Navigation
Main
Start
Userliste
Userlandkarte
FAQ
Supporter
Kontakt

Interactive
Forum
Downloads
WAHL-Calibra des Monats
Ergebnisse
Galerie
Kaufberatung
Do-It-Yourself
Prospekte | Medien
R.I.P.
Event-Kalender
Web-Links

Special
Calibra-Registrierung
Unsere Facebookgruppe
FOH-Teileliste
Aktuelle Umfragen


  Wer ist Online ?
Willkommen Gast !

Nickname

Passwort


members Mitgliederstatistik

Insgesamt 22249 registriert!
Registriert heute: 0
Registriert gestern: 3

online Onlinestatistik

Mitglieder Online: 0
Gäste Online: 94
Insgesamt: 94 Fans!

register
Du kannst dich hier kostenfrei registrieren

  Was suchst du?
Anzeige/Werbung

Komplette Opel Calibra
Calibra Tuningteile
Calibra Ersatzteile
Calibra Zubehörteile
Calibra Felgen / Räder

  Calibra-Community
Unterstützte Projekte
Calibra.cc (Safemode)
CalibraTreffen.info
XotiX-Team.de
Opelwerkzeug.de

  Wir auf Facebook
Calibra-Team.de :: Thema anzeigen - Calibra V6 Last Edition LPG Prins Gas und Gutachten

  Mehr Optionen wirst Du hier finden, wenn Du eingeloggt/registriert bist!
 FAQFAQ   RegelnBoardregeln  SuchenSuchen   RegistrierenRegistrieren 
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
 Foren-Übersicht » HU/AU/Änderungsabnahmen
AutorNachricht
jezu
C-T Lehrling
C-T Lehrling

Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7

Wohnort: -Köln
Beitrag: 722774 Geschrieben: 20.05.2015 - 23:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo Forum!

Ich bin neu in diesem Forum mit meinem neuen Calibra V6 Last Edition Nr. 0166 und könnte eure Hilfe gebrauchen.

Umgebaut wurde der Calibra vom Vorbesitzer, leider habe ich mich mit diesem guten Mann etwas verkracht so dass er mir das Gutachten für die Prins LPG Anlage nicht zusendet.

Kann mir da jemand helfen oder Tipps geben wie ich an ein "Gutachten" dran komme!?
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden





: 0 Geschrieben: Back to top



Hallo Besucher,
wir freuen uns, Dich wieder hier begrüßen zu dürfen.
Möchtest Du Calibra-Team.de uneingeschränkt und ohne dieses kleine Werbebild nutzen, benötigst du einen Account.
Die Anmeldung/Registrierung ist völlig kostenlos. Nach erfolgtem Login verschwindet diese Meldung automatisch.

Registrieren - Login


Sheriff Donnerknall
C-T Meister
C-T Meister

Dabei seit: 01.08.2006
Alter: 43
Beiträge: 427
Danke-Klicks: 43
Wohnort: D-Mittelfranken
Auto: Audi A4 1,9 TDI
Auszeichnungen: 1
Spende (Anzahl: 1)
Beitrag: 722808 Geschrieben: 21.05.2015 - 20:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi jezu!

Willkommen erst mal.

Die Frage ist erst ein mal. Welches Gutachten brauchst Du?
- das Abnahmegutachten vom TÜV, wo die Gasanlage bereits beim TÜV eingetragen wurde ---> Zweitschrift ist einfach bei einer TÜV-Stelle zu bekommen
- oder ein Abgasgutachten, wo bestätigt wird, dass sich das Abgasverhalten (ab Euro2) nicht verschlechtert ---> hier beantragen (LINK)

mfg

_________________
mfg Sheriff
Galerie vom Ex-Cali auf C.cc
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
1 Danke-Klick für diesen Beitrag
jezu
C-T Lehrling
C-T Lehrling

Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7

Wohnort: -Köln
Beitrag: 722811 Geschrieben: 21.05.2015 - 21:05 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Gute Frage!

