Und genau für so ein Beispiel ist der HJS Kat die einzigste Möglichkeit den LET eingetragen zu bekommen, und der HJS Kat in meinen Augen nicht nutzlos.


Sehe ich ein bischen anders. Wieso sollte etwas nur dann über Umwege des Motorumbaus legalisierbar sein, wo es alleine für sich schon nicht mehr zulässig ist. gruebeln.gif
Ich muss ja dann beim Motorumbau auch die Emissionsschlüsselnummer ändern und die entsprechenden Nachweise beifügen. Wie soll dann die Verbesserung der Abgasschlüsselnummer begründet werden? sm-question.gif

Fazit: Bei ner Karosse nach EZ 01.10.1996 besteht keine Chance für einen XE-/LET-Umbau (auch mit HJS-D3-Kat beim LET).
Problem ist immer der Geräuschgrenzwert. Der ist niemals von 75 auf 74 dB (A) zu bringen.

PS: Du bist ganz schön lange wach. zwinkern.gif

Für alle: sm-bang.gif
Der Themenersteller wollte aber wissen wie er Steuer sparen kann. Und das geht wie n1ebw schon sagte nur noch mit dem Tenneco Minikat KBA 17008.
Da bekommt ihr Eure Euro2-Norm für den LET. sm-bang.gif

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Beitrag: 726169 Geschrieben: 03.09.2015 - 20:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:

Ich muss ja dann beim Motorumbau auch die Emissionsschlüsselnummer ändern und die entsprechenden Nachweise beifügen. Wie soll dann die Verbesserung der Abgasschlüsselnummer begründet werden? sm-question.gif


Teilegutachten TU-024578-C0-068

Zitat:

Prüfergebnisse
.... Das G-Kat-Nachrüstsystem ist zum Einbau in den im Verwendungsbereich genannten Kraftfahrzeugen unter den beschriebenen Bedingungen geeignet.
Die im Verwendungsbereich genannten Kraftfahrzeuge sind als SCHADSTOFFARM D3 einzustufen. Die Schlüsselnummer lautet 30 ...


Bis jetzt ist mir nicht gekannt das dieses Teilegutachten für ungültig erklärt wurde.

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