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tendierer
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Beitrag: 742593 Geschrieben: 02.10.2017 - 16:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo,

mein Cali ist von 05-10 angemeldet. Er müsste auch jetzt im Oktober auf den TÜV. Da er aber von 11-04 abgemeldet ist, würde es doch reichen erst nächstes Jahr im Mai auf den TÜV zu fahren, oder?
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Wurfen82
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Beitrag: 742595 Geschrieben: 02.10.2017 - 16:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kannst Du machen - ich hatte neulich mit meinem Prüfer auch darüber gesprochen, das hätte bei ihm 13,- mehr gekostet, wenn man um > 3 Monate überzieht.
Musst mal bei der Prüfstelle Deines Vertrauens nachfragen wieiviel es bei denen mehr kostet.
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tendierer
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Beitrag: 742596 Geschrieben: 02.10.2017 - 16:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das wäre zwar ok aber in meinen Augen nicht ok. Wenn er durchgehend angemeldet wäre und du überziehst, bezahlst Du. Aber er ist ja nun einmal abgemeldet und wenn ich direkt in der ersten Woche zun TÜV fahre habe ich gerade mal 1-7 Tage überzogen. Werd dann mal den Tüv Mensch fragen.
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Wurfen82
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Beitrag: 742597 Geschrieben: 02.10.2017 - 17:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das habe ich nicht explizit erfragt, weil meiner, trotz Winterruhe, durchgehend zugelassen ist.
Frag mal nach, aber ich würde vermuten, dass ab dem Monat des derzeitigen Stempels gerechnet wird - unabhängig von der Zulassung.
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Calibra459
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Beitrag: 742598 Geschrieben: 02.10.2017 - 17:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hier stand leider Quatsch izzy.gif

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Zuletzt bearbeitet von Calibra459 am 02.10.2017 - 19:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Norvyn
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Beitrag: 742599 Geschrieben: 02.10.2017 - 18:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Warum fährst du nicht jetzt im Oktober zum Tüv?
Ist in meinen Augen einfacher.

*MFG* Norvyn

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Meiner hat Superzündis verbaut, nach seiner Aussage, hält er locker mit bis 360KM/H.
Also mach ich mir erstmal keine Sorgen laecheln.gif
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nr1ebw
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Beitrag: 742601 Geschrieben: 02.10.2017 - 18:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das kostet gar nichts extra !!!

Bei Saisonkennzeichen zählen nur die Monate die er wirklich fahren darf, also Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober ...... Und genau so wird auch gezählt. Heißt wenn er im Oktober dran ist und dann im Mai kommt ist er einen Monat später dran. Kommt er im Juli ist er 3 Monate später dran und zahlt extra.

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Beitrag: 742602 Geschrieben: 02.10.2017 - 18:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Das kostet gar nichts extra !!!

Bei Saisonkennzeichen zählen nur die Monate die er wirklich fahren darf, also Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober ...... Und genau so wird auch gezählt. Heißt wenn er im Oktober dran ist und dann im Mai kommt ist er einen Monat später dran. Kommt er im Juli ist er 3 Monate später dran und zahlt extra.


Ich muss dann mal zum TÜV fahren, hab da das letzte Mal extra zahlen müssen hammer.gif

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Beitrag: 742649 Geschrieben: 07.10.2017 - 08:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Das kostet gar nichts extra !!!

Bei Saisonkennzeichen zählen nur die Monate die er wirklich fahren darf, also Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober ...... Und genau so wird auch gezählt. Heißt wenn er im Oktober dran ist und dann im Mai kommt ist er einen Monat später dran. Kommt er im Juli ist er 3 Monate später dran und zahlt extra.


...so wurde es mir auch mehrfach erzählt.
Die Prüfer bei denen ich war, haben mir aber immer 25% Aufschlag wegen Überziehung berechnet.
Diskutiert hatte ich deswegen aber nicht.

(ich habe 4 Autos welche nur zwei Monate im Jahr angemeldet sind, ich fahre damit nur jedes 3. Jahr zu TÜV. "Überziehe" also immer Regelmäßig 2 Monate. Fahre dann mit einem Jahr überfälligen HU zum TÜV)
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Beitrag: 742651 Geschrieben: 07.10.2017 - 11:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Das kostet gar nichts extra !!!

Bei Saisonkennzeichen zählen nur die Monate die er wirklich fahren darf, also Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober ...... Und genau so wird auch gezählt. Heißt wenn er im Oktober dran ist und dann im Mai kommt ist er einen Monat später dran. Kommt er im Juli ist er 3 Monate später dran und zahlt extra.


Im Ernst? Die HU ist doch im Betriebszeitraum fällig! Wenn er im November fällig wäre und gleich im ersten Betriebsmonat zur HU fährt, ist das was Anderes, weil er dann zum Unteruschungstermin gar nicht fahren darf.

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nr1ebw
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Beitrag: 742669 Geschrieben: 08.10.2017 - 14:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
nr1ebw hat folgendes geschrieben:
Das kostet gar nichts extra !!!

Bei Saisonkennzeichen zählen nur die Monate die er wirklich fahren darf, also Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober - Mai - Juni - Juli - August - September - Oktober ...... Und genau so wird auch gezählt. Heißt wenn er im Oktober dran ist und dann im Mai kommt ist er einen Monat später dran. Kommt er im Juli ist er 3 Monate später dran und zahlt extra.


Im Ernst? Die HU ist doch im Betriebszeitraum fällig! Wenn er im November fällig wäre und gleich im ersten Betriebsmonat zur HU fährt, ist das was Anderes, weil er dann zum Unteruschungstermin gar nicht fahren darf.


Ja im ernst. So ist das bei uns geregelt. Selbst wenn er im Betriebszeitraum fällig ist, es aber verschläft und im November dann kommen möchte, er darf ja nicht fahren, sein Fahrzeug ist ja abgemeldet. Ob ich jetzt immer Ende Oktober zum Straßenverkehrsamt gehe und das Fahrzeug dann abmelde und im Mai wieder anmelde, oder ob ich ein Saisonkennzeichen habe, ist ja rechtlich genau das gleiche, nur das ich jedes Jahr 2 Verwaltungsakte einspare durch das Saisonkennzeichen.

Es ist aber seine Pflicht, wenn er die HU überzogen hat, im ersten Betriebsmonat seiner Saison die HU nachzuholen.

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