Papiere habe ich zu der Anlage keine, allerdings steht in der Letzten HU Abnahme das die Gasanlage berücksichtigt wurde und Teil der Abgasuntersuchung war - soll also heissen das irgendwo irgendein Gutachten bestand zu dem Wagen. Ich es allerdings nicht in meinen Händen habe.

Du meintest das ein bereits abgenommene Abgasanlage bei jeder TÜV Stelle als Zweitschrift zu bekommen ist? Zumindest wurde bei der Neuanmeldung keine im Schein eingetragen. Dort steht Betriebsart "Benzin" oder wie kann ich das verstehen?
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LastEdition808
C-T Experte
C-T Experte

Dabei seit: 06.11.2003
Beiträge: 537
Danke-Klicks: 3
Wohnort: D-01619 - irgendwo im Grünen ...
Auto: Opel Calibra-A Last Edition Nr. 808 X25XE
Beitrag: 722812 Geschrieben: 21.05.2015 - 21:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Frag doch einfach mal bei dem HU Prüfer nach ...
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jezu
C-T Lehrling
C-T Lehrling

Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7

Wohnort: -Köln
Beitrag: 722815 Geschrieben: 21.05.2015 - 21:43 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja, kann ich machen - nur habe ich dann ja bereits Urlaub genommen um beim TÜV vorzufahren! Will ja nicht doppelt Urlaub nehmen müssen wenn ich bereits weiss wie es ablaufen muss. Doppelt TÜV Anfahrt wollte ich umgehen bzw. bereits gezielt wissen wie es ablufen muss.
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sheriff Donnerknall
C-T Meister
C-T Meister

Dabei seit: 01.08.2006
Alter: 43
Beiträge: 427
Danke-Klicks: 43
Wohnort: D-Mittelfranken
Auto: Audi A4 1,9 TDI
Auszeichnungen: 1
Spende (Anzahl: 1)
Beitrag: 722827 Geschrieben: 21.05.2015 - 23:10 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

jezu hat folgendes geschrieben:
Gute Frage!

Papiere habe ich zu der Anlage keine, allerdings steht in der Letzten HU Abnahme das die Gasanlage berücksichtigt wurde und Teil der Abgasuntersuchung war - soll also heissen das irgendwo irgendein Gutachten bestand zu dem Wagen. Ich es allerdings nicht in meinen Händen habe.

Du meintest das ein bereits abgenommene Abgasanlage bei jeder TÜV Stelle als Zweitschrift zu bekommen ist? Zumindest wurde bei der Neuanmeldung keine im Schein eingetragen. Dort steht Betriebsart "Benzin" oder wie kann ich das verstehen?


Das kann eigentlich nicht sein.... sm-NONO.gif sm-NONO.gif

Wenn ich dich richtig verstehe, steht auf dem letzten HU-Bericht "die Untersuchung beinhaltet die Gasanlagenprüfung".
Das ist ja soweit ok, da bei jeder HU bei nem LPG-Auto die GAP (Gasanlagenprüfung) mitgemacht werden muss.
Aber die kann nur positiv abgeschlossen werden, wenn die Gasanlage auch im Fahrzeugschein (Antriebsart bivalent Flüssiggas/Benzin) eingetragen ist.

Wenn die Gasanlage nicht im Fahrzeugschein berücksichtigt ist --> automatisch kein TÜV.

Da würd ich noch mal nachhaken - auch nach ner eventuellen Zweitschrift der vielleicht mal erfolgten Eintragung.

mfg

_________________
mfg Sheriff
Galerie vom Ex-Cali auf C.cc
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jezu
C-T Lehrling
C-T Lehrling

Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7

Wohnort: -Köln
Beitrag: 722828 Geschrieben: 21.05.2015 - 23:26 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Habe es aber schwarz auf weiß hier liegen und sogar mit dem HU Bericht meines Astras verglichen.

