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Calibra-Team.de :: Thema anzeigen - Kurze Kennzeichen werden eingezogen

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calibra1001
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Beitrag: 716972 Geschrieben: 22.11.2014 - 18:26 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin,

ist das bei euch auch schon so, dass die euch euer kurzes Kennzeichen wegnehmen wollen?
Kurze Kennzeichen

Bei uns hier in Lübeck fangen die auch schon an, selbst wenn man das Fahrzeug nur über Winter abmelden will, verweigern die einem bei einer Wiederzulassung sein kurzes Kennzeichen, also z.b. Kennzeichen mit max 2-3 Buchstaben/Ziffern.
Man bekommt dann ein längeres zugeteilt und darf das dann auch noch selbst bezahlen wand.gif

Super, dann kann ich zusehen, wie ich meine 1er Nummer beim wechsel im nächsten Jahr von meinem Corsa zum Cali wieder bekomme...

Nach der Farce mit den Wechselkennzeichen und der neuen Kurzzeitkennzeichen Regelung die nächste Gängelung..

Totti
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kowalski
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Beitrag: 717019 Geschrieben: 23.11.2014 - 23:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

find ich in ordnung. da ist doch locker platz für ein kennzeichen in normalformat.
als ich letztens einen chevy anmelden wollte mit sehr begrenztem platz in der metallstoßstange, wo nur ein kurzes kennzeichen reinpasst, wurde mir eine liste vorgelegt welche buchstaben/zahlen kombination überhaupt noch da ist.
die liste war kurz. sehr kurz. in schriftgröße 14 war die seite nicht mal zu einem drittel gefüllt.
...und wenn die alle weg sind? achselzucken des sachbearbeiters.
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Wurfen82
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Beitrag: 717078 Geschrieben: 25.11.2014 - 20:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Bei uns in Wetzlar ist es sogar so, dass das Schild selbst eine Mindestlänge haben muss:
[IMG]image[/IMG]
Als ich vor einem Jahr den blauen Calibra ab- und den Weißen angemeldet habe, hab ich extra Aufgeld bezahlt,
um das alte Kennzeichen (und damit die alten Schilder) behalten zu können. Bei der Plakettenausgabe zum Schluss
hat die gute Frau nachgemessen und gemeint, dass sie zu kurz seien wiejetzt1.gif
Und so habe ich die neuen Schilder und den Aufpreis für´s Umnummerieren, oder wie das heißt, bezahlt wand.gif
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Dani87
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Beitrag: 717129 Geschrieben: 27.11.2014 - 15:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also eine Mindestlänge in dem Sinne gibt es nicht.

Es gibt das sogenannte Kennzeichen im standard Format was 52cm lang ist.

Nun ist es so, dass auf dieses Schild nur maximal 7 stellige Nummern passen. Wenn ich eine kürzere Nummer habe, kann ich diese auch auf ein kürzeres Blech prägen. Beispiel: 6 stellige Nummer = 46cm Blech

Das Ganze gilt für die normale Standard-Schrift. Alternativ gibt es aber noch die Engschrift. Engschrift wird nur gestattet, wenn man eine 8 stellige Nummer hat, oder 7 stellig mit Saison-Kennung. Genau in diesen beiden Fällen ist das Standard-Blech exakt gefüllt.

In deinem Fall wurde nun irgendwann und warum auch immer, ein 7 stelliges Kennzeichen mit Engschrift zugeteilt.
Dies ist eben streng genommen nicht zulässig, weil eben diese 7 Ziffern wie oben erwähnt in Normalschrift aufs Blech passen.

Mit der Abmeldung erlosch dein Bestandsschutz auf die (´falsche`) Nummer, und somit musstest du ´normale` Bleche prägen.
Von der Sache her alles korrekt, aber sehr kleinkariert zwinkern.gif das lasse ich ohne weiteren Kommentar biggrin.gif


Zum Einstiegsthema: Die Sache mit dem erloschenen Bestandsschutz gilt natürlich hier auch, und es ist korrekt wenn die Behörde ablehnt ein kurzes Kennz. (erneut) zuzuteilen. Nach wie vor gestaltet sich die Lage regional unterschiedlich und man ist auf guten Willen der Behörde angewiesen. Selbst wenn du nen Gutachten-Wisch in der Hand hast, in dem steht, dass angeblich kein Platz für ein reguläres Blech ist, ist das keine Garantie auf Erfolg! Schon garnicht bei nachträglich montierten Ami-Heckklappen o.ä.

In vielen Regionen wird es aber wieder lockerer gehandhabt, weil durch Wiedereinführung abgeschaffter Kreis-Kürzel viele neue Kennungen (wieder) zur Verfügung stehen.

kaffeetrinker.gif
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calibra1001
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Beitrag: 717347 Geschrieben: 03.12.2014 - 19:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Dani87 hat folgendes geschrieben:

Zum Einstiegsthema: Die Sache mit dem erloschenen Bestandsschutz gilt natürlich hier auch, und es ist korrekt wenn die Behörde ablehnt ein kurzes Kennz. (erneut) zuzuteilen. Nach wie vor gestaltet sich die Lage regional unterschiedlich und man ist auf guten Willen der Behörde angewiesen. Selbst wenn du nen Gutachten-Wisch in der Hand hast, in dem steht, dass angeblich kein Platz für ein reguläres Blech ist, ist das keine Garantie auf Erfolg! Schon garnicht bei nachträglich montierten Ami-Heckklappen o.ä.
:


Rechtlich mag das ja vielleicht korrekt sein aber was bringt mir der Bestandsschutz, wenn ich mein Auto normalerweise immer über Winter abgemeldet hab und die mir nun im Frühjahr mein seit rd 15 Jahren altes Kennzeichen auf einmal verweigern...

Zumal gerade hier bei uns , immer viel mit "speziellen" Kennzeichen geschachert wurde (habe selbst mal hier bei der Zulassung gearbeitet).
Und wenn ich dann sehe, das ein "Stadt freundliches" Abschlepp Unternehmen an sämtlichen!! seiner Abschleppwagen 1er Nummern hat und Otto Normalverbraucher aber keins oder nur durch Vitamin B bekommt, schwillt mein Hals umso mehr. Uns wurde vor rd. 8 Jahren an unserem 69er Opel GT ein -zumindest für hinten- kleines Kradkennzeichen verweigert, obwohl der GT von Werk aus schon extra eine Aussparung dafür hatte, mit der Begründung , es würde ja auch ein großes passen. Sicher passt auch ein großes aber warum pi**t man sich bei einem Oldtimer so an, während der Abschleppunternehmer an seinem alten Golf 2 Werkstattwagen, ein Kradkennzeichen genehmigt bekommt, nur weil er sich ne US Klappe rangebaut hat?
Und glaubt man nicht, das die hier einem der Herrn Senatoren ihr kurzes Kennzeichen einziehen werden. Die bekommen auch weiterhin ihre 1, nur der kleine Mann wird mal wieder der Dumme sein.

Und Kowalskis Argument kann ich nicht nachvollziehen, die Ämter haben bei US Cars ja die Möglichkeit ein Kradkennzeichen zu genehmigen
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