Beim Calibra steht def. Gasanlage bestanden

Beim Astra fehlkt dieser Eintrag!. Beide Fahrzeuge wurden im Juni 2012 bei der GFÜ abgenommen und haben bestanden. Im Schein I und II steht Betriebsart Benzin und sowohl auf dem alten wie auch neuen Schein steht keine Gasanlagen Eintragung. Der Vorbesitzer meinte er hätte nur ein Gutachten (Was ich aber nicht mehr von ihm bekomme)

Kann es nicht sein das er die TÜV Abnahme machen lassen hat und nur nicht nachträglich Eintragen lassen hat und mit der Abnahme zum TÜV gefahren ist. Dort die HU bestanden hat. Evtl. war der Wagen ja auch abgemeldet als er die HU machen lassen hat und keinen Schein II vorgelegt hat.

Dementsprechend müßte es ja auch eine Zweitschrift beim TÜV geben, richtig?
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sheriff Donnerknall
C-T Meister
C-T Meister

Dabei seit: 01.08.2006
Alter: 43
Beiträge: 427
Danke-Klicks: 43
Wohnort: D-Mittelfranken
Auto: Audi A4 1,9 TDI
Auszeichnungen: 1
Spende (Anzahl: 1)
Beitrag: 722840 Geschrieben: 22.05.2015 - 06:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

jezu hat folgendes geschrieben:
Habe es aber schwarz auf weiß hier liegen und sogar mit dem HU Bericht meines Astras verglichen.

Beim Calibra steht def. Gasanlage bestanden

Beim Astra fehlkt dieser Eintrag!. Beide Fahrzeuge wurden im Juni 2012 bei der GFÜ abgenommen und haben bestanden. Im Schein I und II steht Betriebsart Benzin und sowohl auf dem alten wie auch neuen Schein steht keine Gasanlagen Eintragung. Der Vorbesitzer meinte er hätte nur ein Gutachten (Was ich aber nicht mehr von ihm bekomme)

Kann es nicht sein das er die TÜV Abnahme machen lassen hat und nur nicht nachträglich Eintragen lassen hat und mit der Abnahme zum TÜV gefahren ist. Dort die HU bestanden hat. Evtl. war der Wagen ja auch abgemeldet als er die HU machen lassen hat und keinen Schein II vorgelegt hat.

Dementsprechend müßte es ja auch eine Zweitschrift beim TÜV geben, richtig?


Oje. Das kann bei beiden Fahrzeugen sein - DARF aber nicht sein!! wand.gif wand.gif

Fall 1: Das Fahrzeug mit Gasanlage ist zugelassen und kommt zur HU. Dann bekommst Du - wenn kein bivalenter Antrieb in der ZB steht - nie TÜV. Wer hier die HU positiv abschließt handelt grob fahrlässig.

Fall 2: Das Fahrzeug mit Gasanlage ist abgemeldet und kommt zur HU. Die Abnahmebestätigung (§19(2) StVZO) lag vor. Dann bekommt das Fahrzeug zwar TÜV - die Plakette aber auf der Zulassungsstelle. Hier kann es natürlich sein, dass der Halter die Abnahmebestätigung nicht vorlegt und das Auto dann zugelassen wird ohne Gasanlageneintragung.

Davon abgesehen, dass die GTÜ keine Gasanlagen eintragen darf.

Naja Dich bringts net weiter. Du musst schauen ob Du ne Zweitschrift bekommst (TÜV Nord, ...).

mfg

_________________
mfg Sheriff
Galerie vom Ex-Cali auf C.cc
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jezu
C-T Lehrling
C-T Lehrling

Themenstarter
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 7

Wohnort: -Köln
Beitrag: 722841 Geschrieben: 22.05.2015 - 08:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sehe ich eigentlich genauso ...

Zumindest bin ich jetzt schon etwas weiter. Fahre die Tage zum TÜV wegen der Zweitschrift und werde berichten.

Danke dir schon einmal für die Tipps zwinkern.gif
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:
  

Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst Deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Bilder in diesem Forum in Vollbildansicht öffnen




© 2002-2024 by Calibra-Team.de - Impressum | Datenschutzerklärung
Design by Matze & Mario-A - Hosted @ Falkenseer.NET

Seite generiert in 0.049 Sekunden

Wir hatten 417668484 Seitenklicks/Aufrufe seit unserem offiziellem Start am 10.05.2002